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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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einzelung der Producenten selbst. Ungeheure Verschwendung von
Menschenkraft. Progressive Verschlechterung der Produktionsbe-
dingungen und Vertheuerung der Produktionsmittel ein nothwendiges
Gesetz des Parcelleneigenthums. Unglück fruchtbarer Jahreszeiten
für diese Produktionsweise.45)

Eines der specifischen Uebel der kleinen Agrikultur, wo sie mit
freiem Eigenthum am Boden verknüpft ist, entspringt daraus, dass
der Bebauer ein Kapital im Ankauf des Bodens auslegt. (Dasselbe
gilt für die Uebergangsform, wo der grosse Gutsbesitzer erstens
ein Kapital auslegt, um Land zu kaufen, zweitens um es selbst als
sein eigner Pächter zu bewirthschaften.) Bei der beweglichen
Natur, die hier der Boden als blosse Waare annimmt, wachsen die
Besitzveränderungen46), sodass bei jeder neuen Generation, mit jeder
Erbtheilung, der Boden, vom Standpunkt des Bauern aus, von
neuem als Kapitalanlage eingeht, d. h. dass es von ihm gekaufter
Boden wird. Der Bodenpreis bildet hier ein überwiegendes Element
der individuellen falschen Produktionskosten oder des Kostpreises
des Produkts für den Einzelproducenten.

Der Bodenpreis ist nichts als die kapitalisirte und daher anti-
cipirte Rente. Wird die Agrikultur kapitalistisch betrieben, sodass
der Grundeigenthümer nur die Rente empfängt, und der Pächter
für den Boden nichts zahlt ausser dieser jährlichen Rente, so ist
es handgreiflich, dass das vom Grundeigenthümer selbst im Ankauf
des Bodens angelegte Kapital zwar für ihn zinstragende Kapitalanlage
ist, aber mit dem in der Agrikultur selbst angelegten Kapital durch-
aus nichts zu thun hat. Es bildet weder einen Theil des hier
fungirenden fixen noch des cirkulirenden Kapitals47); es verschafft
vielmehr nur dem Käufer einen Titel auf Empfang der jährlichen
Rente, hat aber mit der Produktion dieser Rente absolut nichts

45) S. die Thronrede des Königs von Frankreich bei Tooke.
46) Sieh Mounier und Rubichon.
47) Herr Dr. H. Maron (Extensiv oder Intensiv? [Näheres über diese Bro-
schüre nicht angegeben]) geht aus von der falschen Voraussetzung derer, die
er bekämpft. Er nimmt an, dass das im Ankauf des Bodens angelegte Ka-
pital "Anlagekapital" sei, und streitet nun über die resp. Begriffsbestimmungen
von Anlagekapital und Betriebskapital, d. h. von fixem und cirkulirendem
Kapital. Seine ganz schülerhaften Vorstellungen von Kapital überhaupt,
übrigens zu entschuldigen bei einem Nicht-Oekonomen durch den Zustand
der deutschen "Volkswirthschaftslehre", verbergen ihm, dass dies Kapital
weder Anlage- noch Betriebskapital ist; so wenig wie das Kapital, das jemand
an der Börse im Ankauf von Aktien oder Staatspapieren anlegt, und das
für ihn persönlich Kapitalanlage vorstellt, in irgend einem Produktionszweig
"angelegt" wird.

einzelung der Producenten selbst. Ungeheure Verschwendung von
Menschenkraft. Progressive Verschlechterung der Produktionsbe-
dingungen und Vertheuerung der Produktionsmittel ein nothwendiges
Gesetz des Parcelleneigenthums. Unglück fruchtbarer Jahreszeiten
für diese Produktionsweise.45)

Eines der specifischen Uebel der kleinen Agrikultur, wo sie mit
freiem Eigenthum am Boden verknüpft ist, entspringt daraus, dass
der Bebauer ein Kapital im Ankauf des Bodens auslegt. (Dasselbe
gilt für die Uebergangsform, wo der grosse Gutsbesitzer erstens
ein Kapital auslegt, um Land zu kaufen, zweitens um es selbst als
sein eigner Pächter zu bewirthschaften.) Bei der beweglichen
Natur, die hier der Boden als blosse Waare annimmt, wachsen die
Besitzveränderungen46), sodass bei jeder neuen Generation, mit jeder
Erbtheilung, der Boden, vom Standpunkt des Bauern aus, von
neuem als Kapitalanlage eingeht, d. h. dass es von ihm gekaufter
Boden wird. Der Bodenpreis bildet hier ein überwiegendes Element
der individuellen falschen Produktionskosten oder des Kostpreises
des Produkts für den Einzelproducenten.

