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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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den Preis der bebauten Ländereien von gleicher Bonität und äqui-
valenter Lage. Der Preis ist derselbe -- nach Abzug der hinzu-
kommenden Kosten der Urbarmachung -- obgleich dieser Boden
keine Rente trägt. Der Preis des Bodens ist zwar nichts als die
kapitalisirte Rente. Aber auch bei den bebauten Ländereien werden
im Preise nur künftige Renten bezahlt, z. B. zwanzigjährige Renten
auf einen Schlag vorausbezahlt, wenn der maßgebende Zinsfuss
5 % ist. Sobald Boden verkauft wird, wird er als Rente tragender
verkauft, und der prospektive Charakter der Rente (die hier als
Bodenfrucht, was sie nur dem Schein nach ist, betrachtet wird)
unterscheidet den unbebauten Boden nicht vom bebauten. Der
Preis der unbebauten Ländereien, wie ihre Rente, deren zusammen-
gezogne Formel er darstellt, ist rein illusorisch, solange die Län-
dereien nicht wirklich verwendet werden. Aber er ist so a priori
bestimmt und wird realisirt, sobald sich Käufer finden. Wenn
daher die wirkliche Durchschnittsrente eines Landes durch sein
wirkliches durchschnittliches jährliches Rental und sein Verhält-
niss zu der gesammten bebauten Fläche bestimmt ist, so ist der
Preis des nicht bebauten Bodentheils bestimmt durch den Preis
des bebauten, und ist daher nur ein Reflex der Kapitalanlage und ihrer
Resultate in den bebauten Ländereien. Da mit Ausnahme des
schlechtesten Bodens alle Bodenarten Rente tragen (und diese
Rente, wie wir unter II sehn werden, mit der Masse des Kapitals
und der ihr entsprechenden Intensität der Kultur steigt), bildet
sich so der nominelle Preis für die nicht bebauten Bodentheile,
und werden sie so zu einer Waare, einer Quelle des Reichthums
für ihre Besitzer. Es erklärt dies zugleich, warum der Bodenpreis
des gesammten Gebiets, auch des nichtbebauten wächst. (Opdyke.)
Die Landspekulation, z. B. in den Vereinigten Staaten, beruht nur
auf diesem Reflex, den das Kapital und die Arbeit auf den unbe-
bauten Boden werfen.

Zweitens. Der Fortgang in der Ausdehnung des bebauten
Bodens überhaupt findet entweder statt zu schlechterm Boden, oder
auf den verschiednen gegebnen Bodenarten in verschiednen Ver-
hältnissen, je nachdem sie sich vorfinden. Der Fortgang zu
schlechterm Boden geschieht natürlich nie aus freier Wahl, sondern
kann -- kapitalistische Produktionsweise vorausgesetzt -- nur Folge
steigender Preise, und bei jeder Produktionsweise, nur Folge der Noth-
wendigkeit sein. Dies jedoch nicht unbedingt. Schlechter Boden
wird relativ besserm vorgezogen wegen der Lage, die bei aller
Ausbreitung der Kultur in jungen Ländern entscheidend ist; dann

den Preis der bebauten Ländereien von gleicher Bonität und äqui-
valenter Lage. Der Preis ist derselbe — nach Abzug der hinzu-
kommenden Kosten der Urbarmachung — obgleich dieser Boden
keine Rente trägt. Der Preis des Bodens ist zwar nichts als die
kapitalisirte Rente. Aber auch bei den bebauten Ländereien werden
im Preise nur künftige Renten bezahlt, z. B. zwanzigjährige Renten
auf einen Schlag vorausbezahlt, wenn der maßgebende Zinsfuss
5 % ist. Sobald Boden verkauft wird, wird er als Rente tragender
verkauft, und der prospektive Charakter der Rente (die hier als
Bodenfrucht, was sie nur dem Schein nach ist, betrachtet wird)
unterscheidet den unbebauten Boden nicht vom bebauten. Der
Preis der unbebauten Ländereien, wie ihre Rente, deren zusammen-
gezogne Formel er darstellt, ist rein illusorisch, solange die Län-
dereien nicht wirklich verwendet werden. Aber er ist so a priori
bestimmt und wird realisirt, sobald sich Käufer finden. Wenn
daher die wirkliche Durchschnittsrente eines Landes durch sein
wirkliches durchschnittliches jährliches Rental und sein Verhält-
niss zu der gesammten bebauten Fläche bestimmt ist, so ist der
Preis des nicht bebauten Bodentheils bestimmt durch den Preis
des bebauten, und ist daher nur ein Reflex der Kapitalanlage und ihrer
Resultate in den bebauten Ländereien. Da mit Ausnahme des
schlechtesten Bodens alle Bodenarten Rente tragen (und diese
Rente, wie wir unter II sehn werden, mit der Masse des Kapitals
und der ihr entsprechenden Intensität der Kultur steigt), bildet
sich so der nominelle Preis für die nicht bebauten Bodentheile,
und werden sie so zu einer Waare, einer Quelle des Reichthums
für ihre Besitzer. Es erklärt dies zugleich, warum der Bodenpreis
des gesammten Gebiets, auch des nichtbebauten wächst. (Opdyke.)
Die Landspekulation, z. B. in den Vereinigten Staaten, beruht nur
auf diesem Reflex, den das Kapital und die Arbeit auf den unbe-
bauten Boden werfen.

