Drittens: Die Naturkraft ist nicht die Quelle des Surplusprofits, sondern nur eine Naturbasis desselben, weil die Naturbasis der aus- nahmsweis erhöhten Produktivkraft der Arbeit. So ist der Ge- brauchswerth überhaupt Träger des Tauschwerths, aber nicht seine Ursache. Derselbe Gebrauchswerth, könnte er ohne Arbeit verschafft werden, hätte keinen Tauschwerth, behielte aber nach wie vor seine natürliche Nützlichkeit als Gebrauchswerth. Andrerseits aber hat ein Ding keinen Tauschwerth ohne Gebrauchswerth, also ohne solchen natürlichen Träger der Arbeit. Glichen sich nicht die ver- schiednen Werthe zu Produktionspreisen, und die verschiednen individuellen Produktionspreise zu einem allgemeinen, den Markt regulirenden Produktionspreis aus, so würde die blosse Steigerung der Produktivkraft der Arbeit durch den Gebrauch des Wasserfalls nur den Preis der mit dem Wasserfall producirten Waaren er- niedrigen, ohne den in diesen Waaren steckenden Profittheil zu er- höhen ganz wie sich andrerseits diese gesteigerte Produktivkraft der Arbeit überhaupt nicht in Mehrwerth verwandeln würde, appro- priirte nicht das Kapital die Produktivkraft, natürliche und ge- sellschaftliche, der von ihm angewandten Arbeit als seine eigne.
Viertens: Das Grundeigenthum am Wasserfall hat mit der Schöpfung des Theils des Mehrwerths (Profits) und daher des Preises der Waare überhaupt, die mit Hülfe des Wasserfalls pro- ducirt wird, an und für sich nichts zu schaffen. Dieser Surplus- profit existirte auch, wenn kein Grundeigenthum existirte, wenn z. B. das Land, wozu der Wasserfall gehörte, vom Fabrikanten als herrenloses Land benutzt würde. Das Grundeigenthum schafft also nicht den Werththeil, der sich in Surplusprofit verwandelt, sondern es befähigt nur den Grundeigenthümer, den Eigenthümer des Wasser- falls, diesen Surplusprofit aus der Tasche des Fabrikanten in seine eigne zu locken. Es ist die Ursache, nicht der Schöpfung dieses Surplusprofits, sondern seiner Verwandlung in die Form der Grund- rente, daher der Aneignung dieses Theils des Profits, resp. des Waarenpreises, durch den Grund- oder Wasserfallseigenthümer.
Fünftens: Es ist klar, dass der Preis des Wasserfalls, also der Preis, den der Grundeigenthümer erhielte, verkaufte er ihn an eine dritte Person oder auch an den Fabrikanten selbst, zunächst nicht in den Produktionspreis der Waaren eingeht, obgleich in den in- dividuellen Kostpreis des Fabrikanten; denn die Rente entspringt hier aus dem, unabhängig vom Wasserfall regulirten, Produktions- preis der mit Dampfmaschinen producirten Waaren derselben Art. Ferner aber ist dieser Preis des Wasserfalls überhaupt ein irratio-
Drittens: Die Naturkraft ist nicht die Quelle des Surplusprofits, sondern nur eine Naturbasis desselben, weil die Naturbasis der aus- nahmsweis erhöhten Produktivkraft der Arbeit. So ist der Ge- brauchswerth überhaupt Träger des Tauschwerths, aber nicht seine Ursache. Derselbe Gebrauchswerth, könnte er ohne Arbeit verschafft werden, hätte keinen Tauschwerth, behielte aber nach wie vor seine natürliche Nützlichkeit als Gebrauchswerth. Andrerseits aber hat ein Ding keinen Tauschwerth ohne Gebrauchswerth, also ohne solchen natürlichen Träger der Arbeit. Glichen sich nicht die ver- schiednen Werthe zu Produktionspreisen, und die verschiednen individuellen Produktionspreise zu einem allgemeinen, den Markt regulirenden Produktionspreis aus, so würde die blosse Steigerung der Produktivkraft der Arbeit durch den Gebrauch des Wasserfalls nur den Preis der mit dem Wasserfall producirten Waaren er- niedrigen, ohne den in diesen Waaren steckenden Profittheil zu er- höhen ganz wie sich andrerseits diese gesteigerte Produktivkraft der Arbeit überhaupt nicht in Mehrwerth verwandeln würde, appro- priirte nicht das Kapital die Produktivkraft, natürliche und ge- sellschaftliche, der von ihm angewandten Arbeit als seine eigne.
