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Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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jhr das Gesetz Christi erfüllen. Diese Regel zeyget wie vmbzugehenObject mit den schwachen vnd gefallenen Christen. Sie handelt nicht von gantz muthwilligen Vbelthätern / bey welchen alle Vermahnung verloren ist / sondern von solchem Meuschen / der etwa von einem Fehl vbereilet wirdt. In allen Menschen ist das Fleisch / als die Wurtzel alles bösen / das reitzet vnnd locket; wann dann der Mensch nicht behutsamb wandelt / ists bald geschehen / daß er sich versündigt gegen GOtt vnd Menschen. Dann die einwohnende Sünde übereilet jhn / vnd kompt jhm zuvor / ehe er recht erweget / was er vorhabe. Dakans geschehen / daß auch ein frommer Mensch in eine abschewliche Sünde gerathe.

Hie ist zu mercken / das Mitleyden deß heyligen Geistes / dann in dem er die gefallene Christen beschreibet / als die von einem Fehl vbereilet worden / bezeuget er gleichfalß sein Mitleyden mit der schwachen Natur / vnd bringt die Schuld auff den Wiedersacher den Sathan / vnd seinen Schlangensamen / diß seynd die geistliche Feinde / die mit jhren Versuchungen derfrommen Seelen nachgehen / vnd jhr offt zuvor kommen / ehe sie recht erweget / was sie thut. Ein solches Mitleyden findet man auch im 3. Buch Mosis am 5.Lev. 5, 4. Cap. Da zeyget GOtt / auff was Art sich ein Mensch versönen soll / der sich an einem vnbedachten Schwur verschuldet / als wann einer schwöret / vnd jm auß dem Mund ein schwur entfähret / Schaden zu thun. Daselbst setzet der gütiger hinzu: Wie dann einem Menschen ein Schwur entfahren mag / ehe ers bedacht. Mit dieser vnd dergleichen Art zu reden / bezeuget der fromme Gott sein Mitleyden mit der schwachen Natur.

Was sollen aber Christen thun bey dem Fehltritt jhres Nächsten?Officium. Paulus spricht: Helfft jhm wieder zu recht mit sanfftmütigem Geiste. Die Gewonheit ist / den betrübten Fall deß Nächsten zu belachen / verlästern / vnd auffzurucken / oder auch so

jhr das Gesetz Christi erfüllen. Diese Regel zeyget wie vmbzugehenObject mit den schwachen vnd gefallenen Christen. Sie handelt nicht von gantz muthwilligen Vbelthätern / bey welchen alle Vermahnung verloren ist / sondern von solchem Meuschen / der etwa von einem Fehl vbereilet wirdt. In allen Menschen ist das Fleisch / als die Wurtzel alles bösen / das reitzet vnnd locket; wann dann der Mensch nicht behutsamb wandelt / ists bald geschehen / daß er sich versündigt gegen GOtt vnd Menschen. Dann die einwohnende Sünde übereilet jhn / vnd kompt jhm zuvor / ehe er recht erweget / was er vorhabe. Dakans geschehen / daß auch ein frommer Mensch in eine abschewliche Sünde gerathe.

Hie ist zu mercken / das Mitleyden deß heyligen Geistes / dañ in dem er die gefallene Christen beschreibet / als die von einem Fehl vbereilet worden / bezeuget er gleichfalß sein Mitleyden mit der schwachen Natur / vnd bringt die Schuld auff den Wiedersacher den Sathan / vnd seinen Schlangensamen / diß seynd die geistliche Feinde / die mit jhren Versuchungen derfrommen Seelen nachgehen / vnd jhr offt zuvor kommen / ehe sie recht erweget / was sie thut. Ein solches Mitleyden findet man auch im 3. Buch Mosis am 5.Lev. 5, 4. Cap. Da zeyget GOtt / auff was Art sich ein Mensch versönen soll / der sich an einem vnbedachten Schwur verschuldet / als wann einer schwöret / vñ jm auß dem Mund ein schwur entfähret / Schaden zu thun. Daselbst setzet der gütiger hinzu: Wie dann einem Menschen ein Schwur entfahren mag / ehe ers bedacht. Mit dieser vnd dergleichen Art zu reden / bezeuget der from̃e Gott sein Mitleyden mit der schwachen Natur.

Was sollen aber Christen thun bey dem Fehltritt jhres Nächsten?Officium. Paulus spricht: Helfft jhm wieder zu recht mit sanfftmütigem Geiste. Die Gewonheit ist / den betrübten Fall deß Nächsten zu belachen / verlästern / vnd auffzurucken / oder auch so

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[319/0335] jhr das Gesetz Christi erfüllen. Diese Regel zeyget wie vmbzugehen mit den schwachen vnd gefallenen Christen. Sie handelt nicht von gantz muthwilligen Vbelthätern / bey welchen alle Vermahnung verloren ist / sondern von solchem Meuschen / der etwa von einem Fehl vbereilet wirdt. In allen Menschen ist das Fleisch / als die Wurtzel alles bösen / das reitzet vnnd locket; wann dann der Mensch nicht behutsamb wandelt / ists bald geschehen / daß er sich versündigt gegen GOtt vnd Menschen. Dann die einwohnende Sünde übereilet jhn / vnd kompt jhm zuvor / ehe er recht erweget / was er vorhabe. Dakans geschehen / daß auch ein frommer Mensch in eine abschewliche Sünde gerathe. Object Hie ist zu mercken / das Mitleyden deß heyligen Geistes / dañ in dem er die gefallene Christen beschreibet / als die von einem Fehl vbereilet worden / bezeuget er gleichfalß sein Mitleyden mit der schwachen Natur / vnd bringt die Schuld auff den Wiedersacher den Sathan / vnd seinen Schlangensamen / diß seynd die geistliche Feinde / die mit jhren Versuchungen derfrommen Seelen nachgehen / vnd jhr offt zuvor kommen / ehe sie recht erweget / was sie thut. Ein solches Mitleyden findet man auch im 3. Buch Mosis am 5. Cap. Da zeyget GOtt / auff was Art sich ein Mensch versönen soll / der sich an einem vnbedachten Schwur verschuldet / als wann einer schwöret / vñ jm auß dem Mund ein schwur entfähret / Schaden zu thun. Daselbst setzet der gütiger hinzu: Wie dann einem Menschen ein Schwur entfahren mag / ehe ers bedacht. Mit dieser vnd dergleichen Art zu reden / bezeuget der from̃e Gott sein Mitleyden mit der schwachen Natur. Lev. 5, 4. Was sollen aber Christen thun bey dem Fehltritt jhres Nächsten? Paulus spricht: Helfft jhm wieder zu recht mit sanfftmütigem Geiste. Die Gewonheit ist / den betrübten Fall deß Nächsten zu belachen / verlästern / vnd auffzurucken / oder auch so Officium.

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/335>, abgerufen am 28.11.2024.