Der Bodenpreis ist nichts als die kapitalisirte und daher anti-
cipirte Rente. Wird die Agrikultur kapitalistisch betrieben, sodass
der Grundeigenthümer nur die Rente empfängt, und der Pächter
für den Boden nichts zahlt ausser dieser jährlichen Rente, so ist
es handgreiflich, dass das vom Grundeigenthümer selbst im Ankauf
des Bodens angelegte Kapital zwar für ihn zinstragende Kapitalanlage
ist, aber mit dem in der Agrikultur selbst angelegten Kapital durch-
aus nichts zu thun hat. Es bildet weder einen Theil des hier
fungirenden fixen noch des cirkulirenden Kapitals47); es verschafft
vielmehr nur dem Käufer einen Titel auf Empfang der jährlichen
Rente, hat aber mit der Produktion dieser Rente absolut nichts

45) S. die Thronrede des Königs von Frankreich bei Tooke.
46) Sieh Mounier und Rubichon.
47) Herr Dr. H. Maron (Extensiv oder Intensiv? [Näheres über diese Bro-
schüre nicht angegeben]) geht aus von der falschen Voraussetzung derer, die
er bekämpft. Er nimmt an, dass das im Ankauf des Bodens angelegte Ka-
pital „Anlagekapital“ sei, und streitet nun über die resp. Begriffsbestimmungen
von Anlagekapital und Betriebskapital, d. h. von fixem und cirkulirendem
Kapital. Seine ganz schülerhaften Vorstellungen von Kapital überhaupt,
übrigens zu entschuldigen bei einem Nicht-Oekonomen durch den Zustand
der deutschen „Volkswirthschaftslehre“, verbergen ihm, dass dies Kapital
weder Anlage- noch Betriebskapital ist; so wenig wie das Kapital, das jemand
an der Börse im Ankauf von Aktien oder Staatspapieren anlegt, und das
für ihn persönlich Kapitalanlage vorstellt, in irgend einem Produktionszweig
„angelegt“ wird.
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[342/0351] einzelung der Producenten selbst. Ungeheure Verschwendung von Menschenkraft. Progressive Verschlechterung der Produktionsbe- dingungen und Vertheuerung der Produktionsmittel ein nothwendiges Gesetz des Parcelleneigenthums. Unglück fruchtbarer Jahreszeiten für diese Produktionsweise. 45) Eines der specifischen Uebel der kleinen Agrikultur, wo sie mit freiem Eigenthum am Boden verknüpft ist, entspringt daraus, dass der Bebauer ein Kapital im Ankauf des Bodens auslegt. (Dasselbe gilt für die Uebergangsform, wo der grosse Gutsbesitzer erstens ein Kapital auslegt, um Land zu kaufen, zweitens um es selbst als sein eigner Pächter zu bewirthschaften.) Bei der beweglichen Natur, die hier der Boden als blosse Waare annimmt, wachsen die Besitzveränderungen 46), sodass bei jeder neuen Generation, mit jeder Erbtheilung, der Boden, vom Standpunkt des Bauern aus, von neuem als Kapitalanlage eingeht, d. h. dass es von ihm gekaufter Boden wird. Der Bodenpreis bildet hier ein überwiegendes Element der individuellen falschen Produktionskosten oder des Kostpreises des Produkts für den Einzelproducenten. Der Bodenpreis ist nichts als die kapitalisirte und daher anti- cipirte Rente. Wird die Agrikultur kapitalistisch betrieben, sodass der Grundeigenthümer nur die Rente empfängt, und der Pächter für den Boden nichts zahlt ausser dieser jährlichen Rente, so ist es handgreiflich, dass das vom Grundeigenthümer selbst im Ankauf des Bodens angelegte Kapital zwar für ihn zinstragende Kapitalanlage ist, aber mit dem in der Agrikultur selbst angelegten Kapital durch- aus nichts zu thun hat. Es bildet weder einen Theil des hier fungirenden fixen noch des cirkulirenden Kapitals 47); es verschafft vielmehr nur dem Käufer einen Titel auf Empfang der jährlichen Rente, hat aber mit der Produktion dieser Rente absolut nichts 45) S. die Thronrede des Königs von Frankreich bei Tooke. 46) Sieh Mounier und Rubichon. 47) Herr Dr. H. Maron (Extensiv oder Intensiv? [Näheres über diese Bro- schüre nicht angegeben]) geht aus von der falschen Voraussetzung derer, die er bekämpft. Er nimmt an, dass das im Ankauf des Bodens angelegte Ka- pital „Anlagekapital“ sei, und streitet nun über die resp. Begriffsbestimmungen von Anlagekapital und Betriebskapital, d. h. von fixem und cirkulirendem Kapital. Seine ganz schülerhaften Vorstellungen von Kapital überhaupt, übrigens zu entschuldigen bei einem Nicht-Oekonomen durch den Zustand der deutschen „Volkswirthschaftslehre“, verbergen ihm, dass dies Kapital weder Anlage- noch Betriebskapital ist; so wenig wie das Kapital, das jemand an der Börse im Ankauf von Aktien oder Staatspapieren anlegt, und das für ihn persönlich Kapitalanlage vorstellt, in irgend einem Produktionszweig „angelegt“ wird.

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 342. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/351>, abgerufen am 19.05.2024.