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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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der produktiven Kapitalanlage beschränkt, die in letzter Instanz
nicht ihm, sondern dem Grundeigenthümer zu gut kommt. Bei
beiden Formen tritt an die Stelle selbstbewusster rationeller Behand-
lung des Bodens als des gemeinschaftlichen ewigen Eigenthums, der
unveräusserlichen Existenz- und Reproduktionsbedingung der Kette
sich ablösender Menschengeschlechter, die Exploitation und Ver-
geudung der Bodenkräfte (abgesehn von der Abhängigmachung der
Exploitation, nicht von der erreichten Höhe der gesellschaftlichen
Entwicklung, sondern von den zufälligen, ungleichen Umständen
der einzelnen Producenten). Bei dem kleinen Eigenthum geschieht
dies aus Mangel an Mitteln und Wissenschaft zur Anwendung der
gesellschaftlichen Produktivkraft der Arbeit. Bei dem grossen, durch
Exploitation dieser Mittel zur möglichst raschen Bereicherung von
Pächter und Eigenthümer. Bei beiden durch die Abhängigkeit
vom Marktpreis.

Alle Kritik des kleinen Grundeigenthums löst sich in letzter
Instanz auf in Kritik des Privateigenthums als Schranke und Hinder-
niss der Agrikultur. So auch alle Gegenkritik des grossen Grund-
eigenthums. Von politischen Nebenrücksichten wird hier natürlich
in beiden Fällen abgesehn. Diese Schranke und dies Hinderniss,
welche alles Privateigenthum am Boden der agrikolen Produktion
und der rationellen Behandlung, Erhaltung und Verbesserung des
Bodens selbst entgegensetzt, entwickelt sich hüben und drüben
nur in verschiednen Formen, und im Zank über diese specifischen
Formen des Uebels wird sein letzter Grund vergessen.

Das kleine Grundeigenthum setzt voraus, dass die bei weitem über-
wiegende Majorität der Bevölkerung ländlich ist, und nicht die ge-
sellschaftliche, sondern die isolirte Arbeit vorherrscht; dass daher
der Reichthum und die Entwicklung der Reproduktion, sowohl ihrer
materiellen wie geistigen Bedingungen, unter solchen Umständen
ausgeschlossen ist, daher auch die Bedingungen einer rationellen
Kultur. Auf der anderen Seite reducirt das grosse Grundeigenthum
die agrikole Bevölkerung auf ein beständig sinkendes Minimum, und
setzt ihr eine beständig wachsende, in grossen Städten zusammen-
gedrängte Industriebevölkerung entgegen; es erzeugt dadurch Be-
dingungen, die einen unheilbaren Riss hervorrufen in dem Zu-
sammenhang des gesellschaftlichen und durch die Naturgesetze des
Lebens vorgeschriebnen Stoffwechsels, in Folge wovon die Boden-
kraft verschleudert, und diese Verschleuderung durch den Handel
weit über die Grenzen des eignen Landes hinausgetragen wird. (Liebig.)

Wenn das kleine Grundeigenthum eine halb ausserhalb der Ge-

der produktiven Kapitalanlage beschränkt, die in letzter Instanz
nicht ihm, sondern dem Grundeigenthümer zu gut kommt. Bei
beiden Formen tritt an die Stelle selbstbewusster rationeller Behand-
lung des Bodens als des gemeinschaftlichen ewigen Eigenthums, der
unveräusserlichen Existenz- und Reproduktionsbedingung der Kette
sich ablösender Menschengeschlechter, die Exploitation und Ver-
geudung der Bodenkräfte (abgesehn von der Abhängigmachung der
Exploitation, nicht von der erreichten Höhe der gesellschaftlichen
Entwicklung, sondern von den zufälligen, ungleichen Umständen
der einzelnen Producenten). Bei dem kleinen Eigenthum geschieht
dies aus Mangel an Mitteln und Wissenschaft zur Anwendung der
gesellschaftlichen Produktivkraft der Arbeit. Bei dem grossen, durch
Exploitation dieser Mittel zur möglichst raschen Bereicherung von
Pächter und Eigenthümer. Bei beiden durch die Abhängigkeit
vom Marktpreis.

Alle Kritik des kleinen Grundeigenthums löst sich in letzter
Instanz auf in Kritik des Privateigenthums als Schranke und Hinder-
niss der Agrikultur. So auch alle Gegenkritik des grossen Grund-
eigenthums. Von politischen Nebenrücksichten wird hier natürlich
in beiden Fällen abgesehn. Diese Schranke und dies Hinderniss,
welche alles Privateigenthum am Boden der agrikolen Produktion
und der rationellen Behandlung, Erhaltung und Verbesserung des
Bodens selbst entgegensetzt, entwickelt sich hüben und drüben
nur in verschiednen Formen, und im Zank über diese specifischen
Formen des Uebels wird sein letzter Grund vergessen.

