dem Werth der Waaren vorausgesetzt fungiren. Zunächst haben wir gesehn, dass jedem Kapitalisten der Kostpreis der Waare als gegebne Grösse erscheint, und sich im wirklichen Produktionspreis beständig als solche darstellt. Der Kostpreis ist aber gleich dem Werth des konstanten Kapitals, der vorgeschossnen Produktions- mittel, plus dem Werth der Arbeitskraft, der sich aber für den Produktionsagenten in der irrationellen Form des Preises der Arbeit darstellt, sodass der Arbeitslohn zugleich als Revenue des Arbeiters erscheint. Der Durchschnittspreis der Arbeit ist eine gegebne Grösse, weil der Werth der Arbeitskraft, wie der jeder andern Waare, durch die zu ihrer Reproduktion nothwendige Arbeitszeit bestimmt ist. Aber was den Werththeil der Waaren betrifft, der sich in Arbeitslohn auflöst, so entspringt er nicht daraus, dass er diese Form des Arbeitslohns annimmt, dass der Kapitalist dem Arbeiter dessen Antheil an seinem eignen Produkt unter der Er- scheinungsform des Arbeitslohns vorschiesst, sondern dadurch, dass der Arbeiter ein seinem Arbeitslohn entsprechendes Aequivalent producirt, d. h. dass ein Theil seiner Tages- oder Jahresarbeit den im Preis seiner Arbeitskraft erhaltnen Werth producirt. Der Arbeits- lohn wird aber kontraktlich abgemacht, bevor das ihm entsprechende Werthäquivalent producirt ist. Als ein Preiselement, dessen Grösse gegeben ist, bevor die Waare und der Waarenwerth producirt, als Bestandtheil des Kostpreises erscheint der Arbeitslohn daher nicht als ein Theil, der sich in selbständiger Form vom Gesammtwerth der Waare loslöst, sondern umgekehrt als gegebne Grösse, die diesen vorausbestimmt, d. h. als Preis- oder Werthbildner. Eine ähnliche Rolle wie der Arbeitslohn im Kostpreis der Waare, spielt der Durch- schnittsprofit in ihrem Produktionspreis, denn der Produktionspreis ist gleich dem Kostpreis plus dem Durchschnittsprofit auf das vor- geschossne Kapital. Dieser Durchschnittsprofit geht praktisch, in der Vorstellung und in der Berechnung des Kapitalisten selbst, als ein regulirendes Element ein, nicht nur soweit er die Uebertragung der Kapitale aus einer Anlagesphäre in die andre bestimmt, sondern auch für alle Verkäufe und Kontrakte, die einen auf längere Epochen sich erstreckenden Reproduktionsprocess umfassen. Soweit er aber so eingeht, ist er eine vorausgesetzte Grösse, die in der That unab- hängig ist von dem in jeder besondren Produktionssphäre, und daher noch mehr von dem, von jeder einzelnen Kapitalanlage in jeder dieser Sphären erzeugten Werth und Mehrwerth. Statt als Resultat einer Spaltung des Werths, zeigt ihn die Erscheinung vielmehr als vom Werth des Waarenprodukts unabhängige, im Produktionsprocess der
dem Werth der Waaren vorausgesetzt fungiren. Zunächst haben wir gesehn, dass jedem Kapitalisten der Kostpreis der Waare als gegebne Grösse erscheint, und sich im wirklichen Produktionspreis beständig als solche darstellt. Der Kostpreis ist aber gleich dem Werth des konstanten Kapitals, der vorgeschossnen Produktions- mittel, plus dem Werth der Arbeitskraft, der sich aber für den Produktionsagenten in der irrationellen Form des Preises der Arbeit darstellt, sodass der Arbeitslohn zugleich als Revenue des Arbeiters erscheint. Der Durchschnittspreis der Arbeit ist eine gegebne Grösse, weil der Werth der Arbeitskraft, wie der jeder andern Waare, durch die zu ihrer Reproduktion nothwendige Arbeitszeit bestimmt ist. Aber was den Werththeil der Waaren betrifft, der sich in Arbeitslohn auflöst, so entspringt er nicht daraus, dass er diese Form des Arbeitslohns annimmt, dass der Kapitalist dem Arbeiter dessen Antheil an seinem eignen Produkt unter der Er- scheinungsform des Arbeitslohns vorschiesst, sondern dadurch, dass der Arbeiter ein seinem Arbeitslohn