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Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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haben wir die himlische Seligkeit nicht in den Wercken deß Gesetzes zu suchen / sondern durch den Glauben in der Verheissung von Christo. Dabey bleibts.

Dieses wird nicht allein dazu geprediget / daß wir es wissen /Usus 1. Didacticus. sondern daß wirs zu vnser Seligkeit recht anwenden. Wissen müssen wirs / denn wie wolten wir zu vnser Seligkeit gebrauchen / das wir nicht wissen. Drumb müssen wir hie lernen / wo wir den Segen suchen / vnd vnfehlbar finden sollen. Wann du gefraget wirst: Wo findestu Segen / das ist / Vergebung der Sünden / Errettung vom Fluch vnd ewiger Verdamnüß; mustu antworten: In Christo / denn GOtt hat ein solch Testament gemacht / daß in dem Samen Abrahae sollen gesegnet werden alle Geschlecht der Erden. Wenn du gefraget wirst: Wodurch erlangstu diesen Segen; mustu antworten: Durch den Glauben. Denn die Schrifft hat alles vnter die Sünde beschlossen / auff daß das verheissene Erbe käme durch den Glauben an JEsum Christum / gegeben denen / die da glauben. Wirstu gefraget: Ists auch gewiß / kans nicht geändert werden; so antworte: Nein / es wird in alle Ewigkeit nicht geändert. Verachtet man doch eines Menschen Testament nicht / wenn es bestättiget ist / vnd thut auch nichts dazu. Wirstu gefraget: Ist denn das Gesetz nicht darumb gegeben / daß ich darin die Gerechtigkeit vnd das Leben für GOtt finde; so antworte: Nein / denn so das Erbe durch Gesetz erworben würde / so würde es nicht durch Verheissung gegeben / GOtt aber hats Abraham durch Verheissung frey geschenckt. Wenn ein Gesetz gegeben wäre / das da könte lebendig machen / so käme die Gerechtigkeit warhafftig auß dem Gesetze; aber die Schrifft hat es alles beschlossen vnter die Sünde / auff daß die Verheissung käme durch den Glauben an JEsum Christum / gegeben denen / die da glauben. Wirstu gefraget: Wozu dienet denn das Gesetz; so antworte: Es ist darzu kommen vmb der Sünde willen; daß es die Sünde offenbare. Diß müssen wir wissen / aber beym wissen muß es nicht bleiben / wir müssens recht zu vnser Seligkeit anwenden.

haben wir die himlische Seligkeit nicht in den Wercken deß Gesetzes zu suchen / sondern durch den Glauben in der Verheissung von Christo. Dabey bleibts.

Dieses wird nicht allein dazu geprediget / daß wir es wissen /Usus 1. Didacticus. sondern daß wirs zu vnser Seligkeit recht anwenden. Wissen müssen wirs / denn wie wolten wir zu vnser Seligkeit gebrauchen / das wir nicht wissen. Drumb müssen wir hie lernen / wo wir den Segen suchen / vnd vnfehlbar finden sollen. Wann du gefraget wirst: Wo findestu Segen / das ist / Vergebung der Sünden / Errettung vom Fluch vnd ewiger Verdamnüß; mustu antworten: In Christo / denn GOtt hat ein solch Testament gemacht / daß in dem Samen Abrahae sollen gesegnet werden alle Geschlecht der Erden. Wenn du gefraget wirst: Wodurch erlangstu diesen Segen; mustu antworten: Durch den Glauben. Denn die Schrifft hat alles vnter die Sünde beschlossen / auff daß das verheissene Erbe käme durch den Glauben an JEsum Christum / gegeben denen / die da glauben. Wirstu gefraget: Ists auch gewiß / kans nicht geändert werden; so antworte: Nein / es wird in alle Ewigkeit nicht geändert. Verachtet man doch eines Menschen Testament nicht / wenn es bestättiget ist / vnd thut auch nichts dazu. Wirstu gefraget: Ist denn das Gesetz nicht darumb gegeben / daß ich darin die Gerechtigkeit vnd das Leben für GOtt finde; so antworte: Nein / denn so das Erbe durch Gesetz erworben würde / so würde es nicht durch Verheissung gegeben / GOtt aber hats Abraham durch Verheissung frey geschenckt. Wenn ein Gesetz gegeben wäre / das da könte lebendig machen / so käme die Gerechtigkeit warhafftig auß dem Gesetze; aber die Schrifft hat es alles beschlossen vnter die Sünde / auff daß die Verheissung käme durch den Glauben an JEsum Christum / gegeben denen / die da glauben. Wirstu gefraget: Wozu dienet denn das Gesetz; so antworte: Es ist darzu kommen vmb der Sünde willen; daß es die Sünde offenbare. Diß müssen wir wissen / aber beym wissen muß es nicht bleiben / wir müssens recht zu vnser Seligkeit anwenden.

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[279/0295] haben wir die himlische Seligkeit nicht in den Wercken deß Gesetzes zu suchen / sondern durch den Glauben in der Verheissung von Christo. Dabey bleibts. Dieses wird nicht allein dazu geprediget / daß wir es wissen / sondern daß wirs zu vnser Seligkeit recht anwenden. Wissen müssen wirs / denn wie wolten wir zu vnser Seligkeit gebrauchen / das wir nicht wissen. Drumb müssen wir hie lernen / wo wir den Segen suchen / vnd vnfehlbar finden sollen. Wann du gefraget wirst: Wo findestu Segen / das ist / Vergebung der Sünden / Errettung vom Fluch vnd ewiger Verdamnüß; mustu antworten: In Christo / denn GOtt hat ein solch Testament gemacht / daß in dem Samen Abrahae sollen gesegnet werden alle Geschlecht der Erden. Wenn du gefraget wirst: Wodurch erlangstu diesen Segen; mustu antworten: Durch den Glauben. Denn die Schrifft hat alles vnter die Sünde beschlossen / auff daß das verheissene Erbe käme durch den Glauben an JEsum Christum / gegeben denen / die da glauben. Wirstu gefraget: Ists auch gewiß / kans nicht geändert werden; so antworte: Nein / es wird in alle Ewigkeit nicht geändert. Verachtet man doch eines Menschen Testament nicht / wenn es bestättiget ist / vnd thut auch nichts dazu. Wirstu gefraget: Ist denn das Gesetz nicht darumb gegeben / daß ich darin die Gerechtigkeit vnd das Leben für GOtt finde; so antworte: Nein / denn so das Erbe durch Gesetz erworben würde / so würde es nicht durch Verheissung gegeben / GOtt aber hats Abraham durch Verheissung frey geschenckt. Wenn ein Gesetz gegeben wäre / das da könte lebendig machen / so käme die Gerechtigkeit warhafftig auß dem Gesetze; aber die Schrifft hat es alles beschlossen vnter die Sünde / auff daß die Verheissung käme durch den Glauben an JEsum Christum / gegeben denen / die da glauben. Wirstu gefraget: Wozu dienet denn das Gesetz; so antworte: Es ist darzu kommen vmb der Sünde willen; daß es die Sünde offenbare. Diß müssen wir wissen / aber beym wissen muß es nicht bleiben / wir müssens recht zu vnser Seligkeit anwenden. Usus 1. Didacticus.

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 279. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/295>, abgerufen am 25.11.2024.