Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

Bild:
<< vorherige Seite

Verträglichkeit in vielen Wiederwillen / auch wann wirs wol rechen können / vnnd das alles mit Frewden. Dann vnser höchstes Verlangen ist / daß wir allenthalben nur einen wolmeinenden vnd liebhabenden GOtt im Himmel behalten.

Letzlich 5. gehöret auch zur geistlichen Weißheit die Dancksagung:5. Gratiarun actio. Daß jhr Dancksaget dem Vatter der vns tüchtig gemacht hat zu dem Erbtheyl der Heyligen imV, 12. 13. 14. Liecht / welcher vns errettet hat von der Obrigkeit der Finsternuß / vnd hat vns versetzet in das Reich seines lieben Sohns. An welchem wir haben die Erlösung durch sein Blut / nemlich die Vergebung der Sünden.

Wann wir viel nach der Weißheit GOttes gethan / müssenObjectum gratiarum actionis dupliciter desctzibitur. 1. per aptitudinen ad haereditaten Sanctorun in luce. wir doch dabey erkennen daß es nur Gnade sey / vnd GOTT die Ehre geben / der vns gebracht hat von der Finsternuß zu seinem herrlichen Liecht. Es ist ja wol viele / dafür man GOtt dancken solle / Macht / Reichthumb / Geschickligkeit / Erfahrung / vnnd dergleichen / aber das ist nicht das fürnembste / dieses aber ists / welches wir jmmer mit danckbarem Hertzen rühmen sollen / daß Gott vns tüchtig gemacht hat zu dem Erbtheyl der Heyligen im Liecht: das ist / zur ewigen Seligkeit.

Die ewige Seligkeit ist ein Erbe der Kinder GOttes / vnd nicht ein Verdienst der Wercke / denn auch ein kleines vnerzogenes Kind / ob es schon dem Vatter wenig Nutzen geschafft / eben so viel Theyl am Erbe hat / als die grossen / die dem Vatter nutzlich in Haußhaltung gewesen seyn. Wie solches fürgebildet in dem verlornen Sohn / der sein vätterlich Gut verschwendet / welchem der Vatter einen Zugang gab zu dem gantzen Erbtheyl / nicht weniger als dem ältesten Sohn / der seines Vattern Hause mit fleissiger Auffsicht nutzlich gewesen war. Diß himmlische Erbe / ist ein Erbe im Liecht / das ist in Heyligkeit vnnd Gerechtigkeit /

Verträglichkeit in vielen Wiederwillen / auch wann wirs wol rechen können / vnnd das alles mit Frewden. Dann vnser höchstes Verlangen ist / daß wir allenthalben nur einen wolmeinenden vnd liebhabenden GOtt im Himmel behalten.

Letzlich 5. gehöret auch zur geistlichen Weißheit die Dancksagung:5. Gratiarũ actio. Daß jhr Dancksaget dem Vatter der vns tüchtig gemacht hat zu dem Erbtheyl der Heyligen imV, 12. 13. 14. Liecht / welcher vns errettet hat võ der Obrigkeit der Finsternuß / vnd hat vns versetzet in das Reich seines lieben Sohns. An welchem wir haben die Erlösung durch sein Blut / nemlich die Vergebung der Sünden.

Wann wir viel nach der Weißheit GOttes gethan / müssenObjectum gratiarum actionis dupliciter desctzibitur. 1. per aptitudinẽ ad haereditatẽ Sanctorũ in luce. wir doch dabey erkennen daß es nur Gnade sey / vnd GOTT die Ehre gebẽ / der vns gebracht hat von der Finsternuß zu seinem herrlichen Liecht. Es ist ja wol viele / dafür man GOtt dancken solle / Macht / Reichthumb / Geschickligkeit / Erfahrung / vnnd dergleichen / aber das ist nicht das fürnembste / dieses aber ists / welches wir jmmer mit danckbarem Hertzen rühmen sollen / daß Gott vns tüchtig gemacht hat zu dem Erbtheyl der Heyligen im Liecht: das ist / zur ewigen Seligkeit.

