Andrerseits ist klar, dass diese durchschnittliche Kapitalanlage, z. B. 8 £ per Acre in England vor, 12 £ nach 1848, beim Ab- schluss der Pachtkontrakte den Maßstab bildet. Für den Pächter, der mehr verausgabt, verwandelt sich der Surplusprofit während der Dauer des Kontrakts nicht in Rente. Ob dies geschieht nach Ablauf des Kontrakts, wird abhängen von der Konkurrenz der Pächter, die im Stande sind, denselben Extra-Vorschuss zu machen. Es ist hierbei nicht die Rede von permanenten Bodenverbesserungen, die bei gleicher oder selbst abnehmender Kapitalauslage fortfahren, das gesteigerte Produkt zu sichern. Diese, obgleich Produkt des Kapitals, wirken ganz wie natürliche Differentialbonität des Bodens.
Man sieht also, wie bei Differentialrente II ein Moment in Be- tracht kommt, das bei Differentialrente I als solcher sich nicht entwickelt, da diese fortbestehn kann unabhängig von jedem Wechsel der normalen Kapitalanlage per Acre. Es ist einerseits die Verwischung der Resultate verschiedner Kapitalanlagen auf dem regulirenden Boden A, deren Produkt nun einfach als nor- males Durchschnittsprodukt per Acre erscheint. Es ist anderseits der Wechsel im Normalminimum oder in der Durchschnittsgrösse der Kapitalauslage per Acre, sodass dieser Wechsel als Boden- eigenschaft sich darstellt. Es ist endlich der Unterschied in der Art der Verwandlung des Surplusprofits in die Form der Rente.
Die Tabelle VI zeigt nun ferner, verglichen mit Tabelle I und II, dass die Kornrente gegen I um mehr als das Doppelte, gegen II um 1 1/5 qr. gestiegen ist; während die Geldrente gegen I sich verdoppelt, gegen II sich nicht verändert hat. Sie wäre bedeutend gewachsen, wenn entweder (bei sonst gleichen Voraussetzungen) der Kapitalzuschuss mehr auf die bessern Bodenarten gefallen, oder andrerseits die Wirkung des Kapitalzuschusses auf A geringer ge- wesen wäre, der regulirende Durchschnittspreis des qr. von A also höher stände.
Wirkte die Erhöhung der Fruchtbarkeit durch Kapitalzuschuss verschieden auf die verschiednen Bodenarten, so würde dies Aen- derung ihrer Differentialrenten hervorbringen.
Jedenfalls ist bewiesen, dass bei fallendem Produktionspreis in Folge steigender Rate der Produktivität zuschüssiger Kapitalan- lage -- sobald also diese Produktivität in grösserm Verhältniss wächst als der Kapitalvorschuss -- die Rente per Acre z. B. bei doppelter Kapitalanlage nicht nur sich verdoppeln, sondern sich mehr als verdoppeln kann. Sie kann aber auch fallen, wenn in
Andrerseits ist klar, dass diese durchschnittliche Kapitalanlage, z. B. 8 £ per Acre in England vor, 12 £ nach 1848, beim Ab- schluss der Pachtkontrakte den Maßstab bildet. Für den Pächter, der mehr verausgabt, verwandelt sich der Surplusprofit während der Dauer des Kontrakts nicht in Rente. Ob dies geschieht nach Ablauf des Kontrakts, wird abhängen von der Konkurrenz der Pächter, die im Stande sind, denselben Extra-Vorschuss zu machen. Es ist hierbei nicht die Rede von permanenten Bodenverbesserungen, die bei gleicher oder selbst abnehmender Kapitalauslage fortfahren, das gesteigerte Produkt zu sichern. Diese, obgleich Produkt des Kapitals, wirken ganz wie natürliche Differentialbonität des Bodens.
Man sieht also, wie bei Differentialrente II ein Moment in Be- tracht kommt, das bei Differentialrente I als solcher sich nicht entwickelt, da diese fortbestehn kann unabhängig von jedem Wechsel der normalen Kapitalanlage per Acre. Es ist einerseits die Verwischung der Resultate verschiedner Kapitalanlagen auf dem regulirenden Boden A, deren Produkt nun einfach als nor- males Durchschnittsprodukt per Acre erscheint. Es ist anderseits der Wechsel im Normalminimum oder in der Durchschnittsgrösse der Kapitalauslage per Acre, sodass dieser Wechsel als Boden- eigenschaft sich darstellt. Es ist endlich der Unterschied in der Art der Verwandlung des Surplusprofits in die Form der Rente.
