als solche interessirt und bestimmt den einzelnen Kapitalisten und das Kapital in jeder besondren Produktionssphäre nur soweit, als das verminderte oder vermehrte Arbeitsquantum, das mit dem Steigen oder Fallen der Produktivkraft der Arbeit zur Produktion der Waaren erheischt ist, in dem einen Fall ihn befähigt, bei den vorhandnen Marktpreisen einen Extraprofit zu machen, und im andren ihn zwingt, den Preis der Waaren zu erhöhen, weil ein Stück mehr Arbeitslohn, mehr konstantes Kapital, daher auch mehr Zins, auf das Theilprodukt oder die einzelne Waare fällt. Sie interessirt ihn nur, soweit sie die Produktionskosten der Waare für ihn selbst erhöht oder erniedrigt, also nur soweit sie ihn in eine Ausnahms- position setzt.
Dahingegen erscheinen ihm Arbeitslohn, Zins und Rente als regulirende Grenzen nicht nur des Preises, zu dem er den, ihm als fungirendem Kapitalisten zufallenden, Theil des Profits, den Unter- nehmergewinn, realisiren kann, sondern zu dem er überhaupt, soll fortgesetzte Reproduktion möglich sein, die Waare muss verkaufen können. Es ist für ihn durchaus gleichgültig, ob er den in der Waare steckenden Werth und Mehrwerth beim Verkauf realisirt oder nicht, vorausgesetzt nur dass er den gewohnten oder einen grössern Unternehmergewinn, über den durch Arbeitslohn, Zins und Rente für ihn individuell gegebnen Kostpreis, aus dem Preise her- ausschlägt. Abgesehn vom konstanten Kapitaltheil, erscheinen ihm daher der Arbeitslohn, der Zins und die Rente als die begrenzenden, und daher schöpferischen, bestimmenden Elemente des Waaren- preises. Gelingt es ihm z. B., den Arbeitslohn unter den Werth der Arbeitskraft, also unter seine normale Höhe herabzudrücken, Kapital zu niedrigerem Zinsfuss zu erhalten, und Pachtgeld unter der normalen Höhe der Rente zu zahlen, so ist es völlig gleich- gültig für ihn, ob er das Produkt unter seinem Werth, und selbst unter dem allgemeinen Produktionspreis verkauft, also einen Theil der in der Waare enthaltnen Mehrarbeit umsonst weggibt. Dies gilt selbst für den konstanten Kapitaltheil. Kann ein Industrieller z. B. das Rohmaterial unter seinem Produktionspreis kaufen, so schützt ihn dies vor Verlust, auch wenn er es in der fertigen Waare wieder unter dem Produktionspreis verkauft. Sein Unter- nehmergewinn kann derselbe bleiben und selbst wachsen, sobald nur der Ueberschuss des Waarenpreises über die Elemente des- selben, die bezahlt, durch ein Aequivalent ersetzt werden müssen, derselbe bleibt oder wächst. Aber ausser dem Werth der Produk- tionsmittel, die als gegebne Preisgrössen in die Produktion seiner
als solche interessirt und bestimmt den einzelnen Kapitalisten und das Kapital in jeder besondren Produktionssphäre nur soweit, als das verminderte oder vermehrte Arbeitsquantum, das mit dem Steigen oder Fallen der Produktivkraft der Arbeit zur Produktion der Waaren erheischt ist, in dem einen Fall ihn befähigt, bei den vorhandnen Marktpreisen einen Extraprofit zu machen, und im andren ihn zwingt, den Preis der Waaren zu erhöhen, weil ein Stück mehr Arbeitslohn, mehr konstantes Kapital, daher auch mehr Zins, auf das Theilprodukt oder die einzelne Waare fällt. Sie interessirt ihn nur, soweit sie die Produktionskosten der Waare für ihn selbst erhöht oder erniedrigt, also nur soweit sie ihn in eine Ausnahms- position setzt.
