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Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592.

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sie sonsten zum schein auch fürgeben / sie glauben ein warhaffte gegenwart / vnnd niessung des Leibs Christi im Abentmal. Verstehen aber solches also / nicht daß der Leib Christi in der handlung des Abentmals hieniden auff erden / gegenwertig sey vnnd außgetheilt werde: Sonder daß der Glaub die Verheissung von dem für vns in Tod gegebnen Leib Christi / vnd von vergebung der Sünden / ergreiffe / vnnd also des Leibs Christi (der doch im Himmel an einem gewissen ort sey vnd bleibe) vnd seiner gutthaten theilhafftig werde. Welches aber allein auff die geistliche niessung der glaubigen / vnnd also nur auff den nutzen des heiligen Abentmals gehet. Weil aber der HERR Christus von dem Brot / das er seinen Jüngern geben (vnder welchen auch damalen Judas gesessen) gesagt / das sey sein Leib / so folget hierauß / daß welche im Abentmal das Brot empfangen / die empfangen da seinen Leib / es seien gleich glaubige oder vnglaubige / würdige oder vnwürdige. Dann in deren niessung solle man das Brot vnnd den Leib Christi (welche Christus selbs zusamen gefasset) vmb der vnglaubigen willen nicht von einander reissen / sintemal die warheit dises Sacraments bestehet nicht auff vnserm Glauben: würdt auch durch vnsern Vnglauben nit Rom. 3. 1. Cor. 11.zur vnwarheit / vnnd hebt vnser vnglaub Gottes Glauben nicht auff. Daher der heilig Apostel Paulus schreibt / daß die so vnwürdig von disem Brot essen / oder von dem Kelch des HErrn trincken / schuldig seien an dem Leib vnd Blut des HErrn. Er sagt nicht / daß sie schuldig seien am Brot vnd Wein / sonder am Leib vnd Blut des HErrn.

Hierauß solget nun das ander Stuck / daß der Leib Christi empfangen werde / nicht nur durch Glauben / (dann solche vnwürdige / deren Paulus gedenckt / haben keinen Glauben / sonst würden sie jhnen selbst nicht das Gericht essen) sondern auch mit dem leiblichen Mund / gleichwol nit auff natürliche weiß / wie das Brot / empfündtlich (welches mit den Zenen zerbissen / oder mit der Zungen zertruckt / vnd in den Magen verschlungen würdt) sonder Sacramentsweiß / dieweil der Leib Christi mit disem Brot Sacramentlich vnnd warhafftig ist vereiniget. Diß hat D. Luther also erkläret: Darumb ists allerding recht Im grossen Bekantnus.geredt / daß so man auffs Brot zeiget vnd spricht / das ist Christus Leib: Vnd / wer das Brot sihet / der sihet den Leib Christi / gleich wie Johannes spricht / daß er den heiligen Geist sahe / da er die Tauben sahe / wie

sie sonsten zum schein auch fürgeben / sie glauben ein warhaffte gegenwart / vnnd niessung des Leibs Christi im Abentmal. Verstehen aber solches also / nicht daß der Leib Christi in der handlung des Abentmals hieniden auff erden / gegenwertig sey vnnd außgetheilt werde: Sonder daß der Glaub die Verheissung von dem für vns in Tod gegebnen Leib Christi / vnd von vergebung der Sünden / ergreiffe / vnnd also des Leibs Christi (der doch im Himmel an einem gewissen ort sey vnd bleibe) vnd seiner gutthaten theilhafftig werde. Welches aber allein auff die geistliche niessung der glaubigen / vnnd also nur auff den nutzen des heiligen Abentmals gehet. Weil aber der HERR Christus von dem Brot / das er seinen Jüngern geben (vnder welchen auch damalen Judas gesessen) gesagt / das sey sein Leib / so folget hierauß / daß welche im Abentmal das Brot empfangen / die empfangen da seinen Leib / es seien gleich glaubige oder vnglaubige / würdige oder vnwürdige. Dañ in deren niessung solle man das Brot vnnd den Leib Christi (welche Christus selbs zusamen gefasset) vmb der vnglaubigen willen nicht von einander reissen / sintemal die warheit dises Sacraments bestehet nicht auff vnserm Glauben: würdt auch durch vnsern Vnglauben nit Rom. 3. 1. Cor. 11.zur vnwarheit / vnnd hebt vnser vnglaub Gottes Glauben nicht auff. Daher der heilig Apostel Paulus schreibt / daß die so vnwürdig von disem Brot essen / oder von dem Kelch des HErrn trincken / schuldig seien an dem Leib vnd Blut des HErrn. Er sagt nicht / daß sie schuldig seien am Brot vnd Wein / sonder am Leib vnd Blut des HErrn.

