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Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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Sinnen / oder was wir selbst erfahren haben / sondern nach Zeugnussen. Dann es ist der Glaube eine gewisse Zuversicht deß das Hebr. 11. 1.man hoffet / vndnicht zweiffelt an dem daß man nicht sihet. Heb. 11. Daher hat Christus nach seiner Aufferstehung nicht erscheinen wollen allem Volck / sondern seinen Jüngern / als den zuvor von GOtt erwöhlten Zeugen. Vnnd da Thomas solchem Zeugnuß nicht wolte glauben / wird er darumb gestrafft im heutigen Evangelio / vnd muß hören: Selig ist der nicht sihet vnd doch glaubet.

Es ist zwar nicht so gar leicht in Glaubens achen / auch wieder sinnen vnnd empfinden / allein auff Zeugnussen sich gründen; aber doch sollen wir wissen / daß das Zeugnüß / darauff der Glaube sich gründet / Göttlich ist / in weltlichen Sachen mag man leicht ein Argwohn fassen vber ein Zeugnuß / vnd zweiffeln obs wahr sey oder falsch. Aber im Göttlichen Zeugnuß hat Argwohn vnnd Zweiffel keinen Raum / alldieweil vnmüglich daß GOtt lügen könne.

Ist also vnd bleibt das Göttliche Zeugnuß der Grund vnsers Glaubens. Davon prediget auch der liebreiche Johannes in heutiger Lection. Wir bedörffen der Göttlichen Zeugnussen auff zweyerley Weise / erstlich dar zu daß wir wissen / daß der Glaub der in Christo JEsu die Seligkeit sucht / nicht in Fabelwerck beruhe / sondern in Warheit; Zum andern / bedarff ein jeglicher absonderlich eines Göttlichen Zeugnuß / daß er weiß / sein Glaub in Christum seye kein blosser Mundglaube vnnd Heucheley / sondern ein warhafftiger lebendiger Glaube. Beyderley Zeugnussen setzet Johannes / vnd preiset damit den rechtschaffnen Glauben in Christum JEsum.

Damit ist vns allen gedienet / wir müssen alle vnsers Glaubens gewiß seyn / dann es betrifft nicht ein zeitliches / sondern ein ewiges Gut. Vormals ist diese Zeit nach Ostern sonderbarlich geheiliget worden / in dem man dieselbe / die newlich auß der Heydenschafft zum Glauben bekehret waren / zur Heiligen Tauff ge-

Sinnen / oder was wir selbst erfahren haben / sondern nach Zeugnussen. Dann es ist der Glaube eine gewisse Zuversicht deß das Hebr. 11. 1.man hoffet / vndnicht zweiffelt an dem daß man nicht sihet. Heb. 11. Daher hat Christus nach seiner Aufferstehung nicht erscheinen wollen allem Volck / sondern seinen Jüngern / als den zuvor von GOtt erwöhlten Zeugen. Vnnd da Thomas solchem Zeugnuß nicht wolte glauben / wird er darumb gestrafft im heutigen Evangelio / vnd muß hören: Selig ist der nicht sihet vnd doch glaubet.

Es ist zwar nicht so gar leicht in Glaubens achen / auch wieder sinnen vnnd empfinden / allein auff Zeugnussen sich gründen; aber doch sollen wir wissen / daß das Zeugnüß / darauff der Glaube sich gründet / Göttlich ist / in weltlichen Sachen mag man leicht ein Argwohn fassen vber ein Zeugnuß / vnd zweiffeln obs wahr sey oder falsch. Aber im Göttlichen Zeugnuß hat Argwohn vnnd Zweiffel keinen Raum / alldieweil vnmüglich daß GOtt lügen könne.

Ist also vnd bleibt das Göttliche Zeugnuß der Grund vnsers Glaubens. Davon prediget auch der liebreiche Johannes in heutiger Lection. Wir bedörffen der Göttlichen Zeugnussen auff zweyerley Weise / erstlich dar zu daß wir wissen / daß der Glaub der in Christo JEsu die Seligkeit sucht / nicht in Fabelwerck beruhe / sondern in Warheit; Zum andern / bedarff ein jeglicher absonderlich eines Göttlichen Zeugnuß / daß er weiß / sein Glaub in Christum seye kein blosser Mundglaube vnnd Heucheley / sondern ein warhafftiger lebendiger Glaube. Beyderley Zeugnussen setzet Johannes / vnd preiset damit den rechtschaffnen Glauben in Christum JEsum.

Damit ist vns allen gedienet / wir müssen alle vnsers Glaubens gewiß seyn / dann es betrifft nicht ein zeitliches / sondern ein ewiges Gut. Vormals ist diese Zeit nach Ostern sonderbarlich geheiliget worden / in dem man dieselbe / die newlich auß der Heydenschafft zum Glauben bekehret waren / zur Heiligen Tauff ge-

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[664/0684] Sinnen / oder was wir selbst erfahren haben / sondern nach Zeugnussen. Dann es ist der Glaube eine gewisse Zuversicht deß das man hoffet / vndnicht zweiffelt an dem daß man nicht sihet. Heb. 11. Daher hat Christus nach seiner Aufferstehung nicht erscheinen wollen allem Volck / sondern seinen Jüngern / als den zuvor von GOtt erwöhlten Zeugen. Vnnd da Thomas solchem Zeugnuß nicht wolte glauben / wird er darumb gestrafft im heutigen Evangelio / vnd muß hören: Selig ist der nicht sihet vnd doch glaubet. Hebr. 11. 1. Es ist zwar nicht so gar leicht in Glaubens achen / auch wieder sinnen vnnd empfinden / allein auff Zeugnussen sich gründen; aber doch sollen wir wissen / daß das Zeugnüß / darauff der Glaube sich gründet / Göttlich ist / in weltlichen Sachen mag man leicht ein Argwohn fassen vber ein Zeugnuß / vnd zweiffeln obs wahr sey oder falsch. Aber im Göttlichen Zeugnuß hat Argwohn vnnd Zweiffel keinen Raum / alldieweil vnmüglich daß GOtt lügen könne. Ist also vnd bleibt das Göttliche Zeugnuß der Grund vnsers Glaubens. Davon prediget auch der liebreiche Johannes in heutiger Lection. Wir bedörffen der Göttlichen Zeugnussen auff zweyerley Weise / erstlich dar zu daß wir wissen / daß der Glaub der in Christo JEsu die Seligkeit sucht / nicht in Fabelwerck beruhe / sondern in Warheit; Zum andern / bedarff ein jeglicher absonderlich eines Göttlichen Zeugnuß / daß er weiß / sein Glaub in Christum seye kein blosser Mundglaube vnnd Heucheley / sondern ein warhafftiger lebendiger Glaube. Beyderley Zeugnussen setzet Johannes / vnd preiset damit den rechtschaffnen Glauben in Christum JEsum. Damit ist vns allen gedienet / wir müssen alle vnsers Glaubens gewiß seyn / dann es betrifft nicht ein zeitliches / sondern ein ewiges Gut. Vormals ist diese Zeit nach Ostern sonderbarlich geheiliget worden / in dem man dieselbe / die newlich auß der Heydenschafft zum Glauben bekehret waren / zur Heiligen Tauff ge-

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 664. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/684>, abgerufen am 17.05.2024.