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Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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Darumb richtet GOtt einen andern Bund auff / vnd macht ein ander Testament / das heisset das Newe Testament / oder der newe Bund / in welchem vns von newem das ewige himlische Erbe auß Gnaden verheissen wird. Der Mittler dieses Bundes ist Christus Jesus / der ewige Sohn Gottes / der nimpt vns an zu seinen Brüdern / vnd vermacht vns / als der natürliche Erbe / gleich durch ein Testament / das himlische vnd ewige Erbe frey vmbsonst / auß lauter Lieb vnd Gnad. Nun stund vns im Wege die Vbertrettung / dadurch wir / Krafft deß ersten Bundes / in den ewigen Fluch gefallen waren. So lang diß blieb / war vnmüglich die Erbschafft im Himmel zu erlangen. Denn vnmüglich ists / daß Gott Prov. 17, 15. Esai. 5, 23.nicht solte Gerechtigkeit üben. Wer dem Gottlosen recht spricht / der ist / nach Gottes Wort / ein Grewel für dem HERRN. Die Gerechtigkeit war beleidiget / der Gerechtigkeit muste ein genügen Luc. 16, 17.geschehen. Es ist leichter / spricht Christus / daß Himmel vnd Erden vergehen / denn daß ein Titul am Gesetz falle. Deut. 27, 26.Das Gesetz aber lautet also: Verflucht sey / wer nicht alle Wort dieses Gesetzes erfüllet / daß er darnach thue. Wenn nun der Sohn Gottes im himlischen Rath spricht: Ich nehme die armen Sünder auff zu meinen Brüdern / vnd vermach jhnen / als der natürliche Sohn / das Erbe bey mir im Himmel; so antwortet der Vatter: Wer will aber den Stein auffheben / der davor liget? Da stehen die Vbertrettungen / durch welche sie / Krafft meines Bundes / zum ewigen Fluch verhafftet seyn. Was solte nun der Sohn Gottes thun? Auß grosser Liebe erbeut er sich / diesen Stein zu heben / vnd spricht: So will ich den Todt leiden / vnd durch meinen Todt der Gerechtigkeit ein gnügen thun. Wenn nun Gottes Sohn / als der Mittler deß Newen Testaments / durch seinen Todt vns von den Vbertrettungen erlöset hat / darinnen wir / Krafft deß ersten Bundes / zum ewigen Todt gefangen lagen / hat er vns / ohn Verhindernüß / das ewige Erbe bey sich im Himmel können schencken; welches sonst / von wegen der Gerechtigkeit Gottes / wäre vn-

Darumb richtet GOtt einen andern Bund auff / vnd macht ein ander Testament / das heisset das Newe Testament / oder der newe Bund / in welchem vns von newem das ewige himlische Erbe auß Gnaden verheissen wird. Der Mittler dieses Bundes ist Christus Jesus / der ewige Sohn Gottes / der nimpt vns an zu seinen Brüdern / vnd vermacht vns / als der natürliche Erbe / gleich durch ein Testament / das himlische vnd ewige Erbe frey vmbsonst / auß lauter Lieb vnd Gnad. Nun stund vns im Wege die Vbertrettung / dadurch wir / Krafft deß ersten Bundes / in den ewigen Fluch gefallen waren. So lang diß blieb / war vnmüglich die Erbschafft im Himmel zu erlangen. Denn vnmüglich ists / daß Gott Prov. 17, 15. Esai. 5, 23.nicht solte Gerechtigkeit üben. Wer dem Gottlosen recht spricht / der ist / nach Gottes Wort / ein Grewel für dem HERRN. Die Gerechtigkeit war beleidiget / der Gerechtigkeit muste ein genügen Luc. 16, 17.geschehen. Es ist leichter / spricht Christus / daß Himmel vnd Erden vergehen / denn daß ein Titul am Gesetz falle. Deut. 27, 26.Das Gesetz aber lautet also: Verflucht sey / wer nicht alle Wort dieses Gesetzes erfüllet / daß er darnach thue. Wenn nun der Sohn Gottes im himlischen Rath spricht: Ich nehme die armen Sünder auff zu meinen Brüdern / vnd vermach jhnen / als der natürliche Sohn / das Erbe bey mir im Himmel; so antwortet der Vatter: Wer will aber den Stein auffheben / der davor liget? Da stehen die Vbertrettungen / durch welche sie / Krafft meines Bundes / zum ewigen Fluch verhafftet seyn. Was solte nun der Sohn Gottes thun? Auß grosser Liebe erbeut er sich / diesen Stein zu heben / vnd spricht: So will ich den Todt leiden / vnd durch meinen Todt der Gerechtigkeit ein gnügen thun. Wenn nun Gottes Sohn / als der Mittler deß Newen Testaments / durch seinen Todt vns von den Vbertrettungen erlöset hat / darinnen wir / Krafft deß ersten Bundes / zum ewigen Todt gefangen lagen / hat er vns / ohn Verhindernüß / das ewige Erbe bey sich im Himmel können schencken; welches sonst / von wegen der Gerechtigkeit Gottes / wäre vn-

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[538/0558] Darumb richtet GOtt einen andern Bund auff / vnd macht ein ander Testament / das heisset das Newe Testament / oder der newe Bund / in welchem vns von newem das ewige himlische Erbe auß Gnaden verheissen wird. Der Mittler dieses Bundes ist Christus Jesus / der ewige Sohn Gottes / der nimpt vns an zu seinen Brüdern / vnd vermacht vns / als der natürliche Erbe / gleich durch ein Testament / das himlische vnd ewige Erbe frey vmbsonst / auß lauter Lieb vnd Gnad. Nun stund vns im Wege die Vbertrettung / dadurch wir / Krafft deß ersten Bundes / in den ewigen Fluch gefallen waren. So lang diß blieb / war vnmüglich die Erbschafft im Himmel zu erlangen. Denn vnmüglich ists / daß Gott nicht solte Gerechtigkeit üben. Wer dem Gottlosen recht spricht / der ist / nach Gottes Wort / ein Grewel für dem HERRN. Die Gerechtigkeit war beleidiget / der Gerechtigkeit muste ein genügen geschehen. Es ist leichter / spricht Christus / daß Himmel vnd Erden vergehen / denn daß ein Titul am Gesetz falle. Das Gesetz aber lautet also: Verflucht sey / wer nicht alle Wort dieses Gesetzes erfüllet / daß er darnach thue. Wenn nun der Sohn Gottes im himlischen Rath spricht: Ich nehme die armen Sünder auff zu meinen Brüdern / vnd vermach jhnen / als der natürliche Sohn / das Erbe bey mir im Himmel; so antwortet der Vatter: Wer will aber den Stein auffheben / der davor liget? Da stehen die Vbertrettungen / durch welche sie / Krafft meines Bundes / zum ewigen Fluch verhafftet seyn. Was solte nun der Sohn Gottes thun? Auß grosser Liebe erbeut er sich / diesen Stein zu heben / vnd spricht: So will ich den Todt leiden / vnd durch meinen Todt der Gerechtigkeit ein gnügen thun. Wenn nun Gottes Sohn / als der Mittler deß Newen Testaments / durch seinen Todt vns von den Vbertrettungen erlöset hat / darinnen wir / Krafft deß ersten Bundes / zum ewigen Todt gefangen lagen / hat er vns / ohn Verhindernüß / das ewige Erbe bey sich im Himmel können schencken; welches sonst / von wegen der Gerechtigkeit Gottes / wäre vn- Prov. 17, 15. Esai. 5, 23. Luc. 16, 17. Deut. 27, 26.

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 538. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/558>, abgerufen am 22.07.2024.