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Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869.

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Das Düngerkapital und der Raubbau.
eine Relation zwischen der Größe des Grundstücks und der Menge
der auf dasselbe fallenden Strahlen ausfindig machen. Dies ist nun
leichte Arbeit. Für gleiche geographische Breite und die gleiche
durchschnittliche Bewölkung des Himmels und überhaupt gleiche at-
mosphärische Absorption des Lichts, also jedenfalls für zwei nahe
beisammen liegende Grundstücke ist das Flächenmaß der Pro-
jektion
eines Grundstücks auf eine zu dem Strahl der Mittag-
sonne senkrechte Ebene zugleich das Maß für das demselben zu
Gebote stehende Quantum von Licht oder wirksamer Strahlen.

Für Felder in der Ebene oder von identischer Neigung kann
also, wenn sie nur unter einander verglichen werden, einfach das
Flächenmaß des Grundstücks selbst, da hier die Projektion nur
proportionale Aenderungen herbeiführt, als ein solches Maß für
das demselben zu Gebote stehende Licht benutzt werden, selbstver-
ständlich vorausgesetzt, daß die Grundstücke in einer und derselben
Gegend liegen.

Hierin liegt nun der Grund, daß das Licht, das einen Be-
standtheil des Werths eines Grundstücks vorstellt, nicht in dem Preis
desselben erkannt wird, indem dieser Bestandtheil für Felder von gleicher
Lage proportional mit dem gebräuchlichen Flächenmaße, auf das
sich die Preise der Felder beziehen, in demselben enthalten ist. Jn
den Gebirgsgegenden tritt dagegen jener Bestandtheil hervor, da
hier je nach Sonnenseite oder Schattenseite die Projektion verschieden
große Werthe ergibt. Doch kommt hierbei auch die wärmende Kraft
der Sonnenstrahlen mit in's Spiel.

Auch noch andere Betrachtungen führen uns zu dem Resultate,
daß die einem Grundstück zu Gebote stehenden Mengen von Son-
nenstrahlen dessen Werth und Preis mit bedingen. Ein Ackerfeld,
dessen Boden auf zwei Fuß Tiefe in dem Zustand sich befindet,
wie er zur Vegetation tauglich ist, wird niemals den doppelten

Das Düngerkapital und der Raubbau.
eine Relation zwiſchen der Größe des Grundſtücks und der Menge
der auf daſſelbe fallenden Strahlen ausfindig machen. Dies iſt nun
leichte Arbeit. Für gleiche geographiſche Breite und die gleiche
durchſchnittliche Bewölkung des Himmels und überhaupt gleiche at-
moſphäriſche Abſorption des Lichts, alſo jedenfalls für zwei nahe
beiſammen liegende Grundſtücke iſt das Flächenmaß der Pro-
jektion
eines Grundſtücks auf eine zu dem Strahl der Mittag-
ſonne ſenkrechte Ebene zugleich das Maß für das demſelben zu
Gebote ſtehende Quantum von Licht oder wirkſamer Strahlen.

Für Felder in der Ebene oder von identiſcher Neigung kann
alſo, wenn ſie nur unter einander verglichen werden, einfach das
Flächenmaß des Grundſtücks ſelbſt, da hier die Projektion nur
proportionale Aenderungen herbeiführt, als ein ſolches Maß für
das demſelben zu Gebote ſtehende Licht benutzt werden, ſelbſtver-
ſtändlich vorausgeſetzt, daß die Grundſtücke in einer und derſelben
Gegend liegen.

Hierin liegt nun der Grund, daß das Licht, das einen Be-
ſtandtheil des Werths eines Grundſtücks vorſtellt, nicht in dem Preis
deſſelben erkannt wird, indem dieſer Beſtandtheil für Felder von gleicher
Lage proportional mit dem gebräuchlichen Flächenmaße, auf das
ſich die Preiſe der Felder beziehen, in demſelben enthalten iſt. Jn
den Gebirgsgegenden tritt dagegen jener Beſtandtheil hervor, da
hier je nach Sonnenſeite oder Schattenſeite die Projektion verſchieden
große Werthe ergibt. Doch kommt hierbei auch die wärmende Kraft
der Sonnenſtrahlen mit in’s Spiel.

Auch noch andere Betrachtungen führen uns zu dem Reſultate,
daß die einem Grundſtück zu Gebote ſtehenden Mengen von Son-
nenſtrahlen deſſen Werth und Preis mit bedingen. Ein Ackerfeld,
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[10/0020] Das Düngerkapital und der Raubbau. eine Relation zwiſchen der Größe des Grundſtücks und der Menge der auf daſſelbe fallenden Strahlen ausfindig machen. Dies iſt nun leichte Arbeit. Für gleiche geographiſche Breite und die gleiche durchſchnittliche Bewölkung des Himmels und überhaupt gleiche at- moſphäriſche Abſorption des Lichts, alſo jedenfalls für zwei nahe beiſammen liegende Grundſtücke iſt das Flächenmaß der Pro- jektion eines Grundſtücks auf eine zu dem Strahl der Mittag- ſonne ſenkrechte Ebene zugleich das Maß für das demſelben zu Gebote ſtehende Quantum von Licht oder wirkſamer Strahlen. Für Felder in der Ebene oder von identiſcher Neigung kann alſo, wenn ſie nur unter einander verglichen werden, einfach das Flächenmaß des Grundſtücks ſelbſt, da hier die Projektion nur proportionale Aenderungen herbeiführt, als ein ſolches Maß für das demſelben zu Gebote ſtehende Licht benutzt werden, ſelbſtver- ſtändlich vorausgeſetzt, daß die Grundſtücke in einer und derſelben Gegend liegen. Hierin liegt nun der Grund, daß das Licht, das einen Be- ſtandtheil des Werths eines Grundſtücks vorſtellt, nicht in dem Preis deſſelben erkannt wird, indem dieſer Beſtandtheil für Felder von gleicher Lage proportional mit dem gebräuchlichen Flächenmaße, auf das ſich die Preiſe der Felder beziehen, in demſelben enthalten iſt. Jn den Gebirgsgegenden tritt dagegen jener Beſtandtheil hervor, da hier je nach Sonnenſeite oder Schattenſeite die Projektion verſchieden große Werthe ergibt. Doch kommt hierbei auch die wärmende Kraft der Sonnenſtrahlen mit in’s Spiel. Auch noch andere Betrachtungen führen uns zu dem Reſultate, daß die einem Grundſtück zu Gebote ſtehenden Mengen von Son- nenſtrahlen deſſen Werth und Preis mit bedingen. Ein Ackerfeld, deſſen Boden auf zwei Fuß Tiefe in dem Zuſtand ſich befindet, wie er zur Vegetation tauglich iſt, wird niemals den doppelten

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Zitationshilfe: Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869/20>, abgerufen am 23.11.2024.