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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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sen, den Westphälischen Frieden zu kräncken, sondern vielmehr denselben beyzubehalten. VIII. 575 erkläret sich gegen den Käyser Leopoldum, daß er, bis auf dessen weitern Befehl, den Hertzog zu Braunschweig-Lüneburg-Hannover vor einen Churfürsten zu erkennen, sich nicht resolviren könne. V. 30 wird von der Catholischen Geistlichkeit im Fürstenthum Halberstadt ersuchet, die Bedräng- und Verfolgung derer Protestirenden in seinen Landen einzustellen. V. 239 über die von demselben in der Unter-Pfaltz verstattete Reformation und Verfolgung der Augspurgischen Confessions-Verwandten beschweret sich das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg bey dem Käyser Leopoldo. V. 305 gratuliret König Friedrich dem I. in Preußen zur angenommenen Königlichen Dignität. V. 315 notificiret denen ausschreibenden Fürsten des Bäyerischen Cräyßes, warum er den zu Wasserburg angestellten Bäyerischen Cräyß-Convent nicht köune besuchen lassen. V. 340 schreibt an König Friedrich den I. in Preußen, wegen der Execution der Falckenhagischen Streit-Sache, wider den Grafen von der Lippe. V. 342 demselben eröffnet Landgraf Wilhelm zu Hessen-Rheinfels den Zustand derer Festungen Rheinfels und Catz, und recommandiret sich und die Seinen. V. 477 denselben, als Hertzog zu Jülich, und ausschreibenden Fürsten des Westphälischen Cräyßes, ersuchet Käyser Leopoldus, dem Dom-Capitul zu Cölln wider die von Chur Cölln eingenommene fremde Völcker zu assistiren. V. 477 erbietet sich gegen den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, die von ihm gesuchte Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 848 erkläret sich, als Hertzog von Neuburg, auf den Bäyerischen Cräyß-Tag keinen Gesandten zu schicken, so lange die Sache, wegen Pfaltz-Sultzbach,
sen, den Westphälischen Frieden zu kräncken, sondern vielmehr denselben beyzubehalten. VIII. 575 erkläret sich gegen den Käyser Leopoldum, daß er, bis auf dessen weitern Befehl, den Hertzog zu Braunschweig-Lüneburg-Hannover vor einen Churfürsten zu erkennen, sich nicht resolviren könne. V. 30 wird von der Catholischen Geistlichkeit im Fürstenthum Halberstadt ersuchet, die Bedräng- und Verfolgung derer Protestirenden in seinen Landen einzustellen. V. 239 über die von demselben in der Unter-Pfaltz verstattete Reformation und Verfolgung der Augspurgischen Confessions-Verwandten beschweret sich das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg bey dem Käyser Leopoldo. V. 305 gratuliret König Friedrich dem I. in Preußen zur angenommenen Königlichen Dignität. V. 315 notificiret denen ausschreibenden Fürsten des Bäyerischen Cräyßes, warum er den zu Wasserburg angestellten Bäyerischen Cräyß-Convent nicht köune besuchen lassen. V. 340 schreibt an König Friedrich den I. in Preußen, wegen der Execution der Falckenhagischen Streit-Sache, wider den Grafen von der Lippe. V. 342 demselben eröffnet Landgraf Wilhelm zu Hessen-Rheinfels den Zustand derer Festungen Rheinfels und Catz, und recommandiret sich und die Seinen. V. 477 denselben, als Hertzog zu Jülich, und ausschreibenden Fürsten des Westphälischen Cräyßes, ersuchet Käyser Leopoldus, dem Dom-Capitul zu Cölln wider die von Chur Cölln eingenommene fremde Völcker zu assistiren. V. 477 erbietet sich gegen den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, die von ihm gesuchte Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 848 erkläret sich, als Hertzog von Neuburg, auf den Bäyerischen Cräyß-Tag keinen Gesandten zu schicken, so lange die Sache, wegen Pfaltz-Sultzbach,
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[0979] sen, den Westphälischen Frieden zu kräncken, sondern vielmehr denselben beyzubehalten. VIII. 575 erkläret sich gegen den Käyser Leopoldum, daß er, bis auf dessen weitern Befehl, den Hertzog zu Braunschweig-Lüneburg-Hannover vor einen Churfürsten zu erkennen, sich nicht resolviren könne. V. 30 wird von der Catholischen Geistlichkeit im Fürstenthum Halberstadt ersuchet, die Bedräng- und Verfolgung derer Protestirenden in seinen Landen einzustellen. V. 239 über die von demselben in der Unter-Pfaltz verstattete Reformation und Verfolgung der Augspurgischen Confessions-Verwandten beschweret sich das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg bey dem Käyser Leopoldo. V. 305 gratuliret König Friedrich dem I. in Preußen zur angenommenen Königlichen Dignität. V. 315 notificiret denen ausschreibenden Fürsten des Bäyerischen Cräyßes, warum er den zu Wasserburg angestellten Bäyerischen Cräyß-Convent nicht köune besuchen lassen. V. 340 schreibt an König Friedrich den I. in Preußen, wegen der Execution der Falckenhagischen Streit-Sache, wider den Grafen von der Lippe. V. 342 demselben eröffnet Landgraf Wilhelm zu Hessen-Rheinfels den Zustand derer Festungen Rheinfels und Catz, und recommandiret sich und die Seinen. V. 477 denselben, als Hertzog zu Jülich, und ausschreibenden Fürsten des Westphälischen Cräyßes, ersuchet Käyser Leopoldus, dem Dom-Capitul zu Cölln wider die von Chur Cölln eingenommene fremde Völcker zu assistiren. V. 477 erbietet sich gegen den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, die von ihm gesuchte Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 848 erkläret sich, als Hertzog von Neuburg, auf den Bäyerischen Cräyß-Tag keinen Gesandten zu schicken, so lange die Sache, wegen Pfaltz-Sultzbach,

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/979>, abgerufen am 01.10.2024.