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Marx, Karl: Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte. 2. Aufl. Hamburg, 1869.

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digkeit, mit den demokratischen Kleinbürgern fertig zu werden, wie sie ein Jahr
vorher die Nothwendigkeit begriffen hatte, mit dem revolutionären Proletariat
zu enden. Nur war die Situation des Gegners eine verschiedene. Die Stärke
der proletarischen Partei war auf der Straße, die der Kleinbürger in der Na¬
tionalversammlung selbst. Es galt also, sie aus der Nationalversammlung
auf die Straße zu locken und sie selbst ihre parlamentarische Macht zerbrechen
zu lassen, ehe Zeit und Gelegenheit sie konsolidiren konnten. Die Montagne
sprengte mit verhängtem Zügel in die Falle.

Das Bombardement Rom's durch die französischen Truppen war der
Köder, der ihr hingeworfen wurde. Es verletzte Artikel V. der Konstitution,
der der französischen Republik untersagt, ihre Streitkräfte gegen die Freiheiten
eines andern Volks zu verwenden. Zudem verbot auch Art. IV jede Kriegs¬
erklärung von Seiten der Exekutivgewalt ohne Zustimmung der Nationalver¬
sammlung, und die Konstituante hatte durch ihren Beschluß vom 8. Mai die
römische Expedition mißbilligt. Auf diese Gründe hin deponirte Ledru-Rollin
am 11. Juni 1849 einen Anklageakt gegen Bonaparte und seine Minister.
Durch die Wespenstiche von Thiers aufgereizt, ließ er sich sogar zu der Dro¬
hung fortreißen, die Konstitution mit allen Mitteln vertheidigen zu wollen, selbst
mit den Waffen in der Hand. Die Montagne erhob sich wie Ein Mann und
wiederholte diesen Waffenruf. Am 12. Juni verwarf die Nationalversamm¬
lung den Anklageakt und die Montagne verließ das Parlament. Die Ereig¬
nisse des 13. Juni sind bekannt: die Proklamation eines Theils der Montagne,
wodurch Bonaparte und seine Minister "außerhalb der Konstitution" erklärt
wurden; die Straßenprozession der demokratischen Nationalgarden, die waffen¬
los, wie sie waren, bei dem Zusammentreffen mit den Truppen Changarnier's
auseinanderstoben u. s. w. u. s. w. Ein Theil der Montagne flüchtete in's
Ausland, ein anderer wurde dem Hochgericht in Bourges überwiesen, und ein
parlamentarisches Reglement unterwarf den Rest der schulmeisterlichen Aufsicht
des Präsidenten der Nationalversammlung. Paris wurde wieder in Belage¬
rungszustand versetzt und der demokratische Theil seiner Nationalgarde aufge¬
löst. So war der Einfluß der Montagne im Parlament und die Macht der
Kleinbürger in Paris gebrochen.

Lyon, wo der 13. Juni das Signal zu einem blutigen Arbeiteraufstand
gegeben hatte, wurde mit den fünf umliegenden Departements ebenfalls in
Belagerungszustand erklärt, ein Zustand, der bis auf diesen Augenblick fort¬
dauert.

digkeit, mit den demokratiſchen Kleinbürgern fertig zu werden, wie ſie ein Jahr
vorher die Nothwendigkeit begriffen hatte, mit dem revolutionären Proletariat
zu enden. Nur war die Situation des Gegners eine verſchiedene. Die Stärke
der proletariſchen Partei war auf der Straße, die der Kleinbürger in der Na¬
tionalverſammlung ſelbſt. Es galt alſo, ſie aus der Nationalverſammlung
auf die Straße zu locken und ſie ſelbſt ihre parlamentariſche Macht zerbrechen
zu laſſen, ehe Zeit und Gelegenheit ſie konſolidiren konnten. Die Montagne
ſprengte mit verhängtem Zügel in die Falle.

