Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.verpflichtet seyn / vns der Sachen anzunchmen. Wie aber / wann es vnsere ewige Wolfahrt deß Leibes vnd der Seelen betrifft? Es ist wol ein schwerer Text / wie die gantze Epistel an die Galater / darinnen der Apostel mit hohem Geist wider die falsche Apostel disputiret / von der Gerechtfertigung / von der Krafft deß Gesetzes vnd Evangelij / von der Natur deß Alten vnd Newen Testaments / vnd holet sinnreiche Gründe auß den Propheten vnd Fürbilden Altes Testaments / welches den einfältigen Verstand übersteiget. Dennoch wollen wir / so viel müglich / mit Einfalt in diesem Text nachforschen / nicht allein / was das göttlicheThema. Testament / von der Gerechtfertigung vnd Seligmachung eines Sünders in sich begreiffet / sondern auch / wie fest vnd vnbeweglich es sey; auff daß vnser Glaub einen gar gewissen Grund habe. Die Einfalt fasse so viel sie kan / vnd lasse sich nicht jrren / so sie etwan eins vnd ander nicht gnug begreiffen kan. GOtt gebe vns den Geist der Weißheit / vnd erleuchtete Augen / durch die Gnade Christi Jesu / Amen. ES ist ein menschlich Werck / Testament auffrichten; so istFirmitas testamenti humani. es auch bey allen Völckern ein gemeines Recht / daß ein recht auffgerichtos bestättigtes Testament vnverändert gehalten werde. Denn es wider alles Recht vnd Auffrichtigkeit wäre / wann man den Willen eines Menschen / der Freyheit hat / mit seinen Gütern zu schalten vnd zu walten / nach Wolgefallen / nach seinem Todt nicht wolte gelten lassen / wann dessen Wille durch ein rechtmässiges Testament vnd Bezeugnüß offenbarlich bewiesen ist. Auff solch Recht beruffet sich der Apostel Paulus / wann er spricht: Lieben Brüder / Ich will nach menschlicherV. 15. weise reden / verachtet man doch eines Menschen Testament nicht / wann es bestättiget ist / vnd thut auch nichts dazu. verpflichtet seyn / vns der Sachen anzunchmen. Wie aber / wann es vnsere ewige Wolfahrt deß Leibes vnd der Seelen betrifft? Es ist wol ein schwerer Text / wie die gantze Epistel an die Galater / darinnen der Apostel mit hohem Geist wider die falsche Apostel disputiret / von der Gerechtfertigung / von der Krafft deß Gesetzes vnd Evangelij / von der Natur deß Alten vnd Newen Testaments / vnd holet sinnreiche Gründe auß den Propheten vnd Fürbilden Altes Testaments / welches den einfältigen Verstand übersteiget. Dennoch wollen wir / so viel müglich / mit Einfalt in diesem Text nachforschen / nicht allein / was das göttlicheThema. Testament / von der Gerechtfertigung vnd Seligmachung eines Sünders in sich begreiffet / sondern auch / wie fest vnd vnbeweglich es sey; auff daß vnser Glaub einen gar gewissen Grund habe. Die Einfalt fasse so viel sie kan / vnd lasse sich nicht jrren / so sie etwan eins vnd ander nicht gnug begreiffen kan. GOtt gebe vns den Geist der Weißheit / vnd erleuchtete Augen / durch die Gnade Christi Jesu / Amen. ES ist ein menschlich Werck / Testament auffrichten; so istFirmitas testamenti humani. es auch bey allen Völckern ein gemeines Recht / daß ein recht auffgerichtos bestättigtes Testament vnverändert gehalten werde. Denn es wider alles Recht vnd Auffrichtigkeit wäre / wann man den Willen eines Menschen / der Freyheit hat / mit seinen Gütern zu schalten vnd zu walten / nach Wolgefallen / nach seinem Todt nicht wolte gelten lassen / wann dessen Wille durch ein rechtmässiges Testament vnd Bezeugnüß offenbarlich bewiesen ist. Auff solch Recht beruffet sich der Apostel Paulus / wann er spricht: Lieben Brüder / Ich will nach menschlicherV. 15. weise reden / verachtet man doch eines Menschen Testament nicht / wann es bestättiget ist / vnd thut auch nichts dazu. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0281" n="265"/> verpflichtet seyn / vns der Sachen anzunchmen. Wie aber / wann es vnsere ewige Wolfahrt deß Leibes vnd der Seelen betrifft?</p> <p>Es ist wol ein schwerer Text / wie die gantze Epistel an die Galater / darinnen der Apostel mit hohem Geist wider die falsche Apostel disputiret / von der Gerechtfertigung / von der Krafft deß Gesetzes vnd Evangelij / von der Natur deß Alten vnd Newen Testaments / vnd holet sinnreiche Gründe auß den Propheten vnd Fürbilden Altes Testaments / welches den einfältigen Verstand übersteiget. 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verpflichtet seyn / vns der Sachen anzunchmen. Wie aber / wann es vnsere ewige Wolfahrt deß Leibes vnd der Seelen betrifft?
Es ist wol ein schwerer Text / wie die gantze Epistel an die Galater / darinnen der Apostel mit hohem Geist wider die falsche Apostel disputiret / von der Gerechtfertigung / von der Krafft deß Gesetzes vnd Evangelij / von der Natur deß Alten vnd Newen Testaments / vnd holet sinnreiche Gründe auß den Propheten vnd Fürbilden Altes Testaments / welches den einfältigen Verstand übersteiget. Dennoch wollen wir / so viel müglich / mit Einfalt in diesem Text nachforschen / nicht allein / was das göttliche Testament / von der Gerechtfertigung vnd Seligmachung eines Sünders in sich begreiffet / sondern auch / wie fest vnd vnbeweglich es sey; auff daß vnser Glaub einen gar gewissen Grund habe. Die Einfalt fasse so viel sie kan / vnd lasse sich nicht jrren / so sie etwan eins vnd ander nicht gnug begreiffen kan. GOtt gebe vns den Geist der Weißheit / vnd erleuchtete Augen / durch die Gnade Christi Jesu / Amen.
Thema. ES ist ein menschlich Werck / Testament auffrichten; so ist es auch bey allen Völckern ein gemeines Recht / daß ein recht auffgerichtos bestättigtes Testament vnverändert gehalten werde. Denn es wider alles Recht vnd Auffrichtigkeit wäre / wann man den Willen eines Menschen / der Freyheit hat / mit seinen Gütern zu schalten vnd zu walten / nach Wolgefallen / nach seinem Todt nicht wolte gelten lassen / wann dessen Wille durch ein rechtmässiges Testament vnd Bezeugnüß offenbarlich bewiesen ist. Auff solch Recht beruffet sich der Apostel Paulus / wann er spricht: Lieben Brüder / Ich will nach menschlicher weise reden / verachtet man doch eines Menschen Testament nicht / wann es bestättiget ist / vnd thut auch nichts dazu.
Firmitas testamenti humani.
V. 15.
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