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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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Für sie ist nicht der Werth der Waare, nach Abzug des Werths
der in ihr verbrauchten Produktionsmittel, gegeben = 100, welche
100 dann in x, y, z zertheilt werden. Sondern der Preis der
Waare setzt sich einfach zusammen aus den, von ihrem Werth und
von einander unabhängig bestimmten Werthgrössen des Arbeitslohns,
des Profits und der Rente, sodass x, y, z, jedes für sich selbständig
gegeben und bestimmt ist, und aus der Summe dieser Grössen, die
kleiner oder grösser als 100 sein kann, erst die Werthgrösse der
Waare selbst, als aus der Addition dieser ihrer Werthbildner resul-
tirte. Dies quid pro quo ist nothwendig:

Erstens, weil die Werthbestandtheile der Waare als selbständige
Revenuen einander gegenübertreten, die als solche bezogen sind auf
drei ganz von einander verschiedne Produktionsagentien, die Arbeit,
das Kapital und die Erde, und die daher aus diesen zu entspringen
scheinen. Das Eigenthum an der Arbeitskraft, am Kapital, an der
Erde ist die Ursache, die diese verschiednen Werthbestandtheile der
Waaren diesen respektiven Eignern zufallen macht, und sie daher
in Revenuen für sie verwandelt. Aber der Werth entspringt nicht
aus einer Verwandlung in Revenue, sondern er muss da sein, bevor
er in Revenue verwandelt werden, diese Gestalt annehmen kann.
Der Schein des Umgekehrten muss sich um so mehr befestigen,
als die Bestimmung der relativen Grösse dieser drei Theile gegen-
einander verschiedenartigen Gesetzen folgt, deren Zusammenhang
mit, und Beschränkung durch, den Werth der Waaren selbst, sich
keineswegs auf der Oberfläche zeigt.

Zweitens: Man hat gesehn, dass ein allgemeines Steigen oder
Fallen des Arbeitslohns, indem es bei sonst gleichen Umständen
eine Bewegung der allgemeinen Profitrate in entgegengesetzter
Richtung erzeugt, die Produktionspreise der verschiednen Waaren
verändert, die einen hebt, die andern senkt, je nach der Durch-
schnittszusammensetzung des Kapitals in den betreffenden Produk-
tionssphären. Es wird hier also jedenfalls in einigen Produktions-
sphären die Erfahrung gemacht, dass der Durchschnittspreis einer
Waare steigt, weil der Arbeitslohn gestiegen, und fällt, weil er
gefallen. Was nicht "erfahren" wird, ist die geheime Regulirung
dieser Aenderungen durch den vom Arbeitslohn unabhängigen Werth
der Waaren. Ist dagegen das Steigen des Arbeitslohns lokal, findet
es nur in besondren Produktionssphären in Folge eigenthümlicher
Umstände statt, so kann eine entsprechende nominelle Preissteigerung
dieser Waaren eintreten. Dies Steigen des relativen Werths einer
Sorte von Waaren gegen die andren, für die der Arbeitslohn un-

Für sie ist nicht der Werth der Waare, nach Abzug des Werths
der in ihr verbrauchten Produktionsmittel, gegeben = 100, welche
100 dann in x, y, z zertheilt werden. Sondern der Preis der
Waare setzt sich einfach zusammen aus den, von ihrem Werth und
von einander unabhängig bestimmten Werthgrössen des Arbeitslohns,
des Profits und der Rente, sodass x, y, z, jedes für sich selbständig
gegeben und bestimmt ist, und aus der Summe dieser Grössen, die
kleiner oder grösser als 100 sein kann, erst die Werthgrösse der
Waare selbst, als aus der Addition dieser ihrer Werthbildner resul-
tirte. Dies quid pro quo ist nothwendig:

Erstens, weil die Werthbestandtheile der Waare als selbständige
Revenuen einander gegenübertreten, die als solche bezogen sind auf
drei ganz von einander verschiedne Produktionsagentien, die Arbeit,
das Kapital und die Erde, und die daher aus diesen zu entspringen
scheinen. Das Eigenthum an der Arbeitskraft, am Kapital, an der
Erde ist die Ursache, die diese verschiednen Werthbestandtheile der
Waaren diesen respektiven Eignern zufallen macht, und sie daher
in Revenuen für sie verwandelt. Aber der Werth entspringt nicht
aus einer Verwandlung in Revenue, sondern er muss da sein, bevor
er in Revenue verwandelt werden, diese Gestalt annehmen kann.
Der Schein des Umgekehrten muss sich um so mehr befestigen,
als die Bestimmung der relativen Grösse dieser drei Theile gegen-
einander verschiedenartigen Gesetzen folgt, deren Zusammenhang
mit, und Beschränkung durch, den Werth der Waaren selbst, sich
keineswegs auf der Oberfläche zeigt.