Die ewige Seligkeit ist ein Erbe der Kinder GOttes / vnd nicht ein Verdienst der Wercke / denn auch ein kleines vnerzogenes Kind / ob es schon dem Vatter wenig Nutzen geschafft / eben so viel Theyl am Erbe hat / als die grossen / die dem Vatter nutzlich in Haußhaltung gewesen seyn. Wie solches fürgebildet in dem verlornen Sohn / der sein vätterlich Gut verschwendet / welchem der Vatter einen Zugang gab zu dem gantzen Erbtheyl / nicht weniger als dem ältesten Sohn / der seines Vattern Hause mit fleissiger Auffsicht nutzlich gewesen war. Diß himmlische Erbe / ist ein Erbe im Liecht / das ist in Heyligkeit vnnd Gerechtigkeit /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0517" n="501"/>
Verträglichkeit in vielen Wiederwillen / auch wann wirs wol rechen können / vnnd                      das alles mit Frewden. Dann vnser höchstes Verlangen ist / daß wir allenthalben                      nur einen wolmeinenden vnd liebhabenden GOtt im Himmel behalten.</p>
        <p>Letzlich 5. gehöret auch zur geistlichen Weißheit die Dancksagung:<note place="right">5. Gratiaru&#x0303; actio.</note> Daß jhr                      Dancksaget dem Vatter der vns tüchtig gemacht hat zu dem Erbtheyl der Heyligen                          im<note place="right">V, 12. 13. 14.</note> Liecht / welcher vns                      errettet hat vo&#x0303; der Obrigkeit der Finsternuß / vnd hat vns                      versetzet in das Reich seines lieben Sohns. An welchem wir haben die Erlösung                      durch sein Blut / nemlich die Vergebung der Sünden.</p>
        <p>Wann wir viel nach der Weißheit GOttes gethan / müssen<note place="right">Objectum gratiarum actionis dupliciter desctzibitur. 1. per aptitudine&#x0303; ad haereditate&#x0303; Sanctoru&#x0303; in                          luce.</note> wir doch dabey erkennen daß es nur Gnade sey / vnd GOTT die                      Ehre gebe&#x0303; / der vns gebracht hat von der Finsternuß zu seinem                      herrlichen Liecht. Es ist ja wol viele / dafür man GOtt dancken solle / Macht /                      Reichthumb / Geschickligkeit / Erfahrung / vnnd dergleichen / aber das ist nicht                      das fürnembste / dieses aber ists / welches wir jmmer mit danckbarem Hertzen                      rühmen sollen / daß Gott vns tüchtig gemacht hat zu dem Erbtheyl der Heyligen im                      Liecht: das ist / zur ewigen Seligkeit.</p>
        <p>Die ewige Seligkeit ist ein Erbe der Kinder GOttes / vnd nicht ein Verdienst der                      Wercke / denn auch ein kleines vnerzogenes Kind / ob es schon dem Vatter wenig                      Nutzen geschafft / eben so viel Theyl am Erbe hat / als die grossen / die dem                      Vatter nutzlich in Haußhaltung gewesen seyn. Wie solches fürgebildet in dem                      verlornen Sohn / der sein vätterlich Gut verschwendet / welchem der Vatter einen                      Zugang gab zu dem gantzen Erbtheyl / nicht weniger als dem ältesten Sohn / der                      seines Vattern Hause mit fleissiger Auffsicht nutzlich gewesen war. Diß                      himmlische Erbe / ist ein Erbe im Liecht / das ist in Heyligkeit vnnd                      Gerechtigkeit /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[501/0517] Verträglichkeit in vielen Wiederwillen / auch wann wirs wol rechen können / vnnd das alles mit Frewden. Dann vnser höchstes Verlangen ist / daß wir allenthalben nur einen wolmeinenden vnd liebhabenden GOtt im Himmel behalten. Letzlich 5. gehöret auch zur geistlichen Weißheit die Dancksagung: Daß jhr Dancksaget dem Vatter der vns tüchtig gemacht hat zu dem Erbtheyl der Heyligen im Liecht / welcher vns errettet hat võ der Obrigkeit der Finsternuß / vnd hat vns versetzet in das Reich seines lieben Sohns. An welchem wir haben die Erlösung durch sein Blut / nemlich die Vergebung der Sünden. 5. Gratiarũ actio. V, 12. 13. 14. Wann wir viel nach der Weißheit GOttes gethan / müssen wir doch dabey erkennen daß es nur Gnade sey / vnd GOTT die Ehre gebẽ / der vns gebracht hat von der Finsternuß zu seinem herrlichen Liecht. Es ist ja wol viele / dafür man GOtt dancken solle / Macht / Reichthumb / Geschickligkeit / Erfahrung / vnnd dergleichen / aber das ist nicht das fürnembste / dieses aber ists / welches wir jmmer mit danckbarem Hertzen rühmen sollen / daß Gott vns tüchtig gemacht hat zu dem Erbtheyl der Heyligen im Liecht: das ist / zur ewigen Seligkeit. Objectum gratiarum actionis dupliciter desctzibitur. 1. per aptitudinẽ ad haereditatẽ Sanctorũ in luce. Die ewige Seligkeit ist ein Erbe der Kinder GOttes / vnd nicht ein Verdienst der Wercke / denn auch ein kleines vnerzogenes Kind / ob es schon dem Vatter wenig Nutzen geschafft / eben so viel Theyl am Erbe hat / als die grossen / die dem Vatter nutzlich in Haußhaltung gewesen seyn. Wie solches fürgebildet in dem verlornen Sohn / der sein vätterlich Gut verschwendet / welchem der Vatter einen Zugang gab zu dem gantzen Erbtheyl / nicht weniger als dem ältesten Sohn / der seines Vattern Hause mit fleissiger Auffsicht nutzlich gewesen war. Diß himmlische Erbe / ist ein Erbe im Liecht / das ist in Heyligkeit vnnd Gerechtigkeit /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/517
Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 501. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/517>, abgerufen am 10.05.2024.