Viertens: Das Grundeigenthum am Wasserfall hat mit der Schöpfung des Theils des Mehrwerths (Profits) und daher des Preises der Waare überhaupt, die mit Hülfe des Wasserfalls pro- ducirt wird, an und für sich nichts zu schaffen. Dieser Surplus- profit existirte auch, wenn kein Grundeigenthum existirte, wenn z. B. das Land, wozu der Wasserfall gehörte, vom Fabrikanten als herrenloses Land benutzt würde. Das Grundeigenthum schafft also nicht den Werththeil, der sich in Surplusprofit verwandelt, sondern es befähigt nur den Grundeigenthümer, den Eigenthümer des Wasser- falls, diesen Surplusprofit aus der Tasche des Fabrikanten in seine eigne zu locken. Es ist die Ursache, nicht der Schöpfung dieses Surplusprofits, sondern seiner Verwandlung in die Form der Grund- rente, daher der Aneignung dieses Theils des Profits, resp. des Waarenpreises, durch den Grund- oder Wasserfallseigenthümer.
Fünftens: Es ist klar, dass der Preis des Wasserfalls, also der Preis, den der Grundeigenthümer erhielte, verkaufte er ihn an eine dritte Person oder auch an den Fabrikanten selbst, zunächst nicht in den Produktionspreis der Waaren eingeht, obgleich in den in- dividuellen Kostpreis des Fabrikanten; denn die Rente entspringt hier aus dem, unabhängig vom Wasserfall regulirten, Produktions- preis der mit Dampfmaschinen producirten Waaren derselben Art. Ferner aber ist dieser Preis des Wasserfalls überhaupt ein irratio-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0196"n="187"/><p><hirendition="#g">Drittens</hi>: Die Naturkraft ist nicht die Quelle des Surplusprofits,<lb/>
sondern nur eine Naturbasis desselben, weil die Naturbasis der aus-<lb/>
nahmsweis erhöhten Produktivkraft der Arbeit. So ist der Ge-<lb/>
brauchswerth überhaupt Träger des Tauschwerths, aber nicht seine<lb/>
Ursache. Derselbe Gebrauchswerth, könnte er ohne Arbeit verschafft<lb/>
werden, hätte keinen Tauschwerth, behielte aber nach wie vor seine<lb/>
natürliche Nützlichkeit als Gebrauchswerth. Andrerseits aber hat<lb/>
ein Ding keinen Tauschwerth ohne Gebrauchswerth, also ohne<lb/>
solchen natürlichen Träger der Arbeit. Glichen sich nicht die ver-<lb/>
schiednen Werthe zu Produktionspreisen, und die verschiednen<lb/>
individuellen Produktionspreise zu einem allgemeinen, den Markt<lb/>
regulirenden Produktionspreis aus, so würde die blosse Steigerung<lb/>
der Produktivkraft der Arbeit durch den Gebrauch des Wasserfalls<lb/>
nur den Preis der mit dem Wasserfall producirten Waaren er-<lb/>
niedrigen, ohne den in diesen Waaren steckenden Profittheil zu er-<lb/>
höhen ganz wie sich andrerseits diese gesteigerte Produktivkraft<lb/>
der Arbeit überhaupt nicht in Mehrwerth verwandeln würde, appro-<lb/>
priirte nicht das Kapital die Produktivkraft, natürliche und ge-<lb/>
sellschaftliche, der von ihm angewandten Arbeit als seine eigne.</p><lb/><p><hirendition="#g">Viertens</hi>: Das Grundeigenthum am Wasserfall hat mit der<lb/>
Schöpfung des Theils des Mehrwerths (Profits) und daher des<lb/>
Preises der Waare überhaupt, die mit Hülfe des Wasserfalls pro-<lb/>
ducirt wird, an und für sich nichts zu schaffen. Dieser Surplus-<lb/>
profit existirte auch, wenn kein Grundeigenthum existirte, wenn<lb/>
z. B. das Land, wozu der Wasserfall gehörte, vom Fabrikanten als<lb/>
herrenloses Land benutzt würde. Das Grundeigenthum schafft also<lb/>
nicht den Werththeil, der sich in Surplusprofit verwandelt, sondern<lb/>
es befähigt nur den Grundeigenthümer, den Eigenthümer des Wasser-<lb/>
falls, diesen Surplusprofit aus der Tasche des Fabrikanten in seine<lb/>
eigne zu locken. Es ist die Ursache, nicht der Schöpfung dieses<lb/>
