Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.Bei Fall III: Steigender Produktionspreis, sind zwei Modalitäten Erste Modalität: Boden A bleibt regulirend. Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Ta- belle XIX.) Dies ist unter den Voraussetzungen nur zulässig, wenn die Produktivität der ersten Anlage abnimmt. " 2: Fallende Produktivität der zweiten Anlage (Tab. XX.); dies schliesst gleichbleibende Produktivität der ersten Anlage nicht aus. " 3: Steigende Produktivität der zweiten Anlage (Tab. XIX); dies bedingt wieder fallende der ersten Anlage. Zweite Modalität: Eine geringere (mit a bezeichnete) Bodenqua- Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Ta- belle XXII.) " 2: Fallende Produktivität (Tabelle XXIII.) " 3: Steigende Produktivität (Tabelle XXIV.) Diese drei Varianten gehn unter den allgemeinen Bedingungen Wir lassen jetzt die Tabellen folgen. Tabelle XI. [Tabelle] Bei zweiter Kapitalanlage auf denselben Boden. Erster Fall : Bei konstant bleibendem Produktionspreis. Variante 1: Bei konstant bleibender Produktivität der zweiten Ka- pitalanlage. Bei Fall III: Steigender Produktionspreis, sind zwei Modalitäten Erste Modalität: Boden A bleibt regulirend. Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Ta- belle XIX.) Dies ist unter den Voraussetzungen nur zulässig, wenn die Produktivität der ersten Anlage abnimmt. „ 2: Fallende Produktivität der zweiten Anlage (Tab. XX.); dies schliesst gleichbleibende Produktivität der ersten Anlage nicht aus. „ 3: Steigende Produktivität der zweiten Anlage (Tab. XIX); dies bedingt wieder fallende der ersten Anlage. Zweite Modalität: Eine geringere (mit a bezeichnete) Bodenqua- Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Ta- belle XXII.) „ 2: Fallende Produktivität (Tabelle XXIII.) „ 3: Steigende Produktivität (Tabelle XXIV.) Diese drei Varianten gehn unter den allgemeinen Bedingungen Wir lassen jetzt die Tabellen folgen. Tabelle XI. [Tabelle] Bei zweiter Kapitalanlage auf denselben Boden. Erster Fall : Bei konstant bleibendem Produktionspreis. Variante 1: Bei konstant bleibender Produktivität der zweiten Ka- pitalanlage. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0261" n="252"/> <p>Bei Fall III: Steigender Produktionspreis, sind zwei Modalitäten<lb/> möglich; Boden A kann rentelos und preisregulirend bleiben, oder<lb/> aber, es tritt eine geringere Bodenqualität als A in Konkurrenz<lb/> und regulirt den Preis, wobei A dann Rente abwirft.</p><lb/> <p>Erste Modalität: Boden A bleibt regulirend.</p><lb/> <list> <item>Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Ta-<lb/> belle XIX.) Dies ist unter den Voraussetzungen nur<lb/> zulässig, wenn die Produktivität der ersten Anlage<lb/> abnimmt.</item><lb/> <item>„ 2: Fallende Produktivität der zweiten Anlage (Tab. XX.);<lb/> dies schliesst gleichbleibende Produktivität der ersten<lb/> Anlage nicht aus.</item><lb/> <item>„ 3: Steigende Produktivität der zweiten Anlage (Tab. XIX);<lb/> dies bedingt wieder fallende der ersten Anlage.</item> </list><lb/> <p>Zweite Modalität: Eine geringere (mit a bezeichnete) Bodenqua-<lb/> lität tritt in Konkurrenz; Boden A wirft Rente ab.</p><lb/> <list> <item>Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Ta-<lb/> belle XXII.)</item><lb/> <item>„ 2: Fallende Produktivität (Tabelle XXIII.)</item><lb/> <item>„ 3: Steigende Produktivität (Tabelle XXIV.)</item> </list><lb/> <p>Diese drei Varianten gehn unter den allgemeinen Bedingungen<lb/> des Problems vor sich und geben zu keinen Bemerkungen Anlass.</p><lb/> <p>Wir lassen jetzt die Tabellen folgen.</p><lb/> <p> <hi rendition="#c">Tabelle XI.</hi><lb/> <table> <row> <cell/> </row> </table> </p> <p>Bei zweiter Kapitalanlage auf denselben Boden.</p><lb/> <p>Erster Fall : Bei konstant bleibendem Produktionspreis.</p><lb/> <list> <item>Variante 1: Bei konstant bleibender Produktivität der zweiten Ka-<lb/> pitalanlage.</item> </list><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [252/0261]
Bei Fall III: Steigender Produktionspreis, sind zwei Modalitäten
möglich; Boden A kann rentelos und preisregulirend bleiben, oder
aber, es tritt eine geringere Bodenqualität als A in Konkurrenz
und regulirt den Preis, wobei A dann Rente abwirft.
Erste Modalität: Boden A bleibt regulirend.
Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Ta-
belle XIX.) Dies ist unter den Voraussetzungen nur
zulässig, wenn die Produktivität der ersten Anlage
abnimmt.
„ 2: Fallende Produktivität der zweiten Anlage (Tab. XX.);
dies schliesst gleichbleibende Produktivität der ersten
Anlage nicht aus.
„ 3: Steigende Produktivität der zweiten Anlage (Tab. XIX);
dies bedingt wieder fallende der ersten Anlage.
Zweite Modalität: Eine geringere (mit a bezeichnete) Bodenqua-
lität tritt in Konkurrenz; Boden A wirft Rente ab.
Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Ta-
belle XXII.)
„ 2: Fallende Produktivität (Tabelle XXIII.)
„ 3: Steigende Produktivität (Tabelle XXIV.)
Diese drei Varianten gehn unter den allgemeinen Bedingungen
des Problems vor sich und geben zu keinen Bemerkungen Anlass.
Wir lassen jetzt die Tabellen folgen.
Tabelle XI.
Bei zweiter Kapitalanlage auf denselben Boden.
Erster Fall : Bei konstant bleibendem Produktionspreis.
Variante 1: Bei konstant bleibender Produktivität der zweiten Ka-
pitalanlage.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |