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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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fession der vier Stett anderst nicht passiren lassen / dann in dem verstand vnnd in der erklärung vnd außlegung / die der Augspurgischen ersten Confession allerdings gemeß were. Darumb weil Ambrosij Vuolfij intention vnd fürnemen dahin gerichtet / die Leut zubereden / als ob die Euangelische Chur / Fürsten vnd Ständ von der ersten Augspurgischen Confession solten zu der Confession der vier Stett getretten / vnnd sich hierdurch auch der Schweitzerischen Lehr theilhafftig gemacht haben: Ist hieraus abermals offenbar / daß sich Ambrosius Vuolfius keiner offentlichen Lugen schämpt / sondern die Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständ der Augspurgischen Confession mit seinem erdichten fürgeben on allen grund / Zwinglisch machen will.

Was sich in diser Handlung von Anno 35. biß auff die Formulam Concordiae, wölche Anno 36. zu Wittenberg gestelt / verloffen.

ES hat sich Martinus Bucerus auch noch in wehrendem Reichstag zu Augspurg Anno 30. vilfältig bemühet / zwischen den Ständen der Augspurgischen Confession / vnd den vier Stetten / wölche ein besondere Confession vbergeben / ein vergleichung im Articul vom heiligen Nachtmal zutreffen. Vnd hat dahin gearbeitet / daß er auch die Schweitzerische Kirchen in einigkeit mit den Augspurgischen Confessionsuerwandten bringen möchte. Derwegen er auch mit bewilligung des Churfürsten

fession der vier Stett anderst nicht passiren lassen / dann in dem verstand vnnd in der erklärung vnd außlegung / die der Augspurgischen ersten Confession allerdings gemeß were. Darumb weil Ambrosij Vuolfij intention vnd fürnemen dahin gerichtet / die Leut zubereden / als ob die Euangelische Chur / Fürsten vnd Ständ von der ersten Augspurgischen Confession solten zu der Confession der vier Stett getretten / vnnd sich hierdurch auch der Schweitzerischen Lehr theilhafftig gemacht haben: Ist hieraus abermals offenbar / daß sich Ambrosius Vuolfius keiner offentlichen Lugen schämpt / sondern die Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständ der Augspurgischen Confession mit seinem erdichten fürgeben on allen grund / Zwinglisch machen will.

Was sich in diser Handlung von Anno 35. biß auff die Formulam Concordiae, wölche Anno 36. zu Wittenberg gestelt / verloffen.

ES hat sich Martinus Bucerus auch noch in wehrendem Reichstag zu Augspurg Anno 30. vilfältig bemühet / zwischen den Ständen der Augspurgischen Confession / vnd den vier Stetten / wölche ein besondere Confession vbergeben / ein vergleichung im Articul vom heiligen Nachtmal zutreffen. Vnd hat dahin gearbeitet / daß er auch die Schweitzerische Kirchen in einigkeit mit den Augspurgischen Confessionsuerwandten bringen möchte. Derwegen er auch mit bewilligung des Churfürsten

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[36/0048] fession der vier Stett anderst nicht passiren lassen / dann in dem verstand vnnd in der erklärung vnd außlegung / die der Augspurgischen ersten Confession allerdings gemeß were. Darumb weil Ambrosij Vuolfij intention vnd fürnemen dahin gerichtet / die Leut zubereden / als ob die Euangelische Chur / Fürsten vnd Ständ von der ersten Augspurgischen Confession solten zu der Confession der vier Stett getretten / vnnd sich hierdurch auch der Schweitzerischen Lehr theilhafftig gemacht haben: Ist hieraus abermals offenbar / daß sich Ambrosius Vuolfius keiner offentlichen Lugen schämpt / sondern die Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständ der Augspurgischen Confession mit seinem erdichten fürgeben on allen grund / Zwinglisch machen will. Was sich in diser Handlung von Anno 35. biß auff die Formulam Concordiae, wölche Anno 36. zu Wittenberg gestelt / verloffen. ES hat sich Martinus Bucerus auch noch in wehrendem Reichstag zu Augspurg Anno 30. vilfältig bemühet / zwischen den Ständen der Augspurgischen Confession / vnd den vier Stetten / wölche ein besondere Confession vbergeben / ein vergleichung im Articul vom heiligen Nachtmal zutreffen. Vnd hat dahin gearbeitet / daß er auch die Schweitzerische Kirchen in einigkeit mit den Augspurgischen Confessionsuerwandten bringen möchte. Derwegen er auch mit bewilligung des Churfürsten

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/48>, abgerufen am 22.11.2024.