Hierauß solget nun das ander Stuck / daß der Leib Christi empfangen werde / nicht nur durch Glauben / (dann solche vnwürdige / deren Paulus gedenckt / haben keinen Glauben / sonst würden sie jhnen selbst nicht das Gericht essen) sondern auch mit dem leiblichen Mund / gleichwol nit auff natürliche weiß / wie das Brot / empfündtlich (welches mit den Zenen zerbissen / oder mit der Zungen zertruckt / vñ in den Magen verschlungen würdt) sonder Sacramentsweiß / dieweil der Leib Christi mit disem Brot Sacramentlich vnnd warhafftig ist vereiniget. Diß hat D. Luther also erkläret: Darumb ists allerding recht Im grossen Bekantnus.geredt / daß so man auffs Brot zeiget vnd spricht / das ist Christus Leib: Vnd / wer das Brot sihet / der sihet den Leib Christi / gleich wie Johannes spricht / daß er den heiligen Geist sahe / da er die Tauben sahe / wie

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[34/0036] sie sonsten zum schein auch fürgeben / sie glauben ein warhaffte gegenwart / vnnd niessung des Leibs Christi im Abentmal. Verstehen aber solches also / nicht daß der Leib Christi in der handlung des Abentmals hieniden auff erden / gegenwertig sey vnnd außgetheilt werde: Sonder daß der Glaub die Verheissung von dem für vns in Tod gegebnen Leib Christi / vnd von vergebung der Sünden / ergreiffe / vnnd also des Leibs Christi (der doch im Himmel an einem gewissen ort sey vnd bleibe) vnd seiner gutthaten theilhafftig werde. Welches aber allein auff die geistliche niessung der glaubigen / vnnd also nur auff den nutzen des heiligen Abentmals gehet. Weil aber der HERR Christus von dem Brot / das er seinen Jüngern geben (vnder welchen auch damalen Judas gesessen) gesagt / das sey sein Leib / so folget hierauß / daß welche im Abentmal das Brot empfangen / die empfangen da seinen Leib / es seien gleich glaubige oder vnglaubige / würdige oder vnwürdige. Dañ in deren niessung solle man das Brot vnnd den Leib Christi (welche Christus selbs zusamen gefasset) vmb der vnglaubigen willen nicht von einander reissen / sintemal die warheit dises Sacraments bestehet nicht auff vnserm Glauben: würdt auch durch vnsern Vnglauben nit zur vnwarheit / vnnd hebt vnser vnglaub Gottes Glauben nicht auff. Daher der heilig Apostel Paulus schreibt / daß die so vnwürdig von disem Brot essen / oder von dem Kelch des HErrn trincken / schuldig seien an dem Leib vnd Blut des HErrn. Er sagt nicht / daß sie schuldig seien am Brot vnd Wein / sonder am Leib vnd Blut des HErrn. Rom. 3. 1. Cor. 11. Hierauß solget nun das ander Stuck / daß der Leib Christi empfangen werde / nicht nur durch Glauben / (dann solche vnwürdige / deren Paulus gedenckt / haben keinen Glauben / sonst würden sie jhnen selbst nicht das Gericht essen) sondern auch mit dem leiblichen Mund / gleichwol nit auff natürliche weiß / wie das Brot / empfündtlich (welches mit den Zenen zerbissen / oder mit der Zungen zertruckt / vñ in den Magen verschlungen würdt) sonder Sacramentsweiß / dieweil der Leib Christi mit disem Brot Sacramentlich vnnd warhafftig ist vereiniget. Diß hat D. Luther also erkläret: Darumb ists allerding recht geredt / daß so man auffs Brot zeiget vnd spricht / das ist Christus Leib: Vnd / wer das Brot sihet / der sihet den Leib Christi / gleich wie Johannes spricht / daß er den heiligen Geist sahe / da er die Tauben sahe / wie Im grossen Bekantnus.

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_bericht_1592/36>, abgerufen am 28.03.2024.