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Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869.

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Das Düngerkapital.

Was aus den hier nochmals zusammengestellten Gesetzmäßig-
keiten für die Ungefährlichkeit des Raubbaus gefolgert wurde, scheint
indessen durch einen Punkt, der bisher, um die Frage nicht zu ver-
wirren, außer Acht gelassen wurde, in seiner Gültigkeit wesentlich beein-
trächtigt zu werden, ich meine durch die Beschränktheit des Düngermarkts.

Diese Beschränktheit des Düngermarktes, soweit sie ihren Grund
zunächst darin hat, daß wir wirthschaftlich unfähig sind, einen
größern Theil des in einem Grundstück enthaltenen Düngerkapi-
tals, als den in der Ernte enthaltenen, gerade umlaufenden An-
theil desselben -- wie dies ja für viele andere Betriebskapitalien
doch möglich ist -- zu veräußern, da die Gewinnungsmethoden
um das Vielfache theurer als die gewonnenen Düngstoffe selbst
sein würden, scheint unsere Schlußfolgerungen allerdings nicht zu be-
rühren, denn diese verhindert nicht den allmähligen Uebergang des
Düngerkapitals in Ländereien18), für die eine größere Jntensität
des Anbaus am Platze ist.

Es tritt aber hiezu eine andere Beschränktheit des Dünger-
markts von weit ernstlicheren Folgen für unsere Ableitungen. Jch
meine das gänzliche Verschwinden vom Markte eines großen Theils
des in extensiven Perioden von den Ländereien weggenommenen
Düngerkapitals, das dadurch eintritt, daß man menschliche und in sehr
extensiven Perioden auch thierische Excremente dem Meere zuleitete,
aus welchem das Düngerkapital nicht ohne Weiteres wieder ge-
wonnen werden kann.

Es ist von gewisser Seite19) mit Recht auf diesen Umstand

18) Durch Transport von Nahrungsmitteln aus extensiv bebauten
Gegenden in intensiv bebaute, wo dann die Düngestoffe den letzteren Ge-
genden verbleiben.
19) v. Liebig. Die Chemie in ihrer Anw. etc. 1862. Einleitung i.
d. Naturgesetze etc.
Mayer, d. Düngerkapital. 4
Das Düngerkapital.

Was aus den hier nochmals zuſammengeſtellten Geſetzmäßig-
keiten für die Ungefährlichkeit des Raubbaus gefolgert wurde, ſcheint
indeſſen durch einen Punkt, der bisher, um die Frage nicht zu ver-
wirren, außer Acht gelaſſen wurde, in ſeiner Gültigkeit weſentlich beein-
trächtigt zu werden, ich meine durch die Beſchränktheit des Düngermarkts.

Dieſe Beſchränktheit des Düngermarktes, ſoweit ſie ihren Grund
zunächſt darin hat, daß wir wirthſchaftlich unfähig ſind, einen
größern Theil des in einem Grundſtück enthaltenen Düngerkapi-
tals, als den in der Ernte enthaltenen, gerade umlaufenden An-
theil deſſelben — wie dies ja für viele andere Betriebskapitalien
doch möglich iſt — zu veräußern, da die Gewinnungsmethoden
um das Vielfache theurer als die gewonnenen Düngſtoffe ſelbſt
ſein würden, ſcheint unſere Schlußfolgerungen allerdings nicht zu be-
rühren, denn dieſe verhindert nicht den allmähligen Uebergang des
Düngerkapitals in Ländereien18), für die eine größere Jntenſität
des Anbaus am Platze iſt.

Es tritt aber hiezu eine andere Beſchränktheit des Dünger-
markts von weit ernſtlicheren Folgen für unſere Ableitungen. Jch
meine das gänzliche Verſchwinden vom Markte eines großen Theils
des in extenſiven Perioden von den Ländereien weggenommenen
Düngerkapitals, das dadurch eintritt, daß man menſchliche und in ſehr
extenſiven Perioden auch thieriſche Excremente dem Meere zuleitete,
aus welchem das Düngerkapital nicht ohne Weiteres wieder ge-
wonnen werden kann.

Es iſt von gewiſſer Seite19) mit Recht auf dieſen Umſtand

18) Durch Transport von Nahrungsmitteln aus extenſiv bebauten
Gegenden in intenſiv bebaute, wo dann die Düngeſtoffe den letzteren Ge-
genden verbleiben.
19) v. Liebig. Die Chemie in ihrer Anw. ꝛc. 1862. Einleitung i.
d. Naturgeſetze ꝛc.
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[49/0059] Das Düngerkapital. Was aus den hier nochmals zuſammengeſtellten Geſetzmäßig- keiten für die Ungefährlichkeit des Raubbaus gefolgert wurde, ſcheint indeſſen durch einen Punkt, der bisher, um die Frage nicht zu ver- wirren, außer Acht gelaſſen wurde, in ſeiner Gültigkeit weſentlich beein- trächtigt zu werden, ich meine durch die Beſchränktheit des Düngermarkts. Dieſe Beſchränktheit des Düngermarktes, ſoweit ſie ihren Grund zunächſt darin hat, daß wir wirthſchaftlich unfähig ſind, einen größern Theil des in einem Grundſtück enthaltenen Düngerkapi- tals, als den in der Ernte enthaltenen, gerade umlaufenden An- theil deſſelben — wie dies ja für viele andere Betriebskapitalien doch möglich iſt — zu veräußern, da die Gewinnungsmethoden um das Vielfache theurer als die gewonnenen Düngſtoffe ſelbſt ſein würden, ſcheint unſere Schlußfolgerungen allerdings nicht zu be- rühren, denn dieſe verhindert nicht den allmähligen Uebergang des Düngerkapitals in Ländereien 18), für die eine größere Jntenſität des Anbaus am Platze iſt. Es tritt aber hiezu eine andere Beſchränktheit des Dünger- markts von weit ernſtlicheren Folgen für unſere Ableitungen. Jch meine das gänzliche Verſchwinden vom Markte eines großen Theils des in extenſiven Perioden von den Ländereien weggenommenen Düngerkapitals, das dadurch eintritt, daß man menſchliche und in ſehr extenſiven Perioden auch thieriſche Excremente dem Meere zuleitete, aus welchem das Düngerkapital nicht ohne Weiteres wieder ge- wonnen werden kann. Es iſt von gewiſſer Seite 19) mit Recht auf dieſen Umſtand 18) Durch Transport von Nahrungsmitteln aus extenſiv bebauten Gegenden in intenſiv bebaute, wo dann die Düngeſtoffe den letzteren Ge- genden verbleiben. 19) v. Liebig. Die Chemie in ihrer Anw. ꝛc. 1862. Einleitung i. d. Naturgeſetze ꝛc. Mayer, d. Düngerkapital. 4

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Zitationshilfe: Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869/59>, abgerufen am 27.04.2024.