Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

Bild:
<< vorherige Seite

Freyheit. Denn GOtt hat seiner Kirchen zweyerley Zeit bestimmet; die erste ist die Zeit deß Alten Testaments / darinnen die Glaubigen zwar die himlische Seligkeit hatten / durch Christum / als der künfftig kommen solte; doch waren sie angebunden an vielfältige Satzungen / Ceremonien / Opffern / Reinigungen / Tage vnd Fasten. Die andere Zeit / ist die Zeit deß Newen Testaments / darinnen wir frey seyn / vnd nicht angebunden an die Satzungen Mosis. Beyder Zeit Zustand wird hie beschrieben.

In specie 1. De minorennitate Ecclesiae sub tutoribus.

Auff das Jüdische Volck vor Christi Geburt / gehets das Paulus spricht: So lange der Erbe ein Kind ist / so ist vnter jhm vnd einem Knechte kein Vnterscheid / ob er wol ein Herr ist aller Güter; sondern er ist vnter den Vormunden 1. Quae sit ibi Ecclesia comparata infanti.vnd Pflegern / biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter: Also auch wir / da wir Kinder waren / waren wir gefangen vnter den eusserlichen Satzungen. Fürsichtig vnd wolbedacht redet Paulus / vnd spricht zu den Galatern / die mehrentheil Heyden waren / nicht also: Ihr waret Kinder / jhr waret gefangen vnter dem Gesetz; sondern Wir / nemblich das Jüdische Volck. Von dem Zustand der Heyden zur selbigen V. 8.Zeit redet er also: Zu der Zeit erkantet jhr Gott nicht / vnd dienet denen / die von Natur nicht Götter waren. So ist nun das Israelitische Volck / die Kirche Christi in der Kindheit. Denn ein Kind gedenckt vnd redet wie ein Kind. Ein Mann gedenckt vnd redet wie ein Mann. Nun war das Erkäntnüß von Christo / von der Menschwerdung deß Sohns Gottes / vnd seiner Erlösung zur Zeit Altes Testaments fast kindisch / gegen der jetzigen Offenbarung / sie wurden durch die eusserliche Satzungen / als durch den ersten Anfang Christliches Glaubens / in Fürbilden vnterwiesen. Solch kindisch Erkäntnüß ließ sich sehen in der Hoffnung vnserer Großmutter Eva / denn sie hatte zwar diese

Freyheit. Denn GOtt hat seiner Kirchen zweyerley Zeit bestimmet; die erste ist die Zeit deß Alten Testaments / darinnen die Glaubigen zwar die himlische Seligkeit hatten / durch Christum / als der künfftig kommen solte; doch waren sie angebunden an vielfältige Satzungen / Ceremonien / Opffern / Reinigungen / Tage vnd Fasten. Die andere Zeit / ist die Zeit deß Newen Testaments / darinnen wir frey seyn / vnd nicht angebunden an die Satzungen Mosis. Beyder Zeit Zustand wird hie beschrieben.

In specie 1. De minorennitate Ecclesiae sub tutoribus.

Auff das Jüdische Volck vor Christi Geburt / gehets das Paulus spricht: So lange der Erbe ein Kind ist / so ist vnter jhm vnd einem Knechte kein Vnterscheid / ob er wol ein Herr ist aller Güter; sondern er ist vnter den Vormunden 1. Quae sit ibi Ecclesia comparata infanti.vnd Pflegern / biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter: Also auch wir / da wir Kinder waren / waren wir gefangen vnter den eusserlichen Satzungen. Fürsichtig vnd wolbedacht redet Paulus / vnd spricht zu den Galatern / die mehrentheil Heyden waren / nicht also: Ihr waret Kinder / jhr waret gefangen vnter dem Gesetz; sondern Wir / nemblich das Jüdische Volck. Von dem Zustand der Heyden zur selbigen V. 8.Zeit redet er also: Zu der Zeit erkantet jhr Gott nicht / vnd dienet denen / die von Natur nicht Götter waren. So ist nun das Israelitische Volck / die Kirche Christi in der Kindheit. Denn ein Kind gedenckt vnd redet wie ein Kind. Ein Mann gedenckt vnd redet wie ein Mann. Nun war das Erkäntnüß von Christo / von der Menschwerdung deß Sohns Gottes / vnd seiner Erlösung zur Zeit Altes Testaments fast kindisch / gegen der jetzigen Offenbarung / sie wurden durch die eusserliche Satzungen / als durch den ersten Anfang Christliches Glaubens / in Fürbilden vnterwiesen. Solch kindisch Erkäntnüß ließ sich sehen in der Hoffnung vnserer Großmutter Eva / denn sie hatte zwar diese

