Die Absicht ist gewesen den Grund, so wohl zu einer all- gemeinen Historie von Teutschland, als zu den besondern Historien der Länder und Völcker, die dazu gehören, zu le- gen; und was man von dem Ursprunge der Teutschen Völ- cker, ihren Wohnungen, Wanderungen, Einbrüchen in die Römische Provintzen, einheimischen Kriegen, und zu gleich von ihrer Regierungs-Form, Gemüths-Eigen- schafften, Religion, Sitten, Waffen, etc. bey den alten Historicis findet, in einige Ordnung zu bringen: damit man die Dinge, von welchen eine Gewißheit zu erlangen, in ihrem rechten Lichte sehe; bey den übrigen aber Vorrath und Anlaß zu wahrscheinlichen Muthmassungen be- komme.
Die besondern Ursachen so Teutschland hat, die Ur- sprünge seiner Verfassung recht zu kennen, leitet die Lieb- haber offt bis in die dunckelsten Zeiten: und wer den Grund der einheimischen Rechte und Gewohnheiten wissen will, muß sowohl in dem Teutschen Alterthum, als ein Liebha- ber der Römischen Rechte, in dem alten Rom bekannt seyn. So viel Länder gehören bis auf den heutigen Tag zum Teutschen Reich, die vormals unter den Römern ge- standen; so viel andere, die von Teutschen bewohnet gewe- sen, sind fremden Einwohnern zu Theil geworden; in Kirchen- und Staats-Sachen ist vieles von den Römern
ange-
Vorrede.
Die Abſicht iſt geweſen den Grund, ſo wohl zu einer all- gemeinen Hiſtorie von Teutſchland, als zu den beſondern Hiſtorien der Laͤnder und Voͤlcker, die dazu gehoͤren, zu le- gen; und was man von dem Urſprunge der Teutſchen Voͤl- cker, ihren Wohnungen, Wanderungen, Einbruͤchen in die Roͤmiſche Provintzen, einheimiſchen Kriegen, und zu gleich von ihrer Regierungs-Form, Gemuͤths-Eigen- ſchafften, Religion, Sitten, Waffen, ꝛc. bey den alten Hiſtoricis findet, in einige Ordnung zu bringen: damit man die Dinge, von welchen eine Gewißheit zu erlangen, in ihrem rechten Lichte ſehe; bey den uͤbrigen aber Vorrath und Anlaß zu wahrſcheinlichen Muthmaſſungen be- komme.
Die beſondern Urſachen ſo Teutſchland hat, die Ur- ſpruͤnge ſeiner Verfaſſung recht zu kennen, leitet die Lieb- haber offt bis in die dunckelſten Zeiten: und wer den Grund der einheimiſchen Rechte und Gewohnheiten wiſſen will, muß ſowohl in dem Teutſchen Alterthum, als ein Liebha- ber der Roͤmiſchen Rechte, in dem alten Rom bekannt ſeyn. So viel Laͤnder gehoͤren bis auf den heutigen Tag zum Teutſchen Reich, die vormals unter den Roͤmern ge- ſtanden; ſo viel andere, die von Teutſchen bewohnet gewe- ſen, ſind fremden Einwohnern zu Theil geworden; in Kirchen- und Staats-Sachen iſt vieles von den Roͤmern
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[0010]
Vorrede.
Die Abſicht iſt geweſen den Grund, ſo wohl zu einer all-
gemeinen Hiſtorie von Teutſchland, als zu den beſondern
Hiſtorien der Laͤnder und Voͤlcker, die dazu gehoͤren, zu le-
gen; und was man von dem Urſprunge der Teutſchen Voͤl-
cker, ihren Wohnungen, Wanderungen, Einbruͤchen in
die Roͤmiſche Provintzen, einheimiſchen Kriegen, und zu
gleich von ihrer Regierungs-Form, Gemuͤths-Eigen-
ſchafften, Religion, Sitten, Waffen, ꝛc. bey den alten
Hiſtoricis findet, in einige Ordnung zu bringen: damit
man die Dinge, von welchen eine Gewißheit zu erlangen,
in ihrem rechten Lichte ſehe; bey den uͤbrigen aber Vorrath
und Anlaß zu wahrſcheinlichen Muthmaſſungen be-
komme.
Die beſondern Urſachen ſo Teutſchland hat, die Ur-
ſpruͤnge ſeiner Verfaſſung recht zu kennen, leitet die Lieb-
haber offt bis in die dunckelſten Zeiten: und wer den Grund
der einheimiſchen Rechte und Gewohnheiten wiſſen will,
muß ſowohl in dem Teutſchen Alterthum, als ein Liebha-
ber der Roͤmiſchen Rechte, in dem alten Rom bekannt
ſeyn. So viel Laͤnder gehoͤren bis auf den heutigen Tag
zum Teutſchen Reich, die vormals unter den Roͤmern ge-
ſtanden; ſo viel andere, die von Teutſchen bewohnet gewe-
ſen, ſind fremden Einwohnern zu Theil geworden; in
Kirchen- und Staats-Sachen iſt vieles von den Roͤmern
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Mascov, Johann Jakob: Geschichte der Teutschen. Bd. 1. Leipzig, 1726, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mascov_geschichte01_1726/10>, abgerufen am 24.11.2024.
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