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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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Unternehmer im Verhältniß zum Begehr nach dem zu liefernden
Producte; diese Anzahl aber richtet sich nicht allein nach den
für die Unternehmer in Aussicht gestellten Tauschgütern, sondern
zugleich nach den immateriellen Annehmlichkeiten und Vortheilen,
auf welche sie sich Rechnung machen dürfen.

Diesen Einfluß erkennt man gewöhnlich dadurch an, daß man
sagt, der Unternehmergewinn sei größer oder geringer, je nachdem
das Geschäft mehr oder weniger angenehm und ehrenvoll sei.
Richtiger scheint es zu sagen, der Unternehmergewinn bestehe aus
zwei Theilen, nämlich positiven Tauschwerthen und immateriellen
Vorzügen, deren Tauschwerth, um einen Ausdruck aus der Natur-
wissenschaft zu gebrauchen, latent, gebunden sei. Beide Theile
zusammengenommen bilden erst die Gesammtsumme des dem
Unternehmer als solchen zufließenden Gewinns, dessen Höhe
durch die Einflüsse, welche wir der Reihe nach durchgegangen
haben, bestimmt wird. Je größer der eine Theil, desto geringer
muß demnach der andere sein und umgekehrt. Dieß ist nicht zu
übersehen, wenn es sich um Erklärung der Unterschiede handelt,
welche sich im Vergleich der Höhe des materiellen Unternehmer-
gewinns verschiedener Zeiten, Völker und Geschäftszweige ergeben.

Es entsteht die Frage: Wie wirkt im Allgemeinen die
Culturentwickelung auf das Verhältniß dieser beiden Theile, aus
denen sich der Unternehmergewinn zusammensetzt, ein? Um
hierauf Antwort geben zu können, müssen wir die immateriellen
Vorzüge der Unternehmer etwas näher ins Auge fassen. Wir
haben dabei zunächst Annehmlichkeiten und Vortheile zu unter-
scheiden. Unter jenen verstehen wir die Befriedigung, die ein
Unternehmer unmittelbar in dem Unternehmen selbst findet, unter
diesen die Vorzüge, die ihm wegen seiner Stellung durch Sitte
und Gesetz zugestanden werden. Jene also umfassen alles
Werthvolle, was für Jemand eben darin enthalten ist, daß er

Unternehmer im Verhaͤltniß zum Begehr nach dem zu liefernden
Producte; dieſe Anzahl aber richtet ſich nicht allein nach den
fuͤr die Unternehmer in Ausſicht geſtellten Tauſchguͤtern, ſondern
zugleich nach den immateriellen Annehmlichkeiten und Vortheilen,
auf welche ſie ſich Rechnung machen duͤrfen.

Dieſen Einfluß erkennt man gewoͤhnlich dadurch an, daß man
ſagt, der Unternehmergewinn ſei groͤßer oder geringer, je nachdem
das Geſchaͤft mehr oder weniger angenehm und ehrenvoll ſei.
Richtiger ſcheint es zu ſagen, der Unternehmergewinn beſtehe aus
zwei Theilen, naͤmlich poſitiven Tauſchwerthen und immateriellen
Vorzuͤgen, deren Tauſchwerth, um einen Ausdruck aus der Natur-
wiſſenſchaft zu gebrauchen, latent, gebunden ſei. Beide Theile
zuſammengenommen bilden erſt die Geſammtſumme des dem
Unternehmer als ſolchen zufließenden Gewinns, deſſen Hoͤhe
durch die Einfluͤſſe, welche wir der Reihe nach durchgegangen
haben, beſtimmt wird. Je groͤßer der eine Theil, deſto geringer
muß demnach der andere ſein und umgekehrt. Dieß iſt nicht zu
uͤberſehen, wenn es ſich um Erklaͤrung der Unterſchiede handelt,
welche ſich im Vergleich der Hoͤhe des materiellen Unternehmer-
gewinns verſchiedener Zeiten, Voͤlker und Geſchaͤftszweige ergeben.

Es entſteht die Frage: Wie wirkt im Allgemeinen die
Culturentwickelung auf das Verhaͤltniß dieſer beiden Theile, aus
denen ſich der Unternehmergewinn zuſammenſetzt, ein? Um
hierauf Antwort geben zu koͤnnen, muͤſſen wir die immateriellen
Vorzuͤge der Unternehmer etwas naͤher ins Auge faſſen. Wir
haben dabei zunaͤchſt Annehmlichkeiten und Vortheile zu unter-
ſcheiden. Unter jenen verſtehen wir die Befriedigung, die ein
Unternehmer unmittelbar in dem Unternehmen ſelbſt findet, unter
dieſen die Vorzuͤge, die ihm wegen ſeiner Stellung durch Sitte
und Geſetz zugeſtanden werden. Jene alſo umfaſſen alles
Werthvolle, was fuͤr Jemand eben darin enthalten iſt, daß er

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[156/0168] Unternehmer im Verhaͤltniß zum Begehr nach dem zu liefernden Producte; dieſe Anzahl aber richtet ſich nicht allein nach den fuͤr die Unternehmer in Ausſicht geſtellten Tauſchguͤtern, ſondern zugleich nach den immateriellen Annehmlichkeiten und Vortheilen, auf welche ſie ſich Rechnung machen duͤrfen. Dieſen Einfluß erkennt man gewoͤhnlich dadurch an, daß man ſagt, der Unternehmergewinn ſei groͤßer oder geringer, je nachdem das Geſchaͤft mehr oder weniger angenehm und ehrenvoll ſei. Richtiger ſcheint es zu ſagen, der Unternehmergewinn beſtehe aus zwei Theilen, naͤmlich poſitiven Tauſchwerthen und immateriellen Vorzuͤgen, deren Tauſchwerth, um einen Ausdruck aus der Natur- wiſſenſchaft zu gebrauchen, latent, gebunden ſei. Beide Theile zuſammengenommen bilden erſt die Geſammtſumme des dem Unternehmer als ſolchen zufließenden Gewinns, deſſen Hoͤhe durch die Einfluͤſſe, welche wir der Reihe nach durchgegangen haben, beſtimmt wird. Je groͤßer der eine Theil, deſto geringer muß demnach der andere ſein und umgekehrt. Dieß iſt nicht zu uͤberſehen, wenn es ſich um Erklaͤrung der Unterſchiede handelt, welche ſich im Vergleich der Hoͤhe des materiellen Unternehmer- gewinns verſchiedener Zeiten, Voͤlker und Geſchaͤftszweige ergeben. Es entſteht die Frage: Wie wirkt im Allgemeinen die Culturentwickelung auf das Verhaͤltniß dieſer beiden Theile, aus denen ſich der Unternehmergewinn zuſammenſetzt, ein? Um hierauf Antwort geben zu koͤnnen, muͤſſen wir die immateriellen Vorzuͤge der Unternehmer etwas naͤher ins Auge faſſen. Wir haben dabei zunaͤchſt Annehmlichkeiten und Vortheile zu unter- ſcheiden. Unter jenen verſtehen wir die Befriedigung, die ein Unternehmer unmittelbar in dem Unternehmen ſelbſt findet, unter dieſen die Vorzuͤge, die ihm wegen ſeiner Stellung durch Sitte und Geſetz zugeſtanden werden. Jene alſo umfaſſen alles Werthvolle, was fuͤr Jemand eben darin enthalten iſt, daß er

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 156. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/168>, abgerufen am 05.12.2024.