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0162" n="142"/>
Freyheit. Denn GOtt hat seiner Kirchen zweyerley Zeit bestimmet;                      die erste ist die Zeit deß Alten Testaments / darinnen die Glaubigen zwar die                      himlische Seligkeit hatten / durch Christum / als der künfftig kommen solte;                      doch waren sie angebunden an vielfältige Satzungen / Ceremonien / Opffern /                      Reinigungen / Tage vnd Fasten. Die andere Zeit / ist die Zeit deß Newen                      Testaments / darinnen wir frey seyn / vnd nicht angebunden an die Satzungen                      Mosis. Beyder Zeit Zustand wird hie beschrieben.</p>
        <note place="left">In specie 1. De minorennitate Ecclesiae sub                      tutoribus.</note>
        <p>Auff das Jüdische Volck vor Christi Geburt / gehets das Paulus spricht: So lange                      der Erbe ein Kind ist / so ist vnter jhm vnd einem Knechte kein Vnterscheid / ob                      er wol ein Herr ist aller Güter; sondern er ist vnter den Vormunden <note place="left">1. Quae sit ibi Ecclesia comparata infanti.</note>vnd                      Pflegern / biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter: Also auch wir / da wir Kinder                      waren / waren wir gefangen vnter den eusserlichen Satzungen. Fürsichtig vnd                      wolbedacht redet Paulus / vnd spricht zu den Galatern / die mehrentheil Heyden                      waren / nicht also: Ihr waret Kinder / jhr waret gefangen vnter dem Gesetz;                      sondern Wir / nemblich das Jüdische Volck. Von dem Zustand der Heyden zur                      selbigen <note place="left">V. 8.</note>Zeit redet er also: Zu der Zeit                      erkantet jhr Gott nicht / vnd dienet denen / die von Natur nicht Götter waren.                      So ist nun das Israelitische Volck / die Kirche Christi in der Kindheit. Denn                      ein Kind gedenckt vnd redet wie ein Kind. Ein Mann gedenckt vnd redet wie ein                      Mann. Nun war das Erkäntnüß von Christo / von der Menschwerdung deß Sohns Gottes                      / vnd seiner Erlösung zur Zeit Altes Testaments fast kindisch / gegen der                      jetzigen Offenbarung / sie wurden durch die eusserliche Satzungen / als durch                      den ersten Anfang Christliches Glaubens / in Fürbilden vnterwiesen. Solch                      kindisch Erkäntnüß ließ sich sehen in der Hoffnung vnserer Großmutter Eva / denn                      sie hatte zwar diese
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[142/0162] Freyheit. Denn GOtt hat seiner Kirchen zweyerley Zeit bestimmet; die erste ist die Zeit deß Alten Testaments / darinnen die Glaubigen zwar die himlische Seligkeit hatten / durch Christum / als der künfftig kommen solte; doch waren sie angebunden an vielfältige Satzungen / Ceremonien / Opffern / Reinigungen / Tage vnd Fasten. Die andere Zeit / ist die Zeit deß Newen Testaments / darinnen wir frey seyn / vnd nicht angebunden an die Satzungen Mosis. Beyder Zeit Zustand wird hie beschrieben. Auff das Jüdische Volck vor Christi Geburt / gehets das Paulus spricht: So lange der Erbe ein Kind ist / so ist vnter jhm vnd einem Knechte kein Vnterscheid / ob er wol ein Herr ist aller Güter; sondern er ist vnter den Vormunden vnd Pflegern / biß auff die bestimpte Zeit vom Vatter: Also auch wir / da wir Kinder waren / waren wir gefangen vnter den eusserlichen Satzungen. Fürsichtig vnd wolbedacht redet Paulus / vnd spricht zu den Galatern / die mehrentheil Heyden waren / nicht also: Ihr waret Kinder / jhr waret gefangen vnter dem Gesetz; sondern Wir / nemblich das Jüdische Volck. Von dem Zustand der Heyden zur selbigen Zeit redet er also: Zu der Zeit erkantet jhr Gott nicht / vnd dienet denen / die von Natur nicht Götter waren. So ist nun das Israelitische Volck / die Kirche Christi in der Kindheit. Denn ein Kind gedenckt vnd redet wie ein Kind. Ein Mann gedenckt vnd redet wie ein Mann. Nun war das Erkäntnüß von Christo / von der Menschwerdung deß Sohns Gottes / vnd seiner Erlösung zur Zeit Altes Testaments fast kindisch / gegen der jetzigen Offenbarung / sie wurden durch die eusserliche Satzungen / als durch den ersten Anfang Christliches Glaubens / in Fürbilden vnterwiesen. Solch kindisch Erkäntnüß ließ sich sehen in der Hoffnung vnserer Großmutter Eva / denn sie hatte zwar diese 1. Quae sit ibi Ecclesia comparata infanti. V. 8.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/162
Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/162>, abgerufen am 24.11.2024.