entsprechendes Aequivalent producirt, d. h. dass ein Theil seiner Tages- oder Jahresarbeit den im Preis seiner Arbeitskraft erhaltnen Werth producirt. Der Arbeits- lohn wird aber kontraktlich abgemacht, bevor das ihm entsprechende Werthäquivalent producirt ist. Als ein Preiselement, dessen Grösse gegeben ist, bevor die Waare und der Waarenwerth producirt, als Bestandtheil des Kostpreises erscheint der Arbeitslohn daher nicht als ein Theil, der sich in selbständiger Form vom Gesammtwerth der Waare loslöst, sondern umgekehrt als gegebne Grösse, die diesen vorausbestimmt, d. h. als Preis- oder Werthbildner. Eine ähnliche Rolle wie der Arbeitslohn im Kostpreis der Waare, spielt der Durch- schnittsprofit in ihrem Produktionspreis, denn der Produktionspreis ist gleich dem Kostpreis plus dem Durchschnittsprofit auf das vor- geschossne Kapital. Dieser Durchschnittsprofit geht praktisch, in der Vorstellung und in der Berechnung des Kapitalisten selbst, als ein regulirendes Element ein, nicht nur soweit er die Uebertragung der Kapitale aus einer Anlagesphäre in die andre bestimmt, sondern auch für alle Verkäufe und Kontrakte, die einen auf längere Epochen sich erstreckenden Reproduktionsprocess umfassen. Soweit er aber so eingeht, ist er eine vorausgesetzte Grösse, die in der That unab- hängig ist von dem in jeder besondren Produktionssphäre, und daher noch mehr von dem, von jeder einzelnen Kapitalanlage in jeder dieser Sphären erzeugten Werth und Mehrwerth. Statt als Resultat einer Spaltung des Werths, zeigt ihn die Erscheinung vielmehr als vom Werth des Waarenprodukts unabhängige, im Produktionsprocess der
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0416"n="407"/>
dem Werth der Waaren vorausgesetzt fungiren. Zunächst haben<lb/>
wir gesehn, dass jedem Kapitalisten der Kostpreis der Waare als<lb/>
gegebne Grösse erscheint, und sich im wirklichen Produktionspreis<lb/>
beständig als solche darstellt. Der Kostpreis ist aber gleich dem<lb/>
Werth des konstanten Kapitals, der vorgeschossnen Produktions-<lb/>
mittel, plus dem Werth der Arbeitskraft, der sich aber für den<lb/>
Produktionsagenten in der irrationellen Form des Preises der Arbeit<lb/>
darstellt, sodass der Arbeitslohn zugleich als Revenue des Arbeiters<lb/>
erscheint. Der Durchschnittspreis der Arbeit ist eine gegebne<lb/>
Grösse, weil der Werth der Arbeitskraft, wie der jeder andern<lb/>
Waare, durch die zu ihrer Reproduktion nothwendige Arbeitszeit<lb/>
bestimmt ist. Aber was den Werththeil der Waaren betrifft, der<lb/>
sich in Arbeitslohn auflöst, so entspringt er nicht daraus, dass er<lb/>
diese Form des Arbeitslohns annimmt, dass der Kapitalist dem<lb/>
Arbeiter dessen Antheil an seinem eignen Produkt unter der Er-<lb/>
scheinungsform des Arbeitslohns vorschiesst, sondern dadurch, dass<lb/>
der Arbeiter ein seinem Arbeitslohn entsprechendes Aequivalent<lb/>
producirt, d. h. dass ein Theil seiner Tages- oder Jahresarbeit den<lb/>
im Preis seiner Arbeitskraft erhaltnen Werth producirt. Der Arbeits-<lb/>
lohn wird aber kontraktlich abgemacht, bevor das ihm entsprechende<lb/>
Werthäquivalent producirt ist. Als ein Preiselement, dessen Grösse<lb/>
gegeben ist, bevor die Waare und der Waarenwerth producirt, als<lb/>
Bestandtheil des Kostpreises erscheint der Arbeitslohn daher nicht<lb/>
als ein Theil, der sich in selbständiger Form vom Gesammtwerth<lb/>
der Waare loslöst, sondern umgekehrt als gegebne Grösse, die diesen<lb/>
vorausbestimmt, d. h. als Preis- oder Werthbildner. Eine ähnliche<lb/>
Rolle wie der Arbeitslohn im Kostpreis der Waare, spielt der Durch-<lb/>
schnittsprofit in ihrem Produktionspreis, denn der Produktionspreis<lb/>
ist gleich dem Kostpreis plus dem Durchschnittsprofit auf das vor-<lb/>
