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Magirus, Johannes: Notwendige und warhaffte Antwort M. Iohannis Magiri, ... Auff die schmähliche ungegründte Abfertigung, und unbefügte vermeindte Retorsion Doctor Marxen zum Lamm. Tübingen, 1593.

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Also wöllen wir dasselbig ferrners / vermittelst Göttlicher Gnaden / conitnuieren / der tröstlichen zuuersicht / es werde der trewe Barmhertzige Gott seinen milten Segen darzu verleihen / vnnd vnsere liebe Obrigkeit / auch gemeine Statt Franckfurt solcher thewren Beylag nicht lassen beraubet werden.

Was dann vnsere Agend vnnd Kirchenordnung belangt / die D. Marxen ein Dorn in Augen / vnd darauff er mit so gifftigen Worten zielet / ist dieselb auß keiner selbst erwehlten Eminentz vnnd Vermessenheit / oder allein vnsers gefallens / (wie er schreibet) sondern auß erheblichen vrsachen / mit vorwissen / Consens vnnd verwilligung eines E. Rahts allhie / widerumb getruckt / gemehrt / vnd gebessert worden. Noch können wir dises Lästerers Vrtheil nicht entgehen / sondern müssen von jhme Newlinge gescholten werden / die wir auß selbst erwehlter Eminentz vnnd Vermessenheit enderung fürnemen sollen.

Nicht weniger thut er vns all zu vil vnrecht / daß er vns Eingeschlichene Prediger nennet. Dann wir beruffen vns dißfals auff einen gantzen E. wolweisen Raht / als die vngezweifelte Obrigkeit diser Stat / daß wir verordnete Prediger bey der Euangelischen Kirchen Augspurgischer Confession / alle sampt / keinen außgeschlossen / weder selbst eingeschlichen / noch von jemanden eingeschoben oder eingedrungen / sondern ordendtlicher rechtmessiger Weise zum Kirchendienst allhie beruffen / von einem E. Raht angenommen / confirmiert / vnnd bestettiget worden / dessen auch Brieff vnnd Sigel / so es die notturfft erfordert / aufflegen können. Dann wir wissen vns / Gott lob / wol zuerinnern / daß niemand / ohne ordentlichen Be-

Also wöllen wir dasselbig ferrners / vermittelst Göttlicher Gnaden / conitnuieren / der tröstlichen zuuersicht / es werde der trewe Barmhertzige Gott seinen milten Segen darzu verleihen / vnnd vnsere liebe Obrigkeit / auch gemeine Statt Franckfurt solcher thewren Beylag nicht lassen beraubet werden.

Was dann vnsere Agend vnnd Kirchenordnung belangt / die D. Marxen ein Dorn in Augen / vnd darauff er mit so gifftigen Worten zielet / ist dieselb auß keiner selbst erwehlten Eminentz vnnd Vermessenheit / oder allein vnsers gefallens / (wie er schreibet) sondern auß erheblichen vrsachen / mit vorwissen / Consens vnnd verwilligung eines E. Rahts allhie / widerumb getruckt / gemehrt / vnd gebessert worden. Noch können wir dises Lästerers Vrtheil nicht entgehen / sondern müssen von jhme Newlinge gescholten werden / die wir auß selbst erwehlter Eminentz vnnd Vermessenheit enderung fürnemen sollen.

Nicht weniger thut er vns all zu vil vnrecht / daß er vns Eingeschlichene Prediger nennet. Dann wir beruffen vns dißfals auff einen gantzen E. wolweisen Raht / als die vngezweifelte Obrigkeit diser Stat / daß wir verordnete Prediger bey der Euangelischen Kirchen Augspurgischer Confession / alle sampt / keinen außgeschlossen / weder selbst eingeschlichen / noch von jemanden eingeschoben oder eingedrungen / sondern ordendtlicher rechtmessiger Weise zum Kirchendienst allhie beruffen / von einem E. Raht angenommen / confirmiert / vnnd bestettiget worden / dessen auch Brieff vnnd Sigel / so es die notturfft erfordert / aufflegen können. Dann wir wissen vns / Gott lob / wol zuerinnern / daß niemand / ohne ordentlichen Be-

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                     gebessert worden. Noch können wir dises Lästerers Vrtheil nicht entgehen /
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[10/0060] Also wöllen wir dasselbig ferrners / vermittelst Göttlicher Gnaden / conitnuieren / der tröstlichen zuuersicht / es werde der trewe Barmhertzige Gott seinen milten Segen darzu verleihen / vnnd vnsere liebe Obrigkeit / auch gemeine Statt Franckfurt solcher thewren Beylag nicht lassen beraubet werden. Was dann vnsere Agend vnnd Kirchenordnung belangt / die D. Marxen ein Dorn in Augen / vnd darauff er mit so gifftigen Worten zielet / ist dieselb auß keiner selbst erwehlten Eminentz vnnd Vermessenheit / oder allein vnsers gefallens / (wie er schreibet) sondern auß erheblichen vrsachen / mit vorwissen / Consens vnnd verwilligung eines E. Rahts allhie / widerumb getruckt / gemehrt / vnd gebessert worden. Noch können wir dises Lästerers Vrtheil nicht entgehen / sondern müssen von jhme Newlinge gescholten werden / die wir auß selbst erwehlter Eminentz vnnd Vermessenheit enderung fürnemen sollen. Nicht weniger thut er vns all zu vil vnrecht / daß er vns Eingeschlichene Prediger nennet. Dann wir beruffen vns dißfals auff einen gantzen E. wolweisen Raht / als die vngezweifelte Obrigkeit diser Stat / daß wir verordnete Prediger bey der Euangelischen Kirchen Augspurgischer Confession / alle sampt / keinen außgeschlossen / weder selbst eingeschlichen / noch von jemanden eingeschoben oder eingedrungen / sondern ordendtlicher rechtmessiger Weise zum Kirchendienst allhie beruffen / von einem E. Raht angenommen / confirmiert / vnnd bestettiget worden / dessen auch Brieff vnnd Sigel / so es die notturfft erfordert / aufflegen können. Dann wir wissen vns / Gott lob / wol zuerinnern / daß niemand / ohne ordentlichen Be-

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Notwendige und warhaffte Antwort M. Iohannis Magiri, ... Auff die schmähliche ungegründte Abfertigung, und unbefügte vermeindte Retorsion Doctor Marxen zum Lamm. Tübingen, 1593, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_antwort_1593/60>, abgerufen am 04.05.2024.