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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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England jetzt zwangsmäßig gegen Gold einwechselbar ist? -- Ich
bin der Ansicht, dass es eine sehr beklagenswerthe Sache sein
würde, wenn sie nicht diskontirbar wären; eine höchst ausserordent-
liche Lage, dass ein Mann die Zahlungen einstellen müsste, weil
er Accepte von Smith, Payne & Co. oder Jones, Loyd & Co. besitzt
und sie nicht diskontiren kann. -- 5178. Ist nicht das Accept
von Baring's eine Verpflichtung, eine gewisse Summe Geldes zu
zahlen, wenn der Wechsel verfällt? -- Das ist ganz richtig; aber
die Herren Baring, wenn sie eine solche Verpflichtung übernehmen,
wie jeder Kaufmann, wenn er eine solche Verpflichtung übernimmt,
denken nicht im Traum daran, dass sie das werden in Sovereigns
bezahlen müssen; sie rechnen darauf, dass sie es im Clearing
House bezahlen werden. -- 5180. Meinen Sie dann, es müsse eine
Art Maschinerie erdacht werden, vermittelst deren das Publikum
ein Recht hätte, Geld zu empfangen vor Verfall des Wechsels
dadurch dass jemand anders ihn diskontiren müsste? -- Nein,
nicht vom Acceptanten; aber wenn Sie damit meinen, dass wir
nicht die Möglichkeit haben sollen, kommercielle Wechsel dis-
kontirt zu bekommen, dann müssen wir die ganze Verfassung der
Dinge ändern. -- 5182. Sie glauben also er [ein Handelswechsel]
müsste in Geld konvertibel sein, genau so wie eine Note der Bank
von England in Gold konvertibel sein muss? -- Ganz entschieden,
unter gewissen Umständen. -- 5184. Sie glauben also, dass die
Einrichtungen der currency so gestaltet werden müssten, dass ein
Handelswechsel von unbezweifelter Solidität zu allen Zeiten ebenso
leicht gegen Geld umwechselbar wäre wie eine Banknote? -- Das
glaube ich. -- 5185. Sie gehn nicht soweit zu sagen, dass, sei
es die Bank von England, sei es irgend jemand anders, gesetzlich
gezwungen werden sollte ihn einzuwechseln? -- Ich gehe aller-
dings soweit zu sagen, dass wenn wir ein Gesetz zur Regelung
der currency machen, wir Vorkehrungen treffen sollten die Mög-
lichkeit zu verhindern, dass eine Inkonvertibilität der inländischen
Handelswechsel eintritt, soweit diese Wechsel unbezweifelt solid
und legitim sind." -- Dies ist die Konvertibilität des Handels-
wechsels gegen die Konvertibilität der Banknote.

"5189. Die Geldhändler des Landes repräsentiren thatsächlich
nur das Publikum" -- wie Herr Chapman später vor den Assisen
im Fall Davison. Siehe die Great City Frauds.

"5196. Während der Quartalzeiten" [wenn die Dividenden ge-
zahlt werden] "ist es ... absolut nöthig, dass wir uns an die
Bank von England wenden. Wenn Sie aus der Cirkulation 6 oder

England jetzt zwangsmäßig gegen Gold einwechselbar ist? — Ich
bin der Ansicht, dass es eine sehr beklagenswerthe Sache sein
würde, wenn sie nicht diskontirbar wären; eine höchst ausserordent-
liche Lage, dass ein Mann die Zahlungen einstellen müsste, weil
er Accepte von Smith, Payne & Co. oder Jones, Loyd & Co. besitzt
und sie nicht diskontiren kann. — 5178. Ist nicht das Accept
von Baring’s eine Verpflichtung, eine gewisse Summe Geldes zu
zahlen, wenn der Wechsel verfällt? — Das ist ganz richtig; aber
die Herren Baring, wenn sie eine solche Verpflichtung übernehmen,
wie jeder Kaufmann, wenn er eine solche Verpflichtung übernimmt,
denken nicht im Traum daran, dass sie das werden in Sovereigns
bezahlen müssen; sie rechnen darauf, dass sie es im Clearing
House bezahlen werden. — 5180. Meinen Sie dann, es müsse eine
Art Maschinerie erdacht werden, vermittelst deren das Publikum
ein Recht hätte, Geld zu empfangen vor Verfall des Wechsels
dadurch dass jemand anders ihn diskontiren müsste? — Nein,
nicht vom Acceptanten; aber wenn Sie damit meinen, dass wir
nicht die Möglichkeit haben sollen, kommercielle Wechsel dis-
kontirt zu bekommen, dann müssen wir die ganze Verfassung der
Dinge ändern. — 5182. Sie glauben also er [ein Handelswechsel]
müsste in Geld konvertibel sein, genau so wie eine Note der Bank
von England in Gold konvertibel sein muss? — Ganz entschieden,
unter gewissen Umständen. — 5184. Sie glauben also, dass die
Einrichtungen der currency so gestaltet werden müssten, dass ein
Handelswechsel von unbezweifelter Solidität zu allen Zeiten ebenso
leicht gegen Geld umwechselbar wäre wie eine Banknote? — Das
glaube ich. — 5185. Sie gehn nicht soweit zu sagen, dass, sei
es die Bank von England, sei es irgend jemand anders, gesetzlich
gezwungen werden sollte ihn einzuwechseln? — Ich gehe aller-
dings soweit zu sagen, dass wenn wir ein Gesetz zur Regelung
der currency machen, wir Vorkehrungen treffen sollten die Mög-
lichkeit zu verhindern, dass eine Inkonvertibilität der inländischen
Handelswechsel eintritt, soweit diese Wechsel unbezweifelt solid
und legitim sind.“ — Dies ist die Konvertibilität des Handels-
wechsels gegen die Konvertibilität der Banknote.

„5189. Die Geldhändler des Landes repräsentiren thatsächlich
nur das Publikum“ — wie Herr Chapman später vor den Assisen
im Fall Davison. Siehe die Great City Frauds.

„5196. Während der Quartalzeiten“ [wenn die Dividenden ge-
zahlt werden] „ist es … absolut nöthig, dass wir uns an die
Bank von England wenden. Wenn Sie aus der Cirkulation 6 oder

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[74/0083] England jetzt zwangsmäßig gegen Gold einwechselbar ist? — Ich bin der Ansicht, dass es eine sehr beklagenswerthe Sache sein würde, wenn sie nicht diskontirbar wären; eine höchst ausserordent- liche Lage, dass ein Mann die Zahlungen einstellen müsste, weil er Accepte von Smith, Payne & Co. oder Jones, Loyd & Co. besitzt und sie nicht diskontiren kann. — 5178. Ist nicht das Accept von Baring’s eine Verpflichtung, eine gewisse Summe Geldes zu zahlen, wenn der Wechsel verfällt? — Das ist ganz richtig; aber die Herren Baring, wenn sie eine solche Verpflichtung übernehmen, wie jeder Kaufmann, wenn er eine solche Verpflichtung übernimmt, denken nicht im Traum daran, dass sie das werden in Sovereigns bezahlen müssen; sie rechnen darauf, dass sie es im Clearing House bezahlen werden. — 5180. Meinen Sie dann, es müsse eine Art Maschinerie erdacht werden, vermittelst deren das Publikum ein Recht hätte, Geld zu empfangen vor Verfall des Wechsels dadurch dass jemand anders ihn diskontiren müsste? — Nein, nicht vom Acceptanten; aber wenn Sie damit meinen, dass wir nicht die Möglichkeit haben sollen, kommercielle Wechsel dis- kontirt zu bekommen, dann müssen wir die ganze Verfassung der Dinge ändern. — 5182. Sie glauben also er [ein Handelswechsel] müsste in Geld konvertibel sein, genau so wie eine Note der Bank von England in Gold konvertibel sein muss? — Ganz entschieden, unter gewissen Umständen. — 5184. Sie glauben also, dass die Einrichtungen der currency so gestaltet werden müssten, dass ein Handelswechsel von unbezweifelter Solidität zu allen Zeiten ebenso leicht gegen Geld umwechselbar wäre wie eine Banknote? — Das glaube ich. — 5185. Sie gehn nicht soweit zu sagen, dass, sei es die Bank von England, sei es irgend jemand anders, gesetzlich gezwungen werden sollte ihn einzuwechseln? — Ich gehe aller- dings soweit zu sagen, dass wenn wir ein Gesetz zur Regelung der currency machen, wir Vorkehrungen treffen sollten die Mög- lichkeit zu verhindern, dass eine Inkonvertibilität der inländischen Handelswechsel eintritt, soweit diese Wechsel unbezweifelt solid und legitim sind.“ — Dies ist die Konvertibilität des Handels- wechsels gegen die Konvertibilität der Banknote. „5189. Die Geldhändler des Landes repräsentiren thatsächlich nur das Publikum“ — wie Herr Chapman später vor den Assisen im Fall Davison. Siehe die Great City Frauds. „5196. Während der Quartalzeiten“ [wenn die Dividenden ge- zahlt werden] „ist es … absolut nöthig, dass wir uns an die Bank von England wenden. Wenn Sie aus der Cirkulation 6 oder

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/83>, abgerufen am 22.11.2024.