geschossne Kapital. Dieser Durchschnittsprofit geht praktisch, in<lb/>
der Vorstellung und in der Berechnung des Kapitalisten selbst, als<lb/>
ein regulirendes Element ein, nicht nur soweit er die Uebertragung<lb/>
der Kapitale aus einer Anlagesphäre in die andre bestimmt, sondern<lb/>
auch für alle Verkäufe und Kontrakte, die einen auf längere Epochen<lb/>
sich erstreckenden Reproduktionsprocess umfassen. Soweit er aber<lb/>
so eingeht, ist er eine vorausgesetzte Grösse, die in der That unab-<lb/>
hängig ist von dem in jeder besondren Produktionssphäre, und daher<lb/>
noch mehr von dem, von jeder einzelnen Kapitalanlage in jeder dieser<lb/>
Sphären erzeugten Werth und Mehrwerth. Statt als Resultat einer<lb/>
Spaltung des Werths, zeigt ihn die Erscheinung vielmehr als vom<lb/>
Werth des Waarenprodukts unabhängige, im Produktionsprocess der<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[407/0416]
dem Werth der Waaren vorausgesetzt fungiren. Zunächst haben
wir gesehn, dass jedem Kapitalisten der Kostpreis der Waare als
gegebne Grösse erscheint, und sich im wirklichen Produktionspreis
beständig als solche darstellt. Der Kostpreis ist aber gleich dem
Werth des konstanten Kapitals, der vorgeschossnen Produktions-
mittel, plus dem Werth der Arbeitskraft, der sich aber für den
Produktionsagenten in der irrationellen Form des Preises der Arbeit
darstellt, sodass der Arbeitslohn zugleich als Revenue des Arbeiters
erscheint. Der Durchschnittspreis der Arbeit ist eine gegebne
Grösse, weil der Werth der Arbeitskraft, wie der jeder andern
Waare, durch die zu ihrer Reproduktion nothwendige Arbeitszeit
bestimmt ist. Aber was den Werththeil der Waaren betrifft, der
sich in Arbeitslohn auflöst, so entspringt er nicht daraus, dass er
diese Form des Arbeitslohns annimmt, dass der Kapitalist dem
Arbeiter dessen Antheil an seinem eignen Produkt unter der Er-
scheinungsform des Arbeitslohns vorschiesst, sondern dadurch, dass
der Arbeiter ein seinem Arbeitslohn entsprechendes Aequivalent
producirt, d. h. dass ein Theil seiner Tages- oder Jahresarbeit den
im Preis seiner Arbeitskraft erhaltnen Werth producirt. Der Arbeits-
lohn wird aber kontraktlich abgemacht, bevor das ihm entsprechende
Werthäquivalent producirt ist. Als ein Preiselement, dessen Grösse
gegeben ist, bevor die Waare und der Waarenwerth producirt, als
Bestandtheil des Kostpreises erscheint der Arbeitslohn daher nicht
als ein Theil, der sich in selbständiger Form vom Gesammtwerth
der Waare loslöst, sondern umgekehrt als gegebne Grösse, die diesen
vorausbestimmt, d. h. als Preis- oder Werthbildner. Eine ähnliche
Rolle wie der Arbeitslohn im Kostpreis der Waare, spielt der Durch-
schnittsprofit in ihrem Produktionspreis, denn der Produktionspreis
ist gleich dem Kostpreis plus dem Durchschnittsprofit auf das vor-
geschossne Kapital. Dieser Durchschnittsprofit geht praktisch, in
der Vorstellung und in der Berechnung des Kapitalisten selbst, als
ein regulirendes Element ein, nicht nur soweit er die Uebertragung
der Kapitale aus einer Anlagesphäre in die andre bestimmt, sondern
auch für alle Verkäufe und Kontrakte, die einen auf längere Epochen
sich erstreckenden Reproduktionsprocess umfassen. Soweit er aber
so eingeht, ist er eine vorausgesetzte Grösse, die in der That unab-
hängig ist von dem in jeder besondren Produktionssphäre, und daher
noch mehr von dem, von jeder einzelnen Kapitalanlage in jeder dieser
Sphären erzeugten Werth und Mehrwerth. Statt als Resultat einer
Spaltung des Werths, zeigt ihn die Erscheinung vielmehr als vom
Werth des Waarenprodukts unabhängige, im Produktionsprocess der
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 407. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/416>, abgerufen am 29.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.