Surplusprofits, sondern seiner Verwandlung in die Form der Grund-<lb/>
rente, daher der Aneignung dieses Theils des Profits, resp. des<lb/>
Waarenpreises, durch den Grund- oder Wasserfallseigenthümer.</p><lb/><p><hirendition="#g">Fünftens</hi>: Es ist klar, dass der Preis des Wasserfalls, also der<lb/>
Preis, den der Grundeigenthümer erhielte, verkaufte er ihn an eine<lb/>
dritte Person oder auch an den Fabrikanten selbst, zunächst nicht<lb/>
in den Produktionspreis der Waaren eingeht, obgleich in den in-<lb/>
dividuellen Kostpreis des Fabrikanten; denn die Rente entspringt<lb/>
hier aus dem, unabhängig vom Wasserfall regulirten, Produktions-<lb/>
preis der mit Dampfmaschinen producirten Waaren derselben Art.<lb/>
Ferner aber ist dieser Preis des Wasserfalls überhaupt ein irratio-<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[187/0196]
Drittens: Die Naturkraft ist nicht die Quelle des Surplusprofits,
sondern nur eine Naturbasis desselben, weil die Naturbasis der aus-
nahmsweis erhöhten Produktivkraft der Arbeit. So ist der Ge-
brauchswerth überhaupt Träger des Tauschwerths, aber nicht seine
Ursache. Derselbe Gebrauchswerth, könnte er ohne Arbeit verschafft
werden, hätte keinen Tauschwerth, behielte aber nach wie vor seine
natürliche Nützlichkeit als Gebrauchswerth. Andrerseits aber hat
ein Ding keinen Tauschwerth ohne Gebrauchswerth, also ohne
solchen natürlichen Träger der Arbeit. Glichen sich nicht die ver-
schiednen Werthe zu Produktionspreisen, und die verschiednen
individuellen Produktionspreise zu einem allgemeinen, den Markt
regulirenden Produktionspreis aus, so würde die blosse Steigerung
der Produktivkraft der Arbeit durch den Gebrauch des Wasserfalls
nur den Preis der mit dem Wasserfall producirten Waaren er-
niedrigen, ohne den in diesen Waaren steckenden Profittheil zu er-
höhen ganz wie sich andrerseits diese gesteigerte Produktivkraft
der Arbeit überhaupt nicht in Mehrwerth verwandeln würde, appro-
priirte nicht das Kapital die Produktivkraft, natürliche und ge-
sellschaftliche, der von ihm angewandten Arbeit als seine eigne.
Viertens: Das Grundeigenthum am Wasserfall hat mit der
Schöpfung des Theils des Mehrwerths (Profits) und daher des
Preises der Waare überhaupt, die mit Hülfe des Wasserfalls pro-
ducirt wird, an und für sich nichts zu schaffen. Dieser Surplus-
profit existirte auch, wenn kein Grundeigenthum existirte, wenn
z. B. das Land, wozu der Wasserfall gehörte, vom Fabrikanten als
herrenloses Land benutzt würde. Das Grundeigenthum schafft also
nicht den Werththeil, der sich in Surplusprofit verwandelt, sondern
es befähigt nur den Grundeigenthümer, den Eigenthümer des Wasser-
falls, diesen Surplusprofit aus der Tasche des Fabrikanten in seine
eigne zu locken. Es ist die Ursache, nicht der Schöpfung dieses
Surplusprofits, sondern seiner Verwandlung in die Form der Grund-
rente, daher der Aneignung dieses Theils des Profits, resp. des
Waarenpreises, durch den Grund- oder Wasserfallseigenthümer.
Fünftens: Es ist klar, dass der Preis des Wasserfalls, also der
Preis, den der Grundeigenthümer erhielte, verkaufte er ihn an eine
dritte Person oder auch an den Fabrikanten selbst, zunächst nicht
in den Produktionspreis der Waaren eingeht, obgleich in den in-
dividuellen Kostpreis des Fabrikanten; denn die Rente entspringt
hier aus dem, unabhängig vom Wasserfall regulirten, Produktions-
preis der mit Dampfmaschinen producirten Waaren derselben Art.
Ferner aber ist dieser Preis des Wasserfalls überhaupt ein irratio-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 187. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/196>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.