Dasselbe gilt für Frankreich. "Der Pachtpreis steigt, weil der Preis des Brots, des Weins, des Fleisches, der Gemüse und des Obsts auf der einen Seite steigt, und auf der andern der Preis der Arbeit unverändert bleibt. Wenn ältere Leute die Rechnungen ihrer Väter vergleichen, was uns um ungefähr 100 Jahre zurück- bringt, so werden sie finden, dass damals der Preis eines Arbeitstags im ländlichen Frankreich genau derselbe war wie heute: Der Preis des Fleisches hat sich seitdem verdreifacht ... Wer ist das Opfer dieser Umwälzung? Ist es der Reiche, der Eigenthümer der Pach- tung ist, oder der Arme, der sie bearbeitet? ... Die Steigerung der Pachtpreise ist ein Beweis eines öffentlichen Unglücks." (Du Mecanisme de la Societe en France et en Angleterre. Par M. Rubichon. 2me edit. Paris 1837. p. 101.)
Beispiele von Rente als Folge des Abzugs einerseits vom Durch- schnittsprofit, andrerseits vom Durchschnittsarbeitslohn:
Der oben citirte Morton, Landagent und landwirthschaftlicher Ingenieur, sagt, man habe in vielen Gegenden die Bemerkung ge- macht, dass die Rente für grosse Pachtungen niedriger ist als für kleinere, weil "die Konkurrenz für die letztern gewöhnlich grösser ist als für die erstern, und weil kleine Pächter, die selten im Stande sind, sich auf irgend ein andres Geschäft zu werfen als die Landwirthschaft, häufig eine Rente zu zahlen willig sind, von der sie selbst wissen, dass sie zu hoch ist, gedrängt von der Noth- wendigkeit ein passenderes Geschäft zu finden." (John C. Morton, The Resources of Estates. London 1858. p. 116.)
Dieser Unterschied soll sich jedoch in England allmälig ver- wischen, womit nach seiner Ansicht die Auswanderung grade unter der Klasse der kleinen Pächter viel zu thun hat. Derselbe Morton gibt ein Beispiel, wo offenbar Abzug vom Arbeitslohn des Pächters selbst, und daher noch sicherer der Leute, die er be- schäftigt, in die Grundrente eingeht. Nämlich bei Pachtungen unter 70--80 acres (30--34 Hektaren), die keinen zweispännigen Pflug halten können. "Wenn nicht der Pächter mit seinen eignen Händen ebenso fleissig arbeitet wie irgend ein Arbeiter, kann er bei seiner Pachtung nicht bestehn. Wenn er die Ausführung der Arbeit seinen Leuten überlässt, und sich darauf beschränkt sie blos zu beaufsichtigen, so wird er höchst wahrscheinlich sehr bald finden, dass er ausser Stande ist seine Rente zu zahlen." (l. c., p. 118.) Morton schliesst daher, dass, wenn nicht die Pächter in der Gegend sehr arm sind, die Pachtungen nicht unter 70 acres gross sein sollten, sodass der Pächter zwei bis drei Pferde halten kann.
Dasselbe gilt für Frankreich. „Der Pachtpreis steigt, weil der Preis des Brots, des Weins, des Fleisches, der Gemüse und des Obsts auf der einen Seite steigt, und auf der andern der Preis der Arbeit unverändert bleibt. Wenn ältere Leute die Rechnungen ihrer Väter vergleichen, was uns um ungefähr 100 Jahre zurück- bringt, so werden sie finden, dass damals der Preis eines Arbeitstags im ländlichen Frankreich genau derselbe war wie heute: Der Preis des Fleisches hat sich seitdem verdreifacht … Wer ist das Opfer dieser Umwälzung? Ist es der Reiche, der Eigenthümer der Pach- tung ist, oder der Arme, der sie bearbeitet? … Die Steigerung der Pachtpreise ist ein Beweis eines öffentlichen Unglücks.“ (Du Mécanisme de la Société en France et en Angleterre. Par M. Rubichon. 2me édit. Paris 1837. p. 101.)
Beispiele von Rente als Folge des Abzugs einerseits vom Durch- schnittsprofit, andrerseits vom Durchschnittsarbeitslohn:
Der oben citirte Morton, Landagent und landwirthschaftlicher Ingenieur, sagt, man habe in vielen Gegenden die Bemerkung ge- macht, dass die Rente für grosse Pachtungen niedriger ist als für kleinere, weil „die Konkurrenz für die letztern gewöhnlich grösser ist als für die erstern, und weil kleine Pächter, die selten im Stande sind, sich auf irgend ein andres Geschäft zu werfen als die Landwirthschaft, häufig eine Rente zu zahlen willig sind, von der sie selbst wissen, dass sie zu hoch ist, gedrängt von der Noth- wendigkeit ein passenderes Geschäft zu finden.“ (John C. Morton, The Resources of Estates. London 1858. p. 116.)
