Martens, Georg Friedrich von: Einleitung in das positive Europäische Völkerrecht auf Verträge und Herkommen gegründet. Göttingen, 1796.Von der Wiederherstellung des Friedens. dem Staatssecretair ein Beglaubigungsschreiben, da sie nichtdesfalls zur Audienz gelassen zu werden pflegen; 4) sie werden zum voraus mit den nöthigen Pässen von dem Feinde versehn, dessen Gebiet sie betreten sollen. Uebrigens genießen solche Gesandte aller gesandschaftlichen Vorrechte, die ihnen in Friedenszeiten zukommen würden. Sie treten mit dem Staatssecretair oder mit einem Vermittler in Conferenzen, die sie fortsetzen bis der Friede gezeichnet wird, oder sie zurückberufen oder ausgeschafft werden. a) Die Negociation zwischen Frankreich und Großbritannien seit den 26. März 1761, begann zwar mit einer Ministeriellen Cor- respondenz, aber bald sahe man die Nothwendigkeit ein, einander gegenseitig Gesandte zu schicken. Die neuere Geschichte liefert nur ein einziges Beyspiel eines bloß durch zwey Briefe geschlossenen Friedens; nemlich zwischen Schweden und Polen 1729. Aber hier galt es nur noch um eine bloße Formlichkeit. S. de Steck essais sur diverses sujets de politique n. 2. Montgon memoires T. VII. sup- plem. n. 25. 26. Modee Utdrag af Tractater p. 161. 163. §. 326. Präliminair-Friede. Wenn man in Ansehung aller Friedenspuncte unter unter-
Von der Wiederherſtellung des Friedens. dem Staatsſecretair ein Beglaubigungsſchreiben, da ſie nichtdesfalls zur Audienz gelaſſen zu werden pflegen; 4) ſie werden zum voraus mit den noͤthigen Paͤſſen von dem Feinde verſehn, deſſen Gebiet ſie betreten ſollen. Uebrigens genießen ſolche Geſandte aller geſandſchaftlichen Vorrechte, die ihnen in Friedenszeiten zukommen wuͤrden. Sie treten mit dem Staatsſecretair oder mit einem Vermittler in Conferenzen, die ſie fortſetzen bis der Friede gezeichnet wird, oder ſie zuruͤckberufen oder ausgeſchafft werden. a) Die Negociation zwiſchen Frankreich und Großbritannien ſeit den 26. Maͤrz 1761, begann zwar mit einer Miniſteriellen Cor- reſpondenz, aber bald ſahe man die Nothwendigkeit ein, einander gegenſeitig Geſandte zu ſchicken. Die neuere Geſchichte liefert nur ein einziges Beyſpiel eines bloß durch zwey Briefe geſchloſſenen Friedens; nemlich zwiſchen Schweden und Polen 1729. Aber hier galt es nur noch um eine bloße Formlichkeit. S. de Steck eſſais ſur diverſes ſujets de politique n. 2. Montgon memoires T. VII. ſup- plem. n. 25. 26. Modée Utdrag af Tractater p. 161. 163. §. 326. Praͤliminair-Friede. Wenn man in Anſehung aller Friedenspuncte unter unter-
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0395" n="367"/><fw place="top" type="header">Von der Wiederherſtellung des Friedens.</fw><lb/> dem Staatsſecretair ein Beglaubigungsſchreiben, da ſie nicht<lb/> desfalls zur Audienz gelaſſen zu werden pflegen; 4) ſie werden<lb/> zum voraus mit den noͤthigen Paͤſſen von dem Feinde verſehn,<lb/> deſſen Gebiet ſie betreten ſollen. Uebrigens genießen ſolche<lb/> Geſandte aller geſandſchaftlichen Vorrechte, die ihnen in<lb/> Friedenszeiten zukommen wuͤrden. Sie treten mit dem<lb/> Staatsſecretair oder mit einem Vermittler in Conferenzen,<lb/> die ſie fortſetzen bis der Friede gezeichnet wird, oder ſie<lb/> zuruͤckberufen oder ausgeſchafft werden.</p><lb/> <note place="end" n="a)">Die Negociation zwiſchen Frankreich und Großbritannien ſeit<lb/> den 26. Maͤrz 1761, begann zwar mit einer Miniſteriellen Cor-<lb/> reſpondenz, aber bald ſahe man die Nothwendigkeit ein, einander<lb/> gegenſeitig Geſandte zu ſchicken. Die neuere Geſchichte liefert nur<lb/> ein einziges Beyſpiel eines bloß durch zwey Briefe geſchloſſenen<lb/> Friedens; nemlich zwiſchen Schweden und Polen 1729. Aber hier<lb/> galt es nur noch um eine bloße Formlichkeit. S. <hi rendition="#aq"><hi rendition="#k">de Steck</hi> eſſais<lb/> ſur diverſes ſujets de politique n. 2. <hi rendition="#k">Montgon</hi> <hi rendition="#i">memoires</hi> T. VII. ſup-<lb/> plem. n. 25. 