Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.wirkliche Leben gewährt höchst selten Beispiele einer reinen Ueber- Riedel's erklärt. Früher hatte man das Wesen der Unternehmung theils in der Capitalanwendung, theils in der persönlichen Thätigkeit gesucht. So- bald man erkannte, daß dieß falsch war, lag es am nächsten, dieses Wesen in nichts Anderem als in der Verbindung jener beiden zu suchen. 1) Daß man z. B. beim Ausborgen von Capital selbst bei erträglicher
Vorsicht immer nach zufälligen Verlusten ausgesetzt bleibt, hebt schon Adam Smith (I. 9) hervor. wirkliche Leben gewaͤhrt hoͤchſt ſelten Beiſpiele einer reinen Ueber- Riedel’s erklärt. Früher hatte man das Weſen der Unternehmung theils in der Capitalanwendung, theils in der perſönlichen Thätigkeit geſucht. So- bald man erkannte, daß dieß falſch war, lag es am nächſten, dieſes Weſen in nichts Anderem als in der Verbindung jener beiden zu ſuchen. 1) Daß man z. B. beim Ausborgen von Capital ſelbſt bei erträglicher
Vorſicht immer nach zufälligen Verluſten ausgeſetzt bleibt, hebt ſchon Adam Smith (I. 9) hervor. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0049" n="37"/> wirkliche Leben gewaͤhrt hoͤchſt ſelten Beiſpiele einer reinen Ueber-<lb/> nahme von Geſchaͤften, d. h. des fuͤr den Ausfuͤhrenden voll-<lb/> ſtaͤndigen Ausſchluſſes jeder Unſicherheit in Bezug auf Leiſtung<lb/> und Gegenleiſtung bei der Beſorgung eines Geſchaͤftes. Streng<lb/> genommen bietet ſchon jede Moͤglichkeit einer Veraͤnderung in der<lb/> ſubjectiven Werthſchaͤtzung der einen wie der andern eine ſolche<lb/> Unſicherheit dar, und danach wuͤrde, da eine ſolche Moͤglichkeit<lb/> nur bei vollkommener Gleichzeitigkeit von Leiſtung und Gegen-<lb/> leiſtung ausgeſchloſſen iſt, jedes Geſchaͤft, welches zu ſeiner Ab-<lb/> wickelung uͤberhaupt einiger Zeit bedarf, nicht im engſten Sinne<lb/> des Wortes uͤbernommen werden. Halten wir uns aber auch<lb/> nur an das objective Maß der Werthſchaͤtzung, ſo iſt das Fort-<lb/> beſtehen mancher Unſicherheiten bei Geſchaͤften, die uͤbernommen<lb/> werden, alſo eine Beimiſchung von Unternehmung, nicht zu ver-<lb/> kennen. Wird die Gegenleiſtung bei Abſchluß des Geſchaͤftes<lb/> blos zugeſagt, nicht unmittelbar geleiſtet, ſo bleibt immer eine<lb/> gewiſſe Gefahr fuͤr deren Realiſirung beſtehen <note place="foot" n="1)">Daß man z. B. beim Ausborgen von Capital ſelbſt bei erträglicher<lb/> Vorſicht immer nach zufälligen Verluſten ausgeſetzt bleibt, hebt ſchon Adam<lb/> Smith (<hi rendition="#aq">I.</hi> 9) hervor.</note>; beſteht ſie nicht<lb/> in einem Gegenſtand, den der Uebernehmer ſelbſt nutzen, ſon-<lb/> dern in einem ſolchen, den er zur Befriedigung ſeiner Beduͤrf-<lb/> niſſe erſt wieder austauſchen will, z. B. in Geld, ſo bleiben die<lb/> zahlloſen Moͤglichkeiten einer Veraͤnderung des Tauſchwerthes<lb/> uͤbrig. Eben ſo iſt bei den Leiſtungen, welche der Uebernehmer<lb/> zuſagt, theils das Maß der dafuͤr aufzuwendenden Capitalien,<lb/> Nutzungen, Arbeitskraͤfte, theils dasjenige der dafuͤr zu leiſten-<lb/><note xml:id="seg2pn_4_2" prev="#seg2pn_4_1" place="foot" n="1)">Riedel’s erklärt. Früher hatte man das Weſen der Unternehmung theils<lb/> in der Capitalanwendung, theils in der perſönlichen Thätigkeit geſucht. So-<lb/> bald man erkannte, daß dieß falſch war, lag es am nächſten, dieſes Weſen<lb/> in nichts Anderem als in der Verbindung jener beiden zu ſuchen.</note><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [37/0049]
wirkliche Leben gewaͤhrt hoͤchſt ſelten Beiſpiele einer reinen Ueber-
nahme von Geſchaͤften, d. h. des fuͤr den Ausfuͤhrenden voll-
ſtaͤndigen Ausſchluſſes jeder Unſicherheit in Bezug auf Leiſtung
und Gegenleiſtung bei der Beſorgung eines Geſchaͤftes. Streng
genommen bietet ſchon jede Moͤglichkeit einer Veraͤnderung in der
ſubjectiven Werthſchaͤtzung der einen wie der andern eine ſolche
Unſicherheit dar, und danach wuͤrde, da eine ſolche Moͤglichkeit
nur bei vollkommener Gleichzeitigkeit von Leiſtung und Gegen-
leiſtung ausgeſchloſſen iſt, jedes Geſchaͤft, welches zu ſeiner Ab-
wickelung uͤberhaupt einiger Zeit bedarf, nicht im engſten Sinne
des Wortes uͤbernommen werden. Halten wir uns aber auch
nur an das objective Maß der Werthſchaͤtzung, ſo iſt das Fort-
beſtehen mancher Unſicherheiten bei Geſchaͤften, die uͤbernommen
werden, alſo eine Beimiſchung von Unternehmung, nicht zu ver-
kennen. Wird die Gegenleiſtung bei Abſchluß des Geſchaͤftes
blos zugeſagt, nicht unmittelbar geleiſtet, ſo bleibt immer eine
gewiſſe Gefahr fuͤr deren Realiſirung beſtehen 1); beſteht ſie nicht
in einem Gegenſtand, den der Uebernehmer ſelbſt nutzen, ſon-
dern in einem ſolchen, den er zur Befriedigung ſeiner Beduͤrf-
niſſe erſt wieder austauſchen will, z. B. in Geld, ſo bleiben die
zahlloſen Moͤglichkeiten einer Veraͤnderung des Tauſchwerthes
uͤbrig. Eben ſo iſt bei den Leiſtungen, welche der Uebernehmer
zuſagt, theils das Maß der dafuͤr aufzuwendenden Capitalien,
Nutzungen, Arbeitskraͤfte, theils dasjenige der dafuͤr zu leiſten-
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1) Daß man z. B. beim Ausborgen von Capital ſelbſt bei erträglicher
Vorſicht immer nach zufälligen Verluſten ausgeſetzt bleibt, hebt ſchon Adam
Smith (I. 9) hervor.
1) Riedel’s erklärt. Früher hatte man das Weſen der Unternehmung theils
in der Capitalanwendung, theils in der perſönlichen Thätigkeit geſucht. So-
bald man erkannte, daß dieß falſch war, lag es am nächſten, dieſes Weſen
in nichts Anderem als in der Verbindung jener beiden zu ſuchen.
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