Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867.Coventry54). Der Stücklohn ist endlich eine Hauptstütze des früher ge- Aus der bisherigen Darstellung ergiebt sich, dass der Stücklohn 54) "Die Arbeit der Handwerksgesellen regelt sich nach dem Tag oder nach dem Stück (a la journee ou a la piece) ... Die Meister wissen ungefähr, wie viel Werk die Arbeiter täglich in jedem metier verrichten können und zahlen sie daher oft im Verhältniss zum Werk, das sie verrichten; so arbeiten diese Gesellen so viel sie können, in ihrem eignen Interesse, ohne weitere Beaufsichtigung." (Can- tillon: "Essai sur la Nature du Commerce en General." Amst. Ed. 1756, p. 185 u. 202.) Cantillon, aus dem Quesnay, Sir James Steuart und A. Smith reichlich geschöpft haben, stellt hier also schon den Stücklohn als bloss modificirte Form des Zeitlohns dar. Die französische Ausgabe Cantillon's kündigt sich auf dem Titel als Uebersetzung aus dem Englischen an, aber die englische Ausgabe: "The Analysis of Trade, Commerce etc. by Philip Can- tillon, late of the City of London, Merchant", ist nicht nur späteren Datums (von 1759), sondern erweist sich durch ihren Inhalt als eine spätere Be- arbeitung. So z. B. findet sich in der französischen Ausgabe Hume noch nicht erwähnt, während umgekehrt in der englischen Petty kaum mehr figurirt. Die englische Ausgabe ist theoretisch unbedeutender, enthält aber allerlei spezifisch auf englischen Handel, Bullionhandel u. s. w. Bezügliches, was im französischen Text fehlt. Die Worte im Titel der englischen Ausgabe, wonach die Schrift "Taken chiefly from the Manuscript of a very ingenious Gentleman deceased, and adapted etc.", scheinen daher mehr als blosse, damals sehr übliche, Fiktion. 55) "Combien de fois n'avons nous pas vu, dans certains ateliers, embaucher
beaucoup plus d'ouvriers que ne le demandait le travail a mettre en main? Souvent, dans la prevision d'un travail aleatoire, quelquefois meme imaginaire, on admet des ouvriers: comme on les paie aux pieces, on se dit qu'on court aucun risque, parce que toutes les pertes de temps seront a la charge des in- occupes." (H. Gregoir: "Les Typographes devant le Tribunal Correctionnel de Bruxelles." Bruxelles 1865, p. 9.) Coventry54). Der Stücklohn ist endlich eine Hauptstütze des früher ge- Aus der bisherigen Darstellung ergiebt sich, dass der Stücklohn 54) „Die Arbeit der Handwerksgesellen regelt sich nach dem Tag oder nach dem Stück (à la journée ou à la pièce) … Die Meister wissen ungefähr, wie viel Werk die Arbeiter täglich in jedem métier verrichten können und zahlen sie daher oft im Verhältniss zum Werk, das sie verrichten; so arbeiten diese Gesellen so viel sie können, in ihrem eignen Interesse, ohne weitere Beaufsichtigung.“ (Can- tillon: „Essai sur la Nature du Commerce en Général.“ Amst. Ed. 1756, p. 185 u. 202.) Cantillon, aus dem Quesnay, Sir James Steuart und A. Smith reichlich geschöpft haben, stellt hier also schon den Stücklohn als bloss modificirte Form des Zeitlohns dar. Die französische Ausgabe Cantillon’s kündigt sich auf dem Titel als Uebersetzung aus dem Englischen an, aber die englische Ausgabe: „The Analysis of Trade, Commerce etc. by Philip Can- tillon, late of the City of London, Merchant“, ist nicht nur späteren Datums (von 1759), sondern erweist sich durch ihren Inhalt als eine spätere Be- arbeitung. So z. B. findet sich in der französischen Ausgabe Hume noch nicht erwähnt, während umgekehrt in der englischen Petty kaum mehr figurirt. Die englische Ausgabe ist theoretisch unbedeutender, enthält aber allerlei spezifisch auf englischen Handel, Bullionhandel u. s. w. Bezügliches, was im französischen Text fehlt. Die Worte im Titel der englischen Ausgabe, wonach die Schrift „Taken chiefly from the Manuscript of a very ingenious Gentleman deceased, and adapted etc.“, scheinen daher mehr als blosse, damals sehr übliche, Fiktion. 55) „Combien de fois n’avons nous pas vu, dans certains ateliers, embaucher
beaucoup plus d’ouvriers que ne le demandait le travail à mettre en main? Souvent, dans la prévision d’un travail aléatoire, quelquefois même imaginaire, on admet des ouvriers: comme on les paie aux pièces, on se dit qu’on court aucun risque, parce que toutes les pertes de temps seront à la charge des in- occupés.“ (H. Gregoir: „Les Typographes devant le Tribunal Correctionnel de Bruxelles.“ Bruxelles 1865, p. 9.) <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0563" n="544"/> Coventry<note place="foot" n="54)">„Die Arbeit der Handwerksgesellen regelt sich nach dem Tag oder nach<lb/> dem Stück (à la journée ou à la pièce) … Die Meister wissen ungefähr, wie viel<lb/> Werk die Arbeiter täglich in jedem métier verrichten können und zahlen sie daher<lb/> oft im Verhältniss zum Werk, das sie verrichten; so arbeiten diese Gesellen so<lb/> viel sie können, in ihrem eignen Interesse, ohne weitere Beaufsichtigung.“ (<hi rendition="#g">Can-<lb/> tillon: „Essai sur la Nature du Commerce en Général.“ Amst.<lb/> Ed</hi>. 1756, p. 185 u. 202.) Cantillon, aus dem Quesnay, Sir James Steuart und<lb/> A. Smith reichlich geschöpft haben, stellt hier also schon den Stücklohn als bloss<lb/> modificirte Form des Zeitlohns dar. Die französische Ausgabe Cantillon’s kündigt<lb/> sich auf dem Titel als Uebersetzung aus dem Englischen an, aber die englische<lb/> Ausgabe: „<hi rendition="#g">The Analysis of Trade, Commerce</hi> etc. <hi rendition="#g">by Philip Can-<lb/> tillon, late of the City of London, Merchant</hi>“, ist nicht nur späteren<lb/> Datums (von 1759), sondern erweist sich durch ihren Inhalt als eine spätere Be-<lb/> arbeitung. So z. B. findet sich in der französischen Ausgabe <hi rendition="#g">Hume</hi> noch nicht<lb/> erwähnt, während umgekehrt in der englischen <hi rendition="#g">Petty</hi> kaum mehr figurirt. Die<lb/> englische Ausgabe ist theoretisch unbedeutender, enthält aber allerlei spezifisch<lb/> auf englischen Handel, Bullionhandel u. s. w. Bezügliches, was im französischen<lb/> Text fehlt. Die Worte im Titel der englischen Ausgabe, wonach die Schrift<lb/> „Taken chiefly from the Manuscript of a very ingenious Gentleman deceased, and<lb/> adapted etc.“, scheinen daher mehr als blosse, damals sehr übliche, Fiktion.</note>. Der Stücklohn ist endlich eine Hauptstütze des früher ge-<lb/> schilderten Stundensystems<note place="foot" n="55)">„Combien de fois n’avons nous pas vu, dans certains ateliers, embaucher<lb/> beaucoup plus d’ouvriers que ne le demandait le travail à mettre en main? Souvent,<lb/> dans la prévision d’un travail aléatoire, quelquefois même imaginaire, on admet<lb/> des ouvriers: comme on les paie <hi rendition="#g">aux pièces</hi>, on se dit qu’on court aucun<lb/> risque, parce que <hi rendition="#g">toutes les pertes de temps</hi> seront à la charge des in-<lb/> occupés.“ (H. <hi rendition="#g">Gregoir: „Les Typographes devant le Tribunal<lb/> Correctionnel de Bruxelles.“ Bruxelles</hi> 1865, p. 9.)</note>.</p><lb/> <p>Aus der bisherigen Darstellung ergiebt sich, dass der <hi rendition="#g">Stücklohn</hi><lb/> die der kapitalistischen Produktionsweise entsprechendste Form des Arbeits-<lb/> lohns ist. Obgleich keineswegs neu, — er figurirt neben dem Zeitlohn<lb/> officiell u. a. in den französischen und englischen Arbeiterstatuten des vier-<lb/> zehnten Jahrhunderts — gewinnt er doch erst grösseren Spielraum während<lb/> der eigentlichen Manufakturperiode. In der Sturm- und Drangperiode der<lb/> grossen Industrie, namentlich von 1797 bis 1815, dient er als Hebel zur<lb/> Verlängerung der Arbeitszeit und Herabsetzung des Arbeitslohns. Sehr<lb/> wichtiges Material für die Bewegung des Arbeitslohns während jener Pe-<lb/> riode findet man in den Blaubüchern: „<hi rendition="#g">Report and Evidence from<lb/></hi></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [544/0563]
Coventry 54). Der Stücklohn ist endlich eine Hauptstütze des früher ge-
schilderten Stundensystems 55).
Aus der bisherigen Darstellung ergiebt sich, dass der Stücklohn
die der kapitalistischen Produktionsweise entsprechendste Form des Arbeits-
lohns ist. Obgleich keineswegs neu, — er figurirt neben dem Zeitlohn
officiell u. a. in den französischen und englischen Arbeiterstatuten des vier-
zehnten Jahrhunderts — gewinnt er doch erst grösseren Spielraum während
der eigentlichen Manufakturperiode. In der Sturm- und Drangperiode der
grossen Industrie, namentlich von 1797 bis 1815, dient er als Hebel zur
Verlängerung der Arbeitszeit und Herabsetzung des Arbeitslohns. Sehr
wichtiges Material für die Bewegung des Arbeitslohns während jener Pe-
riode findet man in den Blaubüchern: „Report and Evidence from
54) „Die Arbeit der Handwerksgesellen regelt sich nach dem Tag oder nach
dem Stück (à la journée ou à la pièce) … Die Meister wissen ungefähr, wie viel
Werk die Arbeiter täglich in jedem métier verrichten können und zahlen sie daher
oft im Verhältniss zum Werk, das sie verrichten; so arbeiten diese Gesellen so
viel sie können, in ihrem eignen Interesse, ohne weitere Beaufsichtigung.“ (Can-
tillon: „Essai sur la Nature du Commerce en Général.“ Amst.
Ed. 1756, p. 185 u. 202.) Cantillon, aus dem Quesnay, Sir James Steuart und
A. Smith reichlich geschöpft haben, stellt hier also schon den Stücklohn als bloss
modificirte Form des Zeitlohns dar. Die französische Ausgabe Cantillon’s kündigt
sich auf dem Titel als Uebersetzung aus dem Englischen an, aber die englische
Ausgabe: „The Analysis of Trade, Commerce etc. by Philip Can-
tillon, late of the City of London, Merchant“, ist nicht nur späteren
Datums (von 1759), sondern erweist sich durch ihren Inhalt als eine spätere Be-
arbeitung. So z. B. findet sich in der französischen Ausgabe Hume noch nicht
erwähnt, während umgekehrt in der englischen Petty kaum mehr figurirt. Die
englische Ausgabe ist theoretisch unbedeutender, enthält aber allerlei spezifisch
auf englischen Handel, Bullionhandel u. s. w. Bezügliches, was im französischen
Text fehlt. Die Worte im Titel der englischen Ausgabe, wonach die Schrift
„Taken chiefly from the Manuscript of a very ingenious Gentleman deceased, and
adapted etc.“, scheinen daher mehr als blosse, damals sehr übliche, Fiktion.
55) „Combien de fois n’avons nous pas vu, dans certains ateliers, embaucher
beaucoup plus d’ouvriers que ne le demandait le travail à mettre en main? Souvent,
dans la prévision d’un travail aléatoire, quelquefois même imaginaire, on admet
des ouvriers: comme on les paie aux pièces, on se dit qu’on court aucun
risque, parce que toutes les pertes de temps seront à la charge des in-
occupés.“ (H. Gregoir: „Les Typographes devant le Tribunal
Correctionnel de Bruxelles.“ Bruxelles 1865, p. 9.)
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |