lichkeit selbst ist an subjektive und objektive Naturbedingungen gebunden. Auch hierin liegt durchaus nichts Mysteriöses. Ist die Arbeitskraft klein, und sind die Naturbedingungen der Arbeit dürftig, so ist die Mehrarbeit klein, aber so sind dann auch einer- seits die Bedürfnisse der Producenten, andrerseits die relative Zahl der Ausbeuter der Mehrarbeit, endlich das Mehrprodukt, worin sich diese wenig erträgliche Mehrarbeit für diese geringre Zahl von ausbeutenden Eigenthümern verwirklicht.
Endlich ergibt sich bei der Arbeitsrente von selbst, dass, alle andren Umstände als gleichbleibend vorausgesetzt, es ganz und gar abhängt von dem relativen Umfang der Mehr- oder Frohnarbeit, wie weit der unmittelbare Producent fähig sein wird, seine eigne Lage zu verbessern, sich zu bereichern, einen Ueberschuss über die unentbehrlichen Subsistenzmittel zu erzeugen, oder wenn wir die kapitalistische Ausdrucksweise anticipiren wollen, ob oder wie weit er irgend einen Profit für sich selbst, d. h. einen Ueberschuss über seinen von ihm selbst producirten Arbeitslohn produciren kann. Die Rente ist hier die normale, alles absorbirende, sozusagen legi- time Form der Mehrarbeit, und weit entfernt davon ein Ueberschuss über den Profit, d. h. hier über irgend einen andern Ueberschuss über den Arbeitslohn zu sein, hängt nicht nur der Umfang eines solchen Profits, sondern selbst sein Dasein, bei sonst gleichen Um- ständen, ab von dem Umfang der Rente, d. h. der dem Eigenthümer zwangsweise zu leistenden Mehrarbeit.
Einige Historiker haben ihre Verwunderung darüber ausgesprochen, dass, da der unmittelbare Producent nicht Eigenthümer, sondern nur Besitzer ist, und in der That de jure alle seine Mehrarbeit dem Grundeigenthümer gehört, unter diesen Verhältnissen überhaupt eine selbständige Entwicklung von Vermögen und, relativ gesprochen, Reichthum auf Seiten der Frohnpflichtigen oder Leibeignen vor sich gehn kann. Es ist indess klar, dass in den naturwüchsigen und unentwickelten Zuständen, worauf dies gesellschaftliche Produk- tionsverhältniss und die ihr entsprechende Produktionsweise beruht, die Tradition eine übermächtige Rolle spielen muss. Es ist ferner klar, dass es hier wie immer im Interesse des herrschenden Theils der Gesellschaft ist, das Bestehende als Gesetz zu heiligen, und seine durch Gebrauch und Tradition gegebnen Schranken als ge- setzliche zu fixiren. Von allem andern abgesehn, macht sich dies übrigens von selbst, sobald die beständige Reproduktion der Basis des bestehenden Zustandes, des ihm zu Grunde liegenden Verhält- nisses, im Lauf der Zeit geregelte und geordnete Form annimmt;
lichkeit selbst ist an subjektive und objektive Naturbedingungen gebunden. Auch hierin liegt durchaus nichts Mysteriöses. Ist die Arbeitskraft klein, und sind die Naturbedingungen der Arbeit dürftig, so ist die Mehrarbeit klein, aber so sind dann auch einer- seits die Bedürfnisse der Producenten, andrerseits die relative Zahl der Ausbeuter der Mehrarbeit, endlich das Mehrprodukt, worin sich diese wenig erträgliche Mehrarbeit für diese geringre Zahl von ausbeutenden Eigenthümern verwirklicht.
Endlich ergibt sich bei der Arbeitsrente von selbst, dass, alle andren Umstände als gleichbleibend vorausgesetzt, es ganz und gar abhängt von dem relativen Umfang der Mehr- oder Frohnarbeit, wie weit der unmittelbare Producent fähig sein wird, seine eigne Lage zu verbessern, sich zu bereichern, einen Ueberschuss über die unentbehrlichen Subsistenzmittel zu erzeugen, oder wenn wir die kapitalistische Ausdrucksweise anticipiren wollen, ob oder wie weit er irgend einen Profit für sich selbst, d. h. einen Ueberschuss über seinen von ihm selbst producirten Arbeitslohn produciren kann. Die Rente ist hier die normale, alles absorbirende, sozusagen legi- time Form der Mehrarbeit, und weit entfernt davon ein Ueberschuss über den Profit, d. h. hier über irgend einen andern Ueberschuss über den Arbeitslohn zu sein, hängt nicht nur der Umfang eines solchen Profits, sondern selbst sein Dasein, bei sonst gleichen Um- ständen, ab von dem Umfang der Rente, d. h. der dem Eigenthümer zwangsweise zu leistenden Mehrarbeit.
