Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

Bild:
<< vorherige Seite

Innern der einzelnen Wirthschaften erzeugt. Von einem Lohn-
und Creditsystem ist noch keine Rede. Was für den Verkehr
etwa producirt wird, geschieht noch ganz mit eignen Mitteln.
Sonach ist die Entschädigung, welche die Unternehmer für die
Anwendung ihrer Productivkräfte empfangen, noch durchaus
Unternehmergewinn -- Unternehmerlohn und- Zins. -- All-
mählig lernt man auch fremde Productivkräfte benutzen. Die
Aufgabe, die man dann den Arbeitern zu stellen pflegt, ist keine
sehr schwierige oder höhere Talente erfordernde, allein bei der
unentwickelten Arbeitstheilung sind es doch auch keineswegs
bloße mechanische Leistungen, die man kauft, und zieht man die
Stufe der Ausbildung im Allgemeinen in Betracht, so kann
man wohl sagen, daß die ganze Leistungsfähigkeit des Arbeiters
in Anspruch genommen werde. Nun stehen aber in diesen
Zuständen die Unternehmer meist nicht viel höher, wie die Ar-
beiter, und haben mithin auch keine größeren Fähigkeiten auf
die Unternehmung zu verwenden, als jene. Die Fähigkeiten,
die sie verwenden, könnten sie eben so gut auch verdingen. Was
sie für persönliche Leistungen aus der Unternehmung erhalten,
ist daher als Lohn anzusehen, nicht als Unternehmergewinn.
Die nämliche Bewandtniß hat es mit der Vergeltung der Capital-
nutzungen. Die Capitalien, welche in dieser Periode auftreten,
haben noch den Charakter sehr allgemeiner Nutzbarkeit für die
verschiedensten Zwecke; es ist kein Grund vorhanden, weshalb
sie ein Dritter nicht eben so gut sollte ausnutzen können, wie
der Eigenthümer. Der Miethpreis pflegt deshalb auch den bei
der eignen Verwendung zu erzielenden Gewinn vollständig zu
erreichen. Was der Unternehmer für seine Capitalnutzungen
bezieht, ist Zins, nicht Unternehmergewinn. -- Nach und nach
wird die Arbeitstheilung und Arbeitsvereinigung wirksamer; die
Dienste der Lohnarbeiter werden einfacherer Natur, es sind nur

Innern der einzelnen Wirthſchaften erzeugt. Von einem Lohn-
und Creditſyſtem iſt noch keine Rede. Was fuͤr den Verkehr
etwa producirt wird, geſchieht noch ganz mit eignen Mitteln.
Sonach iſt die Entſchaͤdigung, welche die Unternehmer fuͤr die
Anwendung ihrer Productivkraͤfte empfangen, noch durchaus
Unternehmergewinn — Unternehmerlohn und- Zins. — All-
maͤhlig lernt man auch fremde Productivkraͤfte benutzen. Die
Aufgabe, die man dann den Arbeitern zu ſtellen pflegt, iſt keine
ſehr ſchwierige oder hoͤhere Talente erfordernde, allein bei der
unentwickelten Arbeitstheilung ſind es doch auch keineswegs
bloße mechaniſche Leiſtungen, die man kauft, und zieht man die
Stufe der Ausbildung im Allgemeinen in Betracht, ſo kann
man wohl ſagen, daß die ganze Leiſtungsfaͤhigkeit des Arbeiters
in Anſpruch genommen werde. Nun ſtehen aber in dieſen
Zuſtaͤnden die Unternehmer meiſt nicht viel hoͤher, wie die Ar-
beiter, und haben mithin auch keine groͤßeren Faͤhigkeiten auf
die Unternehmung zu verwenden, als jene. Die Faͤhigkeiten,
die ſie verwenden, koͤnnten ſie eben ſo gut auch verdingen. Was
ſie fuͤr perſoͤnliche Leiſtungen aus der Unternehmung erhalten,
iſt daher als Lohn anzuſehen, nicht als Unternehmergewinn.
Die naͤmliche Bewandtniß hat es mit der Vergeltung der Capital-
nutzungen. Die Capitalien, welche in dieſer Periode auftreten,
haben noch den Charakter ſehr allgemeiner Nutzbarkeit fuͤr die
verſchiedenſten Zwecke; es iſt kein Grund vorhanden, weshalb
ſie ein Dritter nicht eben ſo gut ſollte ausnutzen koͤnnen, wie
der Eigenthuͤmer. Der Miethpreis pflegt deshalb auch den bei
der eignen Verwendung zu erzielenden Gewinn vollſtaͤndig zu
erreichen. Was der Unternehmer fuͤr ſeine Capitalnutzungen
bezieht, iſt Zins, nicht Unternehmergewinn. — Nach und nach
wird die Arbeitstheilung und Arbeitsvereinigung wirkſamer; die
Dienſte der Lohnarbeiter werden einfacherer Natur, es ſind nur