Das Bombardement Rom's durch die franzöſiſchen Truppen war der
Köder, der ihr hingeworfen wurde. Es verletzte Artikel V. der Konſtitution,
der der franzöſiſchen Republik unterſagt, ihre Streitkräfte gegen die Freiheiten
eines andern Volks zu verwenden. Zudem verbot auch Art. IV jede Kriegs¬
erklärung von Seiten der Exekutivgewalt ohne Zuſtimmung der Nationalver¬
ſammlung, und die Konſtituante hatte durch ihren Beſchluß vom 8. Mai die
römiſche Expedition mißbilligt. Auf dieſe Gründe hin deponirte Ledru-Rollin
am 11. Juni 1849 einen Anklageakt gegen Bonaparte und ſeine Miniſter.
Durch die Wespenſtiche von Thiers aufgereizt, ließ er ſich ſogar zu der Dro¬
hung fortreißen, die Konſtitution mit allen Mitteln vertheidigen zu wollen, ſelbſt
mit den Waffen in der Hand. Die Montagne erhob ſich wie Ein Mann und
wiederholte dieſen Waffenruf. Am 12. Juni verwarf die Nationalverſamm¬
lung den Anklageakt und die Montagne verließ das Parlament. Die Ereig¬
niſſe des 13. Juni ſind bekannt: die Proklamation eines Theils der Montagne,
wodurch Bonaparte und ſeine Miniſter „außerhalb der Konſtitution“ erklärt
wurden; die Straßenprozeſſion der demokratiſchen Nationalgarden, die waffen¬
los, wie ſie waren, bei dem Zuſammentreffen mit den Truppen Changarnier's
auseinanderſtoben u. ſ. w. u. ſ. w. Ein Theil der Montagne flüchtete in's
Ausland, ein anderer wurde dem Hochgericht in Bourges überwieſen, und ein
parlamentariſches Reglement unterwarf den Reſt der ſchulmeiſterlichen Aufſicht
des Präſidenten der Nationalverſammlung. Paris wurde wieder in Belage¬
rungszuſtand verſetzt und der demokratiſche Theil ſeiner Nationalgarde aufge¬
löſt. So war der Einfluß der Montagne im Parlament und die Macht der
Kleinbürger in Paris gebrochen.

Lyon, wo der 13. Juni das Signal zu einem blutigen Arbeiteraufſtand
gegeben hatte, wurde mit den fünf umliegenden Departements ebenfalls in
Belagerungszuſtand erklärt, ein Zuſtand, der bis auf dieſen Augenblick fort¬
dauert.

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[30/0042] digkeit, mit den demokratiſchen Kleinbürgern fertig zu werden, wie ſie ein Jahr vorher die Nothwendigkeit begriffen hatte, mit dem revolutionären Proletariat zu enden. Nur war die Situation des Gegners eine verſchiedene. Die Stärke der proletariſchen Partei war auf der Straße, die der Kleinbürger in der Na¬ tionalverſammlung ſelbſt. Es galt alſo, ſie aus der Nationalverſammlung auf die Straße zu locken und ſie ſelbſt ihre parlamentariſche Macht zerbrechen zu laſſen, ehe Zeit und Gelegenheit ſie konſolidiren konnten. Die Montagne ſprengte mit verhängtem Zügel in die Falle. Das Bombardement Rom's durch die franzöſiſchen Truppen war der Köder, der ihr hingeworfen wurde. Es verletzte Artikel V. der Konſtitution, der der franzöſiſchen Republik unterſagt, ihre Streitkräfte gegen die Freiheiten eines andern Volks zu verwenden. Zudem verbot auch Art. IV jede Kriegs¬ erklärung von Seiten der Exekutivgewalt ohne Zuſtimmung der Nationalver¬ ſammlung, und die Konſtituante hatte durch ihren Beſchluß vom 8. Mai die römiſche Expedition mißbilligt. Auf dieſe Gründe hin deponirte Ledru-Rollin am 11. Juni 1849 einen Anklageakt gegen Bonaparte und ſeine Miniſter. Durch die Wespenſtiche von Thiers aufgereizt, ließ er ſich ſogar zu der Dro¬ hung fortreißen, die Konſtitution mit allen Mitteln vertheidigen zu wollen, ſelbſt mit den Waffen in der Hand. Die Montagne erhob ſich wie Ein Mann und wiederholte dieſen Waffenruf. Am 12. Juni verwarf die Nationalverſamm¬ lung den Anklageakt und die Montagne verließ das Parlament. Die Ereig¬ niſſe des 13. Juni ſind bekannt: die Proklamation eines Theils der Montagne, wodurch Bonaparte und ſeine Miniſter „außerhalb der Konſtitution“ erklärt wurden; die Straßenprozeſſion der demokratiſchen Nationalgarden, die waffen¬ los, wie ſie waren, bei dem Zuſammentreffen mit den Truppen Changarnier's auseinanderſtoben u. ſ. w. u. ſ. w. Ein Theil der Montagne flüchtete in's Ausland, ein anderer wurde dem Hochgericht in Bourges überwieſen, und ein parlamentariſches Reglement unterwarf den Reſt der ſchulmeiſterlichen Aufſicht des Präſidenten der Nationalverſammlung. Paris wurde wieder in Belage¬ rungszuſtand verſetzt und der demokratiſche Theil ſeiner Nationalgarde aufge¬ löſt. So war der Einfluß der Montagne im Parlament und die Macht der Kleinbürger in Paris gebrochen. Lyon, wo der 13. Juni das Signal zu einem blutigen Arbeiteraufſtand gegeben hatte, wurde mit den fünf umliegenden Departements ebenfalls in Belagerungszuſtand erklärt, ein Zuſtand, der bis auf dieſen Augenblick fort¬ dauert.

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte. 2. Aufl. Hamburg, 1869, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_bonaparte_1869/42>, abgerufen am 28.11.2024.