Aus diesen sehr wohl abgefaßten Jnnungs- Articuln wären viel schöne Moralia zu ziehen und zu weisen, wie löbliche Handwercks-Jnnungen in Teutschland sich jederzeit dahin beflissen, ihre Zunfft und Handwerck rein und unbefleckt, Christlich und löblich, als rechtschaffenen Chri- sten und Bürgern gebühret, zu erhalten, und son- derlich diejenige Articuls und Praecautiones mit einfliessen zu lassen, welche zur Conservation ihres Handwercks dienlich seyn können; weil wir uns aber der Kürtze befleissen, als bemercken wir nur, daß Articulus 7. gar wohl geordnet sey, daß kein junger Meister sein Handwerck eher treiben soll, er habe denn zuvor ein Eheweib, denn hierdurch wird die Gemeine und Bürgerschafft vermehret, und ein solcher verehlichter Hand- wercksmann geräth in einen solchen Stand, in welchen er das Seinige besser behüten und be- wahren, zu Rath halten, Credit und Seegen erlangen kan, als wenn er unbeweibet bliebe. Wir bemercken ferner der Vorsorge der Kran- cken halber, daß es sehr löblich sey, vor das kran- cke Gesind dergestalt zu sorgen, daß, da man dasselbe in gesunden Tagen gebraucht, man es in Kranckheit auch nicht Hülffloß lasse, auch selbst im Todt mit einem ehrlichen Begräbniß versorge. Jn welchen Liebes-Wercken die Hut- macher denn auch nicht weniger, als andere Hand-
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des Hutmacher-Handwercks.
nau/ Dohnen, Gottlebe, Biſchoffs- werda.
Aus dieſen ſehr wohl abgefaßten Jnnungs- Articuln waͤren viel ſchoͤne Moralia zu ziehen und zu weiſen, wie loͤbliche Handwercks-Jnnungen in Teutſchland ſich jederzeit dahin befliſſen, ihre Zunfft und Handwerck rein und unbefleckt, Chriſtlich und loͤblich, als rechtſchaffenen Chri- ſten und Buͤrgern gebuͤhret, zu erhalten, und ſon- derlich diejenige Articuls und Præcautiones mit einflieſſen zu laſſen, welche zur Conſervation ihres Handwercks dienlich ſeyn koͤnnen; weil wir uns aber der Kuͤrtze befleiſſen, als bemercken wir nur, daß Articulus 7. gar wohl geordnet ſey, daß kein junger Meiſter ſein Handwerck eher treiben ſoll, er habe denn zuvor ein Eheweib, denn hierdurch wird die Gemeine und Buͤrgerſchafft vermehret, und ein ſolcher verehlichter Hand- wercksmann geraͤth in einen ſolchen Stand, in welchen er das Seinige beſſer behuͤten und be- wahren, zu Rath halten, Credit und Seegen erlangen kan, als wenn er unbeweibet bliebe. Wir bemercken ferner der Vorſorge der Kran- cken halber, daß es ſehr loͤblich ſey, vor das kran- cke Geſind dergeſtalt zu ſorgen, daß, da man daſſelbe in geſunden Tagen gebraucht, man es in Kranckheit auch nicht Huͤlffloß laſſe, auch ſelbſt im Todt mit einem ehrlichen Begraͤbniß verſorge. Jn welchen Liebes-Wercken die Hut- macher deñ auch nicht weniger, als andere Hand-
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des Hutmacher-Handwercks.
nau/ Dohnen, Gottlebe, Biſchoffs-
werda.
Aus dieſen ſehr wohl abgefaßten Jnnungs-
Articuln waͤren viel ſchoͤne Moralia zu ziehen und
zu weiſen, wie loͤbliche Handwercks-Jnnungen
in Teutſchland ſich jederzeit dahin befliſſen, ihre
Zunfft und Handwerck rein und unbefleckt,
Chriſtlich und loͤblich, als rechtſchaffenen Chri-
ſten und Buͤrgern gebuͤhret, zu erhalten, und ſon-
derlich diejenige Articuls und Præcautiones mit
einflieſſen zu laſſen, welche zur Conſervation
ihres Handwercks dienlich ſeyn koͤnnen; weil wir
uns aber der Kuͤrtze befleiſſen, als bemercken
wir nur, daß Articulus 7. gar wohl geordnet
ſey, daß kein junger Meiſter ſein Handwerck eher
treiben ſoll, er habe denn zuvor ein Eheweib, denn
hierdurch wird die Gemeine und Buͤrgerſchafft
vermehret, und ein ſolcher verehlichter Hand-
wercksmann geraͤth in einen ſolchen Stand, in
welchen er das Seinige beſſer behuͤten und be-
wahren, zu Rath halten, Credit und Seegen
erlangen kan, als wenn er unbeweibet bliebe.
Wir bemercken ferner der Vorſorge der Kran-
cken halber, daß es ſehr loͤblich ſey, vor das kran-
cke Geſind dergeſtalt zu ſorgen, daß, da man
daſſelbe in geſunden Tagen gebraucht, man es
in Kranckheit auch nicht Huͤlffloß laſſe, auch
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Marperger, Paul Jacob: Beschreibung Des Hutmacher-Handwercks. Altenburg, 1719. , S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marperger_hutmacher_1719/145>, abgerufen am 16.02.2025.
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