der Gegenwirkung erzeugte Bewegungsquantität, der 4. auf die Unveränderlichkeit des Schwerpunktes durch die Gegenwirkung, der 5. und 6. auf die relative Be- wegung.
4. Man erkennt leicht, dass das 1. und 2. Gesetz durch die vorausgehenden Kraftdefinitionen schon ge- geben ist. Nach denselben besteht ohne Kraft keine Beschleunigung und demnach nur Ruhe oder geradlinige gleichförmige Bewegung. Es ist ferner nur eine ganz unnöthige Tautologie, nachdem die Beschleunigung als Kraftmaass festgesetzt ist, noch einmal zu sagen, dass die Bewegungsänderung der Kraft proportional sei. Es wäre genügend gewesen zu sagen, dass die vorausge- schickten Definitionen keine willkürlichen mathematischen seien, sondern in der Erfahrung gegebenen Eigenschaften der Körper entsprechen. Das dritte Gesetz enthält scheinbar etwas Neues. Wir haben aber schon gesehen, dass es ohne den richtigen Massenbegriff unverständ- lich ist, hingegen durch den Massenbegriff, der selbst nur durch dynamische Erfahrungen gewonnen werden kann, unnöthig wird.
Zusatz 1 enthält wirklich etwas Neues. Derselbe betrachtet aber die durch verschiedene Körper M, N, P in einem Körper K bedingten Beschleunigungen als selbstverständlich voneinander unabhängig, während dies gerade ausdrücklich als eine Erfahrungsthatsache anzuerkennen wäre. Zusatz 2 ist eine einfache Anwen- dung des in Zusatz 1 ausgesprochenen Gesetzes. Auch die übrigen Zusätze stellen sich als einfache deductive (mathematische) Ergebnisse aus den vorausgegangenen Begriffen und Gesetzen dar.
5. Selbst wenn man ganz auf dem Newton'schen Standpunkte bleibt, und von den erwähnten Compli- cationen und Unbestimmtheiten ganz absieht, welche durch die abgekürzte Bezeichnung "Zeit" und "Raum" nicht beseitigt, sondern nur verdeckt werden, kann man die Newton'schen Aufstellungen durch viel einfachere,
Zweites Kapitel.
der Gegenwirkung erzeugte Bewegungsquantität, der 4. auf die Unveränderlichkeit des Schwerpunktes durch die Gegenwirkung, der 5. und 6. auf die relative Be- wegung.
4. Man erkennt leicht, dass das 1. und 2. Gesetz durch die vorausgehenden Kraftdefinitionen schon ge- geben ist. Nach denselben besteht ohne Kraft keine Beschleunigung und demnach nur Ruhe oder geradlinige gleichförmige Bewegung. Es ist ferner nur eine ganz unnöthige Tautologie, nachdem die Beschleunigung als Kraftmaass festgesetzt ist, noch einmal zu sagen, dass die Bewegungsänderung der Kraft proportional sei. Es wäre genügend gewesen zu sagen, dass die vorausge- schickten Definitionen keine willkürlichen mathematischen seien, sondern in der Erfahrung gegebenen Eigenschaften der Körper entsprechen. Das dritte Gesetz enthält scheinbar etwas Neues. Wir haben aber schon gesehen, dass es ohne den richtigen Massenbegriff unverständ- lich ist, hingegen durch den Massenbegriff, der selbst nur durch dynamische Erfahrungen gewonnen werden kann, unnöthig wird.
Zusatz 1 enthält wirklich etwas Neues. Derselbe betrachtet aber die durch verschiedene Körper M, N, P in einem Körper K bedingten Beschleunigungen als selbstverständlich voneinander unabhängig, während dies gerade ausdrücklich als eine Erfahrungsthatsache anzuerkennen wäre. Zusatz 2 ist eine einfache Anwen- dung des in Zusatz 1 ausgesprochenen Gesetzes. Auch die übrigen Zusätze stellen sich als einfache deductive (mathematische) Ergebnisse aus den vorausgegangenen Begriffen und Gesetzen dar.
5. Selbst wenn man ganz auf dem Newton’schen Standpunkte bleibt, und von den erwähnten Compli- cationen und Unbestimmtheiten ganz absieht, welche durch die abgekürzte Bezeichnung „Zeit‟ und „Raum‟ nicht beseitigt, sondern nur verdeckt werden, kann man die Newton’schen Aufstellungen durch viel einfachere,
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Zweites Kapitel.
der Gegenwirkung erzeugte Bewegungsquantität, der
4. auf die Unveränderlichkeit des Schwerpunktes durch
die Gegenwirkung, der 5. und 6. auf die relative Be-
wegung.
4. Man erkennt leicht, dass das 1. und 2. Gesetz
durch die vorausgehenden Kraftdefinitionen schon ge-
geben ist. Nach denselben besteht ohne Kraft keine
Beschleunigung und demnach nur Ruhe oder geradlinige
gleichförmige Bewegung. Es ist ferner nur eine ganz
unnöthige Tautologie, nachdem die Beschleunigung als
Kraftmaass festgesetzt ist, noch einmal zu sagen, dass
die Bewegungsänderung der Kraft proportional sei. Es
wäre genügend gewesen zu sagen, dass die vorausge-
schickten Definitionen keine willkürlichen mathematischen
seien, sondern in der Erfahrung gegebenen Eigenschaften
der Körper entsprechen. Das dritte Gesetz enthält
scheinbar etwas Neues. Wir haben aber schon gesehen,
dass es ohne den richtigen Massenbegriff unverständ-
lich ist, hingegen durch den Massenbegriff, der selbst
nur durch dynamische Erfahrungen gewonnen werden
kann, unnöthig wird.
Zusatz 1 enthält wirklich etwas Neues. Derselbe
betrachtet aber die durch verschiedene Körper M, N, P
in einem Körper K bedingten Beschleunigungen als
selbstverständlich voneinander unabhängig, während
dies gerade ausdrücklich als eine Erfahrungsthatsache
anzuerkennen wäre. Zusatz 2 ist eine einfache Anwen-
dung des in Zusatz 1 ausgesprochenen Gesetzes. Auch
die übrigen Zusätze stellen sich als einfache deductive
(mathematische) Ergebnisse aus den vorausgegangenen
Begriffen und Gesetzen dar.
5. Selbst wenn man ganz auf dem Newton’schen
Standpunkte bleibt, und von den erwähnten Compli-
cationen und Unbestimmtheiten ganz absieht, welche
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Mach, Ernst: Die Mechanik in ihrer Entwicklung. Leipzig, 1883, S. 226. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mach_mechanik_1883/238>, abgerufen am 23.11.2024.
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