Dieser Unterschied soll sich jedoch in England allmälig ver- wischen, womit nach seiner Ansicht die Auswanderung grade unter der Klasse der kleinen Pächter viel zu thun hat. Derselbe Morton gibt ein Beispiel, wo offenbar Abzug vom Arbeitslohn des Pächters selbst, und daher noch sicherer der Leute, die er be- schäftigt, in die Grundrente eingeht. Nämlich bei Pachtungen unter 70—80 acres (30—34 Hektaren), die keinen zweispännigen Pflug halten können. „Wenn nicht der Pächter mit seinen eignen Händen ebenso fleissig arbeitet wie irgend ein Arbeiter, kann er bei seiner Pachtung nicht bestehn. Wenn er die Ausführung der Arbeit seinen Leuten überlässt, und sich darauf beschränkt sie blos zu beaufsichtigen, so wird er höchst wahrscheinlich sehr bald finden, dass er ausser Stande ist seine Rente zu zahlen.“ (l. c., p. 118.) Morton schliesst daher, dass, wenn nicht die Pächter in der Gegend sehr arm sind, die Pachtungen nicht unter 70 acres gross sein sollten, sodass der Pächter zwei bis drei Pferde halten kann.
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Dasselbe gilt für Frankreich. „Der Pachtpreis steigt, weil der
Preis des Brots, des Weins, des Fleisches, der Gemüse und des
Obsts auf der einen Seite steigt, und auf der andern der Preis der
Arbeit unverändert bleibt. Wenn ältere Leute die Rechnungen
ihrer Väter vergleichen, was uns um ungefähr 100 Jahre zurück-
bringt, so werden sie finden, dass damals der Preis eines Arbeitstags
im ländlichen Frankreich genau derselbe war wie heute: Der Preis
des Fleisches hat sich seitdem verdreifacht … Wer ist das Opfer
dieser Umwälzung? Ist es der Reiche, der Eigenthümer der Pach-
tung ist, oder der Arme, der sie bearbeitet? … Die Steigerung
der Pachtpreise ist ein Beweis eines öffentlichen Unglücks.“ (Du
Mécanisme de la Société en France et en Angleterre. Par M.
Rubichon. 2me édit. Paris 1837. p. 101.)
Beispiele von Rente als Folge des Abzugs einerseits vom Durch-
schnittsprofit, andrerseits vom Durchschnittsarbeitslohn:
Der oben citirte Morton, Landagent und landwirthschaftlicher
Ingenieur, sagt, man habe in vielen Gegenden die Bemerkung ge-
macht, dass die Rente für grosse Pachtungen niedriger ist als für
kleinere, weil „die Konkurrenz für die letztern gewöhnlich grösser
ist als für die erstern, und weil kleine Pächter, die selten im
Stande sind, sich auf irgend ein andres Geschäft zu werfen als die
Landwirthschaft, häufig eine Rente zu zahlen willig sind, von der
sie selbst wissen, dass sie zu hoch ist, gedrängt von der Noth-
wendigkeit ein passenderes Geschäft zu finden.“ (John C. Morton,
The Resources of Estates. London 1858. p. 116.)
Dieser Unterschied soll sich jedoch in England allmälig ver-
wischen, womit nach seiner Ansicht die Auswanderung grade
unter der Klasse der kleinen Pächter viel zu thun hat. Derselbe
Morton gibt ein Beispiel, wo offenbar Abzug vom Arbeitslohn des
Pächters selbst, und daher noch sicherer der Leute, die er be-
schäftigt, in die Grundrente eingeht. Nämlich bei Pachtungen
unter 70—80 acres (30—34 Hektaren), die keinen zweispännigen
Pflug halten können. „Wenn nicht der Pächter mit seinen eignen
Händen ebenso fleissig arbeitet wie irgend ein Arbeiter, kann er
bei seiner Pachtung nicht bestehn. Wenn er die Ausführung der
Arbeit seinen Leuten überlässt, und sich darauf beschränkt sie
blos zu beaufsichtigen, so wird er höchst wahrscheinlich sehr bald
finden, dass er ausser Stande ist seine Rente zu zahlen.“ (l. c.,
p. 118.) Morton schliesst daher, dass, wenn nicht die Pächter in der
Gegend sehr arm sind, die Pachtungen nicht unter 70 acres gross
sein sollten, sodass der Pächter zwei bis drei Pferde halten kann.
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 169. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/178>, abgerufen am 29.11.2024.
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