Zweitens: Man hat gesehn, dass ein allgemeines Steigen oder
Fallen des Arbeitslohns, indem es bei sonst gleichen Umständen
eine Bewegung der allgemeinen Profitrate in entgegengesetzter
Richtung erzeugt, die Produktionspreise der verschiednen Waaren
verändert, die einen hebt, die andern senkt, je nach der Durch-
schnittszusammensetzung des Kapitals in den betreffenden Produk-
tionssphären. Es wird hier also jedenfalls in einigen Produktions-
sphären die Erfahrung gemacht, dass der Durchschnittspreis einer
Waare steigt, weil der Arbeitslohn gestiegen, und fällt, weil er
gefallen. Was nicht „erfahren“ wird, ist die geheime Regulirung
dieser Aenderungen durch den vom Arbeitslohn unabhängigen Werth
der Waaren. Ist dagegen das Steigen des Arbeitslohns lokal, findet
es nur in besondren Produktionssphären in Folge eigenthümlicher
Umstände statt, so kann eine entsprechende nominelle Preissteigerung
dieser Waaren eintreten. Dies Steigen des relativen Werths einer
Sorte von Waaren gegen die andren, für die der Arbeitslohn un-

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[404/0413] Für sie ist nicht der Werth der Waare, nach Abzug des Werths der in ihr verbrauchten Produktionsmittel, gegeben = 100, welche 100 dann in x, y, z zertheilt werden. Sondern der Preis der Waare setzt sich einfach zusammen aus den, von ihrem Werth und von einander unabhängig bestimmten Werthgrössen des Arbeitslohns, des Profits und der Rente, sodass x, y, z, jedes für sich selbständig gegeben und bestimmt ist, und aus der Summe dieser Grössen, die kleiner oder grösser als 100 sein kann, erst die Werthgrösse der Waare selbst, als aus der Addition dieser ihrer Werthbildner resul- tirte. Dies quid pro quo ist nothwendig: Erstens, weil die Werthbestandtheile der Waare als selbständige Revenuen einander gegenübertreten, die als solche bezogen sind auf drei ganz von einander verschiedne Produktionsagentien, die Arbeit, das Kapital und die Erde, und die daher aus diesen zu entspringen scheinen. Das Eigenthum an der Arbeitskraft, am Kapital, an der Erde ist die Ursache, die diese verschiednen Werthbestandtheile der Waaren diesen respektiven Eignern zufallen macht, und sie daher in Revenuen für sie verwandelt. Aber der Werth entspringt nicht aus einer Verwandlung in Revenue, sondern er muss da sein, bevor er in Revenue verwandelt werden, diese Gestalt annehmen kann. Der Schein des Umgekehrten muss sich um so mehr befestigen, als die Bestimmung der relativen Grösse dieser drei Theile gegen- einander verschiedenartigen Gesetzen folgt, deren Zusammenhang mit, und Beschränkung durch, den Werth der Waaren selbst, sich keineswegs auf der Oberfläche zeigt. Zweitens: Man hat gesehn, dass ein allgemeines Steigen oder Fallen des Arbeitslohns, indem es bei sonst gleichen Umständen eine Bewegung der allgemeinen Profitrate in entgegengesetzter Richtung erzeugt, die Produktionspreise der verschiednen Waaren verändert, die einen hebt, die andern senkt, je nach der Durch- schnittszusammensetzung des Kapitals in den betreffenden Produk- tionssphären. Es wird hier also jedenfalls in einigen Produktions- sphären die Erfahrung gemacht, dass der Durchschnittspreis einer Waare steigt, weil der Arbeitslohn gestiegen, und fällt, weil er gefallen. Was nicht „erfahren“ wird, ist die geheime Regulirung dieser Aenderungen durch den vom Arbeitslohn unabhängigen Werth der Waaren. Ist dagegen das Steigen des Arbeitslohns lokal, findet es nur in besondren Produktionssphären in Folge eigenthümlicher Umstände statt, so kann eine entsprechende nominelle Preissteigerung dieser Waaren eintreten. Dies Steigen des relativen Werths einer Sorte von Waaren gegen die andren, für die der Arbeitslohn un-

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 404. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/413>, abgerufen am 28.11.2024.