Das kleine Grundeigenthum setzt voraus, dass die bei weitem über-
wiegende Majorität der Bevölkerung ländlich ist, und nicht die ge-
sellschaftliche, sondern die isolirte Arbeit vorherrscht; dass daher
der Reichthum und die Entwicklung der Reproduktion, sowohl ihrer
materiellen wie geistigen Bedingungen, unter solchen Umständen
ausgeschlossen ist, daher auch die Bedingungen einer rationellen
Kultur. Auf der anderen Seite reducirt das grosse Grundeigenthum
die agrikole Bevölkerung auf ein beständig sinkendes Minimum, und
setzt ihr eine beständig wachsende, in grossen Städten zusammen-
gedrängte Industriebevölkerung entgegen; es erzeugt dadurch Be-
dingungen, die einen unheilbaren Riss hervorrufen in dem Zu-
sammenhang des gesellschaftlichen und durch die Naturgesetze des
Lebens vorgeschriebnen Stoffwechsels, in Folge wovon die Boden-
kraft verschleudert, und diese Verschleuderung durch den Handel
weit über die Grenzen des eignen Landes hinausgetragen wird. (Liebig.)

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[347/0356] der produktiven Kapitalanlage beschränkt, die in letzter Instanz nicht ihm, sondern dem Grundeigenthümer zu gut kommt. Bei beiden Formen tritt an die Stelle selbstbewusster rationeller Behand- lung des Bodens als des gemeinschaftlichen ewigen Eigenthums, der unveräusserlichen Existenz- und Reproduktionsbedingung der Kette sich ablösender Menschengeschlechter, die Exploitation und Ver- geudung der Bodenkräfte (abgesehn von der Abhängigmachung der Exploitation, nicht von der erreichten Höhe der gesellschaftlichen Entwicklung, sondern von den zufälligen, ungleichen Umständen der einzelnen Producenten). Bei dem kleinen Eigenthum geschieht dies aus Mangel an Mitteln und Wissenschaft zur Anwendung der gesellschaftlichen Produktivkraft der Arbeit. Bei dem grossen, durch Exploitation dieser Mittel zur möglichst raschen Bereicherung von Pächter und Eigenthümer. Bei beiden durch die Abhängigkeit vom Marktpreis. Alle Kritik des kleinen Grundeigenthums löst sich in letzter Instanz auf in Kritik des Privateigenthums als Schranke und Hinder- niss der Agrikultur. So auch alle Gegenkritik des grossen Grund- eigenthums. Von politischen Nebenrücksichten wird hier natürlich in beiden Fällen abgesehn. Diese Schranke und dies Hinderniss, welche alles Privateigenthum am Boden der agrikolen Produktion und der rationellen Behandlung, Erhaltung und Verbesserung des Bodens selbst entgegensetzt, entwickelt sich hüben und drüben nur in verschiednen Formen, und im Zank über diese specifischen Formen des Uebels wird sein letzter Grund vergessen. Das kleine Grundeigenthum setzt voraus, dass die bei weitem über- wiegende Majorität der Bevölkerung ländlich ist, und nicht die ge- sellschaftliche, sondern die isolirte Arbeit vorherrscht; dass daher der Reichthum und die Entwicklung der Reproduktion, sowohl ihrer materiellen wie geistigen Bedingungen, unter solchen Umständen ausgeschlossen ist, daher auch die Bedingungen einer rationellen Kultur. Auf der anderen Seite reducirt das grosse Grundeigenthum die agrikole Bevölkerung auf ein beständig sinkendes Minimum, und setzt ihr eine beständig wachsende, in grossen Städten zusammen- gedrängte Industriebevölkerung entgegen; es erzeugt dadurch Be- dingungen, die einen unheilbaren Riss hervorrufen in dem Zu- sammenhang des gesellschaftlichen und durch die Naturgesetze des Lebens vorgeschriebnen Stoffwechsels, in Folge wovon die Boden- kraft verschleudert, und diese Verschleuderung durch den Handel weit über die Grenzen des eignen Landes hinausgetragen wird. (Liebig.) Wenn das kleine Grundeigenthum eine halb ausserhalb der Ge-

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 347. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/356>, abgerufen am 19.05.2024.