Magirus, Johannes: LeichPredigt. Getan bey der Begäbniß Des Ehrwürdigen ... Herrn. Heinrici, Abten des Closters Riddagshausen. Wolfenbüttel, 1622.Auß dem Haußstande weisse Werckleute / vnd was sonsten fürnehmes drinnen. Daraus zuvernehmen / daß es eine sonderliche Straffe GOttes sey / wen nicht allein Hunger vnd Tewrung einfelt / sondern wen auch Fromm e / Gottseltge / Fürnehme / nützliche Leute nacheinander hingehen vnd sterben. Diese Straffe GOttes hat nu eine zeithero vns auch zimlich getroffen / den zuschweigen / wie jamm erlich es fürm Jahr zugangen / da man fast weder zu beissen noch zubrechen könte kriegen / so gedencke man ein wenig zu rück / welche feine Leute zn Hoff / auß der löblichen Landtschafft / vnd sonsten hin vnd wieder in etzlichen Jahren gestorben / so wird man in Warheit bekennen müssen / daß GOtt rechtschaffen in den Vorraht gegriffen / vnd jhn geringer gemacht. Zu dem Vorrat rechnen wir auch billig mit den in Gott verstorbenen Herrn Abt Heinricum, dessen Leichnam wir jetzt zu seinem Ruhebettlein begleitet vnd gebracht / welcher traun ein recht frommer Gottseliger nützlicher Mann gewesen / vnd seine stelle hie im Closter vnd in der löblichen Landtschafft mit Ehren bekleidet. Erkennen vnd halten derwegen billig diesen vnd dergleichen Todesfälle für eine Straff Gottes / vnd sollen wir vns dadurch auffmuntern lassen / Busse zu thun / vnd Gott von Hertzen anzuruffen vnd zubitten / daß er nicht tieffer vnd weiter in den Vorrat hineingreiffe / sondern nach seinem gnedigen vnd Väter- Auß dem Haußstande weisse Werckleute / vnd was sonsten fürnehmes drinnen. Daraus zuvernehmen / daß es eine sonderliche Straffe GOttes sey / wen nicht allein Hunger vnd Tewrung einfelt / sondern wen auch From̃ e / Gottseltge / Fürnehme / nützliche Leute nacheinander hingehen vnd sterben. Diese Straffe GOttes hat nu eine zeithero vns auch zimlich getroffen / den zuschweigen / wie jam̃ erlich es fürm Jahr zugangen / da man fast weder zu beissen noch zubrechen könte kriegen / so gedencke man ein wenig zu rück / welche feine Leute zn Hoff / auß der löblichen Landtschafft / vnd sonsten hin vnd wieder in etzlichen Jahren gestorben / so wird man in Warheit bekennen müssen / daß GOtt rechtschaffen in den Vorraht gegriffen / vnd jhn geringer gemacht. Zu dem Vorrat rechnẽ wir auch billig mit den in Gott verstorbenẽ Herrn Abt Heinricum, dessen Leichnam wir jetzt zu seinem Ruhebettlein begleitet vnd gebracht / welcher traun ein recht frommer Gottseliger nützlicher Mann gewesen / vnd seine stelle hie im Closter vnd in der löblichen Landtschafft mit Ehren bekleidet. Erkennen vnd halten derwegen billig diesen vnd dergleichen Todesfälle für eine Straff Gottes / vnd sollen wir vns dadurch auffmuntern lassen / Busse zu thun / vnd Gott von Hertzen anzuruffen vnd zubitten / daß er nicht tieffer vnd weiter in den Vorrat hineingreiffe / sondern nach seinem gnedigen vnd Väter- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0004"/> Auß dem Haußstande weisse Werckleute / vnd was sonsten fürnehmes drinnen. Daraus zuvernehmen / daß es eine sonderliche Straffe GOttes sey / wen nicht allein Hunger vnd Tewrung einfelt / sondern wen auch From̃ e / Gottseltge / Fürnehme / nützliche Leute nacheinander hingehen vnd sterben. Diese Straffe GOttes hat nu eine zeithero vns auch zimlich getroffen / den zuschweigen / wie jam̃ erlich es fürm Jahr zugangen / da man fast weder zu beissen noch zubrechen könte kriegen / so gedencke man ein wenig zu rück / welche feine Leute zn Hoff / auß der löblichen Landtschafft / vnd sonsten hin vnd wieder in etzlichen Jahren gestorben / so wird man in Warheit bekennen müssen / daß GOtt rechtschaffen in den Vorraht gegriffen / vnd jhn geringer gemacht. Zu dem Vorrat rechnẽ wir auch billig mit den in Gott verstorbenẽ Herrn Abt Heinricum, dessen Leichnam wir jetzt zu seinem Ruhebettlein begleitet vnd gebracht / welcher traun ein recht frommer Gottseliger nützlicher Mann gewesen / vnd seine stelle hie im Closter vnd in der löblichen Landtschafft mit Ehren bekleidet.</p> <p>Erkennen vnd halten derwegen billig diesen vnd dergleichen Todesfälle für eine Straff Gottes / vnd sollen wir vns dadurch auffmuntern lassen / Busse zu thun / vnd Gott von Hertzen anzuruffen vnd zubitten / daß er nicht tieffer vnd weiter in den Vorrat hineingreiffe / sondern nach seinem gnedigen vnd Väter- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0004]
Auß dem Haußstande weisse Werckleute / vnd was sonsten fürnehmes drinnen. Daraus zuvernehmen / daß es eine sonderliche Straffe GOttes sey / wen nicht allein Hunger vnd Tewrung einfelt / sondern wen auch From̃ e / Gottseltge / Fürnehme / nützliche Leute nacheinander hingehen vnd sterben. Diese Straffe GOttes hat nu eine zeithero vns auch zimlich getroffen / den zuschweigen / wie jam̃ erlich es fürm Jahr zugangen / da man fast weder zu beissen noch zubrechen könte kriegen / so gedencke man ein wenig zu rück / welche feine Leute zn Hoff / auß der löblichen Landtschafft / vnd sonsten hin vnd wieder in etzlichen Jahren gestorben / so wird man in Warheit bekennen müssen / daß GOtt rechtschaffen in den Vorraht gegriffen / vnd jhn geringer gemacht. Zu dem Vorrat rechnẽ wir auch billig mit den in Gott verstorbenẽ Herrn Abt Heinricum, dessen Leichnam wir jetzt zu seinem Ruhebettlein begleitet vnd gebracht / welcher traun ein recht frommer Gottseliger nützlicher Mann gewesen / vnd seine stelle hie im Closter vnd in der löblichen Landtschafft mit Ehren bekleidet.
Erkennen vnd halten derwegen billig diesen vnd dergleichen Todesfälle für eine Straff Gottes / vnd sollen wir vns dadurch auffmuntern lassen / Busse zu thun / vnd Gott von Hertzen anzuruffen vnd zubitten / daß er nicht tieffer vnd weiter in den Vorrat hineingreiffe / sondern nach seinem gnedigen vnd Väter-
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Zitationshilfe: | Magirus, Johannes: LeichPredigt. Getan bey der Begäbniß Des Ehrwürdigen ... Herrn. Heinrici, Abten des Closters Riddagshausen. Wolfenbüttel, 1622, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_leichpredigt_1622/4>, abgerufen am 27.07.2024. |