Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

Bild:
<< vorherige Seite

liche Testament von dem Segen der Verfluchten durch Christi Todt bekräfftiget worden.

Was nun bey allem menschlichen Testament recht ist / das muß auch recht seyn bey Gottes Testament. Nun aber verachtet man nicht eines Menschen Testament / wann es bestättiget ist / man thut auch nichts dazu. Wie solt man denn Gottes Testament verachten / vnd vnkräfftig achten / da es durch die Warheit / durch den Eyd / vnd durch den Todt Gottes bekräfftiget ist? Darumb bleibet dir das gewiß vnd warhafftig / so lange GOtt ein GOtt bleibet / du glaubige Seele / daß dein Fluch / wie verflucht du auch bist / durch Christi Todt von dir genommen werde / laut deß Testaments Gottes / das so thewr bekräfftiget ist; darauff kanstu dich in deiner Sünden-Angst starck vnd fest beruffen / vnd darffst nicht ein Haar breit davon weichen / GOtt will vnd muß halten.

Nun ist gleichwol nach diesem von GOtt durch Mosen dasObjectio: Lex lata est post promissionem. Gesetz gegeben / wie Paulus rechnet / bey vier hundert vnd dreyssig Jahr hernach. Solche Zahl wird auch gefunden im andern Buch Mosis am 12. Cap. vnd auff vnterschiedliche artExo. 12, 40. zusammen gerechnet / auffs einfältigste aber also: Die erste Verheissung / so Abraham von seinem gesegneten Samen gegeben / wird gelesen im ersten Buch Mosis am 12. Cap. da GOtt jhmGen. 12, 3. 4 gebott auß Haran zu ziehen von seiner Freundschafft / ins Land Canaan / welches geschahe / da Abraham fünff vnd siebentzig Jahr alt war. Fünff vnd zwantzig Jahr hernach / nemblich im hunderstenGen. 21, 5. Jahr Abrahams / wird Isaac geboren. Nach diesem im sechtzigsten Jahr deß Isaacs / wird Jacob geboren. Hundert vndGen. 25, 26. dreyssig Jahr hernach ziehet Jacob in Egypten. IngesamptGen. 47, 9. seynd zwey hundert vnd fünffzehen Jahr verflossen / von der ersten Verheissung / biß zur Zeit / da Jacob mit seinem gantzen Hause in Egypten ziehet. Bleiben also noch übrig zwey hundert vnd fünffzehen Jahr / in welcher Zeit die Kinder Israel in Egypten gewoh-

liche Testament von dem Segen der Verfluchten durch Christi Todt bekräfftiget worden.

Was nun bey allem menschlichen Testament recht ist / das muß auch recht seyn bey Gottes Testament. Nun aber verachtet man nicht eines Menschen Testament / wann es bestättiget ist / man thut auch nichts dazu. Wie solt man denn Gottes Testament verachten / vnd vnkräfftig achten / da es durch die Warheit / durch den Eyd / vnd durch den Todt Gottes bekräfftiget ist? Darumb bleibet dir das gewiß vnd warhafftig / so lange GOtt ein GOtt bleibet / du glaubige Seele / daß dein Fluch / wie verflucht du auch bist / durch Christi Todt von dir genommen werde / laut deß Testaments Gottes / das so thewr bekräfftiget ist; darauff kanstu dich in deiner Sünden-Angst starck vnd fest beruffen / vnd darffst nicht ein Haar breit davon weichen / GOtt will vnd muß halten.

