Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.höherer und schwierigerer Art zu erlangen gewesenen Lohn ersetzen. Zugleich erhellt hieraus, daß die von Hermann und Riedel hoͤherer und ſchwierigerer Art zu erlangen geweſenen Lohn erſetzen. Zugleich erhellt hieraus, daß die von Hermann und Riedel <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0060" n="48"/> hoͤherer und ſchwierigerer Art zu erlangen geweſenen Lohn erſetzen.<lb/> Ebenſo muß ein Unternehmer rechnen. Wenn er naͤmlich wiſſen<lb/> will, wie viel er von ſeinem Einkommen als Lohn betrachten<lb/> muß, ſo darf er nicht blos die fuͤr die Unternehmung wirklich<lb/> geleiſtete Arbeit in Betracht ziehen, ſondern er muß auch ſolche<lb/> Talente und Kraͤfte, die er, wenn er nicht Unternehmer gewor-<lb/> den waͤre, anderweit haͤtte verwerthen koͤnnen und nun muͤßig<lb/> liegen zu laſſen genoͤthigt iſt, in Rechnung ſtellen. Ein Juriſt,<lb/> z. B., der ſich zum induſtriellen Unternehmer gemacht hat und<lb/> der Unternehmung ſeine ausſchließliche Thaͤtigkeit widmet, wird<lb/> auch fuͤr den zu erwarten geweſenen Ertrag ſeiner juriſtiſchen<lb/> Praxis, der er nun nicht nachgehen kann, entſchaͤdigt ſein<lb/> wollen.</p><lb/> <p>Zugleich erhellt hieraus, daß die von Hermann und Riedel<lb/> gemachte und oben bekaͤmpfte Unterſcheidung zwiſchen ſolchen Ar-<lb/> beiten, die von Lohnarbeitern verrichtet werden koͤnnen, und<lb/> ſolchen, die vom Selbſtunternehmer untrennbar ſeien, ſelbſt wenn<lb/> ſie an ſich richtig waͤre, zur Beſtimmung des als Lohn anzu-<lb/> ſehenden Theils des Einkommens des Unternehmers untauglich<lb/> ſein wuͤrde. Nicht darauf, ob eine Arbeit vom Unternehmer<lb/> ſelbſt hat verrichtet werden muͤſſen, kommt es hier an, ſondern<lb/> darauf, ob die fuͤr eine Arbeit aufgewendete Art der Kraft und<lb/> des Talentes ſich an Andere, vielleicht zu einer andern Anwen-<lb/> dung, haͤtte verdingen laſſen. Die Arbeiten z. B., die Riedel<lb/> mit Organiſation, Speculation und Inſpection bezeichnet und<lb/> die wir unter dem gemeinſamen Namen der Geſchaͤftsfuͤhrung zu-<lb/> ſammenfaſſen koͤnnen, erfordern gewiſſe Faͤhigkeiten und Talente,<lb/> die auch fuͤr ſolche Arbeiten, welche in der Regel verdungen wer-<lb/> den, von Werth ſind. Ein ſcharfer Blick fuͤr das Nuͤtzliche und<lb/> Schaͤdliche, Entſchloſſenheit, Ordnungsliebe u. ſ. w. ſind Eigen-<lb/> ſchaften, die auch beim Lohnarbeiter geſchaͤtzt und mit einer Er-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [48/0060]
hoͤherer und ſchwierigerer Art zu erlangen geweſenen Lohn erſetzen.
Ebenſo muß ein Unternehmer rechnen. Wenn er naͤmlich wiſſen
will, wie viel er von ſeinem Einkommen als Lohn betrachten
muß, ſo darf er nicht blos die fuͤr die Unternehmung wirklich
geleiſtete Arbeit in Betracht ziehen, ſondern er muß auch ſolche
Talente und Kraͤfte, die er, wenn er nicht Unternehmer gewor-
den waͤre, anderweit haͤtte verwerthen koͤnnen und nun muͤßig
liegen zu laſſen genoͤthigt iſt, in Rechnung ſtellen. Ein Juriſt,
z. B., der ſich zum induſtriellen Unternehmer gemacht hat und
der Unternehmung ſeine ausſchließliche Thaͤtigkeit widmet, wird
auch fuͤr den zu erwarten geweſenen Ertrag ſeiner juriſtiſchen
Praxis, der er nun nicht nachgehen kann, entſchaͤdigt ſein
wollen.
Zugleich erhellt hieraus, daß die von Hermann und Riedel
gemachte und oben bekaͤmpfte Unterſcheidung zwiſchen ſolchen Ar-
beiten, die von Lohnarbeitern verrichtet werden koͤnnen, und
ſolchen, die vom Selbſtunternehmer untrennbar ſeien, ſelbſt wenn
ſie an ſich richtig waͤre, zur Beſtimmung des als Lohn anzu-
ſehenden Theils des Einkommens des Unternehmers untauglich
ſein wuͤrde. Nicht darauf, ob eine Arbeit vom Unternehmer
ſelbſt hat verrichtet werden muͤſſen, kommt es hier an, ſondern
darauf, ob die fuͤr eine Arbeit aufgewendete Art der Kraft und
des Talentes ſich an Andere, vielleicht zu einer andern Anwen-
dung, haͤtte verdingen laſſen. Die Arbeiten z. B., die Riedel
mit Organiſation, Speculation und Inſpection bezeichnet und
die wir unter dem gemeinſamen Namen der Geſchaͤftsfuͤhrung zu-
ſammenfaſſen koͤnnen, erfordern gewiſſe Faͤhigkeiten und Talente,
die auch fuͤr ſolche Arbeiten, welche in der Regel verdungen wer-
den, von Werth ſind. Ein ſcharfer Blick fuͤr das Nuͤtzliche und
Schaͤdliche, Entſchloſſenheit, Ordnungsliebe u. ſ. w. ſind Eigen-
ſchaften, die auch beim Lohnarbeiter geſchaͤtzt und mit einer Er-
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