Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

Bild:
<< vorherige Seite

zumutzen vnd zuschärpffen. Aber weil er gesehen / daß solches dem Zwingel vnd seinem Anhang zu kleinen ehren gereiche / hat er solches boßhafftiger vnd tückischer weis vertuscht vnd verschlagen.

Ohnangesehen aber / daß man sich im Articul vom heiligen Nachtmal nicht vergleichen hat können: seind dennoch etliche Articul begriffen / in denen man sich verglichen hat: deren seind dreyzehen gewesen. Vnd ist der vnuerglichen Articul vom Nachtmal der vierzehend in der zahl geweßt / bey welchem auch vermeldet worden / warüber man noch der zeit strittig sey.

Pag. 251.

Als nun Vuolfius dise handlung in seinem Buch referirt / begeht er mutwillig vnd fürsetzlich ein recht Bubenstuck / machet aus dem neundten verglichnen Articul vom heiligen Tauff / vnd aus dem vierzehenden vnuerglichnen vom heiligen Nachtmal / seins gefallens ein Articul / vnd setzt denselbigen mit disen worten: Nemlich fürs erst / sey man dahin verglichen / daß die Sacrament nicht ledige vnd blosse Losungzeichen vnder den Christen / sondern Zeichen vnnd Werck Gottes weren / darin vnser Glaub erfordert würde.

Dise wort (daß der Glaub erfordert werde) wölche allein vom Tauff in dem neundten Articul gesagt werden / zeucht diser boßhafftig Mensch / gefahrlicher weis / auch auff das Nachtmal Christi. Gleich als ob in selbigem Colloquio zu Marpurg / Lutherus bewilligt hette / das heilig Nachtmal were allein ein Sacrament / wann es mit Glauben empfangen

zumutzen vnd zuschärpffen. Aber weil er gesehen / daß solches dem Zwingel vnd seinem Anhang zu kleinen ehren gereiche / hat er solches boßhafftiger vnd tückischer weis vertuscht vnd verschlagen.

Ohnangesehen aber / daß man sich im Articul vom heiligen Nachtmal nicht vergleichen hat können: seind dennoch etliche Articul begriffen / in denen man sich verglichen hat: deren seind dreyzehen gewesen. Vnd ist der vnuerglichen Articul vom Nachtmal der vierzehend in der zahl geweßt / bey welchem auch vermeldet worden / warüber man noch der zeit strittig sey.

Pag. 251.

Als nun Vuolfius dise handlung in seinem Buch referirt / begeht er mutwillig vnd fürsetzlich ein recht Bubenstuck / machet aus dem neundten verglichnen Articul vom heiligen Tauff / vnd aus dem vierzehenden vnuerglichnen vom heiligen Nachtmal / seins gefallens ein Articul / vnd setzt denselbigen mit disen worten: Nemlich fürs erst / sey man dahin verglichen / daß die Sacrament nicht ledige vnd blosse Losungzeichen vnder den Christen / sondern Zeichen vnnd Werck Gottes weren / darin vnser Glaub erfordert würde.

Dise wort (daß der Glaub erfordert werde) wölche allein vom Tauff in dem neundten Articul gesagt werden / zeucht diser boßhafftig Mensch / gefahrlicher weis / auch auff das Nachtmal Christi. Gleich als ob in selbigem Colloquio zu Marpurg / Lutherus bewilligt hette / das heilig Nachtmal were allein ein Sacrament / wann es mit Glauben empfangen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0030" n="18"/>
zumutzen vnd zuschärpffen. Aber weil er gesehen                      / daß solches dem Zwingel vnd seinem Anhang zu kleinen ehren gereiche / hat er                      solches boßhafftiger vnd tückischer weis vertuscht vnd verschlagen.</p>
        <p>Ohnangesehen aber / daß man sich im Articul vom heiligen Nachtmal nicht                      vergleichen hat können: seind dennoch etliche Articul begriffen / in denen man                      sich verglichen hat: deren seind dreyzehen gewesen. Vnd ist der vnuerglichen                      Articul vom Nachtmal der vierzehend in der zahl geweßt / bey welchem auch                      vermeldet worden / warüber man noch der zeit strittig sey.</p>
        <note place="left"><hi rendition="#i">Pag.</hi> 251.</note>
        <p>Als nun Vuolfius dise handlung in seinem Buch referirt / begeht er mutwillig vnd                      fürsetzlich ein recht Bubenstuck / machet aus dem neundten verglichnen Articul                      vom heiligen Tauff / vnd aus dem vierzehenden vnuerglichnen vom heiligen                      Nachtmal / seins gefallens ein Articul / vnd setzt denselbigen mit disen worten:                      Nemlich fürs erst / sey man dahin verglichen / daß die Sacrament nicht ledige                      vnd blosse Losungzeichen vnder den Christen / sondern Zeichen vnnd Werck Gottes                      weren / darin vnser Glaub erfordert würde.</p>
        <p>Dise wort (daß der Glaub erfordert werde) wölche allein vom Tauff in dem neundten                      Articul gesagt werden / zeucht diser boßhafftig Mensch / gefahrlicher weis /                      auch auff das Nachtmal Christi. Gleich als ob in selbigem Colloquio zu Marpurg /                      Lutherus bewilligt hette / das heilig Nachtmal were allein ein Sacrament / wann                      es mit Glauben empfangen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[18/0030] zumutzen vnd zuschärpffen. Aber weil er gesehen / daß solches dem Zwingel vnd seinem Anhang zu kleinen ehren gereiche / hat er solches boßhafftiger vnd tückischer weis vertuscht vnd verschlagen. Ohnangesehen aber / daß man sich im Articul vom heiligen Nachtmal nicht vergleichen hat können: seind dennoch etliche Articul begriffen / in denen man sich verglichen hat: deren seind dreyzehen gewesen. Vnd ist der vnuerglichen Articul vom Nachtmal der vierzehend in der zahl geweßt / bey welchem auch vermeldet worden / warüber man noch der zeit strittig sey. Als nun Vuolfius dise handlung in seinem Buch referirt / begeht er mutwillig vnd fürsetzlich ein recht Bubenstuck / machet aus dem neundten verglichnen Articul vom heiligen Tauff / vnd aus dem vierzehenden vnuerglichnen vom heiligen Nachtmal / seins gefallens ein Articul / vnd setzt denselbigen mit disen worten: Nemlich fürs erst / sey man dahin verglichen / daß die Sacrament nicht ledige vnd blosse Losungzeichen vnder den Christen / sondern Zeichen vnnd Werck Gottes weren / darin vnser Glaub erfordert würde. Dise wort (daß der Glaub erfordert werde) wölche allein vom Tauff in dem neundten Articul gesagt werden / zeucht diser boßhafftig Mensch / gefahrlicher weis / auch auff das Nachtmal Christi. Gleich als ob in selbigem Colloquio zu Marpurg / Lutherus bewilligt hette / das heilig Nachtmal were allein ein Sacrament / wann es mit Glauben empfangen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/30
Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/30>, abgerufen am 24.11.2024.