Nun ist gleichwol nach diesem von GOtt durch Mosen dasObjectio: Lex lata est post promissionem. Gesetz gegeben / wie Paulus rechnet / bey vier hundert vnd dreyssig Jahr hernach. Solche Zahl wird auch gefunden im andern Buch Mosis am 12. Cap. vnd auff vnterschiedliche artExo. 12, 40. zusammen gerechnet / auffs einfältigste aber also: Die erste Verheissung / so Abraham von seinem gesegneten Samen gegeben / wird gelesen im ersten Buch Mosis am 12. Cap. da GOtt jhmGen. 12, 3. 4 gebott auß Haran zu ziehen von seiner Freundschafft / ins Land Canaan / welches geschahe / da Abraham fünff vnd siebentzig Jahr alt war. Fünff vnd zwantzig Jahr hernach / nemblich im hunderstenGen. 21, 5. Jahr Abrahams / wird Isaac geboren. Nach diesem im sechtzigsten Jahr deß Isaacs / wird Jacob geboren. Hundert vndGen. 25, 26. dreyssig Jahr hernach ziehet Jacob in Egypten. IngesamptGen. 47, 9. seynd zwey hundert vnd fünffzehen Jahr verflossen / von der ersten Verheissung / biß zur Zeit / da Jacob mit seinem gantzen Hause in Egypten ziehet. Bleiben also noch übrig zwey hundert vnd fünffzehen Jahr / in welcher Zeit die Kinder Israel in Egypten gewoh-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0285" n="269"/>
liche Testament                      von dem Segen der Verfluchten durch Christi Todt bekräfftiget worden.</p>
        <p>Was nun bey allem menschlichen Testament recht ist / das muß auch recht seyn bey                      Gottes Testament. Nun aber verachtet man nicht eines Menschen Testament / wann                      es bestättiget ist / man thut auch nichts dazu. Wie solt man denn Gottes                      Testament verachten / vnd vnkräfftig achten / da es durch die Warheit / durch                      den Eyd / vnd durch den Todt Gottes bekräfftiget ist? Darumb bleibet dir das                      gewiß vnd warhafftig / so lange GOtt ein GOtt bleibet / du glaubige Seele / daß                      dein Fluch / wie verflucht du auch bist / durch Christi Todt von dir genommen                      werde / laut deß Testaments Gottes / das so thewr bekräfftiget ist; darauff                      kanstu dich in deiner Sünden-Angst starck vnd fest beruffen / vnd darffst nicht                      ein Haar breit davon weichen / GOtt will vnd muß halten.</p>
        <p>Nun ist gleichwol nach diesem von GOtt durch Mosen das<note place="right">Objectio: Lex lata est post promissionem.</note> Gesetz gegeben / wie                      Paulus rechnet / bey vier hundert vnd dreyssig Jahr hernach. Solche Zahl wird                      auch gefunden im andern Buch Mosis am 12. Cap. vnd auff vnterschiedliche                          art<note place="right">Exo. 12, 40.</note> zusammen gerechnet / auffs                      einfältigste aber also: Die erste Verheissung / so Abraham von seinem gesegneten                      Samen gegeben / wird gelesen im ersten Buch Mosis am 12. Cap. da GOtt jhm<note place="right">Gen. 12, 3. 4</note> gebott auß Haran zu ziehen von                      seiner Freundschafft / ins Land Canaan / welches geschahe / da Abraham fünff vnd                      siebentzig Jahr alt war. Fünff vnd zwantzig Jahr hernach / nemblich im                          hundersten<note place="right">Gen. 21, 5.</note> Jahr Abrahams / wird                      Isaac geboren. Nach diesem im sechtzigsten Jahr deß Isaacs / wird Jacob geboren.                      Hundert vnd<note place="right">Gen. 25, 26.</note> dreyssig Jahr hernach                      ziehet Jacob in Egypten. Ingesampt<note place="right">Gen. 47, 9.</note>                      seynd zwey hundert vnd fünffzehen Jahr verflossen / von der ersten Verheissung /                      biß zur Zeit / da Jacob mit seinem gantzen Hause in Egypten ziehet. Bleiben also                      noch übrig zwey hundert vnd fünffzehen Jahr / in welcher Zeit die Kinder Israel                      in Egypten gewoh-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[269/0285] liche Testament von dem Segen der Verfluchten durch Christi Todt bekräfftiget worden. Was nun bey allem menschlichen Testament recht ist / das muß auch recht seyn bey Gottes Testament. Nun aber verachtet man nicht eines Menschen Testament / wann es bestättiget ist / man thut auch nichts dazu. Wie solt man denn Gottes Testament verachten / vnd vnkräfftig achten / da es durch die Warheit / durch den Eyd / vnd durch den Todt Gottes bekräfftiget ist? Darumb bleibet dir das gewiß vnd warhafftig / so lange GOtt ein GOtt bleibet / du glaubige Seele / daß dein Fluch / wie verflucht du auch bist / durch Christi Todt von dir genommen werde / laut deß Testaments Gottes / das so thewr bekräfftiget ist; darauff kanstu dich in deiner Sünden-Angst starck vnd fest beruffen / vnd darffst nicht ein Haar breit davon weichen / GOtt will vnd muß halten. Nun ist gleichwol nach diesem von GOtt durch Mosen das Gesetz gegeben / wie Paulus rechnet / bey vier hundert vnd dreyssig Jahr hernach. Solche Zahl wird auch gefunden im andern Buch Mosis am 12. Cap. vnd auff vnterschiedliche art zusammen gerechnet / auffs einfältigste aber also: Die erste Verheissung / so Abraham von seinem gesegneten Samen gegeben / wird gelesen im ersten Buch Mosis am 12. Cap. da GOtt jhm gebott auß Haran zu ziehen von seiner Freundschafft / ins Land Canaan / welches geschahe / da Abraham fünff vnd siebentzig Jahr alt war. Fünff vnd zwantzig Jahr hernach / nemblich im hundersten Jahr Abrahams / wird Isaac geboren. Nach diesem im sechtzigsten Jahr deß Isaacs / wird Jacob geboren. Hundert vnd dreyssig Jahr hernach ziehet Jacob in Egypten. Ingesampt seynd zwey hundert vnd fünffzehen Jahr verflossen / von der ersten Verheissung / biß zur Zeit / da Jacob mit seinem gantzen Hause in Egypten ziehet. Bleiben also noch übrig zwey hundert vnd fünffzehen Jahr / in welcher Zeit die Kinder Israel in Egypten gewoh- Objectio: Lex lata est post promissionem. Exo. 12, 40. Gen. 12, 3. 4 Gen. 21, 5. Gen. 25, 26. Gen. 47, 9.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/285
Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 269. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/285>, abgerufen am 03.05.2024.