Zweitens. Der Fortgang in der Ausdehnung des bebauten
Bodens überhaupt findet entweder statt zu schlechterm Boden, oder
auf den verschiednen gegebnen Bodenarten in verschiednen Ver-
hältnissen, je nachdem sie sich vorfinden. Der Fortgang zu
schlechterm Boden geschieht natürlich nie aus freier Wahl, sondern
kann — kapitalistische Produktionsweise vorausgesetzt — nur Folge
steigender Preise, und bei jeder Produktionsweise, nur Folge der Noth-
wendigkeit sein. Dies jedoch nicht unbedingt. Schlechter Boden
wird relativ besserm vorgezogen wegen der Lage, die bei aller
Ausbreitung der Kultur in jungen Ländern entscheidend ist; dann

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[208/0217] den Preis der bebauten Ländereien von gleicher Bonität und äqui- valenter Lage. Der Preis ist derselbe — nach Abzug der hinzu- kommenden Kosten der Urbarmachung — obgleich dieser Boden keine Rente trägt. Der Preis des Bodens ist zwar nichts als die kapitalisirte Rente. Aber auch bei den bebauten Ländereien werden im Preise nur künftige Renten bezahlt, z. B. zwanzigjährige Renten auf einen Schlag vorausbezahlt, wenn der maßgebende Zinsfuss 5 % ist. Sobald Boden verkauft wird, wird er als Rente tragender verkauft, und der prospektive Charakter der Rente (die hier als Bodenfrucht, was sie nur dem Schein nach ist, betrachtet wird) unterscheidet den unbebauten Boden nicht vom bebauten. Der Preis der unbebauten Ländereien, wie ihre Rente, deren zusammen- gezogne Formel er darstellt, ist rein illusorisch, solange die Län- dereien nicht wirklich verwendet werden. Aber er ist so a priori bestimmt und wird realisirt, sobald sich Käufer finden. Wenn daher die wirkliche Durchschnittsrente eines Landes durch sein wirkliches durchschnittliches jährliches Rental und sein Verhält- niss zu der gesammten bebauten Fläche bestimmt ist, so ist der Preis des nicht bebauten Bodentheils bestimmt durch den Preis des bebauten, und ist daher nur ein Reflex der Kapitalanlage und ihrer Resultate in den bebauten Ländereien. Da mit Ausnahme des schlechtesten Bodens alle Bodenarten Rente tragen (und diese Rente, wie wir unter II sehn werden, mit der Masse des Kapitals und der ihr entsprechenden Intensität der Kultur steigt), bildet sich so der nominelle Preis für die nicht bebauten Bodentheile, und werden sie so zu einer Waare, einer Quelle des Reichthums für ihre Besitzer. Es erklärt dies zugleich, warum der Bodenpreis des gesammten Gebiets, auch des nichtbebauten wächst. (Opdyke.) Die Landspekulation, z. B. in den Vereinigten Staaten, beruht nur auf diesem Reflex, den das Kapital und die Arbeit auf den unbe- bauten Boden werfen. Zweitens. Der Fortgang in der Ausdehnung des bebauten Bodens überhaupt findet entweder statt zu schlechterm Boden, oder auf den verschiednen gegebnen Bodenarten in verschiednen Ver- hältnissen, je nachdem sie sich vorfinden. Der Fortgang zu schlechterm Boden geschieht natürlich nie aus freier Wahl, sondern kann — kapitalistische Produktionsweise vorausgesetzt — nur Folge steigender Preise, und bei jeder Produktionsweise, nur Folge der Noth- wendigkeit sein. Dies jedoch nicht unbedingt. Schlechter Boden wird relativ besserm vorgezogen wegen der Lage, die bei aller Ausbreitung der Kultur in jungen Ländern entscheidend ist; dann

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 208. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/217>, abgerufen am 09.05.2024.