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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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tzerischen Stetten mehr ein anfang zu einer Concordi, dann ein volkommene beschlossene Einigkeit gewesen. Wiewol ich nicht zweiffel / daß eben durch dise handlungen / etliche guthertzige Leut im Schweitzerland zur Erkantnuß der reinen Lehr / die Lutherus geführt / kommen seien.

Daß nun Ambrosius Vuolfius fürgibt in seinem langen ver drießlichen Gewäsch / als solte Lutherus sich zu der Zwinglischen Lehr genähert: oder auch daß ein Concordi zwischen beiden theilen endtlich bestanden / vnd beschlossen sey worden / daran meldet er abermals die vberweißliche vnwarheit. Vnd kan des widerspils auß des Lauateri Histori (der doch selbs ein Schweitzer vnd Zwinglisch gewesen) vber zeugt werden / in massen biß hieher lautter gnug erwisen ist. Daß aber dennoch Lutherus souil guts in diser Religionssachen sich zu den Schweitzerischen Stetten versehen / daß auch die Schweitzer darfür gehalten / jhr meinung vnnd Glaub were dem Herrn Luthero nicht zuwider / dises ist daher geflossen / daß Bucerus vnd Capito den Herrn Lutherum mündtlich / vnd schrifftlich / durch andere Personen / berichtet haben / es erkennten der besser vnd grösser theil der Schweitzer jren Irthumb / vnd hieltents mit dem Luthero. Dargegen haben sie / die Schweitzer zu vberreden vnderstanden / die Lehr (wölche sie jnen mit der Formula Concordiae brächten / vnd erklären wölten) were des Oecolampadij vnd Zuinglij Lehr nicht zuwider. Darumb / weil der gemacht Anfang zur Concordi auff solcher vbelgegründten vnderhandlung / vnd allzumiltem Bericht gestanden / ist es nicht wunder / daß

tzerischen Stetten mehr ein anfang zu einer Concordi, dann ein volkommene beschlossene Einigkeit gewesen. Wiewol ich nicht zweiffel / daß eben durch dise handlungen / etliche guthertzige Leut im Schweitzerland zur Erkantnuß der reinen Lehr / die Lutherus geführt / kommen seien.

Daß nun Ambrosius Vuolfius fürgibt in seinem langen ver drießlichen Gewäsch / als solte Lutherus sich zu der Zwinglischen Lehr genähert: oder auch daß ein Concordi zwischen beiden theilen endtlich bestanden / vnd beschlossen sey worden / daran meldet er abermals die vberweißliche vnwarheit. Vnd kan des widerspils auß des Lauateri Histori (der doch selbs ein Schweitzer vñ Zwinglisch gewesen) vber zeugt werdẽ / in massen biß hieher lautter gnug erwisen ist. Daß aber dennoch Lutherus souil guts in diser Religionssachen sich zu den Schweitzerischen Stetten versehen / daß auch die Schweitzer darfür gehalten / jhr meinung vnnd Glaub were dem Herrn Luthero nicht zuwider / dises ist daher geflossen / daß Bucerus vnd Capito den Herrn Lutherum mündtlich / vnd schrifftlich / durch andere Personen / berichtet haben / es erkennten der besser vnd grösser theil der Schweitzer jren Irthumb / vnd hieltents mit dem Luthero. Dargegen haben sie / die Schweitzer zu vberreden vnderstanden / die Lehr (wölche sie jnen mit der Formula Concordiae brächten / vnd erklären wölten) were des Oecolampadij vnd Zuinglij Lehr nicht zuwider. Darumb / weil der gemacht Anfang zur Concordi auff solcher vbelgegründten vnderhandlung / vnd allzumiltem Bericht gestanden / ist es nicht wunder / daß

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[74/0086] tzerischen Stetten mehr ein anfang zu einer Concordi, dann ein volkommene beschlossene Einigkeit gewesen. Wiewol ich nicht zweiffel / daß eben durch dise handlungen / etliche guthertzige Leut im Schweitzerland zur Erkantnuß der reinen Lehr / die Lutherus geführt / kommen seien. Daß nun Ambrosius Vuolfius fürgibt in seinem langen ver drießlichen Gewäsch / als solte Lutherus sich zu der Zwinglischen Lehr genähert: oder auch daß ein Concordi zwischen beiden theilen endtlich bestanden / vnd beschlossen sey worden / daran meldet er abermals die vberweißliche vnwarheit. Vnd kan des widerspils auß des Lauateri Histori (der doch selbs ein Schweitzer vñ Zwinglisch gewesen) vber zeugt werdẽ / in massen biß hieher lautter gnug erwisen ist. Daß aber dennoch Lutherus souil guts in diser Religionssachen sich zu den Schweitzerischen Stetten versehen / daß auch die Schweitzer darfür gehalten / jhr meinung vnnd Glaub were dem Herrn Luthero nicht zuwider / dises ist daher geflossen / daß Bucerus vnd Capito den Herrn Lutherum mündtlich / vnd schrifftlich / durch andere Personen / berichtet haben / es erkennten der besser vnd grösser theil der Schweitzer jren Irthumb / vnd hieltents mit dem Luthero. Dargegen haben sie / die Schweitzer zu vberreden vnderstanden / die Lehr (wölche sie jnen mit der Formula Concordiae brächten / vnd erklären wölten) were des Oecolampadij vnd Zuinglij Lehr nicht zuwider. Darumb / weil der gemacht Anfang zur Concordi auff solcher vbelgegründten vnderhandlung / vnd allzumiltem Bericht gestanden / ist es nicht wunder / daß

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/86>, abgerufen am 27.11.2024.