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Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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daß ein Christ allezeit in voller Frewde gehe / vnd vom Fleisch vnvexirt bleibe: Wir leben noch im Streit / da müssen wir vns hüten / daß wir vns nicht lassen zu Knechten machen / vnd vnsere Glieder begeben zu Dienst der Vngerechtigkeit; vnd da ja etwas versehen ist / müssen wir in rechtschaffener Bußfertigkeit zu GOtt tretten in der Noth / vnd allezeit durch Christum Gnade suchen / vnd sagen: Ach Abba / ach lieber Vatter / sey gnädig / verwirff mich nicht von deinem Angesicht.

Diß ist die kurtze Erklärung der Menschwerdung ChristiII. Status Ecclesiae Novi Testamenti. mit jhren Früchten / darauß leicht zu schliessen / was der Zustand sey deß Newen Testaments. Paulus verfasset den Schluß / vnd schreibet: Also ist nun hie kein Knecht mehr / sondern eitelV. 7. Kinder; Sinds aber Kinder / so sinds auch Erben Gottes durch Christum. Erstlich seynd wir Kinder / vnd zwar solche Kinder / die keine Knechte seyn; das ist / die nicht mehr seyn vnter dem Joch vnd Zwang der Vormündern. Hernach seynd wir auch Erben deß Himmels / vnd zwar solche Erben / die das Erbe erlangen vnd besitzen durch die freye Kindschafft / ohn allen Zwang deß Gesetzes. Denn die ohne Zuthun deß Gesetzes alleine durch Christum Gottes Kinder werden / vnd auch das Pfand der Kindschafft in jhrem Hertzen empfangen / nemblich den H. Geist / die seynd freye Kinder / vnd nicht Knechte; das ist / nicht solche Kinder / von welchen Paulus saget: So lang der Erbe ein Kind ist / ist zwischen jhm vnd einem Knecht kein Vnterscheid. Im Alten Testament wurden die Heiligen auch Kinder Gottes / nicht anders als durch Christum; aber sie waren vnter einem harten Joch / sie waren vnter den Vormündern / vnd war zwischen jhnen vnd einem Knecht kein Vnterscheid.

Darumb ist nun die Menschwerdung Christi die Zeit / darinneIII. Terminus libertatis. sich die Knechtschafft endiget / vnd die Kirche Gottes gleichsam in eine mannliche Freyheit tritt. Da solten die Kinder Gottes mit dem Gesetz nicht mehr beschweret werden. Denn das war

daß ein Christ allezeit in voller Frewde gehe / vnd vom Fleisch vnvexirt bleibe: Wir leben noch im Streit / da müssen wir vns hüten / daß wir vns nicht lassen zu Knechten machen / vnd vnsere Glieder begeben zu Dienst der Vngerechtigkeit; vnd da ja etwas versehen ist / müssen wir in rechtschaffener Bußfertigkeit zu GOtt tretten in der Noth / vnd allezeit durch Christum Gnade suchen / vnd sagen: Ach Abba / ach lieber Vatter / sey gnädig / verwirff mich nicht von deinem Angesicht.

Diß ist die kurtze Erklärung der Menschwerdung ChristiII. Status Ecclesiae Novi Testamenti. mit jhren Früchten / darauß leicht zu schliessen / was der Zustand sey deß Newen Testaments. Paulus verfasset den Schluß / vnd schreibet: Also ist nun hie kein Knecht mehr / sondern eitelV. 7. Kinder; Sinds aber Kinder / so sinds auch Erben Gottes durch Christum. Erstlich seynd wir Kinder / vnd zwar solche Kinder / die keine Knechte seyn; das ist / die nicht mehr seyn vnter dem Joch vnd Zwang der Vormündern. Hernach seynd wir auch Erben deß Himmels / vnd zwar solche Erben / die das Erbe erlangen vnd besitzen durch die freye Kindschafft / ohn allen Zwang deß Gesetzes. Denn die ohne Zuthun deß Gesetzes alleine durch Christum Gottes Kinder werden / vnd auch das Pfand der Kindschafft in jhrem Hertzen empfangen / nemblich den H. Geist / die seynd freye Kinder / vnd nicht Knechte; das ist / nicht solche Kinder / von welchen Paulus saget: So lang der Erbe ein Kind ist / ist zwischen jhm vnd einem Knecht kein Vnterscheid. Im Alten Testament wurden die Heiligen auch Kinder Gottes / nicht anders als durch Christum; aber sie waren vnter einem harten Joch / sie waren vnter den Vormündern / vnd war zwischen jhnen vnd einem Knecht kein Vnterscheid.

Darumb ist nun die Menschwerdung Christi die Zeit / darinneIII. Terminus libertatis. sich die Knechtschafft endiget / vnd die Kirche Gottes gleichsam in eine mannliche Freyheit tritt. Da solten die Kinder Gottes mit dem Gesetz nicht mehr beschweret werden. Denn das war

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[151/0171] daß ein Christ allezeit in voller Frewde gehe / vnd vom Fleisch vnvexirt bleibe: Wir leben noch im Streit / da müssen wir vns hüten / daß wir vns nicht lassen zu Knechten machen / vnd vnsere Glieder begeben zu Dienst der Vngerechtigkeit; vnd da ja etwas versehen ist / müssen wir in rechtschaffener Bußfertigkeit zu GOtt tretten in der Noth / vnd allezeit durch Christum Gnade suchen / vnd sagen: Ach Abba / ach lieber Vatter / sey gnädig / verwirff mich nicht von deinem Angesicht. Diß ist die kurtze Erklärung der Menschwerdung Christi mit jhren Früchten / darauß leicht zu schliessen / was der Zustand sey deß Newen Testaments. Paulus verfasset den Schluß / vnd schreibet: Also ist nun hie kein Knecht mehr / sondern eitel Kinder; Sinds aber Kinder / so sinds auch Erben Gottes durch Christum. Erstlich seynd wir Kinder / vnd zwar solche Kinder / die keine Knechte seyn; das ist / die nicht mehr seyn vnter dem Joch vnd Zwang der Vormündern. Hernach seynd wir auch Erben deß Himmels / vnd zwar solche Erben / die das Erbe erlangen vnd besitzen durch die freye Kindschafft / ohn allen Zwang deß Gesetzes. Denn die ohne Zuthun deß Gesetzes alleine durch Christum Gottes Kinder werden / vnd auch das Pfand der Kindschafft in jhrem Hertzen empfangen / nemblich den H. Geist / die seynd freye Kinder / vnd nicht Knechte; das ist / nicht solche Kinder / von welchen Paulus saget: So lang der Erbe ein Kind ist / ist zwischen jhm vnd einem Knecht kein Vnterscheid. Im Alten Testament wurden die Heiligen auch Kinder Gottes / nicht anders als durch Christum; aber sie waren vnter einem harten Joch / sie waren vnter den Vormündern / vnd war zwischen jhnen vnd einem Knecht kein Vnterscheid. II. Status Ecclesiae Novi Testamenti. V. 7. Darumb ist nun die Menschwerdung Christi die Zeit / darinne sich die Knechtschafft endiget / vnd die Kirche Gottes gleichsam in eine mannliche Freyheit tritt. Da solten die Kinder Gottes mit dem Gesetz nicht mehr beschweret werden. Denn das war III. Terminus libertatis.

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/171>, abgerufen am 24.11.2024.