Dahingegen erscheinen ihm Arbeitslohn, Zins und Rente als regulirende Grenzen nicht nur des Preises, zu dem er den, ihm als fungirendem Kapitalisten zufallenden, Theil des Profits, den Unter- nehmergewinn, realisiren kann, sondern zu dem er überhaupt, soll fortgesetzte Reproduktion möglich sein, die Waare muss verkaufen können. Es ist für ihn durchaus gleichgültig, ob er den in der Waare steckenden Werth und Mehrwerth beim Verkauf realisirt oder nicht, vorausgesetzt nur dass er den gewohnten oder einen grössern Unternehmergewinn, über den durch Arbeitslohn, Zins und Rente für ihn individuell gegebnen Kostpreis, aus dem Preise her- ausschlägt. Abgesehn vom konstanten Kapitaltheil, erscheinen ihm daher der Arbeitslohn, der Zins und die Rente als die begrenzenden, und daher schöpferischen, bestimmenden Elemente des Waaren- preises. Gelingt es ihm z. B., den Arbeitslohn unter den Werth der Arbeitskraft, also unter seine normale Höhe herabzudrücken, Kapital zu niedrigerem Zinsfuss zu erhalten, und Pachtgeld unter der normalen Höhe der Rente zu zahlen, so ist es völlig gleich- gültig für ihn, ob er das Produkt unter seinem Werth, und selbst unter dem allgemeinen Produktionspreis verkauft, also einen Theil der in der Waare enthaltnen Mehrarbeit umsonst weggibt. Dies gilt selbst für den konstanten Kapitaltheil. Kann ein Industrieller z. B. das Rohmaterial unter seinem Produktionspreis kaufen, so schützt ihn dies vor Verlust, auch wenn er es in der fertigen Waare wieder unter dem Produktionspreis verkauft. Sein Unter- nehmergewinn kann derselbe bleiben und selbst wachsen, sobald nur der Ueberschuss des Waarenpreises über die Elemente des- selben, die bezahlt, durch ein Aequivalent ersetzt werden müssen, derselbe bleibt oder wächst. Aber ausser dem Werth der Produk- tionsmittel, die als gegebne Preisgrössen in die Produktion seiner
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als solche interessirt und bestimmt den einzelnen Kapitalisten und
das Kapital in jeder besondren Produktionssphäre nur soweit, als
das verminderte oder vermehrte Arbeitsquantum, das mit dem Steigen
oder Fallen der Produktivkraft der Arbeit zur Produktion der Waaren
erheischt ist, in dem einen Fall ihn befähigt, bei den vorhandnen
Marktpreisen einen Extraprofit zu machen, und im andren ihn
zwingt, den Preis der Waaren zu erhöhen, weil ein Stück mehr
Arbeitslohn, mehr konstantes Kapital, daher auch mehr Zins, auf
das Theilprodukt oder die einzelne Waare fällt. Sie interessirt
ihn nur, soweit sie die Produktionskosten der Waare für ihn selbst
erhöht oder erniedrigt, also nur soweit sie ihn in eine Ausnahms-
position setzt.
Dahingegen erscheinen ihm Arbeitslohn, Zins und Rente als
regulirende Grenzen nicht nur des Preises, zu dem er den, ihm als
fungirendem Kapitalisten zufallenden, Theil des Profits, den Unter-
nehmergewinn, realisiren kann, sondern zu dem er überhaupt, soll
fortgesetzte Reproduktion möglich sein, die Waare muss verkaufen
können. Es ist für ihn durchaus gleichgültig, ob er den in der
Waare steckenden Werth und Mehrwerth beim Verkauf realisirt
oder nicht, vorausgesetzt nur dass er den gewohnten oder einen
grössern Unternehmergewinn, über den durch Arbeitslohn, Zins und
Rente für ihn individuell gegebnen Kostpreis, aus dem Preise her-
ausschlägt. Abgesehn vom konstanten Kapitaltheil, erscheinen ihm
daher der Arbeitslohn, der Zins und die Rente als die begrenzenden,
und daher schöpferischen, bestimmenden Elemente des Waaren-
preises. Gelingt es ihm z. B., den Arbeitslohn unter den Werth
der Arbeitskraft, also unter seine normale Höhe herabzudrücken,
Kapital zu niedrigerem Zinsfuss zu erhalten, und Pachtgeld unter
der normalen Höhe der Rente zu zahlen, so ist es völlig gleich-
gültig für ihn, ob er das Produkt unter seinem Werth, und selbst
unter dem allgemeinen Produktionspreis verkauft, also einen Theil
der in der Waare enthaltnen Mehrarbeit umsonst weggibt. Dies
gilt selbst für den konstanten Kapitaltheil. Kann ein Industrieller
z. B. das Rohmaterial unter seinem Produktionspreis kaufen, so
schützt ihn dies vor Verlust, auch wenn er es in der fertigen
Waare wieder unter dem Produktionspreis verkauft. Sein Unter-
nehmergewinn kann derselbe bleiben und selbst wachsen, sobald
nur der Ueberschuss des Waarenpreises über die Elemente des-
selben, die bezahlt, durch ein Aequivalent ersetzt werden müssen,
derselbe bleibt oder wächst. Aber ausser dem Werth der Produk-
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 410. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/419>, abgerufen am 04.12.2024.
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