Produktionszweigen fungirende Personen sterben, so erreichen jährlich Massen fixer Kapitale in diesem Jahr ihr Lebensend und müssen aus akkumulirtem Geldfonds in natura erneuert werden. Sofern ist im Um- satz 2000 IIc gegen 2000 I (v + m) der Umsatz von 2000 IIc aus seiner Waarenform (als Konsumtionsmittel) in Naturalelemente eingeschlossen, die nicht nur aus Roh- und Hülfsmaterialien sondern ebenso aus Natural- elementen des fixen Kapitals, Maschinen, Werkzeugen, Baulichkeiten etc. bestehn. Der Verschleiss, der im Werth von 2000 IIc in Geld zu er- setzen, ist daher durchaus nicht entsprechend dem Umfang des fungirenden fixen Kapitals, da jährlich ein Theil desselben in natura ersetzt werden muss; was aber voraussetzt, dass in frühern Jahren das zu diesem Um- satz nöthige Geld sich aufgehäuft in den Händen von Kapitalisten der Klasse II. Eben diese Voraussetzung gilt aber für das laufende Jahr ebensowohl wie sie für die frühern angenommen wird.
In dem Umsatz zwischen I (1000v + 1000m) und 2000 IIc ist zunächst zu bemerken, dass die Werthsumme I(v + m) kein konstantes Werthelement enthält, also auch kein Werthelement für zu ersetzenden Verschleiss, d. h. für Werth, der von fixem Bestandtheil des konstanten Kapitals auf die Waaren übertragen worden, in deren Naturalform v + m existiren. Dies Element existirt dagegen in IIc, und es ist gerade ein Theil dieses dem fixen Kapital geschuldeten Werthelements, der nicht un- mittelbar aus Geldform in Naturalform sich zu verwandeln, sondern zu- nächst in Geldform zu verharren hat. Es drängt sich daher sofort bei dem Umsatz von I (1000v + 1000m) gegen 2000 IIc die Schwierig- keit anf, dass die Produktionsmittel I, in deren Naturalform die 2000 (v + m) existiren, zu ihrem ganzen Werthbetrag von 2000 gegen Aequi- valent in Konsumtionsmitteln II umzusetzen sind, dahingegen andrerseits die Konsumtionsmittel 2000 IIc nicht zu ihrem vollen Werthbetrag in die Produktionsmittel I (1000v + 1000m) umgesetzt werden können, weil ein aliquoter Theil ihres Werths -- gleich dem zu ersetzenden Ver- schleiss oder Werthverlust des fixen Kapitals -- sich zunächst in Geld niederschlagen muss, das innerhalb der laufenden jährlichen Reproduk- tionsperiode, die allein betrachtet wird, nicht wieder als Cirkulations- mittel fungirt. Das Geld aber, wodurch das Verschleisselement versilbert wird, das im Waarenwerth 2000 IIc steckt, dies Geld kann nur von I herkommen, da II sich nicht selbst zu bezahlen hat, sondern sich be-
Produktionszweigen fungirende Personen sterben, so erreichen jährlich Massen fixer Kapitale in diesem Jahr ihr Lebensend und müssen aus akkumulirtem Geldfonds in natura erneuert werden. Sofern ist im Um- satz 2000 IIc gegen 2000 I (v + m) der Umsatz von 2000 IIc aus seiner Waarenform (als Konsumtionsmittel) in Naturalelemente eingeschlossen, die nicht nur aus Roh- und Hülfsmaterialien sondern ebenso aus Natural- elementen des fixen Kapitals, Maschinen, Werkzeugen, Baulichkeiten etc. bestehn. Der Verschleiss, der im Werth von 2000 IIc in Geld zu er- setzen, ist daher durchaus nicht entsprechend dem Umfang des fungirenden fixen Kapitals, da jährlich ein Theil desselben in natura ersetzt werden muss; was aber voraussetzt, dass in frühern Jahren das zu diesem Um- satz nöthige Geld sich aufgehäuft in den Händen von Kapitalisten der Klasse II. Eben diese Voraussetzung gilt aber für das laufende Jahr ebensowohl wie sie für die frühern angenommen wird.
In dem Umsatz zwischen I (1000v + 1000m) und 2000 IIc ist zunächst zu bemerken, dass die Werthsumme I(v + m) kein konstantes Werthelement enthält, also auch kein Werthelement für zu ersetzenden Verschleiss, d. h. für Werth, der von fixem Bestandtheil des konstanten Kapitals auf die Waaren übertragen worden, in deren Naturalform v + m existiren. Dies Element existirt dagegen in IIc, und es ist gerade ein Theil dieses dem fixen Kapital geschuldeten Werthelements, der nicht un- mittelbar aus Geldform in Naturalform sich zu verwandeln, sondern zu- nächst in Geldform zu verharren hat. Es drängt sich daher sofort bei dem Umsatz von I (1000v + 1000m) gegen 2000 IIc die Schwierig- keit anf, dass die Produktionsmittel I, in deren Naturalform die 2000 (v + m) existiren, zu ihrem ganzen Werthbetrag von 2000 gegen Aequi- valent in Konsumtionsmitteln II umzusetzen sind, dahingegen andrerseits die Konsumtionsmittel 2000 IIc nicht zu ihrem vollen Werthbetrag in die Produktionsmittel I (1000v + 1000m) umgesetzt werden können, weil ein aliquoter Theil ihres Werths — gleich dem zu ersetzenden Ver- schleiss oder Werthverlust des fixen Kapitals — sich zunächst in Geld niederschlagen muss, das innerhalb der laufenden jährlichen Reproduk- tionsperiode, die allein betrachtet wird, nicht wieder als Cirkulations- mittel fungirt. Das Geld aber, wodurch das Verschleisselement versilbert wird, das im Waarenwerth 2000 IIc steckt, dies Geld kann nur von I herkommen, da II sich nicht selbst zu bezahlen hat, sondern sich be-
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Produktionszweigen fungirende Personen sterben, so erreichen jährlich
Massen fixer Kapitale in diesem Jahr ihr Lebensend und müssen aus
akkumulirtem Geldfonds in natura erneuert werden. Sofern ist im Um-
satz 2000 IIc gegen 2000 I (v + m) der Umsatz von 2000 IIc aus
seiner Waarenform (als Konsumtionsmittel) in Naturalelemente eingeschlossen,
die nicht nur aus Roh- und Hülfsmaterialien sondern ebenso aus Natural-
elementen des fixen Kapitals, Maschinen, Werkzeugen, Baulichkeiten etc.
bestehn. Der Verschleiss, der im Werth von 2000 IIc in Geld zu er-
setzen, ist daher durchaus nicht entsprechend dem Umfang des fungirenden
fixen Kapitals, da jährlich ein Theil desselben in natura ersetzt werden
muss; was aber voraussetzt, dass in frühern Jahren das zu diesem Um-
satz nöthige Geld sich aufgehäuft in den Händen von Kapitalisten der
Klasse II. Eben diese Voraussetzung gilt aber für das laufende Jahr
ebensowohl wie sie für die frühern angenommen wird.
In dem Umsatz zwischen I (1000v + 1000m) und 2000 IIc ist
zunächst zu bemerken, dass die Werthsumme I(v + m) kein konstantes
Werthelement enthält, also auch kein Werthelement für zu ersetzenden
Verschleiss, d. h. für Werth, der von fixem Bestandtheil des konstanten
Kapitals auf die Waaren übertragen worden, in deren Naturalform v + m
existiren. Dies Element existirt dagegen in IIc, und es ist gerade ein
Theil dieses dem fixen Kapital geschuldeten Werthelements, der nicht un-
mittelbar aus Geldform in Naturalform sich zu verwandeln, sondern zu-
nächst in Geldform zu verharren hat. Es drängt sich daher sofort bei
dem Umsatz von I (1000v + 1000m) gegen 2000 IIc die Schwierig-
keit anf, dass die Produktionsmittel I, in deren Naturalform die 2000
(v + m) existiren, zu ihrem ganzen Werthbetrag von 2000 gegen Aequi-
valent in Konsumtionsmitteln II umzusetzen sind, dahingegen andrerseits
die Konsumtionsmittel 2000 IIc nicht zu ihrem vollen Werthbetrag in
die Produktionsmittel I (1000v + 1000m) umgesetzt werden können,
weil ein aliquoter Theil ihres Werths — gleich dem zu ersetzenden Ver-
schleiss oder Werthverlust des fixen Kapitals — sich zunächst in Geld
niederschlagen muss, das innerhalb der laufenden jährlichen Reproduk-
tionsperiode, die allein betrachtet wird, nicht wieder als Cirkulations-
mittel fungirt. Das Geld aber, wodurch das Verschleisselement versilbert
wird, das im Waarenwerth 2000 IIc steckt, dies Geld kann nur von I
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Marx, Karl: Das Kapital. Bd. 2. Buch II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. Hamburg, 1885, S. 452. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital02_1885/486>, abgerufen am 03.12.2024.
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