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Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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die auß dem Stamm Davids erwartet ward / nicht verhindern. Doch will auch der Prophet hiemit andeuten / daß wann diese Wunder-Empfängnuß damals schon ins Werck gerichtet were / die feindselige Könige bey jhrem eygnen Lande nicht so lange bleiben wurden / biß daß der Knabe hätte können recht mündig werden.

So ists auch ergangen. Dann ehe Achas das vierdte Jahr seines Königreichs vollendet hatte / seynd die beyde Könige vmbgebracht worden. Dann es seynd doch nur alle Feinde GOttes vnd2. Reg. 15. 29. 30. C. 16, 9. Esa. 7, 4. seiner Kirchen rauchende Löschbrände / wie sie der HERR nennet / die zwar zischen / vnd einen dicken Rauch von sich geben / der einen ängstige vnd in die Augen beisse / aber verbrennen vnnd verzehren können sie nicht.

Wie nun dem Volck Juda die künfftige MenschwerdungDoctrinni. vnd Geburt dessen / der da heißt GOtt mit vns / zum Zeichen fürgesetzet der Errettung / so bleibt noch allezeit dieselbe Menschwerdung deß Sohns GOttes das Gnadenzeichen bey seiner Gemeine / vnd allen Glaubigen / daß GOtt sie in keiner Trübsal wird stecken vnd vmbkommen lassen.

Hie haben wir vns vorauß zuerinnern / wie die GemeinePropos. 1. Ecclesia inprimis afflictioni est subjecta. 1. Pet. 4. 17 Christi für allen andern Menschen der Trübsal vnterworffen sey. Dann GOtt lässet seinem Volck nicht freyen Willen zu sündigen / sondern züchtiget sie bey Zeit / vnnd straffet sie viel ehe als die Heyden / damit sie nicht gantz wild werden. 1. Petr. 4. Capitel. Das Gericht muß anfahen am Hause GOttes. Solches ist für gebildet im Ezechiel am 9. Da die Verderber außgeschicketEzech, 9, 66 werden / mit solchem Befehl: Erwürget beyde / Alte / Jünglinge / Jungfrawen / Kinder vnnd Weiber / alles todt. Fahet aber an an meinem Heyligthumb. Da geschichts daß in gemeinen Landtplagen die Frommen mit Noth leyden.

die auß dem Stamm Davids erwartet ward / nicht verhindern. Doch will auch der Prophet hiemit andeuten / daß wann diese Wunder-Empfängnuß damals schon ins Werck gerichtet were / die feindselige Könige bey jhrem eygnen Lande nicht so lange bleiben wurden / biß daß der Knabe hätte können recht mündig werden.

So ists auch ergangen. Dann ehe Achas das vierdte Jahr seines Königreichs vollendet hatte / seynd die beyde Könige vmbgebracht worden. Dann es seynd doch nur alle Feinde GOttes vnd2. Reg. 15. 29. 30. C. 16, 9. Esa. 7, 4. seiner Kirchen rauchende Löschbrände / wie sie der HERR nennet / die zwar zischen / vnd einen dicken Rauch von sich geben / der einen ängstige vnd in die Augen beisse / aber verbrennen vnnd verzehren können sie nicht.

Wie nun dem Volck Juda die künfftige MenschwerdungDoctrinni. vnd Geburt dessen / der da heißt GOtt mit vns / zum Zeichen fürgesetzet der Errettung / so bleibt noch allezeit dieselbe Menschwerdung deß Sohns GOttes das Gnadenzeichen bey seiner Gemeine / vnd allen Glaubigen / daß GOtt sie in keiner Trübsal wird stecken vnd vmbkommen lassen.

Hie haben wir vns vorauß zuerinnern / wie die GemeinePropos. 1. Ecclesia inprimis afflictioni est subjecta. 1. Pet. 4. 17 Christi für allen andern Menschen der Trübsal vnterworffen sey. Dann GOtt lässet seinem Volck nicht freyen Willen zu sündigen / sondern züchtiget sie bey Zeit / vnnd straffet sie viel ehe als die Heyden / damit sie nicht gantz wild werden. 1. Petr. 4. Capitel. Das Gericht muß anfahen am Hause GOttes. Solches ist für gebildet im Ezechiel am 9. Da die Verderber außgeschicketEzech, 9, 66 werden / mit solchem Befehl: Erwürget beyde / Alte / Jünglinge / Jungfrawen / Kinder vnnd Weiber / alles todt. Fahet aber an an meinem Heyligthumb. Da geschichts daß in gemeinen Landtplagen die Frommen mit Noth leyden.

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[607/0623] die auß dem Stamm Davids erwartet ward / nicht verhindern. Doch will auch der Prophet hiemit andeuten / daß wann diese Wunder-Empfängnuß damals schon ins Werck gerichtet were / die feindselige Könige bey jhrem eygnen Lande nicht so lange bleiben wurden / biß daß der Knabe hätte können recht mündig werden. So ists auch ergangen. Dann ehe Achas das vierdte Jahr seines Königreichs vollendet hatte / seynd die beyde Könige vmbgebracht worden. Dann es seynd doch nur alle Feinde GOttes vnd seiner Kirchen rauchende Löschbrände / wie sie der HERR nennet / die zwar zischen / vnd einen dicken Rauch von sich geben / der einen ängstige vnd in die Augen beisse / aber verbrennen vnnd verzehren können sie nicht. 2. Reg. 15. 29. 30. C. 16, 9. Esa. 7, 4. Wie nun dem Volck Juda die künfftige Menschwerdung vnd Geburt dessen / der da heißt GOtt mit vns / zum Zeichen fürgesetzet der Errettung / so bleibt noch allezeit dieselbe Menschwerdung deß Sohns GOttes das Gnadenzeichen bey seiner Gemeine / vnd allen Glaubigen / daß GOtt sie in keiner Trübsal wird stecken vnd vmbkommen lassen. Doctrinni. Hie haben wir vns vorauß zuerinnern / wie die Gemeine Christi für allen andern Menschen der Trübsal vnterworffen sey. Dann GOtt lässet seinem Volck nicht freyen Willen zu sündigen / sondern züchtiget sie bey Zeit / vnnd straffet sie viel ehe als die Heyden / damit sie nicht gantz wild werden. 1. Petr. 4. Capitel. Das Gericht muß anfahen am Hause GOttes. Solches ist für gebildet im Ezechiel am 9. Da die Verderber außgeschicket werden / mit solchem Befehl: Erwürget beyde / Alte / Jünglinge / Jungfrawen / Kinder vnnd Weiber / alles todt. Fahet aber an an meinem Heyligthumb. Da geschichts daß in gemeinen Landtplagen die Frommen mit Noth leyden. Propos. 1. Ecclesia inprimis afflictioni est subjecta. 1. Pet. 4. 17 Ezech, 9, 66

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 607. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/623>, abgerufen am 22.11.2024.