Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.fession der vier Stett anderst nicht passiren lassen / dann in dem verstand vnnd in der erklärung vnd außlegung / die der Augspurgischen ersten Confession allerdings gemeß were. Darumb weil Ambrosij Vuolfij intention vnd fürnemen dahin gerichtet / die Leut zubereden / als ob die Euangelische Chur / Fürsten vnd Ständ von der ersten Augspurgischen Confession solten zu der Confession der vier Stett getretten / vnnd sich hierdurch auch der Schweitzerischen Lehr theilhafftig gemacht haben: Ist hieraus abermals offenbar / daß sich Ambrosius Vuolfius keiner offentlichen Lugen schämpt / sondern die Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständ der Augspurgischen Confession mit seinem erdichten fürgeben on allen grund / Zwinglisch machen will. Was sich in diser Handlung von Anno 35. biß auff die Formulam Concordiae, wölche Anno 36. zu Wittenberg gestelt / verloffen. ES hat sich Martinus Bucerus auch noch in wehrendem Reichstag zu Augspurg Anno 30. vilfältig bemühet / zwischen den Ständen der Augspurgischen Confession / vnd den vier Stetten / wölche ein besondere Confession vbergeben / ein vergleichung im Articul vom heiligen Nachtmal zutreffen. Vnd hat dahin gearbeitet / daß er auch die Schweitzerische Kirchen in einigkeit mit den Augspurgischen Confessionsuerwandten bringen möchte. Derwegen er auch mit bewilligung des Churfürsten fession der vier Stett anderst nicht passiren lassen / dann in dem verstand vnnd in der erklärung vnd außlegung / die der Augspurgischen ersten Confession allerdings gemeß were. Darumb weil Ambrosij Vuolfij intention vnd fürnemen dahin gerichtet / die Leut zubereden / als ob die Euangelische Chur / Fürsten vnd Ständ von der ersten Augspurgischen Confession solten zu der Confession der vier Stett getretten / vnnd sich hierdurch auch der Schweitzerischen Lehr theilhafftig gemacht haben: Ist hieraus abermals offenbar / daß sich Ambrosius Vuolfius keiner offentlichen Lugen schämpt / sondern die Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständ der Augspurgischen Confession mit seinem erdichten fürgeben on allen grund / Zwinglisch machen will. Was sich in diser Handlung von Anno 35. biß auff die Formulam Concordiae, wölche Anno 36. zu Wittenberg gestelt / verloffen. ES hat sich Martinus Bucerus auch noch in wehrendem Reichstag zu Augspurg Anno 30. vilfältig bemühet / zwischen den Ständen der Augspurgischen Confession / vnd den vier Stetten / wölche ein besondere Confession vbergeben / ein vergleichung im Articul vom heiligen Nachtmal zutreffen. Vnd hat dahin gearbeitet / daß er auch die Schweitzerische Kirchen in einigkeit mit den Augspurgischen Confessionsuerwandten bringen möchte. Derwegen er auch mit bewilligung des Churfürsten <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0048" n="36"/> fession der vier Stett anderst nicht passiren lassen / dann in dem verstand vnnd in der erklärung vnd außlegung / die der Augspurgischen ersten Confession allerdings gemeß were. Darumb weil Ambrosij Vuolfij intention vnd fürnemen dahin gerichtet / die Leut zubereden / als ob die Euangelische Chur / Fürsten vnd Ständ von der ersten Augspurgischen Confession solten zu der Confession der vier Stett getretten / vnnd sich hierdurch auch der Schweitzerischen Lehr theilhafftig gemacht haben: Ist hieraus abermals offenbar / daß sich Ambrosius Vuolfius keiner offentlichen Lugen schämpt / sondern die Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständ der Augspurgischen Confession mit seinem erdichten fürgeben on allen grund / Zwinglisch machen will.</p> </div> <div> <head>Was sich in diser Handlung von Anno 35. biß auff die Formulam Concordiae, wölche Anno 36. zu Wittenberg gestelt / verloffen.<lb/></head> <p>ES hat sich Martinus Bucerus auch noch in wehrendem Reichstag zu Augspurg Anno 30. vilfältig bemühet / zwischen den Ständen der Augspurgischen Confession / vnd den vier Stetten / wölche ein besondere Confession vbergeben / ein vergleichung im Articul vom heiligen Nachtmal zutreffen. Vnd hat dahin gearbeitet / daß er auch die Schweitzerische Kirchen in einigkeit mit den Augspurgischen Confessionsuerwandten bringen möchte. Derwegen er auch mit bewilligung des Churfürsten </p> </div> </body> </text> </TEI> [36/0048]
fession der vier Stett anderst nicht passiren lassen / dann in dem verstand vnnd in der erklärung vnd außlegung / die der Augspurgischen ersten Confession allerdings gemeß were. Darumb weil Ambrosij Vuolfij intention vnd fürnemen dahin gerichtet / die Leut zubereden / als ob die Euangelische Chur / Fürsten vnd Ständ von der ersten Augspurgischen Confession solten zu der Confession der vier Stett getretten / vnnd sich hierdurch auch der Schweitzerischen Lehr theilhafftig gemacht haben: Ist hieraus abermals offenbar / daß sich Ambrosius Vuolfius keiner offentlichen Lugen schämpt / sondern die Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständ der Augspurgischen Confession mit seinem erdichten fürgeben on allen grund / Zwinglisch machen will.
Was sich in diser Handlung von Anno 35. biß auff die Formulam Concordiae, wölche Anno 36. zu Wittenberg gestelt / verloffen.
ES hat sich Martinus Bucerus auch noch in wehrendem Reichstag zu Augspurg Anno 30. vilfältig bemühet / zwischen den Ständen der Augspurgischen Confession / vnd den vier Stetten / wölche ein besondere Confession vbergeben / ein vergleichung im Articul vom heiligen Nachtmal zutreffen. Vnd hat dahin gearbeitet / daß er auch die Schweitzerische Kirchen in einigkeit mit den Augspurgischen Confessionsuerwandten bringen möchte. Derwegen er auch mit bewilligung des Churfürsten
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/48 |
Zitationshilfe: | Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/48>, abgerufen am 25.07.2024. |