Die Tabelle VI zeigt nun ferner, verglichen mit Tabelle I und II, dass die Kornrente gegen I um mehr als das Doppelte, gegen II um 1⅕ qr. gestiegen ist; während die Geldrente gegen I sich verdoppelt, gegen II sich nicht verändert hat. Sie wäre bedeutend gewachsen, wenn entweder (bei sonst gleichen Voraussetzungen) der Kapitalzuschuss mehr auf die bessern Bodenarten gefallen, oder andrerseits die Wirkung des Kapitalzuschusses auf A geringer ge- wesen wäre, der regulirende Durchschnittspreis des qr. von A also höher stände.
Wirkte die Erhöhung der Fruchtbarkeit durch Kapitalzuschuss verschieden auf die verschiednen Bodenarten, so würde dies Aen- derung ihrer Differentialrenten hervorbringen.
Jedenfalls ist bewiesen, dass bei fallendem Produktionspreis in Folge steigender Rate der Produktivität zuschüssiger Kapitalan- lage — sobald also diese Produktivität in grösserm Verhältniss wächst als der Kapitalvorschuss — die Rente per Acre z. B. bei doppelter Kapitalanlage nicht nur sich verdoppeln, sondern sich mehr als verdoppeln kann. Sie kann aber auch fallen, wenn in
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[244/0253]
Andrerseits ist klar, dass diese durchschnittliche Kapitalanlage,
z. B. 8 £ per Acre in England vor, 12 £ nach 1848, beim Ab-
schluss der Pachtkontrakte den Maßstab bildet. Für den Pächter,
der mehr verausgabt, verwandelt sich der Surplusprofit während
der Dauer des Kontrakts nicht in Rente. Ob dies geschieht nach
Ablauf des Kontrakts, wird abhängen von der Konkurrenz der
Pächter, die im Stande sind, denselben Extra-Vorschuss zu machen.
Es ist hierbei nicht die Rede von permanenten Bodenverbesserungen,
die bei gleicher oder selbst abnehmender Kapitalauslage fortfahren,
das gesteigerte Produkt zu sichern. Diese, obgleich Produkt des
Kapitals, wirken ganz wie natürliche Differentialbonität des Bodens.
Man sieht also, wie bei Differentialrente II ein Moment in Be-
tracht kommt, das bei Differentialrente I als solcher sich nicht
entwickelt, da diese fortbestehn kann unabhängig von jedem
Wechsel der normalen Kapitalanlage per Acre. Es ist einerseits
die Verwischung der Resultate verschiedner Kapitalanlagen auf
dem regulirenden Boden A, deren Produkt nun einfach als nor-
males Durchschnittsprodukt per Acre erscheint. Es ist anderseits
der Wechsel im Normalminimum oder in der Durchschnittsgrösse
der Kapitalauslage per Acre, sodass dieser Wechsel als Boden-
eigenschaft sich darstellt. Es ist endlich der Unterschied in der
Art der Verwandlung des Surplusprofits in die Form der Rente.
Die Tabelle VI zeigt nun ferner, verglichen mit Tabelle I und
II, dass die Kornrente gegen I um mehr als das Doppelte, gegen
II um 1⅕ qr. gestiegen ist; während die Geldrente gegen I sich
verdoppelt, gegen II sich nicht verändert hat. Sie wäre bedeutend
gewachsen, wenn entweder (bei sonst gleichen Voraussetzungen) der
Kapitalzuschuss mehr auf die bessern Bodenarten gefallen, oder
andrerseits die Wirkung des Kapitalzuschusses auf A geringer ge-
wesen wäre, der regulirende Durchschnittspreis des qr. von A also
höher stände.
Wirkte die Erhöhung der Fruchtbarkeit durch Kapitalzuschuss
verschieden auf die verschiednen Bodenarten, so würde dies Aen-
derung ihrer Differentialrenten hervorbringen.
Jedenfalls ist bewiesen, dass bei fallendem Produktionspreis in
Folge steigender Rate der Produktivität zuschüssiger Kapitalan-
lage — sobald also diese Produktivität in grösserm Verhältniss
wächst als der Kapitalvorschuss — die Rente per Acre z. B. bei
doppelter Kapitalanlage nicht nur sich verdoppeln, sondern sich
mehr als verdoppeln kann. Sie kann aber auch fallen, wenn in
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 244. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/253>, abgerufen am 24.11.2024.
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