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Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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vnd gesandt seinen Sohn zur Versöhnung für vnsere Sünde. Sehet / welch eine Liebe hat vns der Vatter erzeiget / daß wir Gottes Kinder seyn sollen! Wer aber von GOtt / als ein Kind / geliebet wird / der kan nicht im Todte bleiben / sondern er findet in Gott das ewige Leben. Seynd wir Kinder / so seynd wir Erben / Gottes Erben / vnd Miterben Christi.

Es haben zwar auch die vnwiedergebornen Heyden Liebe geübet / vnd vielen Leuten gutes gethan; aber das ist noch nicht eine Christliche Liebe gewesen; denn wo ist ein solcher Heyde gewesen / der auß brünstiger Liebe gegen GOtt / angezündet durch die Erkäntnüß der seligmachenden Liebe in Gott / gegen allen Menschen ein geneigtes liebreiches Hertz trage / das begierig ist / allen Menschen vmb Gottes willen gutes zu thun / vnd denselben zu helffen in allen Leibesnöthen? Denen sie fleischlicher weise gewogen gewesen / denen haben sie auch gutes gethan / aber nicht allen Menschen / auch nicht den Feinden / auch nicht von Hertzen grund / auch nicht vmb der Liebe Gottes willen / sondern vmb Ruhms willen. Darumb bleibet die recht Christliche Liebe ein Anzeigung der Wiedergeburt. Wo die Wiedergeburt ist / da folget Liebe; vnd wo Liebe ist gegen dem Nechsten / da ist gewiß die Wiedergeburt.

Also ist hingegen auch wahr; wo keine Liebe gegen dem Nechsten ist / da ist auch keine newe Geburt. Denn wer den Bruder nicht liebet / sondern jhn hasset / der bleibet im Todt; denn er ist ein Todtschläger / vnd jhr wisset / daß ein Todtschläger hat nicht das ewige Leben bey jhm bleibend. Ist ein rechter Donnerschlag für alle / die sich Christen rühmen / vnd keine Liebe haben. Es ist dürr vnd klar beschlossen: Er bleibt im Todt / im alten Cainischen Wesen erstarret / ohn Fühlung göttlicher Gnade. Die Vrsach / denn er ist ein Todtschläger; Wer keine Liebe übet / sondern seinen Nechsten hasset / der ist ein Todtschläger für Gottes Gericht / nicht besser als der Bruder-

vnd gesandt seinen Sohn zur Versöhnung für vnsere Sünde. Sehet / welch eine Liebe hat vns der Vatter erzeiget / daß wir Gottes Kinder seyn sollen! Wer aber von GOtt / als ein Kind / geliebet wird / der kan nicht im Todte bleiben / sondern er findet in Gott das ewige Leben. Seynd wir Kinder / so seynd wir Erben / Gottes Erben / vnd Miterben Christi.

Es haben zwar auch die vnwiedergebornen Heyden Liebe geübet / vnd vielen Leuten gutes gethan; aber das ist noch nicht eine Christliche Liebe gewesen; denn wo ist ein solcher Heyde gewesen / der auß brünstiger Liebe gegen GOtt / angezündet durch die Erkäntnüß der seligmachenden Liebe in Gott / gegen allen Menschen ein geneigtes liebreiches Hertz trage / das begierig ist / allen Menschen vmb Gottes willen gutes zu thun / vnd denselben zu helffen in allen Leibesnöthen? Denen sie fleischlicher weise gewogen gewesen / denen haben sie auch gutes gethan / aber nicht allen Menschen / auch nicht den Feinden / auch nicht von Hertzen grund / auch nicht vmb der Liebe Gottes willen / sondern vmb Ruhms willen. Darumb bleibet die recht Christliche Liebe ein Anzeigung der Wiedergeburt. Wo die Wiedergeburt ist / da folget Liebe; vnd wo Liebe ist gegen dem Nechsten / da ist gewiß die Wiedergeburt.

Also ist hingegen auch wahr; wo keine Liebe gegen dem Nechsten ist / da ist auch keine newe Geburt. Denn wer den Bruder nicht liebet / sondern jhn hasset / der bleibet im Todt; denn er ist ein Todtschläger / vnd jhr wisset / daß ein Todtschläger hat nicht das ewige Leben bey jhm bleibend. Ist ein rechter Donnerschlag für alle / die sich Christen rühmen / vnd keine Liebe haben. Es ist dürr vnd klar beschlossen: Er bleibt im Todt / im alten Cainischen Wesen erstarret / ohn Fühlung göttlicher Gnade. Die Vrsach / denn er ist ein Todtschläger; Wer keine Liebe übet / sondern seinen Nechsten hasset / der ist ein Todtschläger für Gottes Gericht / nicht besser als der Bruder-

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[49/0065] vnd gesandt seinen Sohn zur Versöhnung für vnsere Sünde. Sehet / welch eine Liebe hat vns der Vatter erzeiget / daß wir Gottes Kinder seyn sollen! Wer aber von GOtt / als ein Kind / geliebet wird / der kan nicht im Todte bleiben / sondern er findet in Gott das ewige Leben. Seynd wir Kinder / so seynd wir Erben / Gottes Erben / vnd Miterben Christi. Es haben zwar auch die vnwiedergebornen Heyden Liebe geübet / vnd vielen Leuten gutes gethan; aber das ist noch nicht eine Christliche Liebe gewesen; denn wo ist ein solcher Heyde gewesen / der auß brünstiger Liebe gegen GOtt / angezündet durch die Erkäntnüß der seligmachenden Liebe in Gott / gegen allen Menschen ein geneigtes liebreiches Hertz trage / das begierig ist / allen Menschen vmb Gottes willen gutes zu thun / vnd denselben zu helffen in allen Leibesnöthen? Denen sie fleischlicher weise gewogen gewesen / denen haben sie auch gutes gethan / aber nicht allen Menschen / auch nicht den Feinden / auch nicht von Hertzen grund / auch nicht vmb der Liebe Gottes willen / sondern vmb Ruhms willen. Darumb bleibet die recht Christliche Liebe ein Anzeigung der Wiedergeburt. Wo die Wiedergeburt ist / da folget Liebe; vnd wo Liebe ist gegen dem Nechsten / da ist gewiß die Wiedergeburt. Also ist hingegen auch wahr; wo keine Liebe gegen dem Nechsten ist / da ist auch keine newe Geburt. Denn wer den Bruder nicht liebet / sondern jhn hasset / der bleibet im Todt; denn er ist ein Todtschläger / vnd jhr wisset / daß ein Todtschläger hat nicht das ewige Leben bey jhm bleibend. Ist ein rechter Donnerschlag für alle / die sich Christen rühmen / vnd keine Liebe haben. Es ist dürr vnd klar beschlossen: Er bleibt im Todt / im alten Cainischen Wesen erstarret / ohn Fühlung göttlicher Gnade. Die Vrsach / denn er ist ein Todtschläger; Wer keine Liebe übet / sondern seinen Nechsten hasset / der ist ein Todtschläger für Gottes Gericht / nicht besser als der Bruder-

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/65>, abgerufen am 18.04.2024.