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Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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Verträglichkeit in vielen Wiederwillen / auch wann wirs wol rechen können / vnnd das alles mit Frewden. Dann vnser höchstes Verlangen ist / daß wir allenthalben nur einen wolmeinenden vnd liebhabenden GOtt im Himmel behalten.

Letzlich 5. gehöret auch zur geistlichen Weißheit die Dancksagung:5. Gratiarun actio. Daß jhr Dancksaget dem Vatter der vns tüchtig gemacht hat zu dem Erbtheyl der Heyligen imV, 12. 13. 14. Liecht / welcher vns errettet hat von der Obrigkeit der Finsternuß / vnd hat vns versetzet in das Reich seines lieben Sohns. An welchem wir haben die Erlösung durch sein Blut / nemlich die Vergebung der Sünden.

Wann wir viel nach der Weißheit GOttes gethan / müssenObjectum gratiarum actionis dupliciter desctzibitur. 1. per aptitudinen ad haereditaten Sanctorun in luce. wir doch dabey erkennen daß es nur Gnade sey / vnd GOTT die Ehre geben / der vns gebracht hat von der Finsternuß zu seinem herrlichen Liecht. Es ist ja wol viele / dafür man GOtt dancken solle / Macht / Reichthumb / Geschickligkeit / Erfahrung / vnnd dergleichen / aber das ist nicht das fürnembste / dieses aber ists / welches wir jmmer mit danckbarem Hertzen rühmen sollen / daß Gott vns tüchtig gemacht hat zu dem Erbtheyl der Heyligen im Liecht: das ist / zur ewigen Seligkeit.

Die ewige Seligkeit ist ein Erbe der Kinder GOttes / vnd nicht ein Verdienst der Wercke / denn auch ein kleines vnerzogenes Kind / ob es schon dem Vatter wenig Nutzen geschafft / eben so viel Theyl am Erbe hat / als die grossen / die dem Vatter nutzlich in Haußhaltung gewesen seyn. Wie solches fürgebildet in dem verlornen Sohn / der sein vätterlich Gut verschwendet / welchem der Vatter einen Zugang gab zu dem gantzen Erbtheyl / nicht weniger als dem ältesten Sohn / der seines Vattern Hause mit fleissiger Auffsicht nutzlich gewesen war. Diß himmlische Erbe / ist ein Erbe im Liecht / das ist in Heyligkeit vnnd Gerechtigkeit /

Verträglichkeit in vielen Wiederwillen / auch wann wirs wol rechen können / vnnd das alles mit Frewden. Dann vnser höchstes Verlangen ist / daß wir allenthalben nur einen wolmeinenden vnd liebhabenden GOtt im Himmel behalten.

Letzlich 5. gehöret auch zur geistlichen Weißheit die Dancksagung:5. Gratiarũ actio. Daß jhr Dancksaget dem Vatter der vns tüchtig gemacht hat zu dem Erbtheyl der Heyligen imV, 12. 13. 14. Liecht / welcher vns errettet hat võ der Obrigkeit der Finsternuß / vnd hat vns versetzet in das Reich seines lieben Sohns. An welchem wir haben die Erlösung durch sein Blut / nemlich die Vergebung der Sünden.

Wann wir viel nach der Weißheit GOttes gethan / müssenObjectum gratiarum actionis dupliciter desctzibitur. 1. per aptitudinẽ ad haereditatẽ Sanctorũ in luce. wir doch dabey erkennen daß es nur Gnade sey / vnd GOTT die Ehre gebẽ / der vns gebracht hat von der Finsternuß zu seinem herrlichen Liecht. Es ist ja wol viele / dafür man GOtt dancken solle / Macht / Reichthumb / Geschickligkeit / Erfahrung / vnnd dergleichen / aber das ist nicht das fürnembste / dieses aber ists / welches wir jmmer mit danckbarem Hertzen rühmen sollen / daß Gott vns tüchtig gemacht hat zu dem Erbtheyl der Heyligen im Liecht: das ist / zur ewigen Seligkeit.

Die ewige Seligkeit ist ein Erbe der Kinder GOttes / vnd nicht ein Verdienst der Wercke / denn auch ein kleines vnerzogenes Kind / ob es schon dem Vatter wenig Nutzen geschafft / eben so viel Theyl am Erbe hat / als die grossen / die dem Vatter nutzlich in Haußhaltung gewesen seyn. Wie solches fürgebildet in dem verlornen Sohn / der sein vätterlich Gut verschwendet / welchem der Vatter einen Zugang gab zu dem gantzen Erbtheyl / nicht weniger als dem ältesten Sohn / der seines Vattern Hause mit fleissiger Auffsicht nutzlich gewesen war. Diß himmlische Erbe / ist ein Erbe im Liecht / das ist in Heyligkeit vnnd Gerechtigkeit /

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[501/0517] Verträglichkeit in vielen Wiederwillen / auch wann wirs wol rechen können / vnnd das alles mit Frewden. Dann vnser höchstes Verlangen ist / daß wir allenthalben nur einen wolmeinenden vnd liebhabenden GOtt im Himmel behalten. Letzlich 5. gehöret auch zur geistlichen Weißheit die Dancksagung: Daß jhr Dancksaget dem Vatter der vns tüchtig gemacht hat zu dem Erbtheyl der Heyligen im Liecht / welcher vns errettet hat võ der Obrigkeit der Finsternuß / vnd hat vns versetzet in das Reich seines lieben Sohns. An welchem wir haben die Erlösung durch sein Blut / nemlich die Vergebung der Sünden. 5. Gratiarũ actio. V, 12. 13. 14. Wann wir viel nach der Weißheit GOttes gethan / müssen wir doch dabey erkennen daß es nur Gnade sey / vnd GOTT die Ehre gebẽ / der vns gebracht hat von der Finsternuß zu seinem herrlichen Liecht. Es ist ja wol viele / dafür man GOtt dancken solle / Macht / Reichthumb / Geschickligkeit / Erfahrung / vnnd dergleichen / aber das ist nicht das fürnembste / dieses aber ists / welches wir jmmer mit danckbarem Hertzen rühmen sollen / daß Gott vns tüchtig gemacht hat zu dem Erbtheyl der Heyligen im Liecht: das ist / zur ewigen Seligkeit. Objectum gratiarum actionis dupliciter desctzibitur. 1. per aptitudinẽ ad haereditatẽ Sanctorũ in luce. Die ewige Seligkeit ist ein Erbe der Kinder GOttes / vnd nicht ein Verdienst der Wercke / denn auch ein kleines vnerzogenes Kind / ob es schon dem Vatter wenig Nutzen geschafft / eben so viel Theyl am Erbe hat / als die grossen / die dem Vatter nutzlich in Haußhaltung gewesen seyn. Wie solches fürgebildet in dem verlornen Sohn / der sein vätterlich Gut verschwendet / welchem der Vatter einen Zugang gab zu dem gantzen Erbtheyl / nicht weniger als dem ältesten Sohn / der seines Vattern Hause mit fleissiger Auffsicht nutzlich gewesen war. Diß himmlische Erbe / ist ein Erbe im Liecht / das ist in Heyligkeit vnnd Gerechtigkeit /

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 501. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/517>, abgerufen am 22.11.2024.