logische Verändrungen durchmachen muss, während deren der Arbeits- process ganz oder theilweise suspendirt ist.
So muss gekelterter Wein erst eine Zeit lang die Gährung durch- machen und dann wieder eine Zeit lang liegen, um einen bestimmten Grad der Vollkommenheit zu erreichen. In vielen Industriezweigen muss das Produkt eine Trocknung durchmachen, wie in der Töpferei, oder ge- wissen Umständen ausgesetzt sein, um seine chemische Beschaffenheit zu ändern, wie in der Bleicherei. Winterkorn braucht vielleicht neun Monate zur Reife. Zwischen Saat- und Erntezeit ist der Arbeitsprocess fast ganz unterbrochen. In der Holzzucht, nachdem die Aussaat und die dabei nöthigen Vorarbeiten beendet, braucht der Same vielleicht 100 Jahre, um in fertiges Produkt verwandelt zu werden; während dieser ganzen Zeit braucht er relativ nur sehr unbedeutende Einwirkung von Arbeit.
In allen diesen Fällen wird während eines grossen Theils der Pro- duktionszeit nur stellenweis zuschüssige Arbeit zugesetzt. Das im vorigen Kapitel beschriebne Verhältniss, wo dem bereits im Produktionsprocess festgelegten Kapital zuschüssiges Kapital und Arbeit zugesetzt werden muss, findet hier nur mit längern oder kürzern Unterbrechungen statt.
In allen diesen Fällen besteht also die Produktionszeit des vorge- schossnen Kapitals aus zwei Perioden: Einer Periode, worin das Kapital sich im Arbeitsprocess befindet; einer zweiten Periode, worin seine Existenz- form -- die von unfertigem Produkt -- dem Walten von Naturprocessen überlassen ist, ohne sich im Arbeitsprocess zu befinden. Ob diese beiden Zeiträume sich stellenweis durchkreuzen und zwischen einander schieben, ändert nichts an der Sache. Arbeitsperiode und Produktionsperiode decken sich hier nicht. Die Produktionsperiode ist grösser als die Arbeitsperiode. Aber erst nach Zurücklegung der Produktionsperiode ist das Produkt fertig, reif, also aus der Form von produktivem Kapital verwandelbar in die von Waarenkapital. Je nach der Länge der nicht aus Arbeitszeit be- stehenden Produktionszeit verlängert sich also auch seine Umschlagsperiode. Soweit die über die Arbeitszeit überschüssige Produktionszeit nicht durch ein für alle Mal gegebne Naturgesetze bestimmt ist, wie beim Reifen des Korns, dem Wuchs der Eiche u. s. w., kann die Umschlagsperiode oft mehr oder minder verkürzt werden durch künstliche Abkürzung der Pro- duktionszeit. So durch Einführung der chemischen Bleicherei statt der Wiesenbleicherei, durch wirksamere Trockenapparate in Trocknungsprocessen.
logische Verändrungen durchmachen muss, während deren der Arbeits- process ganz oder theilweise suspendirt ist.
So muss gekelterter Wein erst eine Zeit lang die Gährung durch- machen und dann wieder eine Zeit lang liegen, um einen bestimmten Grad der Vollkommenheit zu erreichen. In vielen Industriezweigen muss das Produkt eine Trocknung durchmachen, wie in der Töpferei, oder ge- wissen Umständen ausgesetzt sein, um seine chemische Beschaffenheit zu ändern, wie in der Bleicherei. Winterkorn braucht vielleicht neun Monate zur Reife. Zwischen Saat- und Erntezeit ist der Arbeitsprocess fast ganz unterbrochen. In der Holzzucht, nachdem die Aussaat und die dabei nöthigen Vorarbeiten beendet, braucht der Same vielleicht 100 Jahre, um in fertiges Produkt verwandelt zu werden; während dieser ganzen Zeit braucht er relativ nur sehr unbedeutende Einwirkung von Arbeit.
In allen diesen Fällen wird während eines grossen Theils der Pro- duktionszeit nur stellenweis zuschüssige Arbeit zugesetzt. Das im vorigen Kapitel beschriebne Verhältniss, wo dem bereits im Produktionsprocess festgelegten Kapital zuschüssiges Kapital und Arbeit zugesetzt werden muss, findet hier nur mit längern oder kürzern Unterbrechungen statt.
In allen diesen Fällen besteht also die Produktionszeit des vorge- schossnen Kapitals aus zwei Perioden: Einer Periode, worin das Kapital sich im Arbeitsprocess befindet; einer zweiten Periode, worin seine Existenz- form — die von unfertigem Produkt — dem Walten von Naturprocessen überlassen ist, ohne sich im Arbeitsprocess zu befinden. Ob diese beiden Zeiträume sich stellenweis durchkreuzen und zwischen einander schieben, ändert nichts an der Sache. Arbeitsperiode und Produktionsperiode decken sich hier nicht. Die Produktionsperiode ist grösser als die Arbeitsperiode. Aber erst nach Zurücklegung der Produktionsperiode ist das Produkt fertig, reif, also aus der Form von produktivem Kapital verwandelbar in die von Waarenkapital. Je nach der Länge der nicht aus Arbeitszeit be- stehenden Produktionszeit verlängert sich also auch seine Umschlagsperiode. Soweit die über die Arbeitszeit überschüssige Produktionszeit nicht durch ein für alle Mal gegebne Naturgesetze bestimmt ist, wie beim Reifen des Korns, dem Wuchs der Eiche u. s. w., kann die Umschlagsperiode oft mehr oder minder verkürzt werden durch künstliche Àbkürzung der Pro- duktionszeit. So durch Einführung der chemischen Bleicherei statt der Wiesenbleicherei, durch wirksamere Trockenapparate in Trocknungsprocessen.
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[221/0255]
logische Verändrungen durchmachen muss, während deren der Arbeits-
process ganz oder theilweise suspendirt ist.
So muss gekelterter Wein erst eine Zeit lang die Gährung durch-
machen und dann wieder eine Zeit lang liegen, um einen bestimmten
Grad der Vollkommenheit zu erreichen. In vielen Industriezweigen muss
das Produkt eine Trocknung durchmachen, wie in der Töpferei, oder ge-
wissen Umständen ausgesetzt sein, um seine chemische Beschaffenheit zu
ändern, wie in der Bleicherei. Winterkorn braucht vielleicht neun Monate
zur Reife. Zwischen Saat- und Erntezeit ist der Arbeitsprocess fast ganz
unterbrochen. In der Holzzucht, nachdem die Aussaat und die dabei
nöthigen Vorarbeiten beendet, braucht der Same vielleicht 100 Jahre, um
in fertiges Produkt verwandelt zu werden; während dieser ganzen Zeit
braucht er relativ nur sehr unbedeutende Einwirkung von Arbeit.
In allen diesen Fällen wird während eines grossen Theils der Pro-
duktionszeit nur stellenweis zuschüssige Arbeit zugesetzt. Das im vorigen
Kapitel beschriebne Verhältniss, wo dem bereits im Produktionsprocess
festgelegten Kapital zuschüssiges Kapital und Arbeit zugesetzt werden
muss, findet hier nur mit längern oder kürzern Unterbrechungen statt.
In allen diesen Fällen besteht also die Produktionszeit des vorge-
schossnen Kapitals aus zwei Perioden: Einer Periode, worin das Kapital
sich im Arbeitsprocess befindet; einer zweiten Periode, worin seine Existenz-
form — die von unfertigem Produkt — dem Walten von Naturprocessen
überlassen ist, ohne sich im Arbeitsprocess zu befinden. Ob diese beiden
Zeiträume sich stellenweis durchkreuzen und zwischen einander schieben,
ändert nichts an der Sache. Arbeitsperiode und Produktionsperiode decken
sich hier nicht. Die Produktionsperiode ist grösser als die Arbeitsperiode.
Aber erst nach Zurücklegung der Produktionsperiode ist das Produkt
fertig, reif, also aus der Form von produktivem Kapital verwandelbar in
die von Waarenkapital. Je nach der Länge der nicht aus Arbeitszeit be-
stehenden Produktionszeit verlängert sich also auch seine Umschlagsperiode.
Soweit die über die Arbeitszeit überschüssige Produktionszeit nicht durch
ein für alle Mal gegebne Naturgesetze bestimmt ist, wie beim Reifen des
Korns, dem Wuchs der Eiche u. s. w., kann die Umschlagsperiode oft
mehr oder minder verkürzt werden durch künstliche Àbkürzung der Pro-
duktionszeit. So durch Einführung der chemischen Bleicherei statt der
Wiesenbleicherei, durch wirksamere Trockenapparate in Trocknungsprocessen.
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Marx, Karl: Das Kapital. Bd. 2. Buch II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. Hamburg, 1885, S. 221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital02_1885/255>, abgerufen am 21.11.2024.
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