verschiednen Entwicklungsstufen des gesellschaftlichen Produktions- processes entsprechen.
Welches immer die specifische Form der Rente sei, alle Typen derselben haben das gemein, dass die Aneignung der Rente die ökonomische Form ist, worin sich das Grundeigenthum realisirt, und dass ihrerseits die Grundrente ein Grundeigenthum, Eigenthum bestimmter Individuen an bestimmten Stücken des Erdballs voraus- setzt; sei nun der Eigenthümer die Person, die das Gemeinwesen repräsentirt, wie in Asien, Egypten etc., oder sei dies Grundeigen- thum nur Accidens des Eigenthums bestimmter Personen an den Personen der unmittelbaren Producenten, wie beim Sklaven- oder Leibeignensystem, oder sei es reines Privateigenthum von Nicht- producenten an der Natur, blosser Eigenthumstitel am Boden, oder end- lich sei es ein Verhältniss zum Boden welches, wie bei Kolonisten und kleinbäuerlichen Grundbesitzern, bei der isolirten und nicht social entwickelten Arbeit unmittelbar eingeschlossen scheint in der An- eignung und Produktion der Produkte bestimmter Bodenstücke durch die unmittelbaren Producenten.
Diese Gemeinsamkeit der verschiednen Formen der Rente -- ökonomische Realisirung des Grundeigenthums zu sein, der juri- stischen Fiktion, kraft deren verschiedne Individuen bestimmte Theile des Erdballs ausschliesslich besitzen--lässt die Unterschiede übersehn.
2) Alle Grundrente ist Mehrwerth, Produkt von Mehrarbeit. Sie ist noch direkt Mehrprodukt in ihrer unentwickeltern Form, der Naturalrente. Daher der Irrthum, dass die der kapitalistischen Produktionsweise entsprechende Rente, die stets Ueberschuss über den Profit, d. h. über einen Werththeil der Waare ist, der selbst aus Mehrwerth (Mehrarbeit) besteht -- dass dieser besondre und specifische Bestandtheil des Mehrwerths dadurch erklärt sei, dass man die allgemeinen Existenzbedingungen von Mehrwerth und Profit überhaupt erklärt. Diese Bedingungen sind: Die unmittel- baren Producenten müssen über die Zeit hinaus arbeiten, die zur Reproduktion ihrer eignen Arbeitskraft, ihrer selbst erheischt ist. Sie müssen Mehrarbeit überhaupt verrichten. Dies ist die subjek- tive Bedingung. Aber die objektive ist, dass sie auch Mehrarbeit verrichten können; dass die Naturbedingungen derart sind, dass ein Theil ihrer disponiblen Arbeitszeit zu ihrer Reproduktion und Selbsterhaltung als Producenten hinreicht, dass die Produktion ihrer nothwendigen Lebensmittel nicht ihre ganze Arbeitskraft konsumirt. Die Fruchtbarkeit der Natur bildet hier eine Grenze, einen Ausgangspunkt, eine Basis. Andrerseits bildet die Entwick-
verschiednen Entwicklungsstufen des gesellschaftlichen Produktions- processes entsprechen.
Welches immer die specifische Form der Rente sei, alle Typen derselben haben das gemein, dass die Aneignung der Rente die ökonomische Form ist, worin sich das Grundeigenthum realisirt, und dass ihrerseits die Grundrente ein Grundeigenthum, Eigenthum bestimmter Individuen an bestimmten Stücken des Erdballs voraus- setzt; sei nun der Eigenthümer die Person, die das Gemeinwesen repräsentirt, wie in Asien, Egypten etc., oder sei dies Grundeigen- thum nur Accidens des Eigenthums bestimmter Personen an den Personen der unmittelbaren Producenten, wie beim Sklaven- oder Leibeignensystem, oder sei es reines Privateigenthum von Nicht- producenten an der Natur, blosser Eigenthumstitel am Boden, oder end- lich sei es ein Verhältniss zum Boden welches, wie bei Kolonisten und kleinbäuerlichen Grundbesitzern, bei der isolirten und nicht social entwickelten Arbeit unmittelbar eingeschlossen scheint in der An- eignung und Produktion der Produkte bestimmter Bodenstücke durch die unmittelbaren Producenten.
Diese Gemeinsamkeit der verschiednen Formen der Rente — ökonomische Realisirung des Grundeigenthums zu sein, der juri- stischen Fiktion, kraft deren verschiedne Individuen bestimmte Theile des Erdballs ausschliesslich besitzen—lässt die Unterschiede übersehn.
2) Alle Grundrente ist Mehrwerth, Produkt von Mehrarbeit. Sie ist noch direkt Mehrprodukt in ihrer unentwickeltern Form, der Naturalrente. Daher der Irrthum, dass die der kapitalistischen Produktionsweise entsprechende Rente, die stets Ueberschuss über den Profit, d. h. über einen Werththeil der Waare ist, der selbst aus Mehrwerth (Mehrarbeit) besteht — dass dieser besondre und specifische Bestandtheil des Mehrwerths dadurch erklärt sei, dass man die allgemeinen Existenzbedingungen von Mehrwerth und Profit überhaupt erklärt. Diese Bedingungen sind: Die unmittel- baren Producenten müssen über die Zeit hinaus arbeiten, die zur Reproduktion ihrer eignen Arbeitskraft, ihrer selbst erheischt ist. Sie müssen Mehrarbeit überhaupt verrichten. Dies ist die subjek- tive Bedingung. Aber die objektive ist, dass sie auch Mehrarbeit verrichten können; dass die Naturbedingungen derart sind, dass ein Theil ihrer disponiblen Arbeitszeit zu ihrer Reproduktion und Selbsterhaltung als Producenten hinreicht, dass die Produktion ihrer nothwendigen Lebensmittel nicht ihre ganze Arbeitskraft konsumirt. Die Fruchtbarkeit der Natur bildet hier eine Grenze, einen Ausgangspunkt, eine Basis. Andrerseits bildet die Entwick-
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verschiednen Entwicklungsstufen des gesellschaftlichen Produktions-
processes entsprechen.
Welches immer die specifische Form der Rente sei, alle Typen
derselben haben das gemein, dass die Aneignung der Rente die
ökonomische Form ist, worin sich das Grundeigenthum realisirt,
und dass ihrerseits die Grundrente ein Grundeigenthum, Eigenthum
bestimmter Individuen an bestimmten Stücken des Erdballs voraus-
setzt; sei nun der Eigenthümer die Person, die das Gemeinwesen
repräsentirt, wie in Asien, Egypten etc., oder sei dies Grundeigen-
thum nur Accidens des Eigenthums bestimmter Personen an den
Personen der unmittelbaren Producenten, wie beim Sklaven- oder
Leibeignensystem, oder sei es reines Privateigenthum von Nicht-
producenten an der Natur, blosser Eigenthumstitel am Boden, oder end-
lich sei es ein Verhältniss zum Boden welches, wie bei Kolonisten und
kleinbäuerlichen Grundbesitzern, bei der isolirten und nicht social
entwickelten Arbeit unmittelbar eingeschlossen scheint in der An-
eignung und Produktion der Produkte bestimmter Bodenstücke
durch die unmittelbaren Producenten.
Diese Gemeinsamkeit der verschiednen Formen der Rente —
ökonomische Realisirung des Grundeigenthums zu sein, der juri-
stischen Fiktion, kraft deren verschiedne Individuen bestimmte Theile
des Erdballs ausschliesslich besitzen—lässt die Unterschiede übersehn.
2) Alle Grundrente ist Mehrwerth, Produkt von Mehrarbeit. Sie
ist noch direkt Mehrprodukt in ihrer unentwickeltern Form, der
Naturalrente. Daher der Irrthum, dass die der kapitalistischen
Produktionsweise entsprechende Rente, die stets Ueberschuss über
den Profit, d. h. über einen Werththeil der Waare ist, der selbst
aus Mehrwerth (Mehrarbeit) besteht — dass dieser besondre und
specifische Bestandtheil des Mehrwerths dadurch erklärt sei, dass
man die allgemeinen Existenzbedingungen von Mehrwerth und
Profit überhaupt erklärt. Diese Bedingungen sind: Die unmittel-
baren Producenten müssen über die Zeit hinaus arbeiten, die zur
Reproduktion ihrer eignen Arbeitskraft, ihrer selbst erheischt ist.
Sie müssen Mehrarbeit überhaupt verrichten. Dies ist die subjek-
tive Bedingung. Aber die objektive ist, dass sie auch Mehrarbeit
verrichten können; dass die Naturbedingungen derart sind, dass
ein Theil ihrer disponiblen Arbeitszeit zu ihrer Reproduktion und
Selbsterhaltung als Producenten hinreicht, dass die Produktion
ihrer nothwendigen Lebensmittel nicht ihre ganze Arbeitskraft
konsumirt. Die Fruchtbarkeit der Natur bildet hier eine Grenze,
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 174. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/183>, abgerufen am 30.11.2024.
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