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Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869.

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Das Düngerkapital und der Raubbau.
Feldern durch Leistung eines vollständigen Wiederersatzes Nichts
koste, während man die Reproduktion des verschleuderten Dünger-
kapitals in Zeiten der Noth zu den wirthschaftlichen Unmöglichkei-
ten rechnet. Von der anderen Partei scheint eben so ungerechtfer-
tigt angenommen zu werden, daß die Wiedergewinnung des Dün-
gerkapitals aus dem Meere stets eine leicht auszuführende Operation
sein werde.

Jch glaube nicht, daß wir im Stande sind, die Kosten der
beiden Verfahren auch nur annähernd gegen einander abzuwägen.
Hierzu gehören neben vielen andern Dingen genaue Erfahrungen
über die mögliche Ausdehnung der Fischguanofabrikation. Wir wer-
den aber gleich sehen, wie wir dennoch mit Berücksichtigung eines
bei der bisherigen Behandlung dieser Frage gänzlich vernachlässig-
ten wirthschaftlichen Gesetzes im Stande sein werden, ein bestimm-
tes und entscheidendes Urtheil abzugeben.

Wenn ein Landwirth, der der Natur der von ihm erzielten
Produkte nach zu der Ausfuhr eines Theils seines Düngerkapitals
gezwungen ist und für den es -- ohne jetzt noch auf künftige
Zeiten Rücksicht zu nehmen -- ein wirthschaftlicher Mißgriff ist,
das ausgeführte Düngerkapital in irgend welcher Form wieder zu
kaufen, da der durch dies Düngerkapital erzielte Mehrertrag und
der Preiszuwachs20) des Ackers die Kosten von jener Operation
nicht erreicht, sich dennoch entschließt, jenen Wiederersatz zu leisten,
so bringt er damit ein gewisses jährliches Opfer. Diese Thatsache
ist für die gemachte Voraussetzung natürlich unanfechtbar. Daß
ein solcher Wiederersatz unter Umständen unrentabel sein muß, kann
nach den früheren Ausführungen nicht bestritten werden. Man

20) Ein solcher tritt thatsächlich nicht ein bei Zufuhr von zur Pflan-
zenproduktion unnöthigen Düngestoffen.

Das Düngerkapital und der Raubbau.
Feldern durch Leiſtung eines vollſtändigen Wiedererſatzes Nichts
koſte, während man die Reproduktion des verſchleuderten Dünger-
kapitals in Zeiten der Noth zu den wirthſchaftlichen Unmöglichkei-
ten rechnet. Von der anderen Partei ſcheint eben ſo ungerechtfer-
tigt angenommen zu werden, daß die Wiedergewinnung des Dün-
gerkapitals aus dem Meere ſtets eine leicht auszuführende Operation
ſein werde.

Jch glaube nicht, daß wir im Stande ſind, die Koſten der
beiden Verfahren auch nur annähernd gegen einander abzuwägen.
Hierzu gehören neben vielen andern Dingen genaue Erfahrungen
über die mögliche Ausdehnung der Fiſchguanofabrikation. Wir wer-
den aber gleich ſehen, wie wir dennoch mit Berückſichtigung eines
bei der bisherigen Behandlung dieſer Frage gänzlich vernachläſſig-
ten wirthſchaftlichen Geſetzes im Stande ſein werden, ein beſtimm-
tes und entſcheidendes Urtheil abzugeben.

Wenn ein Landwirth, der der Natur der von ihm erzielten
Produkte nach zu der Ausfuhr eines Theils ſeines Düngerkapitals
gezwungen iſt und für den es — ohne jetzt noch auf künftige
Zeiten Rückſicht zu nehmen — ein wirthſchaftlicher Mißgriff iſt,
das ausgeführte Düngerkapital in irgend welcher Form wieder zu
kaufen, da der durch dies Düngerkapital erzielte Mehrertrag und
der Preiszuwachs20) des Ackers die Koſten von jener Operation
nicht erreicht, ſich dennoch entſchließt, jenen Wiedererſatz zu leiſten,
ſo bringt er damit ein gewiſſes jährliches Opfer. Dieſe Thatſache
iſt für die gemachte Vorausſetzung natürlich unanfechtbar. Daß
ein ſolcher Wiedererſatz unter Umſtänden unrentabel ſein muß, kann
nach den früheren Ausführungen nicht beſtritten werden. Man

20) Ein ſolcher tritt thatſächlich nicht ein bei Zufuhr von zur Pflan-
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[52/0062] Das Düngerkapital und der Raubbau. Feldern durch Leiſtung eines vollſtändigen Wiedererſatzes Nichts koſte, während man die Reproduktion des verſchleuderten Dünger- kapitals in Zeiten der Noth zu den wirthſchaftlichen Unmöglichkei- ten rechnet. Von der anderen Partei ſcheint eben ſo ungerechtfer- tigt angenommen zu werden, daß die Wiedergewinnung des Dün- gerkapitals aus dem Meere ſtets eine leicht auszuführende Operation ſein werde. Jch glaube nicht, daß wir im Stande ſind, die Koſten der beiden Verfahren auch nur annähernd gegen einander abzuwägen. Hierzu gehören neben vielen andern Dingen genaue Erfahrungen über die mögliche Ausdehnung der Fiſchguanofabrikation. Wir wer- den aber gleich ſehen, wie wir dennoch mit Berückſichtigung eines bei der bisherigen Behandlung dieſer Frage gänzlich vernachläſſig- ten wirthſchaftlichen Geſetzes im Stande ſein werden, ein beſtimm- tes und entſcheidendes Urtheil abzugeben. Wenn ein Landwirth, der der Natur der von ihm erzielten Produkte nach zu der Ausfuhr eines Theils ſeines Düngerkapitals gezwungen iſt und für den es — ohne jetzt noch auf künftige Zeiten Rückſicht zu nehmen — ein wirthſchaftlicher Mißgriff iſt, das ausgeführte Düngerkapital in irgend welcher Form wieder zu kaufen, da der durch dies Düngerkapital erzielte Mehrertrag und der Preiszuwachs 20) des Ackers die Koſten von jener Operation nicht erreicht, ſich dennoch entſchließt, jenen Wiedererſatz zu leiſten, ſo bringt er damit ein gewiſſes jährliches Opfer. Dieſe Thatſache iſt für die gemachte Vorausſetzung natürlich unanfechtbar. Daß ein ſolcher Wiedererſatz unter Umſtänden unrentabel ſein muß, kann nach den früheren Ausführungen nicht beſtritten werden. Man 20) Ein ſolcher tritt thatſächlich nicht ein bei Zufuhr von zur Pflan- zenproduktion unnöthigen Düngeſtoffen.

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Zitationshilfe: Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869/62>, abgerufen am 28.04.2024.