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0113" n="101"/>
Innern der einzelnen Wirth&#x017F;chaften erzeugt. Von einem Lohn-<lb/>
und Credit&#x017F;y&#x017F;tem i&#x017F;t noch keine Rede. Was fu&#x0364;r den Verkehr<lb/>
etwa producirt wird, ge&#x017F;chieht noch ganz mit eignen Mitteln.<lb/>
Sonach i&#x017F;t die Ent&#x017F;cha&#x0364;digung, welche die Unternehmer fu&#x0364;r die<lb/>
Anwendung ihrer Productivkra&#x0364;fte empfangen, noch durchaus<lb/>
Unternehmergewinn &#x2014; Unternehmerlohn und- Zins. &#x2014; All-<lb/>
ma&#x0364;hlig lernt man auch fremde Productivkra&#x0364;fte benutzen. Die<lb/>
Aufgabe, die man dann den Arbeitern zu &#x017F;tellen pflegt, i&#x017F;t keine<lb/>
&#x017F;ehr &#x017F;chwierige oder ho&#x0364;here Talente erfordernde, allein bei der<lb/>
unentwickelten Arbeitstheilung &#x017F;ind es doch auch keineswegs<lb/>
bloße mechani&#x017F;che Lei&#x017F;tungen, die man kauft, und zieht man die<lb/>
Stufe der Ausbildung im Allgemeinen in Betracht, &#x017F;o kann<lb/>
man wohl &#x017F;agen, daß die ganze Lei&#x017F;tungsfa&#x0364;higkeit des Arbeiters<lb/>
in An&#x017F;pruch genommen werde. Nun &#x017F;tehen aber in die&#x017F;en<lb/>
Zu&#x017F;ta&#x0364;nden die Unternehmer mei&#x017F;t nicht viel ho&#x0364;her, wie die Ar-<lb/>
beiter, und haben mithin auch keine gro&#x0364;ßeren Fa&#x0364;higkeiten auf<lb/>
die Unternehmung zu verwenden, als jene. Die Fa&#x0364;higkeiten,<lb/>
die &#x017F;ie verwenden, ko&#x0364;nnten &#x017F;ie eben &#x017F;o gut auch verdingen. Was<lb/>
&#x017F;ie fu&#x0364;r per&#x017F;o&#x0364;nliche Lei&#x017F;tungen aus der Unternehmung erhalten,<lb/>
i&#x017F;t daher als Lohn anzu&#x017F;ehen, nicht als Unternehmergewinn.<lb/>
Die na&#x0364;mliche Bewandtniß hat es mit der Vergeltung der Capital-<lb/>
nutzungen. Die Capitalien, welche in die&#x017F;er Periode auftreten,<lb/>
haben noch den Charakter &#x017F;ehr allgemeiner Nutzbarkeit fu&#x0364;r die<lb/>
ver&#x017F;chieden&#x017F;ten Zwecke; es i&#x017F;t kein Grund vorhanden, weshalb<lb/>
&#x017F;ie ein Dritter nicht eben &#x017F;o gut &#x017F;ollte ausnutzen ko&#x0364;nnen, wie<lb/>
der Eigenthu&#x0364;mer. Der Miethpreis pflegt deshalb auch den bei<lb/>
der eignen Verwendung zu erzielenden Gewinn voll&#x017F;ta&#x0364;ndig zu<lb/>
erreichen. Was der Unternehmer fu&#x0364;r &#x017F;eine Capitalnutzungen<lb/>
bezieht, i&#x017F;t Zins, nicht Unternehmergewinn. &#x2014; Nach und nach<lb/>
wird die Arbeitstheilung und Arbeitsvereinigung wirk&#x017F;amer; die<lb/>
Dien&#x017F;te der Lohnarbeiter werden einfacherer Natur, es &#x017F;ind nur<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[101/0113] Innern der einzelnen Wirthſchaften erzeugt. Von einem Lohn- und Creditſyſtem iſt noch keine Rede. Was fuͤr den Verkehr etwa producirt wird, geſchieht noch ganz mit eignen Mitteln. Sonach iſt die Entſchaͤdigung, welche die Unternehmer fuͤr die Anwendung ihrer Productivkraͤfte empfangen, noch durchaus Unternehmergewinn — Unternehmerlohn und- Zins. — All- maͤhlig lernt man auch fremde Productivkraͤfte benutzen. Die Aufgabe, die man dann den Arbeitern zu ſtellen pflegt, iſt keine ſehr ſchwierige oder hoͤhere Talente erfordernde, allein bei der unentwickelten Arbeitstheilung ſind es doch auch keineswegs bloße mechaniſche Leiſtungen, die man kauft, und zieht man die Stufe der Ausbildung im Allgemeinen in Betracht, ſo kann man wohl ſagen, daß die ganze Leiſtungsfaͤhigkeit des Arbeiters in Anſpruch genommen werde. Nun ſtehen aber in dieſen Zuſtaͤnden die Unternehmer meiſt nicht viel hoͤher, wie die Ar- beiter, und haben mithin auch keine groͤßeren Faͤhigkeiten auf die Unternehmung zu verwenden, als jene. Die Faͤhigkeiten, die ſie verwenden, koͤnnten ſie eben ſo gut auch verdingen. Was ſie fuͤr perſoͤnliche Leiſtungen aus der Unternehmung erhalten, iſt daher als Lohn anzuſehen, nicht als Unternehmergewinn. Die naͤmliche Bewandtniß hat es mit der Vergeltung der Capital- nutzungen. Die Capitalien, welche in dieſer Periode auftreten, haben noch den Charakter ſehr allgemeiner Nutzbarkeit fuͤr die verſchiedenſten Zwecke; es iſt kein Grund vorhanden, weshalb ſie ein Dritter nicht eben ſo gut ſollte ausnutzen koͤnnen, wie der Eigenthuͤmer. Der Miethpreis pflegt deshalb auch den bei der eignen Verwendung zu erzielenden Gewinn vollſtaͤndig zu erreichen. Was der Unternehmer fuͤr ſeine Capitalnutzungen bezieht, iſt Zins, nicht Unternehmergewinn. — Nach und nach wird die Arbeitstheilung und Arbeitsvereinigung wirkſamer; die Dienſte der Lohnarbeiter werden einfacherer Natur, es ſind nur

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/113
Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/113>, abgerufen am 05.12.2024.