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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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fähig, so bleibt es wohl dabei. So sind z. B. gewisse außerordentliche
Leistungen, namentlich Reparaturen, wie sie bei gewerblichen un-
vollkommenen Unternehmungen nur ausnahmsweise vorkommen, so
daß man sie nicht als Fälle ansehen kann, für welche die Unterneh-
mung gegründet worden ist, als Gegenstände einer übernehmungs-
weisen Production zu betrachten. Werden die Fälle derartiger
zu übernehmender Productionen dagegen häufiger, erhalten sie
eine gewisse Regelmäßigkeit, wie dieß bei zunehmender Dichtig-
keit der Bevölkerung bei allen der Stoffveredlung unterliegenden
Gegenständen allgemeiner verbreiteter und nicht in einer beson-
ders individuellen oder drängenden Form auftretender Bedürfnisse
statt haben wird, so wird das sich Bereitmachen und Bereithalten
dafür zu einem besondern Geschäfte; aus den Uebernehmern wer-
den unvollkommene Unternehmer, wie wir dieß bei den meisten
Handwerken sehen. In solchen Geschäften, wo das Product
nicht allzuvergänglicher Natur ist, und wo andrerseits eine Pro-
duction im Großen namhafte Ersparnisse herbeiführt, oder wo
der Vortheil, das Product fertig zu finden, sehr anziehend auf
die Ausnutzer wirkt, wird dann wohl auch auf Lager gearbeitet,
es entstehen vollkommene Unternehmungen. Je mehr die Technik
fortschreitet, je weiter und allgemeiner sich die Bedürfnisse ver-
breiten, je mehr Capitalien verfügbar sind, d. h. im Allgemeinen
je höher sich Cultur und Wohlstand gehoben haben, auf desto
mehr gewerbliche Productionszweige wird sich der vollkommene
Unternehmungsbetrieb ausdehnen und in desto größerem Umfang
wird er den unvollkommenen Betrieb verdrängen. Dagegen ruft
er nach einer Richtung hin die übernehmungsweise Production
hervor. Die unvollkommenen Unternehmer nämlich vermögen in
manchen Fällen nicht, neben den vollkommenen zu bestehen. Da
sie aber einmal auf ihre Production angewiesen sind, so suchen
sie von den letzteren Bestellungen zu erhalten; sie treten zu diesen

faͤhig, ſo bleibt es wohl dabei. So ſind z. B. gewiſſe außerordentliche
Leiſtungen, namentlich Reparaturen, wie ſie bei gewerblichen un-
vollkommenen Unternehmungen nur ausnahmsweiſe vorkommen, ſo
daß man ſie nicht als Faͤlle anſehen kann, fuͤr welche die Unterneh-
mung gegruͤndet worden iſt, als Gegenſtaͤnde einer uͤbernehmungs-
weiſen Production zu betrachten. Werden die Faͤlle derartiger
zu uͤbernehmender Productionen dagegen haͤufiger, erhalten ſie
eine gewiſſe Regelmaͤßigkeit, wie dieß bei zunehmender Dichtig-
keit der Bevoͤlkerung bei allen der Stoffveredlung unterliegenden
Gegenſtaͤnden allgemeiner verbreiteter und nicht in einer beſon-
ders individuellen oder draͤngenden Form auftretender Beduͤrfniſſe
ſtatt haben wird, ſo wird das ſich Bereitmachen und Bereithalten
dafuͤr zu einem beſondern Geſchaͤfte; aus den Uebernehmern wer-
den unvollkommene Unternehmer, wie wir dieß bei den meiſten
Handwerken ſehen. In ſolchen Geſchaͤften, wo das Product
nicht allzuvergaͤnglicher Natur iſt, und wo andrerſeits eine Pro-
duction im Großen namhafte Erſparniſſe herbeifuͤhrt, oder wo
der Vortheil, das Product fertig zu finden, ſehr anziehend auf
die Ausnutzer wirkt, wird dann wohl auch auf Lager gearbeitet,
es entſtehen vollkommene Unternehmungen. Je mehr die Technik
fortſchreitet, je weiter und allgemeiner ſich die Beduͤrfniſſe ver-
breiten, je mehr Capitalien verfuͤgbar ſind, d. h. im Allgemeinen
je hoͤher ſich Cultur und Wohlſtand gehoben haben, auf deſto
mehr gewerbliche Productionszweige wird ſich der vollkommene
Unternehmungsbetrieb ausdehnen und in deſto groͤßerem Umfang
wird er den unvollkommenen Betrieb verdraͤngen. Dagegen ruft
er nach einer Richtung hin die uͤbernehmungsweiſe Production
hervor. Die unvollkommenen Unternehmer naͤmlich vermoͤgen in
manchen Faͤllen nicht, neben den vollkommenen zu beſtehen. Da
ſie aber einmal auf ihre Production angewieſen ſind, ſo ſuchen
ſie von den letzteren Beſtellungen zu erhalten; ſie treten zu dieſen

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[75/0087] faͤhig, ſo bleibt es wohl dabei. So ſind z. B. gewiſſe außerordentliche Leiſtungen, namentlich Reparaturen, wie ſie bei gewerblichen un- vollkommenen Unternehmungen nur ausnahmsweiſe vorkommen, ſo daß man ſie nicht als Faͤlle anſehen kann, fuͤr welche die Unterneh- mung gegruͤndet worden iſt, als Gegenſtaͤnde einer uͤbernehmungs- weiſen Production zu betrachten. Werden die Faͤlle derartiger zu uͤbernehmender Productionen dagegen haͤufiger, erhalten ſie eine gewiſſe Regelmaͤßigkeit, wie dieß bei zunehmender Dichtig- keit der Bevoͤlkerung bei allen der Stoffveredlung unterliegenden Gegenſtaͤnden allgemeiner verbreiteter und nicht in einer beſon- ders individuellen oder draͤngenden Form auftretender Beduͤrfniſſe ſtatt haben wird, ſo wird das ſich Bereitmachen und Bereithalten dafuͤr zu einem beſondern Geſchaͤfte; aus den Uebernehmern wer- den unvollkommene Unternehmer, wie wir dieß bei den meiſten Handwerken ſehen. In ſolchen Geſchaͤften, wo das Product nicht allzuvergaͤnglicher Natur iſt, und wo andrerſeits eine Pro- duction im Großen namhafte Erſparniſſe herbeifuͤhrt, oder wo der Vortheil, das Product fertig zu finden, ſehr anziehend auf die Ausnutzer wirkt, wird dann wohl auch auf Lager gearbeitet, es entſtehen vollkommene Unternehmungen. Je mehr die Technik fortſchreitet, je weiter und allgemeiner ſich die Beduͤrfniſſe ver- breiten, je mehr Capitalien verfuͤgbar ſind, d. h. im Allgemeinen je hoͤher ſich Cultur und Wohlſtand gehoben haben, auf deſto mehr gewerbliche Productionszweige wird ſich der vollkommene Unternehmungsbetrieb ausdehnen und in deſto groͤßerem Umfang wird er den unvollkommenen Betrieb verdraͤngen. Dagegen ruft er nach einer Richtung hin die uͤbernehmungsweiſe Production hervor. Die unvollkommenen Unternehmer naͤmlich vermoͤgen in manchen Faͤllen nicht, neben den vollkommenen zu beſtehen. Da ſie aber einmal auf ihre Production angewieſen ſind, ſo ſuchen ſie von den letzteren Beſtellungen zu erhalten; ſie treten zu dieſen

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/87>, abgerufen am 27.11.2024.