Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.Mit dem Wachsthum des stofflichen Reichthums wächst die als Anspruch auf Zahlung von Seiten des Bankiers, und das deponirte Geld in der
Hand des Bankiers. Bankier Twells, vor dem Bankausschuss von 1857, nimmt fol- gendes Beispiel: "Ich fange mein Geschäft an mit 10000 £. Mit 5000 £ kaufe ich Waaren und nehme sie auf mein Lager. Die andern 5000 £ deponire ich bei einem Bankier, um dagegen nach Bedarf zu ziehn. Aber ich betrachte das Ganze immer noch als mein Kapital, obgleich 5000 £ davon sich in der Form von Depositum oder Geld befinden." (4528.) Hieraus entspinnt sich nun folgende artige Debatte: "4531. Sie haben also Ihre 5000 £ in Banknoten jemand anders gegeben? -- Jawohl. -- 4532. Dann hat dieser 5000 £ Depositen? -- Jawohl. -- 4533. Und Sie haben 5000 £ Depositen? -- Ganz richtig. -- 4534. Er hat 5000 £ in Geld, und Sie haben 5000 £ in Geld? -- Jawohl. -- 4535. Aber es ist schliesslich nichts als Geld? -- Nein." -- Die Konfusion rührt z. Th. daher: A, der die 5000 £ deponirt hat, kann dagegen ziehn, verfügt über sie, so gut als wenn et sie noch hätte. Sie fungiren soweit für ihn als potentielles Geld. In allen Fällen wo er dagegen zieht, ver- nichtet er aber sein Depositum pro tanto. Zieht er wirkliches Geld heraus, und ist sein Geld schon weiter verliehen, so wird er nicht mit seinem eignen Geld bezahlt, sondern mit, von einem andern deponirten, Geld. Zahlt er eine Schuld an B mit einem Cheque auf seinen Bankier, und deponirt B diesen Cheque bei seinem Bankier, und hat der Bankier von A ebenfalls einen Cheque auf den Bankier von B, sodass die beiden Bankiers nur die Cheques austauschen, so hat das von A deponirte Geld zweimal Geldfunktion verrichtet; erstens in der Hand dessen, der das von A deponirte Geld er- halten hat; zweitens in der Hand von A selbst. In der zweiten Funktion ist es Ausgleichung von Schuldforderung (die Schuldforderung des A auf seinen Bankier, und die Schuldforderung des letztern auf den Bankier von B) ohne Dazwischenkunft von Geld. Hier wirkt das Depositum zweimal als Geld, nämlich als wirkliches Geld, und sodann als Anspruch auf Geld. Blosse Ansprüche auf Geld können Geldstelle vertreten nur durch Aus- gleichung von Schuldforderungen. Mit dem Wachsthum des stofflichen Reichthums wächst die als Anspruch auf Zahlung von Seiten des Bankiers, und das deponirte Geld in der
Hand des Bankiers. Bankier Twells, vor dem Bankausschuss von 1857, nimmt fol- gendes Beispiel: „Ich fange mein Geschäft an mit 10000 £. Mit 5000 £ kaufe ich Waaren und nehme sie auf mein Lager. Die andern 5000 £ deponire ich bei einem Bankier, um dagegen nach Bedarf zu ziehn. Aber ich betrachte das Ganze immer noch als mein Kapital, obgleich 5000 £ davon sich in der Form von Depositum oder Geld befinden.“ (4528.) Hieraus entspinnt sich nun folgende artige Debatte: „4531. Sie haben also Ihre 5000 £ in Banknoten jemand anders gegeben? — Jawohl. — 4532. Dann hat dieser 5000 £ Depositen? — Jawohl. — 4533. Und Sie haben 5000 £ Depositen? — Ganz richtig. — 4534. Er hat 5000 £ in Geld, und Sie haben 5000 £ in Geld? — Jawohl. — 4535. Aber es ist schliesslich nichts als Geld? — Nein.“ — Die Konfusion rührt z. Th. daher: A, der die 5000 £ deponirt hat, kann dagegen ziehn, verfügt über sie, so gut als wenn et sie noch hätte. Sie fungiren soweit für ihn als potentielles Geld. In allen Fällen wo er dagegen zieht, ver- nichtet er aber sein Depositum pro tanto. Zieht er wirkliches Geld heraus, und ist sein Geld schon weiter verliehen, so wird er nicht mit seinem eignen Geld bezahlt, sondern mit, von einem andern deponirten, Geld. Zahlt er eine Schuld an B mit einem Cheque auf seinen Bankier, und deponirt B diesen Cheque bei seinem Bankier, und hat der Bankier von A ebenfalls einen Cheque auf den Bankier von B, sodass die beiden Bankiers nur die Cheques austauschen, so hat das von A deponirte Geld zweimal Geldfunktion verrichtet; erstens in der Hand dessen, der das von A deponirte Geld er- halten hat; zweitens in der Hand von A selbst. In der zweiten Funktion ist es Ausgleichung von Schuldforderung (die Schuldforderung des A auf seinen Bankier, und die Schuldforderung des letztern auf den Bankier von B) ohne Dazwischenkunft von Geld. Hier wirkt das Depositum zweimal als Geld, nämlich als wirkliches Geld, und sodann als Anspruch auf Geld. Blosse Ansprüche auf Geld können Geldstelle vertreten nur durch Aus- gleichung von Schuldforderungen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0057" n="48"/> <p>Mit dem Wachsthum des stofflichen Reichthums wächst die<lb/> Klasse der Geldkapitalisten; es vermehrt sich einerseits die Zahl<lb/> und der Reichthum der sich zurückziehenden Kapitalisten, der<lb/> Rentiers; und zweitens wird die Entwicklung des Kreditsystems<lb/> gefördert und damit die Zahl der Bankiers, Geldverleiher, Finan-<lb/> ciers etc. vermehrt. — Mit der Entwicklung des disponiblen Geld-<lb/> kapitals entwickelt sich die Masse der zinstragenden Papiere,<lb/> Staatspapiere, Aktien etc., wie früher entwickelt. Aber damit zu-<lb/> gleich die Nachfrage nach disponiblem Geldkapital, indem die<lb/> Jobbers, die in diesen Papieren Spekulationsgeschäfte machen, eine<lb/> Hauptrolle im Geldmarkt spielen. Wären alle Käufe und Verkäufe<lb/> dieser Papiere nur der Ausdruck wirklicher Kapitalanlage, so wäre<lb/> es richtig zu sagen, dass sie nicht auf die Nachfrage nach Leih-<lb/> kapital wirken können, indem, wenn A sein Papier verkauft, er<lb/> gerade soviel Geld herauszieht, wie B in das Papier steckt. Indess<lb/> selbst dann, da das Papier zwar existirt, aber nicht das Kapital<lb/> (wenigstens nicht als Geldkapital), das es ursprünglich vorstellt,<lb/> erzeugt es immer pro tanto neue Nachfrage für solches Geldkapital.<lb/><note xml:id="seg2pn_3_2" prev="#seg2pn_3_1" place="foot" n="10)">als Anspruch auf Zahlung von Seiten des Bankiers, und das deponirte Geld in der<lb/> Hand des Bankiers. Bankier Twells, vor dem Bankausschuss von 1857, nimmt fol-<lb/> gendes Beispiel: „Ich fange mein Geschäft an mit 10000 <hi rendition="#i">£</hi>. Mit 5000 <hi rendition="#i">£</hi> kaufe ich<lb/> Waaren und nehme sie auf mein Lager. 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Sie fungiren soweit<lb/> für ihn als potentielles Geld. In allen Fällen wo er dagegen zieht, ver-<lb/> nichtet er aber sein Depositum pro tanto. Zieht er wirkliches Geld heraus,<lb/> und ist sein Geld schon weiter verliehen, so wird er nicht mit seinem eignen<lb/> Geld bezahlt, sondern mit, von einem andern deponirten, Geld. Zahlt er<lb/> eine Schuld an B mit einem Cheque auf seinen Bankier, und deponirt B<lb/> diesen Cheque bei seinem Bankier, und hat der Bankier von A ebenfalls<lb/> einen Cheque auf den Bankier von B, sodass die beiden Bankiers nur die<lb/> Cheques austauschen, so hat das von A deponirte Geld zweimal Geldfunktion<lb/> verrichtet; erstens in der Hand dessen, der das von A deponirte Geld er-<lb/> halten hat; zweitens in der Hand von A selbst. In der zweiten Funktion<lb/> ist es Ausgleichung von Schuldforderung (die Schuldforderung des A auf<lb/> seinen Bankier, und die Schuldforderung des letztern auf den Bankier von<lb/> B) ohne Dazwischenkunft von Geld. 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Mit dem Wachsthum des stofflichen Reichthums wächst die
Klasse der Geldkapitalisten; es vermehrt sich einerseits die Zahl
und der Reichthum der sich zurückziehenden Kapitalisten, der
Rentiers; und zweitens wird die Entwicklung des Kreditsystems
gefördert und damit die Zahl der Bankiers, Geldverleiher, Finan-
ciers etc. vermehrt. — Mit der Entwicklung des disponiblen Geld-
kapitals entwickelt sich die Masse der zinstragenden Papiere,
Staatspapiere, Aktien etc., wie früher entwickelt. Aber damit zu-
gleich die Nachfrage nach disponiblem Geldkapital, indem die
Jobbers, die in diesen Papieren Spekulationsgeschäfte machen, eine
Hauptrolle im Geldmarkt spielen. Wären alle Käufe und Verkäufe
dieser Papiere nur der Ausdruck wirklicher Kapitalanlage, so wäre
es richtig zu sagen, dass sie nicht auf die Nachfrage nach Leih-
kapital wirken können, indem, wenn A sein Papier verkauft, er
gerade soviel Geld herauszieht, wie B in das Papier steckt. Indess
selbst dann, da das Papier zwar existirt, aber nicht das Kapital
(wenigstens nicht als Geldkapital), das es ursprünglich vorstellt,
erzeugt es immer pro tanto neue Nachfrage für solches Geldkapital.
10)
10) als Anspruch auf Zahlung von Seiten des Bankiers, und das deponirte Geld in der
Hand des Bankiers. Bankier Twells, vor dem Bankausschuss von 1857, nimmt fol-
gendes Beispiel: „Ich fange mein Geschäft an mit 10000 £. Mit 5000 £ kaufe ich
Waaren und nehme sie auf mein Lager. Die andern 5000 £ deponire ich bei einem
Bankier, um dagegen nach Bedarf zu ziehn. Aber ich betrachte das Ganze
immer noch als mein Kapital, obgleich 5000 £ davon sich in der Form von
Depositum oder Geld befinden.“ (4528.) Hieraus entspinnt sich nun folgende
artige Debatte: „4531. Sie haben also Ihre 5000 £ in Banknoten jemand
anders gegeben? — Jawohl. — 4532. Dann hat dieser 5000 £ Depositen?
— Jawohl. — 4533. Und Sie haben 5000 £ Depositen? — Ganz richtig. —
4534. Er hat 5000 £ in Geld, und Sie haben 5000 £ in Geld? — Jawohl. —
4535. Aber es ist schliesslich nichts als Geld? — Nein.“ — Die Konfusion
rührt z. Th. daher: A, der die 5000 £ deponirt hat, kann dagegen ziehn,
verfügt über sie, so gut als wenn et sie noch hätte. Sie fungiren soweit
für ihn als potentielles Geld. In allen Fällen wo er dagegen zieht, ver-
nichtet er aber sein Depositum pro tanto. Zieht er wirkliches Geld heraus,
und ist sein Geld schon weiter verliehen, so wird er nicht mit seinem eignen
Geld bezahlt, sondern mit, von einem andern deponirten, Geld. Zahlt er
eine Schuld an B mit einem Cheque auf seinen Bankier, und deponirt B
diesen Cheque bei seinem Bankier, und hat der Bankier von A ebenfalls
einen Cheque auf den Bankier von B, sodass die beiden Bankiers nur die
Cheques austauschen, so hat das von A deponirte Geld zweimal Geldfunktion
verrichtet; erstens in der Hand dessen, der das von A deponirte Geld er-
halten hat; zweitens in der Hand von A selbst. In der zweiten Funktion
ist es Ausgleichung von Schuldforderung (die Schuldforderung des A auf
seinen Bankier, und die Schuldforderung des letztern auf den Bankier von
B) ohne Dazwischenkunft von Geld. Hier wirkt das Depositum zweimal
als Geld, nämlich als wirkliches Geld, und sodann als Anspruch auf Geld.
Blosse Ansprüche auf Geld können Geldstelle vertreten nur durch Aus-
gleichung von Schuldforderungen.
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