Einige Historiker haben ihre Verwunderung darüber ausgesprochen, dass, da der unmittelbare Producent nicht Eigenthümer, sondern nur Besitzer ist, und in der That de jure alle seine Mehrarbeit dem Grundeigenthümer gehört, unter diesen Verhältnissen überhaupt eine selbständige Entwicklung von Vermögen und, relativ gesprochen, Reichthum auf Seiten der Frohnpflichtigen oder Leibeignen vor sich gehn kann. Es ist indess klar, dass in den naturwüchsigen und unentwickelten Zuständen, worauf dies gesellschaftliche Produk- tionsverhältniss und die ihr entsprechende Produktionsweise beruht, die Tradition eine übermächtige Rolle spielen muss. Es ist ferner klar, dass es hier wie immer im Interesse des herrschenden Theils der Gesellschaft ist, das Bestehende als Gesetz zu heiligen, und seine durch Gebrauch und Tradition gegebnen Schranken als ge- setzliche zu fixiren. Von allem andern abgesehn, macht sich dies übrigens von selbst, sobald die beständige Reproduktion der Basis des bestehenden Zustandes, des ihm zu Grunde liegenden Verhält- nisses, im Lauf der Zeit geregelte und geordnete Form annimmt;
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lichkeit selbst ist an subjektive und objektive Naturbedingungen
gebunden. Auch hierin liegt durchaus nichts Mysteriöses. Ist die
Arbeitskraft klein, und sind die Naturbedingungen der Arbeit
dürftig, so ist die Mehrarbeit klein, aber so sind dann auch einer-
seits die Bedürfnisse der Producenten, andrerseits die relative Zahl
der Ausbeuter der Mehrarbeit, endlich das Mehrprodukt, worin sich
diese wenig erträgliche Mehrarbeit für diese geringre Zahl von
ausbeutenden Eigenthümern verwirklicht.
Endlich ergibt sich bei der Arbeitsrente von selbst, dass, alle
andren Umstände als gleichbleibend vorausgesetzt, es ganz und gar
abhängt von dem relativen Umfang der Mehr- oder Frohnarbeit,
wie weit der unmittelbare Producent fähig sein wird, seine eigne
Lage zu verbessern, sich zu bereichern, einen Ueberschuss über
die unentbehrlichen Subsistenzmittel zu erzeugen, oder wenn wir
die kapitalistische Ausdrucksweise anticipiren wollen, ob oder wie
weit er irgend einen Profit für sich selbst, d. h. einen Ueberschuss
über seinen von ihm selbst producirten Arbeitslohn produciren kann.
Die Rente ist hier die normale, alles absorbirende, sozusagen legi-
time Form der Mehrarbeit, und weit entfernt davon ein Ueberschuss
über den Profit, d. h. hier über irgend einen andern Ueberschuss
über den Arbeitslohn zu sein, hängt nicht nur der Umfang eines
solchen Profits, sondern selbst sein Dasein, bei sonst gleichen Um-
ständen, ab von dem Umfang der Rente, d. h. der dem Eigenthümer
zwangsweise zu leistenden Mehrarbeit.
Einige Historiker haben ihre Verwunderung darüber ausgesprochen,
dass, da der unmittelbare Producent nicht Eigenthümer, sondern
nur Besitzer ist, und in der That de jure alle seine Mehrarbeit
dem Grundeigenthümer gehört, unter diesen Verhältnissen überhaupt
eine selbständige Entwicklung von Vermögen und, relativ gesprochen,
Reichthum auf Seiten der Frohnpflichtigen oder Leibeignen vor
sich gehn kann. Es ist indess klar, dass in den naturwüchsigen
und unentwickelten Zuständen, worauf dies gesellschaftliche Produk-
tionsverhältniss und die ihr entsprechende Produktionsweise beruht,
die Tradition eine übermächtige Rolle spielen muss. Es ist ferner
klar, dass es hier wie immer im Interesse des herrschenden Theils
der Gesellschaft ist, das Bestehende als Gesetz zu heiligen, und
seine durch Gebrauch und Tradition gegebnen Schranken als ge-
setzliche zu fixiren. Von allem andern abgesehn, macht sich dies
übrigens von selbst, sobald die beständige Reproduktion der Basis
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 326. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/335>, abgerufen am 23.11.2024.
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