Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.tzerischen Stetten mehr ein anfang zu einer Concordi, dann ein volkommene beschlossene Einigkeit gewesen. Wiewol ich nicht zweiffel / daß eben durch dise handlungen / etliche guthertzige Leut im Schweitzerland zur Erkantnuß der reinen Lehr / die Lutherus geführt / kommen seien. Daß nun Ambrosius Vuolfius fürgibt in seinem langen ver drießlichen Gewäsch / als solte Lutherus sich zu der Zwinglischen Lehr genähert: oder auch daß ein Concordi zwischen beiden theilen endtlich bestanden / vnd beschlossen sey worden / daran meldet er abermals die vberweißliche vnwarheit. Vnd kan des widerspils auß des Lauateri Histori (der doch selbs ein Schweitzer vnd Zwinglisch gewesen) vber zeugt werden / in massen biß hieher lautter gnug erwisen ist. Daß aber dennoch Lutherus souil guts in diser Religionssachen sich zu den Schweitzerischen Stetten versehen / daß auch die Schweitzer darfür gehalten / jhr meinung vnnd Glaub were dem Herrn Luthero nicht zuwider / dises ist daher geflossen / daß Bucerus vnd Capito den Herrn Lutherum mündtlich / vnd schrifftlich / durch andere Personen / berichtet haben / es erkennten der besser vnd grösser theil der Schweitzer jren Irthumb / vnd hieltents mit dem Luthero. Dargegen haben sie / die Schweitzer zu vberreden vnderstanden / die Lehr (wölche sie jnen mit der Formula Concordiae brächten / vnd erklären wölten) were des Oecolampadij vnd Zuinglij Lehr nicht zuwider. Darumb / weil der gemacht Anfang zur Concordi auff solcher vbelgegründten vnderhandlung / vnd allzumiltem Bericht gestanden / ist es nicht wunder / daß tzerischen Stetten mehr ein anfang zu einer Concordi, dann ein volkommene beschlossene Einigkeit gewesen. Wiewol ich nicht zweiffel / daß eben durch dise handlungen / etliche guthertzige Leut im Schweitzerland zur Erkantnuß der reinen Lehr / die Lutherus geführt / kommen seien. Daß nun Ambrosius Vuolfius fürgibt in seinem langen ver drießlichen Gewäsch / als solte Lutherus sich zu der Zwinglischen Lehr genähert: oder auch daß ein Concordi zwischen beiden theilen endtlich bestanden / vnd beschlossen sey worden / daran meldet er abermals die vberweißliche vnwarheit. Vnd kan des widerspils auß des Lauateri Histori (der doch selbs ein Schweitzer vñ Zwinglisch gewesen) vber zeugt werdẽ / in massen biß hieher lautter gnug erwisen ist. Daß aber dennoch Lutherus souil guts in diser Religionssachen sich zu den Schweitzerischen Stetten versehen / daß auch die Schweitzer darfür gehalten / jhr meinung vnnd Glaub were dem Herrn Luthero nicht zuwider / dises ist daher geflossen / daß Bucerus vnd Capito den Herrn Lutherum mündtlich / vnd schrifftlich / durch andere Personen / berichtet haben / es erkennten der besser vnd grösser theil der Schweitzer jren Irthumb / vnd hieltents mit dem Luthero. Dargegen haben sie / die Schweitzer zu vberreden vnderstanden / die Lehr (wölche sie jnen mit der Formula Concordiae brächten / vnd erklären wölten) were des Oecolampadij vnd Zuinglij Lehr nicht zuwider. Darumb / weil der gemacht Anfang zur Concordi auff solcher vbelgegründten vnderhandlung / vnd allzumiltem Bericht gestanden / ist es nicht wunder / daß <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0086" n="74"/> tzerischen Stetten mehr ein anfang zu einer Concordi, dann ein volkommene beschlossene Einigkeit gewesen. Wiewol ich nicht zweiffel / daß eben durch dise handlungen / etliche guthertzige Leut im Schweitzerland zur Erkantnuß der reinen Lehr / die Lutherus geführt / kommen seien.</p> <p>Daß nun Ambrosius Vuolfius fürgibt in seinem langen ver drießlichen Gewäsch / als solte Lutherus sich zu der Zwinglischen Lehr genähert: oder auch daß ein Concordi zwischen beiden theilen endtlich bestanden / vnd beschlossen sey worden / daran meldet er abermals die vberweißliche vnwarheit. Vnd kan des widerspils auß des Lauateri Histori (der doch selbs ein Schweitzer vñ Zwinglisch gewesen) vber zeugt werdẽ / in massen biß hieher lautter gnug erwisen ist. Daß aber dennoch Lutherus souil guts in diser Religionssachen sich zu den Schweitzerischen Stetten versehen / daß auch die Schweitzer darfür gehalten / jhr meinung vnnd Glaub were dem Herrn Luthero nicht zuwider / dises ist daher geflossen / daß Bucerus vnd Capito den Herrn Lutherum mündtlich / vnd schrifftlich / durch andere Personen / berichtet haben / es erkennten der besser vnd grösser theil der Schweitzer jren Irthumb / vnd hieltents mit dem Luthero. Dargegen haben sie / die Schweitzer zu vberreden vnderstanden / die Lehr (wölche sie jnen mit der Formula Concordiae brächten / vnd erklären wölten) were des Oecolampadij vnd Zuinglij Lehr nicht zuwider. Darumb / weil der gemacht Anfang zur Concordi auff solcher vbelgegründten vnderhandlung / vnd allzumiltem Bericht gestanden / ist es nicht wunder / daß </p> </div> </body> </text> </TEI> [74/0086]
tzerischen Stetten mehr ein anfang zu einer Concordi, dann ein volkommene beschlossene Einigkeit gewesen. Wiewol ich nicht zweiffel / daß eben durch dise handlungen / etliche guthertzige Leut im Schweitzerland zur Erkantnuß der reinen Lehr / die Lutherus geführt / kommen seien.
Daß nun Ambrosius Vuolfius fürgibt in seinem langen ver drießlichen Gewäsch / als solte Lutherus sich zu der Zwinglischen Lehr genähert: oder auch daß ein Concordi zwischen beiden theilen endtlich bestanden / vnd beschlossen sey worden / daran meldet er abermals die vberweißliche vnwarheit. Vnd kan des widerspils auß des Lauateri Histori (der doch selbs ein Schweitzer vñ Zwinglisch gewesen) vber zeugt werdẽ / in massen biß hieher lautter gnug erwisen ist. Daß aber dennoch Lutherus souil guts in diser Religionssachen sich zu den Schweitzerischen Stetten versehen / daß auch die Schweitzer darfür gehalten / jhr meinung vnnd Glaub were dem Herrn Luthero nicht zuwider / dises ist daher geflossen / daß Bucerus vnd Capito den Herrn Lutherum mündtlich / vnd schrifftlich / durch andere Personen / berichtet haben / es erkennten der besser vnd grösser theil der Schweitzer jren Irthumb / vnd hieltents mit dem Luthero. Dargegen haben sie / die Schweitzer zu vberreden vnderstanden / die Lehr (wölche sie jnen mit der Formula Concordiae brächten / vnd erklären wölten) were des Oecolampadij vnd Zuinglij Lehr nicht zuwider. Darumb / weil der gemacht Anfang zur Concordi auff solcher vbelgegründten vnderhandlung / vnd allzumiltem Bericht gestanden / ist es nicht wunder / daß
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Zitationshilfe: | Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/86>, abgerufen am 05.07.2024. |