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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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1) Zum Unternehmergewinn sind nicht zu rechnen diejenigen
Theile des Ertrags, welche nur bei der Production verbrauchte
Güter ersetzen, mithin gar nicht reines Einkommen sind. Hierher
gehört nicht nur der Ersatz des umlaufenden, sondern auch der-
jenige für die wirklich vernutzten Theile des stehenden Capitals,
die ja dem umlaufenden Capitale gleich zu achten sind. Aber
noch mehr. Die meisten Unternehmungen sind nicht auf eine ein-
malige oder nur in beschränkter Zahl zu wiederholende, sondern
auf eine vielfältige, ja wohl unberechenbar lang andauernde,
gewissermaßen ewige Production berechnet. Gewisse Verluste,
die bei einer einmaligen Production als eine unberechenbare
Chance des Unglücks erscheinen, werden hier zu einer regelmäßigen
und auf das gesammte Product gleichmäßig zu vertheilenden Last
der Unternehmung. Wenn daher in einer Wirthschaftsperiode
solche Verluste nicht eingetreten sind, so ist keineswegs Alles,
was nach Bestreitung der gewöhnlichen Kosten übrig bleibt, reiner
Gewinn, sondern es muß davon noch ein entsprechender Theil
(Reservefonds) abgegeben werden, um den voraussichtlichen Ver-
lust einer spätern Periode damit zu übertragen. Oder um dieses
Verhältniß von einer andern Seite zu betrachten, eine Unter-
nehmung kann nur bestehen, wenn die Verluste, die sie regel-
mäßig von Zeit zu Zeit erleidet, durch einen entsprechend grö-
ßern Ertrag in der Zwischenzeit aufgewogen werden. Dieser
größere Ertrag erscheint daher gewissermaßen als eine Entschä-
digung für die gelaufne Gefahr, ist aber in der That nichts
weniger als reines Einkommen, sondern bloßer Capitalersatz.
Dagegen gehört derjenige Theil des Ertrags, welcher nach Been-
digung einer Unternehmung in Folge gelungener Speculationen
über die zur Ersetzung des verbrauchten Capitals und zu Be-
zahlung von Lohn und Zins nothwendige Summe übrig bleibt,
zum reinen Einkommen des Unternehmers, und zwar fließt sie

1) Zum Unternehmergewinn ſind nicht zu rechnen diejenigen
Theile des Ertrags, welche nur bei der Production verbrauchte
Guͤter erſetzen, mithin gar nicht reines Einkommen ſind. Hierher
gehoͤrt nicht nur der Erſatz des umlaufenden, ſondern auch der-
jenige fuͤr die wirklich vernutzten Theile des ſtehenden Capitals,
die ja dem umlaufenden Capitale gleich zu achten ſind. Aber
noch mehr. Die meiſten Unternehmungen ſind nicht auf eine ein-
malige oder nur in beſchraͤnkter Zahl zu wiederholende, ſondern
auf eine vielfaͤltige, ja wohl unberechenbar lang andauernde,
gewiſſermaßen ewige Production berechnet. Gewiſſe Verluſte,
die bei einer einmaligen Production als eine unberechenbare
Chance des Ungluͤcks erſcheinen, werden hier zu einer regelmaͤßigen
und auf das geſammte Product gleichmaͤßig zu vertheilenden Laſt
der Unternehmung. Wenn daher in einer Wirthſchaftsperiode
ſolche Verluſte nicht eingetreten ſind, ſo iſt keineswegs Alles,
was nach Beſtreitung der gewoͤhnlichen Koſten uͤbrig bleibt, reiner
Gewinn, ſondern es muß davon noch ein entſprechender Theil
(Reſervefonds) abgegeben werden, um den vorausſichtlichen Ver-
luſt einer ſpaͤtern Periode damit zu uͤbertragen. Oder um dieſes
Verhaͤltniß von einer andern Seite zu betrachten, eine Unter-
nehmung kann nur beſtehen, wenn die Verluſte, die ſie regel-
maͤßig von Zeit zu Zeit erleidet, durch einen entſprechend groͤ-
ßern Ertrag in der Zwiſchenzeit aufgewogen werden. Dieſer
groͤßere Ertrag erſcheint daher gewiſſermaßen als eine Entſchaͤ-
digung fuͤr die gelaufne Gefahr, iſt aber in der That nichts
weniger als reines Einkommen, ſondern bloßer Capitalerſatz.
Dagegen gehoͤrt derjenige Theil des Ertrags, welcher nach Been-
digung einer Unternehmung in Folge gelungener Speculationen
uͤber die zur Erſetzung des verbrauchten Capitals und zu Be-
zahlung von Lohn und Zins nothwendige Summe uͤbrig bleibt,
zum reinen Einkommen des Unternehmers, und zwar fließt ſie

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[46/0058] 1) Zum Unternehmergewinn ſind nicht zu rechnen diejenigen Theile des Ertrags, welche nur bei der Production verbrauchte Guͤter erſetzen, mithin gar nicht reines Einkommen ſind. Hierher gehoͤrt nicht nur der Erſatz des umlaufenden, ſondern auch der- jenige fuͤr die wirklich vernutzten Theile des ſtehenden Capitals, die ja dem umlaufenden Capitale gleich zu achten ſind. Aber noch mehr. Die meiſten Unternehmungen ſind nicht auf eine ein- malige oder nur in beſchraͤnkter Zahl zu wiederholende, ſondern auf eine vielfaͤltige, ja wohl unberechenbar lang andauernde, gewiſſermaßen ewige Production berechnet. Gewiſſe Verluſte, die bei einer einmaligen Production als eine unberechenbare Chance des Ungluͤcks erſcheinen, werden hier zu einer regelmaͤßigen und auf das geſammte Product gleichmaͤßig zu vertheilenden Laſt der Unternehmung. Wenn daher in einer Wirthſchaftsperiode ſolche Verluſte nicht eingetreten ſind, ſo iſt keineswegs Alles, was nach Beſtreitung der gewoͤhnlichen Koſten uͤbrig bleibt, reiner Gewinn, ſondern es muß davon noch ein entſprechender Theil (Reſervefonds) abgegeben werden, um den vorausſichtlichen Ver- luſt einer ſpaͤtern Periode damit zu uͤbertragen. Oder um dieſes Verhaͤltniß von einer andern Seite zu betrachten, eine Unter- nehmung kann nur beſtehen, wenn die Verluſte, die ſie regel- maͤßig von Zeit zu Zeit erleidet, durch einen entſprechend groͤ- ßern Ertrag in der Zwiſchenzeit aufgewogen werden. Dieſer groͤßere Ertrag erſcheint daher gewiſſermaßen als eine Entſchaͤ- digung fuͤr die gelaufne Gefahr, iſt aber in der That nichts weniger als reines Einkommen, ſondern bloßer Capitalerſatz. Dagegen gehoͤrt derjenige Theil des Ertrags, welcher nach Been- digung einer Unternehmung in Folge gelungener Speculationen uͤber die zur Erſetzung des verbrauchten Capitals und zu Be- zahlung von Lohn und Zins nothwendige Summe uͤbrig bleibt, zum reinen Einkommen des Unternehmers, und zwar fließt ſie

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/58>, abgerufen am 28.11.2024.