26. <hi rendition="#k">Modée</hi> <hi rendition="#i">Utdrag af Tractater</hi> p.</hi> 161. 163.</note> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 326.<lb/><hi rendition="#fr">Praͤliminair-Friede.</hi></head><lb/> <p>Wenn man in Anſehung aller Friedenspuncte unter<lb/> allen Maͤchten welche daran Theil nehmen ſollen einig iſt,<lb/> ſo hindert nichts ſofort einen Definitivfrieden zu ſchließen.<lb/> Wenn man aber zwar in Anſehung der Hauptpuncte einig<lb/> iſt, aber in Anſehung ein oder anderen Nebenpuncts, der<lb/> gleichwohl nicht wichtig genug ſcheint, um desfalls den Krieg<lb/> fortzuſetzen oder die Waffen wieder zu ergreifen ſich noch<lb/> nicht vereinbaren kann, aber kuͤnftig noch ſich zu vergleichen<lb/> hoft, ſo entſteht die Veranlaſſung zu Schließung eines<lb/><hi rendition="#fr">Praͤliminair-Friedens-Tractats</hi> <hi rendition="#i"><hi rendition="#aq">a</hi></hi>). Solche Friedens-<lb/> Inſtrumente werden zuweilen nur ganz kurz mit Beruͤhrung<lb/> bloß der weſentlichen Puncte in Form einer Punctation, bald<lb/> ausfuͤhrlich mit dem gewoͤhnlichen Eingange und den herge-<lb/> brachten Clauſuln und Erweiterungen eines foͤrmlichen Defi-<lb/> nitivtractats abgefaßt, und in b<gap reason="illegible" unit="chars"/>iden Faͤllen ſo wie der Friede<lb/> <fw place="bottom" type="catch">unter-</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [367/0395]
Von der Wiederherſtellung des Friedens.
dem Staatsſecretair ein Beglaubigungsſchreiben, da ſie nicht
desfalls zur Audienz gelaſſen zu werden pflegen; 4) ſie werden
zum voraus mit den noͤthigen Paͤſſen von dem Feinde verſehn,
deſſen Gebiet ſie betreten ſollen. Uebrigens genießen ſolche
Geſandte aller geſandſchaftlichen Vorrechte, die ihnen in
Friedenszeiten zukommen wuͤrden. Sie treten mit dem
Staatsſecretair oder mit einem Vermittler in Conferenzen,
die ſie fortſetzen bis der Friede gezeichnet wird, oder ſie
zuruͤckberufen oder ausgeſchafft werden.
a⁾ Die Negociation zwiſchen Frankreich und Großbritannien ſeit
den 26. Maͤrz 1761, begann zwar mit einer Miniſteriellen Cor-
reſpondenz, aber bald ſahe man die Nothwendigkeit ein, einander
gegenſeitig Geſandte zu ſchicken. Die neuere Geſchichte liefert nur
ein einziges Beyſpiel eines bloß durch zwey Briefe geſchloſſenen
Friedens; nemlich zwiſchen Schweden und Polen 1729. Aber hier
galt es nur noch um eine bloße Formlichkeit. S. de Steck eſſais
ſur diverſes ſujets de politique n. 2. Montgon memoires T. VII. ſup-
plem. n. 25. 26. Modée Utdrag af Tractater p. 161. 163.
§. 326.
Praͤliminair-Friede.
Wenn man in Anſehung aller Friedenspuncte unter
allen Maͤchten welche daran Theil nehmen ſollen einig iſt,
ſo hindert nichts ſofort einen Definitivfrieden zu ſchließen.
Wenn man aber zwar in Anſehung der Hauptpuncte einig
iſt, aber in Anſehung ein oder anderen Nebenpuncts, der
gleichwohl nicht wichtig genug ſcheint, um desfalls den Krieg
fortzuſetzen oder die Waffen wieder zu ergreifen ſich noch
nicht vereinbaren kann, aber kuͤnftig noch ſich zu vergleichen
hoft, ſo entſteht die Veranlaſſung zu Schließung eines
Praͤliminair-Friedens-Tractats a). Solche Friedens-
Inſtrumente werden zuweilen nur ganz kurz mit Beruͤhrung
bloß der weſentlichen Puncte in Form einer Punctation, bald
ausfuͤhrlich mit dem gewoͤhnlichen Eingange und den herge-
brachten Clauſuln und Erweiterungen eines foͤrmlichen Defi-
nitivtractats abgefaßt, und in b_ iden Faͤllen ſo wie der Friede
unter-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |