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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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Irthumb jre Land / Kirchen vnnd Schulen zubeschliessen / vnd also in die Fußstapffen jrer hochlöblichen Christlichen Vorfahrn zutretten / vnd darinn zuuerharren.

Derwegen begaifert Ambrosius Vuolfius diePag. 1. Christliche Augspurgische Confession mit seinem vnflat / nennet sie hönisch ein Persianisch Decret / oder Praetorische Formul / vnd gibt für / daß der erstenPag. 130. Augspurgischen Confession Articul vom Abentmal des Herrn sey anfangs in einem andern / vnd gantz Papistischen verstand der wort / von einer wesentlichen Gegenwertigkeit des Leibs vnd Bluts Christi / vnder gestalt des Brots vnd Weins / verfaßt / vnd zu Augspurg vbergeben worden.

Mit disen vnd vil andern mehr worten / beschuldigt er an vilen orten seins Buchs / die erste Augspurgische Confession in disem Articul / daß sie allzuuil Päpstisch gewesen / vnd in derselbigen die Päpstische Transsubstantiation statuirt vnd bekent werde / vnd gibt für / als ob in disem Articul kein vneinigkeit zwischen vns vnd den Päpstischen gewesen / sondern die vnsern alles das jenig / was jnen bey disem Articul zugemuttet worden / gentzlich angenommen hetten.

Nun ist vnwider sprechlich / daß D. Luther allbereit acht Jar vor vbergebung der Augspurgischen Confession die Päpstische Transsubstantiation oder verwandlung des Brots in den Leib Christi / verworffen hat. Dann also schreibt er wider KönigTom. 2. Ien. Germ. fol. 153. Heinrichen von Engelland: Darumb sag ich Nein darzu / daß Brot vnd Wein verwandelt werde. Vnd biete trutz König Heintzen / vnd allen Papisten / daß

Irthumb jre Land / Kirchen vnnd Schulen zubeschliessen / vnd also in die Fußstapffen jrer hochlöblichen Christlichen Vorfahrn zutretten / vñ darinn zuuerharren.

Derwegen begaifert Ambrosius Vuolfius diePag. 1. Christliche Augspurgische Confession mit seinem vnflat / nennet sie hönisch ein Persianisch Decret / oder Praetorische Formul / vnd gibt für / daß der erstenPag. 130. Augspurgischen Confession Articul vom Abentmal des Herrn sey anfangs in einem andern / vnd gantz Papistischen verstand der wort / von einer wesentlichen Gegenwertigkeit des Leibs vnd Bluts Christi / vnder gestalt des Brots vnd Weins / verfaßt / vnd zu Augspurg vbergeben worden.

Mit disen vnd vil andern mehr worten / beschuldigt er an vilen orten seins Buchs / die erste Augspurgische Confession in disem Articul / daß sie allzuuil Päpstisch gewesen / vnd in derselbigen die Päpstische Transsubstantiation statuirt vnd bekent werde / vnd gibt für / als ob in disem Articul kein vneinigkeit zwischen vns vnd den Päpstischen gewesen / sondern die vnsern alles das jenig / was jnen bey disem Articul zugemuttet worden / gentzlich angenommen hetten.

Nun ist vnwider sprechlich / daß D. Luther allbereit acht Jar vor vbergebung der Augspurgischen Confession die Päpstische Transsubstantiation oder verwandlung des Brots in den Leib Christi / verworffen hat. Dann also schreibt er wider KönigTom. 2. Ien. Germ. fol. 153. Heinrichen von Engelland: Darumb sag ich Nein darzu / daß Brot vnd Wein verwandelt werde. Vnd biete trutz König Heintzen / vnd allen Papisten / daß

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[23/0035] Irthumb jre Land / Kirchen vnnd Schulen zubeschliessen / vnd also in die Fußstapffen jrer hochlöblichen Christlichen Vorfahrn zutretten / vñ darinn zuuerharren. Derwegen begaifert Ambrosius Vuolfius die Christliche Augspurgische Confession mit seinem vnflat / nennet sie hönisch ein Persianisch Decret / oder Praetorische Formul / vnd gibt für / daß der ersten Augspurgischen Confession Articul vom Abentmal des Herrn sey anfangs in einem andern / vnd gantz Papistischen verstand der wort / von einer wesentlichen Gegenwertigkeit des Leibs vnd Bluts Christi / vnder gestalt des Brots vnd Weins / verfaßt / vnd zu Augspurg vbergeben worden. Pag. 1. Pag. 130. Mit disen vnd vil andern mehr worten / beschuldigt er an vilen orten seins Buchs / die erste Augspurgische Confession in disem Articul / daß sie allzuuil Päpstisch gewesen / vnd in derselbigen die Päpstische Transsubstantiation statuirt vnd bekent werde / vnd gibt für / als ob in disem Articul kein vneinigkeit zwischen vns vnd den Päpstischen gewesen / sondern die vnsern alles das jenig / was jnen bey disem Articul zugemuttet worden / gentzlich angenommen hetten. Nun ist vnwider sprechlich / daß D. Luther allbereit acht Jar vor vbergebung der Augspurgischen Confession die Päpstische Transsubstantiation oder verwandlung des Brots in den Leib Christi / verworffen hat. Dann also schreibt er wider König Heinrichen von Engelland: Darumb sag ich Nein darzu / daß Brot vnd Wein verwandelt werde. Vnd biete trutz König Heintzen / vnd allen Papisten / daß Tom. 2. Ien. Germ. fol. 153.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/35>, abgerufen am 22.11.2024.